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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Mein Ziel ist ja auch nicht ne Dienstaufsichtsbeschwerde,sondern ne Anzeige gegen den Irren. Die Polizistin war eigentlich sehr nett,und ich hatte eher den Eindruck das es Ihr leid tat mir nicht helfen zu können. Was die auch so gesagt hat.
 
Ganz einfach. Dienstaufsichtsbeschwerden werden innerhalb der Polizei bearbeitet. Und da tut in der Regel einer den anderen nichts.

Die Anzeige gegen den Irren wird kein Problem sein. Sollte auch gemacht werden.

Das Verhalten der Polizisten ist trotzdem unter aller Sau.
 
Und jetzt kommt das für mich unfassbare. Ich wollte Anzeige wegen Bedrohung und Nötigung erstaten. Da ich für den Vorfall Zeugen hatte,war ich sicher das die Anzeige aufgenommen würde. Aber falsch gedacht. [..]
Jetzt weiß ich jedenfalls das es in fast keinem Fall Zweck hat zur Polizei zu gehen.

Die rechtliche Einschätzung des Polizisten teile ich als juristischer Laie nicht. Falls er sich geweigert hat die Anzeige aufzunehmen ... Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos und und meines Wissens ohne Fristen möglich (Das steht nachher glaube ich in seiner Akte, selbst entscheiden ob das in Relation zu seinem Verhalten steht.).

Der Polizist ist im Fall einer Strafanzeige nur Dienstleister der Staatsanwaltschaft, wobei in diesem konkreten Fall wohl eher Dienstleister an sich selbst im Bereich Arbeitsvermeidung.

Ansonsten die Anzeige einfach unter Polizei.de (z.B. http://www.polizei-nrw.de/artikel__61.html) aufgeben, das erspart der Polizei die Schreibarbeit (der meiner Meinung nach wahrscheinlicheste Grund fürs Abwimmeln) und es steht auch genau das drin was du drin haben willst.

Viel Erfolg.

Thomas
 
Ich bin ja nicht im Rechtsschutz. Weiß einer von Euch was ne Beratung beim Anwalt kostet?
 
@ Phonosophie
Das ist ja der Gipfel der Unglaublichkeit! Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass irgendein Polizist das Recht hat, die Aufnahme einer Anzeige abzulehnen. Wenn das tatsächlich so wäre, könnten wir uns den kompletten Justizapparat sparen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung
Dieses Thema meint die Polizistin so umfassend durchschaut zu haben, dass sie keinen Staatsanwalt und Richter damit behelligen möchte? Das ist mindestens so übel wie die Aktion des Autofahrers!

Ein passener Kommentar an die Polizistin wäre gewesen:"Nehmen Sie meine Anzeige auf, sonst klopp ich Sie vom Bürosessel!" Sicherlich hätte das ihre Ansicht zu deinem Erlebnis grundlegend verändert;)
 
Kommt auf den Anwalt an, Erstberatung zwischen 10 und 190€ mein ich. Vorher anrufen und fragen.
 
@ Phonosophie
Das ist ja der Gipfel der Unglaublichkeit! Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass irgendein Polizist das Recht hat, die Aufnahme einer Anzeige abzulehnen. Wenn das tatsächlich so wäre, könnten wir uns den kompletten Justizapparat sparen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung
Dieses Thema meint die Polizistin so umfassend durchschaut zu haben, dass sie keinen Staatsanwalt und Richter damit behelligen möchte? Das ist mindestens so übel wie die Aktion des Autofahrers!

Ein passener Kommentar an die Polizistin wäre gewesen:"Nehmen Sie meine Anzeige auf, sonst klopp ich Sie vom Bürosessel!" Sicherlich hätte das ihre Ansicht zu deinem Erlebnis grundlegend verändert;)

Ich schätze dann hätte die Ihre Kollegen geholt und ich hätte bis morgen Vollpension.;)
 
Ich bin ja nicht im Rechtsschutz. Weiß einer von Euch was ne Beratung beim Anwalt kostet?

Wenn du dich das fragst, solltest du am Telefon bei der Anwaltskanzlei fragen, ob das durch Prozesskostenbeihilfe gedeckt wird. Lass dich bitte nicht abschrecken, unserer aller Wohl wegen!
 
Ihr glaubt es nicht. Ich habe gerade mit dem Dauerdienst der Polizei telefoniert und den Sachverjalt noch mal geschildert. Auch dieser Polizist ist der Meinung das die Androhung einer Körperverletzung und das bedrohliche auf mich zukommen keine Bedrohung oder Nötigung im Sinne des Gesetzes ist.
 
Zum Glück haben wir in Deutschland die Gewaltenteilung...
 
Ihr habt doch alle keine Ahnung, DAS ist Bedrohung oder Nötigung und natürlich Beleidigung:
"Du hast die Anzeige aufzunehmen, du Penner. Und hau bloß ab, sonst klopp ich Dich vom Bürostuhl!" ;)
 
Moin Leute,

seht doch einfach mal in den Gesetzestext des § 241 StGB !!! Da steht u a.: " .... einen anderen mit der Begehung eines gegen ihn gerichteten Verbrechens..." usw.

"Vom Rad kloppen" könnte die Ankündigung einer Körperverletzung, eventuell einer gefährlichen Körperverletzung sein. Das sind beides keine Verbrechenstatbestände !!! So ist die Rechtslage, da gibt es kein wenn und aber....

