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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ja, grundsätzlich bin ich da bei dir. ;)

Nur fahre ich da im Berufsverkehr lang (nicht mit dem RR) und wurde schon mehrmals vorsätzlich gefährdet und vollgepöbelt weil ich da nicht langgefahren bin. Ich habe heute früh mal nachgemessen. Es sind 1,9 m. Also zu schmal.

Das hier ist die "Krönung" des ganzen:

https://www.google.de/maps/place/Kö...1a97b76339f1795!8m2!3d51.1484431!4d13.5347212
Wartehäuschen der Bushaltenstelle mit 1m "Platz" und Radwegbenutzungspflich in beide Richtungen!

Wenn man die Strasse weiterfährt nach Meißen"rein" sieht man richtig gute "Radweganlagen"
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Screenshot 2022-08-26 at 19.28.55.jpg

Na ja, Du hast zwei Möglichkeiten:

1) Dich ständig in Gefahr bringen und dann auch noch drüber ärgern, oder
2) Deiner Verwaltung die eindeutig rechtswidrige Anordnung des Lollies per Brief um die Ohren hauen - Musterbriefe dafür gibts überall im Internet, kostet nichts.

;)
 
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Na ja, Du hast zwei Möglichkeiten:

1) Dich ständig in Gefahr bringen und dann auch noch drüber ärgern, oder
2) Deiner Verwaltung die eindeutig rechtswidrige Anordnung des Lollies per Brief um die Ohren hauen - Musterbriefe dafür gibts überall im Internet, kostet nichts.

;)
Ich kann auch einfach meine kostbare Lebenszeit sparen und auf der Straße fahren. Ich nehme da gar keinen Radweg wahr..
 
Ich kann auch einfach meine kostbare Lebenszeit sparen und auf der Straße fahren. Ich nehme da gar keinen Radweg wahr..
Völlig richtig, mache ich ganz genauso, mir ist es aber auch egal wenn ich 1-2 mal im Jahr dann ein Ticket zahle oder X mal angehupt werde.
Hier in Berlin fahre ich grundsätzlich auf der Strasse (mit wenigen Ausnahmen), z.B. auch Unter den Linden, Grosser Stern/Ernst-Reuter-Platz direkt im Kreisverkehr usw., alles trotz Lolli. Das klappt eigentlich recht enstspannt, wenn man sich den Platz offensiv nimmt und nicht herumwackelt. Auch dort gibt es gute legale Argumente gegen die Rechtmässigkeit der Lollies, u.A. sind die Radwege nicht zumutbar (UdL) oder nicht strassenbegleitend (GS,ERP), was Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Lolli sind, allerdings sind diese Argumente etwas komplizierter.

Was halt immer der Nachteil ist, ist dass man im Falle eines Unfalles mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mitschuld bekommt, mit dem Risiko muss man leben (wollen).

Der von Coswiger geschilderten Fall ist aber so lächerlich klar gegen die Vorschriften, und gleichzeitig so gefährlich, dass sich ein kurzer Brief m.M.n. lohnt, insbesondere wenn man da ständig lang fahren (muss). Würde ich so machen. Wenn er nämlich da an der Bushaltestelle früher oder später einen Fussgänger anfährt, bekommt er mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ebenfalls eine Mitschuld, wenn er dort nicht sehr langsam fährt, Schild hin oder her, das ist leider gängige Rechtsprechung.
 
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Na ja, Du hast zwei Möglichkeiten:

1) Dich ständig in Gefahr bringen und dann auch noch drüber ärgern, oder
2) Deiner Verwaltung die eindeutig rechtswidrige Anordnung des Lollies per Brief um die Ohren hauen - Musterbriefe dafür gibts überall im Internet, kostet nichts.

;)
Da fehlt nur das Zusatzschild "Radfahrer absteigen", dann wäre es aus Beamtensichtweise perfekt und sicher.
Ansonsten ist alles normal im Land. :D Die Fahrbahn ist alles, der Rest ist, was man übrig hatte, das sieht man schon am Baumaterial. Aber es geht natürlich auch schlimmer. Man hat für den Radweg nichts über, aber man wollte ihn, das soll nämlich eine Autostraße sein.

Die Polizei darf hier jedenfalls keine 20 € abknöpfen, wenn man auf der Straße fährt. Und die Gefahr ist, wie man von der Situation her meinen kann, nicht die größte.
Briefe schreiben? Vorschlagen, das Schild abzuschrauben.
 
