incognitus
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Bilderservice (zum mitgruseln):Ja, grundsätzlich bin ich da bei dir.
Nur fahre ich da im Berufsverkehr lang (nicht mit dem RR) und wurde schon mehrmals vorsätzlich gefährdet und vollgepöbelt weil ich da nicht langgefahren bin. Ich habe heute früh mal nachgemessen. Es sind 1,9 m. Also zu schmal.
Das hier ist die "Krönung" des ganzen:
https://www.google.de/maps/place/Kö...1a97b76339f1795!8m2!3d51.1484431!4d13.5347212
Wartehäuschen der Bushaltenstelle mit 1m "Platz" und Radwegbenutzungspflich in beide Richtungen!
Wenn man die Strasse weiterfährt nach Meißen"rein" sieht man richtig gute "Radweganlagen"
Ich kann auch einfach meine kostbare Lebenszeit sparen und auf der Straße fahren. Ich nehme da gar keinen Radweg wahr..Bilderservice (zum mitgruseln):
Anhang anzeigen 1132209
Na ja, Du hast zwei Möglichkeiten:
1) Dich ständig in Gefahr bringen und dann auch noch drüber ärgern, oder
2) Deiner Verwaltung die eindeutig rechtswidrige Anordnung des Lollies per Brief um die Ohren hauen - Musterbriefe dafür gibts überall im Internet, kostet nichts.
...kann man so machen. Blöd ist nur wenns zum Unfall kommt.Ich kann auch einfach meine kostbare Lebenszeit sparen und auf der Straße fahren. Ich nehme da gar keinen Radweg wahr..
Wie @incognitus schon geschrieben hat...die Gefahr eines Unfalls ist bei Benutzung dieser Radweg-Grausamkeimt deutlich größer....kann man so machen. Blöd ist nur wenns zum Unfall kommt.
Völlig richtig, mache ich ganz genauso, mir ist es aber auch egal wenn ich 1-2 mal im Jahr dann ein Ticket zahle oder X mal angehupt werde.Ich kann auch einfach meine kostbare Lebenszeit sparen und auf der Straße fahren. Ich nehme da gar keinen Radweg wahr..
Da fehlt nur das Zusatzschild "Radfahrer absteigen", dann wäre es aus Beamtensichtweise perfekt und sicher.Bilderservice (zum mitgruseln):
Anhang anzeigen 1132209
Na ja, Du hast zwei Möglichkeiten:
1) Dich ständig in Gefahr bringen und dann auch noch drüber ärgern, oder
2) Deiner Verwaltung die eindeutig rechtswidrige Anordnung des Lollies per Brief um die Ohren hauen - Musterbriefe dafür gibts überall im Internet, kostet nichts.
Die Polizei darf hier jedenfalls keine 20 € abknöpfen, wenn man auf der Straße fährt.
So einfach ist das nicht. Den Poliz. nennt man manchmal doch SchutzmannDoch, darf sie. Und jeder Fussgänger im Unfallfall darf Dich beschuldigen, wenn Du dich "ordnungsgemäß" verhältst. Solange der Lolli da ist. Das ist das Problem.
Wir widersprechen uns nicht.So einfach ist das nicht. Den Poliz. nennt man manchmal doch Schutzmann. Die Polizei darf Zettel ausstellen und ich darf Widerspruch einlegen, weil der ausgewiesene Radweg nicht zum Fahren in Ordnung ist. Lästig und ärgerlich ist das schon. Am Buswartehäuschen (s. Foto von Coswiger) ist es doch viel zu eng und die Blindenführungsrillen sind gefährlich für schmale Reifen. Wenn man häufig absteigen muss, kann es kein Radweg sein. Insofern muss auch die Beschilderung geändert werden. In vielen Städten ist das schon geschehen. Wie gesagt, die Situation für Radfahrer ändert sich damit nicht, nur ist man rechtlich beim Straßenfahren kein Regelverstoßer mehr.
https://www.adfc.de/artikel/radfahren-auf-der-fahrbahnund dort findet sich der Link:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/verkehrsrecht/ratgeber-fuer-fahrradfahrer#c9522und daraus ein Zitat:
"...Aber auch benutzungspflichtige Radwege müssen nicht befahren werden, wenn sie offensichtlich nicht befahrbar sind. Etwa dann, wenn der Weg im Winter vereist und nicht geräumt ist, der Asphalt Schlaglöcher oder Aufbrüche von Baumwurzel aufweist, parkende Autos oder Baustellen Hindernisse darstellen oder sonstige Umstände ihn unzumutbar machen. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an."
Zum Fußgänger: Beschuldigen kann er mich, aber wenn ich mich, wie geschrieben "ordnungsgemäß" verhalte und also gaaaanz vorsichtig an ihm vorbeiradle, verhalte ich mich ja nicht ordnungswidrig. Gegen Pöbeleien kann man sich aber schwerlich schützen.
Anhupen oder gar Bedrängen ist kein Recht und gar nicht vergleichbar mit dem Auf-der-Straße-radfahren-wegen-schlechtem-Radweg..... reduziert man damit auch deutlich die Anzahl an Autofahrern, die einen bedrängen oder anhupen (und sich dafür im Recht fühlen, was formal eben auch stimmt), wenn man auf der Straße fährt, ....
