• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Das steht dort ja auch in der StVO unter Randnummer „53“:
Zeichen 276
j0367-1_1130.jpg

Überholverbot für
Kraftfahrzeuge aller Art
Das ist aber immer im Rahmen der unter der Randnummer „Zu 53, 54 und 54.4“ gemachten Festlegungen zu sehen.
 
Das steht dort ja auch in der StVO unter Randnummer „53“:

Das ist aber immer im Rahmen der unter der Randnummer „Zu 53, 54 und 54.4“ gemachten Festlegungen zu sehen.
Diese Bezeichnung macht in keiner Hinsicht Sinn! Wenn Sie für Kraftfahrzeuge aller Art gelten würde, wäre es nicht erlaubt, Motorräder zu überholen, weshalb das Zeichen 277.1 sich gleich ausschließlich auf Fahrräder beziehen könnte. Des Weiteren steht in der Beschreibung zum Schild 277.1 nicht explizit, dass Autos nicht überholt werden dürfen, was aber nur Sinn machen würde.
 
Ich probiere es nochmal.
Es wird grundsätzlich festgelegt: „Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.“
Damit ist das Rechte Sinnbild in schwarzer Farbe auf 276 und 277 definiert.

Zeichen 276 zeigt Links das Sinnbild für Kraftfahrzeuge in roter Farbe und verbietet diesen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.

Zeichen 277 zeigt Links das Sinnbild für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen (Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) in roter Farbe und verbietet diesen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.


Ist wie bei Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen. Es wird von oben nach unten gelesen, die Hauptregelung wird oben genannt und durch die darauf folgenden Regelungen eingeschränkt oder erweitert. Es gilt aber weiterhin immer die Hauptregelung als Grundlage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie, das wars schon, Redeverbot statt Argument? Ist ja modern, da kann ja selbst auch mal so primitiv und dümmlich reingrätschen, nicht wahr.
Wenn ich die Artikel so lese, ist doch eines wahr geworden: Erziehung der Radfahrer durch Autofahrer bis hin zur schweren Körperverletzung. Das zweite wird gefordert: Radfahrer weg. Gefordert von denen, die angeblich nur gutes für Radfahrer wollen.
Das sowas mit den 1,5 Metern kommen wird, konnte sich jeder mit nur 2 Gehirnzellen ausmalen, nicht nur ich habe das an anderer öffentlicher Stelle vermutet. Aber der ADFC, der Haupttreiber dahinter, der seit Jahrzehnten nach Kräften ganz bewußt gegen Radfahrer wirkt, ausgerechnet der will das nicht geahnt haben?
Was daran paßt dir nicht?

Ich habe mir verbeten mich zu zitieren, das hat mit einem Redeverbot nichts zu tun. Im Gegenteil, Du bist Teil der Diskussion hier und kannst Deine "Verschwörungskacke" ohne Restriktionen hier in aller Öffentlichkeit ausbreiten - aber nicht widerspruchsfrei. Wir müssen und könnnen das aushalten. Ich möchte da nur nicht mit in Verbindung gebracht werden.

