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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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...Da springt dieser Irre aus dem Wagen,rennt um die Motorhaube und schreit mich an, " Du hast den Radweg zu nehmen,Du Penner. Und hau bloß ab,sonst klopp ich Dich vom Rad". Und kommt bedrohlich auf mich zu...

komisch, mir passiert sowas ja leider nie:D

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Und ich dachte, der Homo neanderthalensis sei ausgestorben.
Hier findet doch immer noch die wahre Bildung statt!
 
Ich hab das heute noch mal auf einer anderen Wache probiert,und hatte Erfolg,zum Tei jedenfalls. Eine Nötigung konnte der Beamte nicht erkennen,schon seltsam wenn man mit Prügel bedroht wird:confused: . Es ist aber eine Anzeige wegen Beleidigung aufgenommen worden in dem ich den Sachverhalt nochmal genau wie hier angegeben habe.

Irgendwas läuft hier falsch. Die Polizei hat jede Anzeige aufzunehmen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das Verhalten eine Beleidigung, eine Nötigung oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr war, dann zeige alles an.
Über eine Strafverfolgung, eine Einstellung des Verfahrens o.ä., entscheidet nicht die Polizei.

Ein Polizist wollte sich den Schreibkram auch vom Leibe halten und meine Anzeige nicht aufnehmen. Auch auf meinen Hinweis, dass er, egal worum es sich handle, jede Anzeige aufzunehmen habe, mauerte er weiter.
Daraufhin holte ich mein Handy raus und ließ mir die Telefonnummer von der Staatsanwaltschaft geben.

Das fand der Beamte dann nicht mehr ganz so lustig. (Aufgenommen hat die Anzeige dann sein Kollege.) ;)

Nach gefühlten "Ewigkeiten", erhielt ich Post von der STA. Dort machte ich noch eine Aussage, und der Typ, der mich von der Straße drängte, war seinen Führerschein erstmal los. (Keine Ahnung, ob der schon mal auffällig war, den Führerschein hatte er aber vorher noch zur Probe.)
Günstig war auf jeden Fall, dass es Zeugen des Vorfalls gab.

(Der Typ war dann aber noch so frech, dass er die zerkratzte Beifahrertür noch ersetzt haben wollte. Letztendlich bekam ich aber von ihm das Geld für einen neuen Lenker und eine neue Tretkurbel. - Waren ja an seiner Tür zerkratzt worden.) :D

Das Ganze zog sich zwar ein "wenig", dafür war zumindest eine Weile ein Chaot weniger auf der Straße unterwegs. (Oben verlinktes Hupkonzert kommt mir bekannt vor. So fing das damals auch an.)
 
Wieso,was hätest Du denn mit dem gemacht?:D
Ich bin 190cm groß und eher massig, dazu mache ich ab und zu Sport mit nem befreundeten Kampfsportler (der macht Security)
Und besagter Kumpel hat mir schon einige "nette;) " Tricks gezeigt.

Ich hätte ihm erklärt, er soll mal ruhig bleiben und das sein Verhalten etwas daneben wäre, vor allem weil es ja gar keinen Radweg gab,
wo Du drauf hättest ausweichen können. Wäre der weiter Aggressiv auf Mich zu gekommen, hätte ich noch ne Warnung ausgesprochen.
Und dann hätte ich ihn wohl als "Versuchsobjekt" benutzt.


Die Zeugen hätten allerdings nicht da sein dürfen:D
 
Ich bin 190cm groß und eher massig, dazu mache ich ab und zu Sport mit nem befreundeten Kampfsportler (der macht Security)
Und besagter Kumpel hat mir schon einige "nette;) " Tricks gezeigt.

Ich hätte ihm erklärt, er soll mal ruhig bleiben und das sein Verhalten etwas daneben wäre, vor allem weil es ja gar keinen Radweg gab,
wo Du drauf hättest ausweichen können. Wäre der weiter Aggressiv auf Mich zu gekommen, hätte ich noch ne Warnung ausgesprochen.
Und dann hätte ich ihn wohl als "Versuchsobjekt" benutzt.


Die Zeugen hätten allerdings nicht da sein dürfen:D

Der war so aggressiv und irre,mit dem hättest Du nicht dikutieren können. Das wäre gleich zu nem körperlichen "Meinungsaustausch" gekommen.:D Gut,vieleicht hättest Du mit deiner Statur Eindruck auf den gemacht.

Ich kann nur hoffen das der nicht nach Erhalt der Strafanzeige bei mir auftaucht. Da hab ich etwas bammel vor.
 
Die Zeugen hätten allerdings nicht da sein dürfen:D
Fraglich.
Würdest du dich im Affekt wehren könntest du die Härte deines Schlags (oder was auch immer)nicht unbedingt regulieren. Das Beherrschen von Kampfsporttechniken ist ansich nicht strafbar.
Die Vorwarnung würde man dir da sogar noch eventuell positiv anrechnen. Er häts einfach lassen können.
 
Irgendwas läuft hier falsch. Die Polizei hat jede Anzeige aufzunehmen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das Verhalten eine Beleidigung, eine Nötigung oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr war, dann zeige alles an.
Über eine Strafverfolgung, eine Einstellung des Verfahrens o.ä., entscheidet nicht die Polizei.