Doch, darf sie. Und jeder Fussgänger im Unfallfall darf Dich beschuldigen, wenn Du dich "ordnungsgemäß" verhältst. Solange der Lolli da ist. Das ist das Problem.
So einfach ist das nicht. Den Poliz. nennt man manchmal doch Schutzmann ;). Die Polizei darf Zettel ausstellen und ich darf Widerspruch einlegen, weil der ausgewiesene Radweg nicht zum Fahren in Ordnung ist. Lästig und ärgerlich ist das schon. Am Buswartehäuschen (s. Foto von Coswiger) ist es doch viel zu eng und die Blindenführungsrillen sind gefährlich für schmale Reifen. Wenn man häufig absteigen muss, kann es kein Radweg sein. Insofern muss auch die Beschilderung geändert werden. In vielen Städten ist das schon geschehen. Wie gesagt, die Situation für Radfahrer ändert sich damit nicht, nur ist man rechtlich beim Straßenfahren kein Regelverstoßer mehr.

https://www.adfc.de/artikel/radfahren-auf-der-fahrbahnund dort findet sich der Link:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/verkehrsrecht/ratgeber-fuer-fahrradfahrer#c9522und daraus ein Zitat:
"...Aber auch benutzungspflichtige Radwege müssen nicht befahren werden, wenn sie offensichtlich nicht befahrbar sind. Etwa dann, wenn der Weg im Winter vereist und nicht geräumt ist, der Asphalt Schlaglöcher oder Aufbrüche von Baumwurzel aufweist, parkende Autos oder Baustellen Hindernisse darstellen oder sonstige Umstände ihn unzumutbar machen. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an."

Zum Fußgänger: Beschuldigen kann er mich, aber wenn ich mich, wie geschrieben "ordnungsgemäß" verhalte und also gaaaanz vorsichtig an ihm vorbeiradle, verhalte ich mich ja nicht ordnungswidrig. Gegen Pöbeleien kann man sich aber schwerlich schützen. :mad:
 
So einfach ist das nicht. Den Poliz. nennt man manchmal doch Schutzmann ;). Die Polizei darf Zettel ausstellen und ich darf Widerspruch einlegen, weil der ausgewiesene Radweg nicht zum Fahren in Ordnung ist. Lästig und ärgerlich ist das schon. Am Buswartehäuschen (s. Foto von Coswiger) ist es doch viel zu eng und die Blindenführungsrillen sind gefährlich für schmale Reifen. Wenn man häufig absteigen muss, kann es kein Radweg sein. Insofern muss auch die Beschilderung geändert werden. In vielen Städten ist das schon geschehen. Wie gesagt, die Situation für Radfahrer ändert sich damit nicht, nur ist man rechtlich beim Straßenfahren kein Regelverstoßer mehr.

https://www.adfc.de/artikel/radfahren-auf-der-fahrbahnund dort findet sich der Link:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/verkehrsrecht/ratgeber-fuer-fahrradfahrer#c9522und daraus ein Zitat:
"...Aber auch benutzungspflichtige Radwege müssen nicht befahren werden, wenn sie offensichtlich nicht befahrbar sind. Etwa dann, wenn der Weg im Winter vereist und nicht geräumt ist, der Asphalt Schlaglöcher oder Aufbrüche von Baumwurzel aufweist, parkende Autos oder Baustellen Hindernisse darstellen oder sonstige Umstände ihn unzumutbar machen. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an."

Zum Fußgänger: Beschuldigen kann er mich, aber wenn ich mich, wie geschrieben "ordnungsgemäß" verhalte und also gaaaanz vorsichtig an ihm vorbeiradle, verhalte ich mich ja nicht ordnungswidrig. Gegen Pöbeleien kann man sich aber schwerlich schützen. :mad:
Wir widersprechen uns nicht.
Rechtlich gesehen, musst Du den Lolli erst mal befolgen, egal ob der Radweg geeignet ist. Falls dieser nicht geeignet ist (egal warum) hast Du aber ggf. Rechtfertigungsgründe. Diese zu überprüfen, ist aber nicht Aufgabe der Rennleitung, der das auch völlig egal ist, sondern der Bußgeldstelle bzw. letztendlich eines Richters im Rahmen eines Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens.

Das von Dir zitierte Urteil des BVerwG hilft Dir eben dann auch nur in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren, in welchem Du die zuständige Verwaltung dazu bringst, die Schilder abzuschrauben. Solange diese dort stehen, gelten sie trotzdem.