Warum "Verschwörungskacke"? hier ein paar Punkte:
  • Du unterstellst Absichten die so nicht da sind
    "ADFC, [...] nach Kräften ganz bewußt gegen Radfahrer"
    • Ich bin als Rennradfahrer und MTBler nicht 100% auf Linie vom ADFC, als Vater radfahrender Kinder dann aber wieder näher dran. Der ADFC hat schlicht andere Ziele und Zielgruppen als Rennradler.
  • Du verkennst die Komplexität.
    • Verkehrsplanung findet im Spannungsfeld von Gesetzen und Verwaltungsstrukturen auf Bundes- Länder- und kommunaler Ebene statt, wird politisch hoch kontrovers auf allen diesen Ebenen diskutiert und entsprechend entschieden und ist mit gegenläufigen, vehement vorgetragen Erwartungen von allen Seiten konfrontiert. Zwischen diesen Dingen ist abzuwägen. Die Meinung von Rennradfahrenden oder sagen wir "selbstbewußt und zügig Radfahrenden" ist dabei ein sehr kleines Partikularinteresse. Hier pauschal allen anderen strategisches und v.a. orchestriertes agieren gegen Radfahrende reinzuinterpretieren ist völlig weltfremd. Wer sich hier als "Wissender" aufzuspielt, der die Machenschaften durchschaut, sollte dringend seinen Verschwörungsstatus checken.
  • Du ziehst überzogene Schlüsse:
    "Wer keinen Helm trägt, muß allein deshalb im Schadensfall mit der Aberkennung von Ansprüchen rechnen. Man kann also nicht mehr frei entscheiden, ob man sich so ein Ding aufsetzt."
    • Keine Lust aufwendiger zu recherchieren, aber es sieht auf den ersten Blick eher so aus, als würde gelegentlich ein lokaler Amtsrichter falsch urteilen, was dann aber wider von übergeordneten Gerichten kassiert wird: https://www.haufe.de/recht/weitere-...ne-helm-mitschuld-des-radlers_212_526208.html
    • Doch, Du kannst frei entscheiden, das hätte im von Dir geschilderten und möglicherweise falschen Szenario nur ggf. Konsequenzen: In diesem Fall eine Mitverantwortung für die Höhe eines Schadens! Die Freiheit hast Du (nur zum Vergleich) als Autofahrer nicht, wenn Du keinen Gurt anlegen willst, meinst, dass 2 Maß Bier die Fahrtüchtigkeit nicht ausreichend beeinträchtigen oder der TÜV von Reptilienmenschen ausgedacht wurde und Du ja wohl besser beurteilen kannst wann deine Bremsen fällig sind. Da kannst Du direkt sanktioniert werden.
    • Hier ist gerade eine Studentin nach einem Elektroroller-Unfall (max. 25 km/h, ohne Fremdbetreiligung und ohne Helm) an Hirnblutungen gestorben. Ich werde meine Kinder nicht ohne Helm rausschicken. Und im Winter kriegen die auch ne Warnweste. Wenn man"Braveheart" zu oft gesehen hat, mag das Sterben für die Freiheit ein erstrebenswertes Ziel sein; da sind meine Kinder aber noch zu klein für (...natürlich nur für Braveheart, FSK 16).
EDIT [Ergänzung]:

Dein Post von Motag ist noch schöner:

  • "Das [Überholverbotsschild] ist erstens Absicht und dient zweitens der Demonstration von Amts wegen an jederman, das Radfahrer dem richtigen Verkehr im Weg sind."
    • Oder es gab Verkehrsunfälle/Beschwerden/Ängste von Radfahrenden, die die Verkehrsplaner veranlasst haben deutlicher auf die fehlende Überholmöglichkeit hinzuweisen. Eines der Schilder bei uns liegt an einer unübersichtlichen Straße an deren Ende zwei Gymnasien liegen. Das Schild mag nicht funktionieren, eine Selbstverständlichkeit betonen...egal. Ich würde da trotzdem erstmal Wohlwollen unterstellen.
  • "Genau dafür wollte der ADFC die Festschreibung des Abstandes, welche man gerne spendierte."
    • "Genau dafür" und für nix anderes! SO SIEHTS AUS!!!! So sindse die Beigewesten vom ADFC. Übrigens: ADFC/ADAC merkt ihr was?!?Das ist nur ein Buchstabe anders!!!UND:Wenn man beim F rechts außen noch einen Strich dranmacht siehts wieder aus wie ein "A"...DAS IST KEIN ZUFALL!! Wacht endlich auf!
  • "Wenn ich dann noch die Parkreihe feststellen muß, die ja anscheinend wie Gottgegeben behandelt wird…"
    • Hier wirds wieder unterkomplex. Ja, die Parkreihen stehen einer vernünftigen Verkehrsplanung häufig im Weg und man traut sich da scheinbar nicht richtig ran. Warum? 1.) Sind die politischer Sprengstoff. Rücknahme von PP ist mit extremem Gegenwind verbunden, dagen ist die Fahrradlobby Kindergarten! D.h. selbst wohlwollende Verkehrsplaner, VerwaltungsMA und Politiker kriegen das oft nicht durch. Demokraftie ist manchmal echt blöd. 2.) In vielen Baugenehmigungen sind zugeordnete PP berücksichtigt, auch solche an der Straße. Rücknahme der PP kann die Ladennutzung/Wohnnutzung von anliegenden Gebäuden ggf. gefährden, müsste durch neue Parkmöglichkeiten in der Nähe (wo gibts die noch in den Innenstädten?) ausgeglichen werden. Da können Verkehrsplaner häufig gar nichts erreichen und der Ball läge bei der Gesetzgebung.
Es ist halt alles nicht so einfach, aber ein Prozess in dem sich viel bewegt, viel ausprobiert wird, viel schiefgeht und der mitten in der Gesellschaft im Spannungsfeld verschiedener Interessen ausgetragen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Lust aufwendiger zu recherchieren, aber es sieht auf den ersten Blick eher so aus, als würde gelegentlich ein lokaler Amtsrichter falsch urteilen, was dann aber wider von übergeordneten Gerichten kassiert wird: https://www.haufe.de/recht/weitere-...ne-helm-mitschuld-des-radlers_212_526208.html
Grundsätzlich bin ich bei dir. Aber im konkreten Fall RR gibt es doch die Helmpflicht durch die Hintertür durch Mitverschuldensurteile der Gerichte. Das steht auch in deinem zitierten Link.
 