Deine Meinung teile ich prinzipiell, nur kommt es darauf nicht an. Du schreibst darüber, wie es sein sollte, ich schreibe darüber, wie es ist, insbesondere die rechtlichen Konsequenzen. Ich bin grundsätzlich gegen Zwangsradwege.Nö, wir widersprechen uns nicht, außer hier:
Anhupen oder gar Bedrängen ist kein Recht und gar nicht vergleichbar mit dem Auf-der-Straße-radfahren-wegen-schlechtem-Radweg.
Der Satz aus dem Zitat, "Hier kommt es stets auf den Einzelfall an", stellt eigentlich auch unser Verhalten dar. Kommt es nicht ständig auf den Einzelfall an? Jedenfalls behaupte ich von mir, dass ich während der Fahrt ständig neu entscheide, wo ich fahre, denn ich fahre nicht auf Schienen.
Das ist die Konfliktsituation im Straßenverkehr mit sich selbst. Ständig muss man Entscheidungen treffen: Ist der Bürgersteig oder Straßenrand vielleicht ein Radweg? Hängt irgendwo in 2 m Höhe ein blaues Schild? Wenn ja, schiebe ich am Buswartehäuschen vorbei und klingele ansonsten die Fußgänger weg, die zur Haltestelle gehen? Fährt man dann nicht lieber gleich auf die Fahrbahn runter, wenn sie doch leer ist und entscheidet an der nächsten Abzweigung neu, ob man wieder rauf auf den Rad-Weg fährt oder auf der Fahrbahn bleibt? Vielleicht will ich auch da vorn gleich links abbiegen oder sehe aus der Ferne hochstehende Gullydeckel.
Radfahrer wägen ständig ab, ob sie den Radweg benutzen oder nicht, jeder für sich anders. Das kann 20 € kosten. Sie wägen auch ab, ob sie aus Angst und brutalem Autoverkehr mal auf dem Gehweg fahren oder nicht, jeder für sich und nach je Situation anders. Das kann 55 € kosten. Manchmal ist einem sein Leben eben 55 € Wert, falls man das wirklich bezahlen muss. Und bei 20 € gilt das erst recht.
Wo ich die Preisgrenze setzen würde, kann ich nicht sagen. Einzelfallentscheidung mit Abwägung eben. Das soll überhaupt nicht heißen, die Verkehrsregeln wären mir egal.
Und falls man 20 € zahlen soll, entscheidet man nach Portemonnaie, ob man sich wehren will oder einfach zahlt.
Nach Zahlung von 20 € könnte ich der Gemeinde schreiben, damit können sie endlich das blaue Schild abschrauben.
Das ist doch eine private Unterhaltung, kein neuer Thread.einen neuen Thread aufgemacht
"Waldkäuzchen" aus dem Thread Hetzjagd auf Radfahrer hat zu diesem Thema einen neuen Thread aufgemacht. Offenbar nur für mich?
<Inhalt moderativ entfernt>
Wie auch immer, der letzte Absatz ist einfach nur lächerlich, kein Wunder, dass er/sie/es das nicht hier reinschreibt. Dem/ihr möchte ich lieber nicht begegnen, wenn er/sie/es im Auto unterwegs ist.Das ist doch eine private Unterhaltung, kein neuer Thread.
Was lernen wir? Triathleten können nicht richtig bremsen
Auf mich bezogen stimmt das auf jeden Fall.Was lernen wir? Triathleten können nicht richtig bremsen
Mit mir wurde auch eine private Unterhaltung aufgemacht. Offensichtlich ein Troll."Waldkäuzchen" aus dem Thread Hetzjagd auf Radfahrer hat zu diesem Thema einen neuen Thread aufgemacht. Offenbar nur für mich?
Was ist das denn für einer"Waldkäuzchen" aus dem Thread Hetzjagd auf Radfahrer hat zu diesem Thema einen neuen Thread aufgemacht. Offenbar nur für mich?
“Ich hätte den Radweg ja benutzt, wenn ihn niemand mit einem Bushaltestellenhäuschen unbenutzbar gemacht hätte“ sollte an dieser Stelle doch durchaus funktionieren können?...kann man so machen. Blöd ist nur wenns zum Unfall kommt.
“Ich hätte den Radweg ja benutzt, wenn ihn niemand mit einem Bushaltestellenhäuschen unbenutzbar gemacht hätte“ sollte an dieser Stelle doch durchaus funktionieren können?
Da kenne ich unsere Autofahrer aber anders: wenn da kein Lolli steht fühlen die sich kein bisschen weniger im Recht, Regeln sind denen so unbekannt wie egal. Irgendwann mal für die Theorieprüfung auswendig gelernt welches Bildchen rechts-vor-links darstellt und danach nur noch “Recht des stärkeren“Autofahrer haben natürlich kein Recht zum drängeln oder Hupen, aber sie fühlen sich - formal (!) richtig - im Recht, wenn sie einen Regelverstoss von Radfahrern bemängeln, die trotz Lolli auf der Strasse fahren.