Ein Polizist wollte sich den Schreibkram auch vom Leibe halten und meine Anzeige nicht aufnehmen. Auch auf meinen Hinweis, dass er, egal worum es sich handle, jede Anzeige aufzunehmen habe, mauerte er weiter.
Daraufhin holte ich mein Handy raus und ließ mir die Telefonnummer von der Staatsanwaltschaft geben.

Das fand der Beamte dann nicht mehr ganz so lustig. (Aufgenommen hat die Anzeige dann sein Kollege.) ;)

Nach gefühlten "Ewigkeiten", erhielt ich Post von der STA. Dort machte ich noch eine Aussage, und der Typ, der mich von der Straße drängte, war seinen Führerschein erstmal los. (Keine Ahnung, ob der schon mal auffällig war, den Führerschein hatte er aber vorher noch zur Probe.)
Günstig war auf jeden Fall, dass es Zeugen des Vorfalls gab.

(Der Typ war dann aber noch so frech, dass er die zerkratzte Beifahrertür noch ersetzt haben wollte. Letztendlich bekam ich aber von ihm das Geld für einen neuen Lenker und eine neue Tretkurbel. - Waren ja an seiner Tür zerkratzt worden.) :D

Das Ganze zog sich zwar ein "wenig", dafür war zumindest eine Weile ein Chaot weniger auf der Straße unterwegs. (Oben verlinktes Hupkonzert kommt mir bekannt vor. So fing das damals auch an.)

Ist Nötigung eigentlich ein Antrags oder Offizialdelikt? Der Staatsanwal liesst meine Anzeige ja eh durch.. Kann der dann nicht auch wegen Nötigung anklagen?
 
;)

Nach gefühlten "Ewigkeiten", erhielt ich Post von der STA. Dort machte ich noch eine Aussage, und der Typ, der mich von der Straße drängte, war seinen Führerschein erstmal los. (Keine Ahnung, ob der schon mal auffällig war, den Führerschein hatte er aber vorher noch zur Probe.)
Günstig war auf jeden Fall, dass es Zeugen des Vorfalls gab.

Zeugen sind das A und O. Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage, verläuft meist im Sande.

Konfliktsituationen habe ich auch immer mal...eigentlich fast bei jeder Radfahrt, ob mit Fußgängern, Autos, LKWs, Transportern, Hunden, Rollschuhfahrerinnen...

Letztes Jahr von einem Auto abgedrängt und aus dem fahrenden Auto raus mit Flüssigkeit (Wasser) bespritzt worden. Fahrzeug und Kennzeichen gemerkt, Anzeige gemacht...ruft die Polizei an, angeblich wäre das Auto längst abgmeldet und verschrottet. Unterstellt indirekt noch Falschbezichtigung. Das ging nicht mal zur Staatsanwaltschaft, weil Halter angeblich nicht ermittelbar. Nie wieder was von gehört.
 
Ist Nötigung eigentlich ein Antrags oder Offizialdelikt? Der Staatsanwal liesst meine Anzeige ja eh durch.. Kann der dann nicht auch wegen Nötigung anklagen?

Offizialdelikt !!!

Der war so aggressiv und irre,mit dem hättest Du nicht dikutieren können. Das wäre gleich zu nem körperlichen "Meinungsaustausch" gekommen.:D Gut,vieleicht hättest Du mit deiner Statur Eindruck auf den gemacht.

Ich kann nur hoffen das der nicht nach Erhalt der Strafanzeige bei mir auftaucht. Da hab ich etwas bammel vor.

Sehr gut. Damit dann sofort zur Polizei. Er liefert sich dann selbst den passenden Haftgrund für Untersuchungshaft. Nämlich Verdunkelungsgefahr durch mehr oder weniger massives Einwirken auf Zeugen (in diesem Fall ist Geschädigter auch gleichzeitig Zeuge). Und komischerweise spielen die meisten Richter da entsprechend mit, wenn man auf "ihr" Strafverfahren manipulativ einwirkt.
 
Kann ich als Antragsteller eigentlich gegen eine Verfahrenseinstellung irgendwas tun? Kann ich Wiederspruch oder Beschwerde einlegen?
 
[quote="Phonosophie,? Der Staatsanwal liesst meine Anzeige ja eh durch.. Kann der dann nicht auch wegen Nötigung anklagen?[/quote]

Kann er...
 
Kann ich als Antragsteller eigentlich gegen eine Verfahrenseinstellung irgendwas tun? Kann ich Wiederspruch oder Beschwerde einlegen?

Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Einstellungsbescheides eine Einstellungsbeschwerde nach § 171 StPO beim vorgesetzten Staatsanwalt einreichen. Wenn auch dieser "Einstellen!" ruft, muß der Generalstaatsanwalt nochmal drüberschauen und die voerst letzgültige Entscheidung treffen. Dann bleibt nur noch ein Klageerzwingungsverfahren.
 
Aktualisierung: Bußgeldbescheid wegen "fehlender" Umweltplakette:
Das Rechtsamt der Stadt DO hat jetzt wohl doch mal in die Vorschriften geschaut und offenbar festgestellt, dass eine rechts oben in der Frontscheibe klebende "Umwelt-Plakette" als vorhanden anzusehen ist und hat den Bußgeldbescheid zurückgenommen und das Verfahren eingestellt. Die Kosten für solche, ohne jede Rechtsgrundlage veranlassten Verfahren, sollten eigentlich den Mitarbeitern vom Gehalt abgezogen werden.
 
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