Grundsätzlich bin ich bei dir. Aber im konkreten Fall RR gibt es doch die Helmpflicht durch die Hintertür durch Mitverschuldensurteile der Gerichte. Das steht auch in deinem zitierten Link.
Hatte das auch gelesen, wollte da nicht weiter ins Detail gehen. Außerdem scheint das nur eine Nebenargumentation in einem Urteil zu einem Normalradfahrer gewesen zu sein, nicht dessen Kerninhalt (Im Sinne von "anders würde sich der Fall eventuell bei einem Rennradfahrer darstellen"). Mir ging es um die pauschale Darstellung im Ausgangspost. Ich finde die Mitverantwortungs-Argumentation ja grundsätzlich auch nicht komplett abwegig. Auf Mofas etc. braucht man auch einen Helm, ab 25, und wir knallen mit 70 Sachen die Alpenpässe runter. Dass man daraus auch eine Mehrverantwortung ggü Oma, die mit max 15 Sachen zum Rewe fährt ableitet, finde ich plausibel.

Eigentlich wünsche ich mir eine grundsätzliche Ausweitung der Mitverantwortung: z.B. in Bezug auf mitlackierte Stoßstangen und fehlende Gummi-Leisten an Autos. Das treibt die Schadenshöhe bei kleinsten Kollisionen (Einkaufswagen - Auto) in absurde Höhen. Wer sich zugunsten der Optik so verletzbar macht, könnte da zumindest beteiligt werden.
 
Hatte das auch gelesen, wollte da nicht weiter ins Detail gehen. Außerdem scheint das nur eine Nebenargumentation in einem Urteil zu einem Normalradfahrer gewesen zu sein, nicht dessen Kerninhalt (Im Sinne von "anders würde sich der Fall eventuell bei einem Rennradfahrer darstellen").

Dann eben doch: Das Urteil wird im Artikel ja aufgeführt und ist hier zu finden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-22426?hl=true

Stellt sich dar, wie vermutet:

Zitat:

" 24
[...]Eine allgemeine Verkehrsauffassung des Inhalts, dass Radfahren eine Tätigkeit darstellt, die generell derart gefährlich ist, dass sich nur derjenige verkehrsgerecht verhält, der einen Helm trägt, besteht nach wie vor nicht.

25
Etwas anderes mag für bestimmte Formen des sogenannten sportlichen Radfahrens gelten, die mit erheblich gesteigertem (Kopf-)Verletzungsrisiko verbunden sind, etwa beim Rennradfahren mit tiefer Kopfhaltung und Fixierung der Schuhe an den Pedalen oder beim Mountainbike-Fahren im freien Gelände. Derartiges ist aber nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens."

Also, bloß ein Teil der Diskussion des vorliegenden Falls. Gibt aber andere Urteile zuungunsten von Rennradfahrenden, da hast Du recht.
 
Ich probiere es nochmal.
Es wird grundsätzlich festgelegt: „Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.“
Damit ist das Rechte Sinnbild in schwarzer Farbe auf 276 und 277 definiert.

Zeichen 276 zeigt Links das Sinnbild für Kraftfahrzeuge in roter Farbe und verbietet diesen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.

Zeichen 277 zeigt Links das Sinnbild für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen (Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) in roter Farbe und verbietet diesen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.


Ist wie bei Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen. Es wird von oben nach unten gelesen, die Hauptregelung wird oben genannt und durch die darauf folgenden Regelungen eingeschränkt oder erweitert. Es gilt aber weiterhin immer die Hauptregelung als Grundlage.
don02.jpeg

Danke Dopero und den anderen: Lesen von Gesetzestexten hilft wirklich. Ich hoffe, andere nicht verwirrt zu haben, nur weil ich die Erläuterung zu 53, 54 und 54.4 nicht gelesen habe. Deutsch richtig zu verstehen, fällt mir zugegeben noch schwieriger.