In der Praxis wird Dir die Rennleitung dann eben auch völlig rechtskonform den €20 Strafzettel ausstellen. Diesem kannst Du dann widersprechen, und Deine Rechtfertigungsgründe vorlegen (falls Du das nicht tust, musst Du zahlen). Je nach Laune des Amtes erfolgt dann eine Einstellung, oder es geht bis vor Gericht.

Zu beachten ist dabei, dass die baulichen Vorschriften zu Radwegen keine Gesetzeskraft haben, sondern verwaltungsrechtliche Bauempfehlungen sind. Das kann in manchen Fällen mit etwas Pech dann auch schwierig werden, wenn der Richter kein Fahrradfreund ist. Der hat damit nämlich immer einen Auslegungsspielraum. Wie Du auch schon zitiert hast: "Hier kommt es stets auf den Einzelfall an."

Das alles ist auf jedem Fall nicht zeitsparender oder unkomplizierter als vorab einen Musterbrief zur Verwaltung zu schicken, wenn es um so offensichtliche Fälle wie den von Coswiger geht. Wenn daraufhin das Schild dann abgeschraubt wird, reduziert man damit auch deutlich die Anzahl an Autofahrern, die einen bedrängen oder anhupen (und sich dafür im Recht fühlen, was formal eben auch stimmt), wenn man auf der Straße fährt, und reduziert das Risiko, im Unfallfall eine Mitschuld zu bekommen (und zwar bei letzterem unabhängig davon, ob man auf der Strasse oder dem "Radweg" fährt).
 
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Nö, wir widersprechen uns nicht, außer hier:
.... reduziert man damit auch deutlich die Anzahl an Autofahrern, die einen bedrängen oder anhupen (und sich dafür im Recht fühlen, was formal eben auch stimmt), wenn man auf der Straße fährt, ....
Anhupen oder gar Bedrängen ist kein Recht und gar nicht vergleichbar mit dem Auf-der-Straße-radfahren-wegen-schlechtem-Radweg.

Der Satz aus dem Zitat, "Hier kommt es stets auf den Einzelfall an", stellt eigentlich auch unser Verhalten dar. Kommt es nicht ständig auf den Einzelfall an? Jedenfalls behaupte ich von mir, dass ich während der Fahrt ständig neu entscheide, wo ich fahre, denn ich fahre nicht auf Schienen.

Das ist die Konfliktsituation im Straßenverkehr mit sich selbst. Ständig muss man Entscheidungen treffen: Ist der Bürgersteig oder Straßenrand vielleicht ein Radweg? Hängt irgendwo in 2 m Höhe ein blaues Schild? Wenn ja, schiebe ich am Buswartehäuschen vorbei und klingele ansonsten die Fußgänger weg, die zur Haltestelle gehen? Fährt man dann nicht lieber gleich auf die Fahrbahn runter, wenn sie doch leer ist und entscheidet an der nächsten Abzweigung neu, ob man wieder rauf auf den Rad-Weg fährt oder auf der Fahrbahn bleibt? Vielleicht will ich auch da vorn gleich links abbiegen oder sehe aus der Ferne hochstehende Gullydeckel.

Radfahrer wägen ständig ab, ob sie den Radweg benutzen oder nicht, jeder für sich anders. Das kann 20 € kosten. Sie wägen auch ab, ob sie aus Angst und brutalem Autoverkehr mal auf dem Gehweg fahren oder nicht, jeder für sich und nach je Situation anders. Das kann 55 € kosten. Manchmal ist einem sein Leben eben 55 € Wert, falls man das wirklich bezahlen muss. Und bei 20 € gilt das erst recht.

Wo ich die Preisgrenze setzen würde, kann ich nicht sagen. Einzelfallentscheidung mit Abwägung eben. Das soll überhaupt nicht heißen, die Verkehrsregeln wären mir egal.
Und falls man 20 € zahlen soll, entscheidet man nach Portemonnaie, ob man sich wehren will oder einfach zahlt.

Nach Zahlung von 20 € könnte ich der Gemeinde schreiben, damit können sie endlich das blaue Schild abschrauben.
 
Nö, wir widersprechen uns nicht, außer hier:

Anhupen oder gar Bedrängen ist kein Recht und gar nicht vergleichbar mit dem Auf-der-Straße-radfahren-wegen-schlechtem-Radweg.