Auch wenn der TE sich verständlicherweise ungerecht behandelt gefühlt hat, liegt hier definitiv keine Bedrohung im Sinnes des StGB vor. Insofern waren die Angaben der Polizei diesbezüglich richtig.

So, jetzt kommts: Es liegt in diesem Fall jedoch eindeutig eine Nötigung und eine Beleidigung vor. Wir schauen wieder in den Gesetzestext und siehe da: "... einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen"

Rechtswidrig war die Handlung des Autofahrers (ohne da jetzt genauer darauf einzugehen).
TE wurde mit einer Drohung mit empfindlichem Übel genötigt. Das Tatbestandsmerkmal "empfindliches Übel" kann durchaus eine angekündigte Körperverletzung (gef. KV sowieso) sein. TE wurde dahingehend genötigt, es zu unterlassen, auf der Straße zu fahren und zu erdulden, dass der Autofahrer eine rechtswidrig eine subjektiv als Bedrohung empfundene und ungerechtfertigte Situation heraufbeschwört.

Zu guter letzt stellt die Bezeichnung "Penner" eine Beleidigung nach § 185 StGB dar. Dieses ist nur mit explizitem Strafantrag des Geschädigten verfolgbar.

Fazit: Der TE hätte durch die Polizei auf eine vorhandene Nötigung und Beleidigung aufmerksam gemacht werden müssen. Daraus folgt, dass eine Anzeige hätte aufgenommen werden müssen. Es kann z. Bsp. nicht vom Geschädigten verlangt werden, dass er sich mit den Abgründen der Gesetzeslage auskennt. Hinsichtlich der Beleidigung hätte er auf die Möglichkeit eines Strafantrages hingewiesen werden müssen.

Ich empfehle daher schriftlich den Sachverhalt niederzulegen, dieses direkt an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu senden. Die Erfahrung zeigt, dass nicht mehr abgwimmelt wird (werden kann), sobald eine "Schriftlage" existiert. Auch wenn der mit der Sachbearbeitung betraute Beamte sich unsicher sein sollte, wird er den Vorgang zur Staatsanwaltschaft senden, wo dann nochmals geprüft wird.

Disziplinarisch könnte man da auch was bewirken und zwar in einem informellen Gespräch mit dem Dienststellenleiter. Kann man ja auch telefonisch machen. Das bringt mehr als ein brachiales Disziplinarverfahren.
 
Diese unverbindliche Rechtsberatung war kostenlos ! Kleiner Ausgleich für die Kaffeekasse ist erwünscht. ;)

Und "nein", ich bin kein Rechtsverdreher, ähmm Rechtsanwalt, wollt´ ich sagen!
 
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Und "nein", ich bin kein Rechtsverdreher, ähmm Rechtsanwalt, wollt´ ich sagen!

Danke für die Tips. Ich würde ja gerne nen Anwalt den Brief an die Staatsanwaltschaft aufsetzen lassen. Ich fürchte nur dass das teuer und auch fruchlos sein wird,weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren eh einstellt. Ich hätte also Geld in den Wind geschossen.:(
So werde ich,als juristischer Laie den Brief selber aufsetzen. Wird eh nix bringen. Schade um die Briefmarke.
 
leider werden Provokationen meist gedulded, Reaktionen aber immer hart bestraft ....
 
Und auch in diesem Fall wieder:
Selbst wenn die Geschichte letztendlich eingestellt werden sollte hat der Autofahrer vorher Post von offizieller Stelle bekommen, mußte sich zu dem Vorfall äußern, mußte eine Strafe befürchten und hatte durch den für ihn ungewissen Augang viel Zeit über sein zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr nachzudenken. ;)
 
leider werden Provokationen meist gedulded, Reaktionen aber immer hart bestraft ....

Ja.Dann heißt es, "Sie haben unverhältnismäßig reagiert". Leider werden solche Typen immer erst gestopt wenn es wirklich körperlich geschädigte Opfer gibt.:( Dieser Irre hat doch gar nicht die charakterliche Befähigung ein Auo zu fahren. Dem gehört der Lappen entzogen. Ist doch nur ne Frage der Zeit das der das Auto als Waffe einsetzt.
 
Der Unterschied zwischen einer Nötigung und einer Drohung:

Nötigung: " Ich schlage dir alle Zähne BIS AUF VIER aus, wenn Du nicht auf dem Radweg fährst!"

Drohung: "Ich schlage dir ALLE Zähne aus, wenn Du nicht auf dem Radweg fährst."

Eine Drohung stellt die Inaussichtstellung des Ausschlagens ALLER Zähne allerdings nur da, wenn der Bedrohte noch über ein einigermassen intaktes Gebiss verfügt und jüngeren Alters ist. Bei einem 80jährigen mit intaktem Gebiss ist es nur eine Nötigung, da Zahnprotesen in diesem Alter viel weniger schlimm (nach herrschender Meinung) sind als in jugendlichem Alter.

Hört sich nach Satire an, ist aber tatsächlich so, da eine Drohung sich im Gegensatz zu einer Nötigung darüber definiert, dass dem Opfer dauerhafte Verletzungen von nicht unerheblicher Tragweite angedroht werden. Ab welcher Anzahl von Zähnen die Nötigung in eine Drohung umschlägt, muß jeweils im Einzelfall geklärt werden.
 
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