Die andere Diskussion, was hierbei gut und schlecht an der STVO ist, nehme ich nicht zurück. Diskussion und Streit gehört zur Demokratie und natürlich zu einem Forum.

Die Unterscheidung zwischen mehrspurig und einspurig halte ich für schlecht. Wo das Zeichen 276 steht, steht es nicht zum Spaß. Wenn man dort also einspurige, unmotorisierte Fahrzeuge überholen darf, dann erscheint mir das wie eine Lizenz zum Gefährden dieser "Schwachen" und natürlich auch des Gegenverkehrs. Weil es dort eben Gefahrenstellen sind. Die Gefährdung ist das dichte Überholen, Drängeln oder gar das Umwerfen.
Bessere wäre es m.E. das Verbot aus Schild 277.1 in 276 zu integrieren. Als grundsätzliches Überholverbot. Das auch, weil PKW immer "breiter werden". Natürlich könnte man auch Zeichen 277 für "Dickschiffe, SUV und ab 1,5 Tonnen" bei max. 60 km/h außerorts. :daumen: Oder beide Regelungen, um § 1 STVO zu konkretisieren.
 
Zu Fahrrad, Helm und Mitverschulden:

Ich meine, bei der Diskussion um Mitverschulden geht es um Schadensersatz, also Geld. Der Radfahrer bekommt seinen Kopf auch bei Nichtverschulden nicht nicht zurück. Deshalb überlege er, solange er den Kopf dazu noch hat.

Die Diskussion wegen "Mitschuld" muss man trotzdem weiter führen (mit Helm freiwillig drauf). Solche Argumente wie "Mitschuld, weil ohne Helm", finde ich auch als Helmträger sehr unfair, während andere "nackig" im Panzer fahren, der nicht groß genug sein kann. Wenn die Gesellschaft nicht aufpasst, kommt es immer wieder dazu, dass die Starken schreien, die Schwachen würden sie benachteiligen, indem diese ihre bloßen Köpfe hinhalten.
 
Ich probiere es nochmal.
Es wird grundsätzlich festgelegt: „Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.“
Damit ist das Rechte Sinnbild in schwarzer Farbe auf 276 und 277 definiert.

Zeichen 276 zeigt Links das Sinnbild für Kraftfahrzeuge in roter Farbe und verbietet diesen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.

Zeichen 277 zeigt Links das Sinnbild für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen (Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) in roter Farbe und verbietet diesen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.


Ist wie bei Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen. Es wird von oben nach unten gelesen, die Hauptregelung wird oben genannt und durch die darauf folgenden Regelungen eingeschränkt oder erweitert. Es gilt aber weiterhin immer die Hauptregelung als Grundlage.
Das mag richtig sein! Allerdings ist hier die Formulierung trotzdem missverständlich und somit ungeeignet: für ist eben ein anderes Wort als von und bezeichnet im ersten Fall das Subjekt und im zweiten Fall das Objekt. Danke dir aber für die generelle Aufklärung mit den Seitenziffern. Die macht dann auch die „Wortklauberei“ überflüssig, wenn noch ein paar mehr Sätze zur Erklärung da stehen.
 
Die Diskussion wegen "Mitschuld" muss man trotzdem weiter führen (mit Helm freiwillig drauf). Solche Argumente wie "Mitschuld, weil ohne Helm", finde ich auch als Helmträger sehr unfair

Stell Dir vor, die Unfallmeldung liest sich in der Presse wie folgt: "Der Radfahrer brach sich den Fuß / den Oberschenkel / die Hand / das Schlüsselbein / die Nase. Er trug keinen Helm. Die Polizei empfiehlt, einen Helm zu tragen." Und dann zahlt die Versicherung nicht, weil man keinen Schlüsselbein-Helm getragen hat...
 
Stell Dir vor, die Unfallmeldung liest sich in der Presse wie folgt: "Der Radfahrer brach sich den Fuß / den Oberschenkel / die Hand / das Schlüsselbein / die Nase. Er trug keinen Helm. Die Polizei empfiehlt, einen Helm zu tragen." Und dann zahlt die Versicherung nicht, weil man keinen Schlüsselbein-Helm getragen hat...
Mit der Polizei sollte man klar kommen. Gegen Versicherung muss man sich leider manchmal wehren. Die gesellschaftliche Diskussion kann aber doch Richter zu denken geben, das ist wichtig, weil diese einen Entscheidungsspielraum haben und sich ja i.A. von Argumenten beeindrucken lassen (außer wenn Richter Reichsbürger sind o.ä.).

