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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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"Zu einem Unfall mit einem verletzten Radfahrer..."

War der schon vorher verletzt??? :confused:
 
"Zu einem Unfall mit einem verletzten Radfahrer..."

War der schon vorher verletzt??? :confused:

Wenn man öfter Pressemeldungen aus Polizeidienststellen liest, dann verwundert so etwas nicht mehr. Ich frage mich nur immer: wenn die Leute in den Presseabteilungen schon nicht richtig schreiben können, wir sieht das dann bei den anderen Polizisten und deren Berichten aus?
 
Vielleicht, dass man sich nicht über jeden Mist aufregen muss?
Fehler passieren auch im Straßenverkehr. Sicherlich kann man ständig darauf pochen, dass man Recht hat und dies auch durchsetzen, oder halt bei "kleineren" Dingen einfach tief durchatmen und entspannt bleiben.
 
Sicherlich kann man ständig darauf pochen, dass man Recht hat und dies auch durchsetzen, oder halt bei "kleineren" Dingen einfach tief durchatmen und entspannt bleiben.

Das mache ich ständig (okay, entspannt bleibe ich vielleicht nicht). Sonst käme ich aus dem Anzeige Erstatten gar nicht mehr raus.
 
icherlich kann man ständig darauf pochen, dass man Recht hat und dies auch durchsetzen, oder halt bei "kleineren" Dingen einfach tief durchatmen und entspannt bleiben.

Klar, kann man machen. Oder: muss man machen, wenn man halbwegs entspannt Rad fahren will. Das war aber gar nicht der Punkt.
 
Der Punkt an dem du Anstoß genommen hast, war die Auslegung des §1 als Entschuldigung/Rechtfertigung für Fehler im Straßenverkehr, die somit zu billigen wären.
Das ist allerdings nicht der implizierte Sinn des Posts.
Viel mehr geht es darum, die Positionen der jeweiligen Verkehrsteilnehmer zu beleuchten und Rücksicht dahingehend zu nehmen, dass der Post-/Paketzusteller mangels ordentlichen Parkplätzen keine private Lösung gefunden hätte, sondern eventuell extrem lange Wege hätte auf sich nehmen müssen.

In dieser Auslegung macht die Anmerkung "entspannt zu bleiben" Sinn, weil ich durch meine Rücksichtnahme auf die Parkkünste weniger Aufwand habe, als der Zusteller.
Das ist m.E. die Kernaussage.
 
Der Punkt ist doch, dass der Radfahrer nach dieser Auslegung des Paragraphen immer der Gelackmeierte ist..
angenommen, RF steigt in diesem Szenario nicht vom Rad, sondern fährt mit Schrittempo gehwegs am Lieferantenwagen vorbei-
und wie es der Teufel so will, kommt just der vielzitierte Kinderwagen ums Eck...
dann ist der RF nach dieser polizeilichen Auslegung zu 100% schuldig, auch wenn er die Situation nicht provoziert hat und imho angemessen handelte...(Schrittempo)
Wie mans dreht und wendet, es wird kein Schuh draus-
meines Erachtens wäre ein angemessener Mindestlohn für Lieferanten die eigentliche Lösung des Problems, dann würden die Zustelltarife steigen und es würden nciht Hinz und Kunz ihr Klopapier übers Internet ordern...
Und die Innenstädte würden sich auch freuen...
 
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Da wäre es jetzt mal interessant zu wissen, ob dieser Radweg ein Schild zur Benutzungspflicht hat.
 
Der Punkt an dem du Anstoß genommen hast, war die Auslegung des §1 als Entschuldigung/Rechtfertigung für Fehler im Straßenverkehr, die somit zu billigen wären.
Das ist allerdings nicht der implizierte Sinn des Posts.

Richtig. Ich nehme Anstoß an der Argumentation (§1 als Begründung für Rüchsichtnahme gegenüber Verstößen gegen die StVO), das finde ich absurd.
Die Aussage des Posts habe ich nicht kritisiert, richtig. Natürlich braucht es Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Und Paketboten stehen da bei mir relativ weit oben, was Verständnis für kurzes Falschparken angeht. Bei denen stimmt das "ich halte ja hier nur kurz" wenigstens...
 
Was würde das ändern?

Ganz einfach, so ein Schild darf nur dann aufgestellt werden, wenn die Nutzung der Fahrbahn mit besonderen Gefahren verbunden ist. Wenn ein "anderer Radweg" zugeparkt wird, wäre es nur eine Behinderung. Bei einem mit Benutzungspflicht, ist es aber laut dieser dann Gefährdung, da Radfahrer dann auf die Fahrbahn ausweichen müssen, die ja nach dem Schild besonders gefährlich für Radfahrer ist.

Dieser Widerspruch müsste eigentlich aufgelöst werden. Entweder indem die Benutzungspflicht aufgehoben wird, oder Falschparker sofort abgeschleppt werden.
 
mein Verständnis dieses Tweets, der da zitiert wurde
0. Auch ich empfinde das §1 Zitat mindestens unangemessen - aber ich musste mir ja auch schon anhören, dass die Polizei für Paketfahrzeuge auf Radwegen nicht zuständig ist da ruhender Verkehr. Die anschließende Erläuterung das eine Behinderung und Gefährdung dadurch entsteht führte wenigstens zur Einsicht ok, wir sind doch zuständig, haben aber zu wenig Personal :(

1. Falschmeldung, die zitierten Sonderrechte gelten für Paketboten nicht

2. Klarstellung nach meinem Verständnis in einem neuen Tweet
Folge beides führt zur Legendenbildung "Wir haben ja Sonderrechte ..."

3. Klarstellung wird von Polizei als shitstorm bezeichnet - "oh, wir sind Opfer - dabei haben wir es doch nur gut gemeint" o_O

4. Polizei hat Neuland nicht verstanden

5. Zu Neuland und STVO besteht Schulungsbedarf - LOL

Rücksicht zu nehmen liegt - so habe ich das gelernt - immer noch beim "Stärkeren" - Rad erlaubt in Fussgängerzone - langsam fahren, Rad am gemeinsam genutzten Fuß-Radweg in malerischer Flußlandschaft - mein tgl. MdRzA-Weg - mal abbremsen wenn Fußgänger unterwegs sind, usw.

Allerdings komme ich mir dabei zunehmend vor wie "old-school".
 
Das habe ich nie so recht verstanden, gibt es dafür einen guten Grund? Ich stelle mich da einfach wie ein Auto in die Schlange. Mein Gedanke dabei ist, dass jeder der vor mir ist mich schon mal nicht überholt. Außerdem stehe ich so beim Anfahren nicht neben einem Auto sondern relativ mittig auf der Fahrbahn und kann in Frieden anfahren.

Im Allgemeinen handhaben wir das hier auch so, aber es gibt ein paar ganz wenige Ampeln da ist so ein "Radfahrer bitte hierhin" Bereich ganz vorne reserviert. Den lassen die Kfzler auch gerne frei, stehen dann aber nur mit 50cm Abstand zum parkenden Auto, so dass eben gerade so eine Gasse für Leute mit Rennlenker oder sehr gutem Gleichgewichtssinn bleibt. Da rolle ich auch gaaaaaaaaaaaanz langsam vor bis zu meiner Position, das sind ohnehin die 2-3 Stellen an denen man als Radfahrer eigentlich nur rechts abbiegt und dann sehen einen die Leute direkt gut und da gibts eigentlich nie Stress bei uns.
 
Aber nur in Ö.
Da in D keinen Mindestabstand gibt, ist es schwer ein Bußgeld festzusetzen.
 
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