Der Satz aus dem Zitat, "Hier kommt es stets auf den Einzelfall an", stellt eigentlich auch unser Verhalten dar. Kommt es nicht ständig auf den Einzelfall an? Jedenfalls behaupte ich von mir, dass ich während der Fahrt ständig neu entscheide, wo ich fahre, denn ich fahre nicht auf Schienen.

Das ist die Konfliktsituation im Straßenverkehr mit sich selbst. Ständig muss man Entscheidungen treffen: Ist der Bürgersteig oder Straßenrand vielleicht ein Radweg? Hängt irgendwo in 2 m Höhe ein blaues Schild? Wenn ja, schiebe ich am Buswartehäuschen vorbei und klingele ansonsten die Fußgänger weg, die zur Haltestelle gehen? Fährt man dann nicht lieber gleich auf die Fahrbahn runter, wenn sie doch leer ist und entscheidet an der nächsten Abzweigung neu, ob man wieder rauf auf den Rad-Weg fährt oder auf der Fahrbahn bleibt? Vielleicht will ich auch da vorn gleich links abbiegen oder sehe aus der Ferne hochstehende Gullydeckel.

Radfahrer wägen ständig ab, ob sie den Radweg benutzen oder nicht, jeder für sich anders. Das kann 20 € kosten. Sie wägen auch ab, ob sie aus Angst und brutalem Autoverkehr mal auf dem Gehweg fahren oder nicht, jeder für sich und nach je Situation anders. Das kann 55 € kosten. Manchmal ist einem sein Leben eben 55 € Wert, falls man das wirklich bezahlen muss. Und bei 20 € gilt das erst recht.

Wo ich die Preisgrenze setzen würde, kann ich nicht sagen. Einzelfallentscheidung mit Abwägung eben. Das soll überhaupt nicht heißen, die Verkehrsregeln wären mir egal.
Und falls man 20 € zahlen soll, entscheidet man nach Portemonnaie, ob man sich wehren will oder einfach zahlt.

Nach Zahlung von 20 € könnte ich der Gemeinde schreiben, damit können sie endlich das blaue Schild abschrauben.
Deine Meinung teile ich prinzipiell, nur kommt es darauf nicht an. Du schreibst darüber, wie es sein sollte, ich schreibe darüber, wie es ist, insbesondere die rechtlichen Konsequenzen. Ich bin grundsätzlich gegen Zwangsradwege.
Autofahrer haben natürlich kein Recht zum drängeln oder Hupen, aber sie fühlen sich - formal (!) richtig - im Recht, wenn sie einen Regelverstoss von Radfahrern bemängeln, die trotz Lolli auf der Strasse fahren. Das führt dann zu gefährlichen Situationen, daher muss so ein Lolli weg. Ob der Lolli rechtmässig ist oder nicht, kann ein Autofahrer normalerweise nicht einschätzen. War vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.
 
"Waldkäuzchen" aus dem Thread Hetzjagd auf Radfahrer hat zu diesem Thema einen neuen Thread aufgemacht. Offenbar nur für mich?

<Inhalt moderativ entfernt>

Das ist doch eine private Unterhaltung, kein neuer Thread.
Wie auch immer, der letzte Absatz ist einfach nur lächerlich, kein Wunder, dass er/sie/es das nicht hier reinschreibt. Dem/ihr möchte ich lieber nicht begegnen, wenn er/sie/es im Auto unterwegs ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
"Waldkäuzchen" aus dem Thread Hetzjagd auf Radfahrer hat zu diesem Thema einen neuen Thread aufgemacht. Offenbar nur für mich?
Was ist das denn für einer :eek: Lächerlich, den möchte ich mal sehen, wie er sich aufregt, wenn eine Bushaltestelle auf der Fahrbahn wäre :D :D :D Und dann heißt es auf ein Mal, "welcher *** hat sich das denn überlegt...."
 
Autofahrer haben natürlich kein Recht zum drängeln oder Hupen, aber sie fühlen sich - formal (!) richtig - im Recht, wenn sie einen Regelverstoss von Radfahrern bemängeln, die trotz Lolli auf der Strasse fahren.
Da kenne ich unsere Autofahrer aber anders: wenn da kein Lolli steht fühlen die sich kein bisschen weniger im Recht, Regeln sind denen so unbekannt wie egal. Irgendwann mal für die Theorieprüfung auswendig gelernt welches Bildchen rechts-vor-links darstellt und danach nur noch “Recht des stärkeren“
 
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