Ich wurde radfahrend von einem Autofahrer fast übersehen. Kreuzung außerorts, ich fuhr geradeaus über die freie Vorfahrtstraße, Auto von gegenüber rollte auf die Kreuzung zu und bog nach links in die Vorfahrtstraße, Beifahrer schrie Fahrer an, Fahrer bremste, traf mein Rad seitlich hinten, Tretkurbel schlug gegen meinen Knöchel. Überlebt.
Polizei kommt und fragt ob ich Helm auf hatte. Ja erwiderte ich, zeigte Helm und fragte zurück, aber wieso fragen Sie nach einem Helm? Da wurde er verlegen. Polizisten sind auch Menschen, die von der allgemeinen Diskussion beeinflusst werden.
 
Es fällt oft schwer, aber wenn man ruhig bleibt und dem Autofahrer ganz ruhig erklärt, dass man sich durch seine Aktion gefährdet gefühlt hat und warum dann stößt man meistens auf offene Ohren.

Das ist hier idR anders. Man wird hier eher vollgepöbelt.

Ich frage meistens ob sich mal bitte an die Verkehrsregeln halten können und erkläre zb das man nicht mit 40-50cm Abstand überholen darf sondern mit min. 1,5m. Das sehen die wenigsten ein.
Ich sage dann immer wir können gerne die Polizei rufen, bei denen steht das mit den min. 1,5m hinten auf der Heckscheibe.
Dann ist immer Funkstille und man fährt weiter. :D
 
Ich fahre heute nachmittag hier:

https://www.google.de/maps/place/Kö...1a97b76339f1795!8m2!3d51.1484431!4d13.5347212
auf dem Radweg. Kommt ein Fahrschulauto und fährt ohne auf den Radweg zu guggen vor bis zur Köhlerstrasse.
Ich so zum Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz:

Super, Herr Fahrlehrer!

Keine Reaktion von ihm. Der Radweg ist in beide Richtungen Benutzungspflichtig! :rolleyes:
Na da würde ich an Deiner Stelle gleich mal einen Brief an den Bürgermeister/Verwaltung schicken mit der Aufforderung, die blauen Lollies abzuschrauben.
Der Radweg ist doch niemals 2m (=Mindestbreite für Radwege in beide Richtungen) breit, oder?

Screenshot 2022-08-24 at 17.26.06.jpg
 
Du hast ja recht, nur juckt das hier in Coswig keinen. ;)

Da wird auch rechtswidrig in T30 Zonen eine Radwegpflicht angeordnet.

Was ist wenn ich da auf der Strasse fahre weil der Radweg nicht die Mindestbreite hat? Begehe ich da trotzdem eine Owi??
 
Die gesellschaftliche Diskussion kann aber doch Richter zu denken geben, das ist wichtig, weil diese einen Entscheidungsspielraum haben und sich ja i.A. von Argumenten beeindrucken lassen
Das nennt sich "freie Beweiswürdigung" - ein bißchen was ist noch hängengeblieben🙃.
 
Das mag richtig sein! Allerdings ist hier die Formulierung trotzdem missverständlich und somit ungeeignet: für ist eben ein anderes Wort als von und bezeichnet im ersten Fall das Subjekt und im zweiten Fall das Objekt.
Für mich ist die Formulierung vollkommen logisch, und damit verständlich.
Ich meine das 276er hat in Deiner Vorstellung eine ganz andere Bedeutung als durch die StVO definiert. Diese Bedeutung passt aber nicht zur Formulierung mit dem „für“, deswegen willst Du da ein „von“ sehen.
 
was ist wenn ich da auf der Strasse fahre weil der Radweg nicht die Mindestbreite hat? Begehe ich da trotzdem eine Owi??
Mach Dir einfach nicht diese Gedanken. Fahr da, wo es am sichersten ist. Den Radweg auf dem Bild würde ich niemals benutzen... "Benutzungspflicht" hin oder her. Ich kenne noch nichtmal das Schild, welches mir diese Pflicht signalisiert. Interessiert mich nicht...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten