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(Kuriose) Konfliktsituationen im Radverkehr

Hallo,
ich benötige mal Eure Hilfe.
Kurzversion:
Bin mit dem Rad auf einem Wirtschaftsweg unterwegs (mit Schild „Autofahren verboten“, allerdings mit Hinweis „Anlieger frei“) Auf diesem Weg kommt man auch als Abkürzung zu einem kleinen Industriegebiet.

Auf dem Wirtschaftsweg gibt es quasi eine Kreuzung ( also 4 Fahrtrichtungen möglich)

An dieser Kreuzung kommt aus einer Unterführung (für mich nicht einsehbar) ein DPD-Fahrer von links, ich komme von rechts, der will geradeaus und nimmt mir die Vorfahrt.
Ich mache eine Notbremsung, kurz vor dem Stehen stürze ich leider doch noch seitlich über den Lenker vorne über. Den Bremsgriff hat es ordentlich verbogen aber sonst funktionsfähig, der Lenker hat einen kleinen Riss. Sonst einige Kratzer an den STIs und hinten am Schnellspanner.
Bei mir zum Glück nur ein paar Schürfwunden an Ellenbogen.

Der DPD-Fahrer hat sofort gesagt, dass es für den Schaden aufkommt, möchte das aber nicht über seine Versicherung regeln. (er hatte auch keine Versicherungsunterlgen dabei).
Polizei haben wir nicht gerufen, so dramatisch war es ja nicht.

Ich habe ein paar Fotos gemacht und er gab mir seinen Ausweis mit seiner Adresse zum abfotografieren.

Habe dann ein paar Tage späte einen neuen Lenker gekauft und alles selbst wieder repariert.
Die Rechnugskopien für Lenker und Lenkerband in Höhe von gesamt € 120 habe ich ihm dann geschickt, mit der Bitte mir das Geld per Post oder per DPD zukommen zu senden (wollte ihm meine Bankverbindung nicht nennen)

1,5 Wochen vergingen, keine Reaktion. Habe dann nochmals geschrieben, dass wenn er das Geld nicht binnen 1 Woche mir sendet, ich zur Polizei gehen würde und eine Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erstellen würde.
Die Woche ist nun rum, wieder keine Reaktion.

Ich habe das Geld eigentlich schon abgeschrieben, möchte dem Fahrer aber trotzdem spüren lassen, dass er mein Vertrauen extrem missbraucht hat und so sich nicht einfach aus der Affäre ziehen kann.

Frage nun: macht es überhaupt Sinn, nach so langer Zeit zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten ?
(Ich habe außer den Fotos keine Beweismittel mehr, der defekte Lenker ist entsorgt)
Nimmt die Polizei die Anzeige überhabt auf bei diesem Sachverhalt ?
Und wenn ja, wird er dann von der Polizei von meiner Anzeige konfrontiert?

Ich möchte einfach, dass er durch die Anzeige merkt, dass er so nicht ohne Weiteres davonkommt .

Danke für Eure Meinung/Einschätzung

Gruß Spocky
 
Hallo,
ich benötige mal Eure Hilfe.
Kurzversion:
Bin mit dem Rad auf einem Wirtschaftsweg unterwegs (mit Schild „Autofahren verboten“, allerdings mit Hinweis „Anlieger frei“) Auf diesem Weg kommt man auch als Abkürzung zu einem kleinen Industriegebiet.

Auf dem Wirtschaftsweg gibt es quasi eine Kreuzung ( also 4 Fahrtrichtungen möglich)

An dieser Kreuzung kommt aus einer Unterführung (für mich nicht einsehbar) ein DPD-Fahrer von links, ich komme von rechts, der will geradeaus und nimmt mir die Vorfahrt.
Ich mache eine Notbremsung, kurz vor dem Stehen stürze ich leider doch noch seitlich über den Lenker vorne über. Den Bremsgriff hat es ordentlich verbogen aber sonst funktionsfähig, der Lenker hat einen kleinen Riss. Sonst einige Kratzer an den STIs und hinten am Schnellspanner.
Bei mir zum Glück nur ein paar Schürfwunden an Ellenbogen.

Der DPD-Fahrer hat sofort gesagt, dass es für den Schaden aufkommt, möchte das aber nicht über seine Versicherung regeln. (er hatte auch keine Versicherungsunterlgen dabei).
Polizei haben wir nicht gerufen, so dramatisch war es ja nicht.

Ich habe ein paar Fotos gemacht und er gab mir seinen Ausweis mit seiner Adresse zum abfotografieren.

Habe dann ein paar Tage späte einen neuen Lenker gekauft und alles selbst wieder repariert.
Die Rechnugskopien für Lenker und Lenkerband in Höhe von gesamt € 120 habe ich ihm dann geschickt, mit der Bitte mir das Geld per Post oder per DPD zukommen zu senden (wollte ihm meine Bankverbindung nicht nennen)

1,5 Wochen vergingen, keine Reaktion. Habe dann nochmals geschrieben, dass wenn er das Geld nicht binnen 1 Woche mir sendet, ich zur Polizei gehen würde und eine Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erstellen würde.
Die Woche ist nun rum, wieder keine Reaktion.

Ich habe das Geld eigentlich schon abgeschrieben, möchte dem Fahrer aber trotzdem spüren lassen, dass er mein Vertrauen extrem missbraucht hat und so sich nicht einfach aus der Affäre ziehen kann.

Frage nun: macht es überhaupt Sinn, nach so langer Zeit zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten ?
(Ich habe außer den Fotos keine Beweismittel mehr, der defekte Lenker ist entsorgt)
Nimmt die Polizei die Anzeige überhabt auf bei diesem Sachverhalt ?
Und wenn ja, wird er dann von der Polizei von meiner Anzeige konfrontiert?

Ich möchte einfach, dass er durch die Anzeige merkt, dass er so nicht ohne Weiteres davonkommt .

Danke für Eure Meinung/Einschätzung

Gruß Spocky
Ich hatte mal sowas Ähnliches, innerstädtisch. Schaden geschätzt, verhandelt und gleich in Bar auszahlen lassen. An Deiner Stelle würde ich trotzdem Anzeige erstatten und dem Fahrer zusätzlich mitteilen, dass Du Dich an seinen Arbeitgeber wenden wirst.
 
Ich hatte mal sowas Ähnliches, innerstädtisch. Schaden geschätzt, verhandelt und gleich in Bar auszahlen lassen. An Deiner Stelle würde ich trotzdem Anzeige erstatten und dem Fahrer zusätzlich mitteilen, dass Du Dich an seinen Arbeitgeber wenden wirst.
Hi, danke Dir für Deine Antwort
Ich denke ich werde zur Polizei gehen und ihn anzeigen.
Leider ist er nicht angestellt, er ist selbstständiger Unternehmer, der für DPD fährt.
Aber trotzdem gute Idee, die müssten bei DPD ja da auch so ne Art Beschwerdemöglichkeit haben.
Wird vermutlich nicht viel bringen, aber ich mach mich mal schlau.
 
Meine Laienmeinung: Das ist dumm gelaufen.

Was willst du anzeigen? Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bedingt Vorsatz, ist bei einem VU in der Regel nicht gegeben, es ist also eine rein zivilrechtliche Sache zwischen dir und dem Fahrer bzw. der Versicherung, wenn er denn eine hat. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist wohl nicht gegeben. Bleibt die Körperverletzung, die vermutlich nicht aktenkundig und damit belegbar ist, wenn du damit nicht zeitnah beim Arzt oder im KH warst.

Was deine weiteren Aussichten betrifft, bin ich somit eher skeptisch. Die schriftliche Drohung ihn anzuzeigen, wenn er nicht zahlt und zwar bar (und ohne Quittung) ... eher ungeschickt. Aber es ist sicher nicht verkehrt, wenn du mal zur Polizei gehst und fragst, was du da noch sinnvoll machen kannst ... Vielleicht drückst du auf die Tränendrüse nach dem Motto, "stand bei durch den Unfall total unter Schock und hab mich da breitschlagen lassen ..."

Bei aller Sympathie für unbürokratische Problemlösungen und gerade vor dem Hintergrund teilweise mafiöser Strukturen bei den Paketdiensten bzw. ihren Subunternehmern ... es gibt Fälle, in denen man ohne Ausnahme und unbedingt die Polizei hinzuziehen sollte: wenn sich der Unfallgegner nicht ausweisen kann, wenn unklar ist, ob das Fz überhaupt versichert ist und natürlich immer bei Verletzungen, auch bei oberflächlichen.
 
Meine Laienmeinung: Das ist dumm gelaufen.

Was willst du anzeigen? Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bedingt Vorsatz, ist bei einem VU in der Regel nicht gegeben, es ist also eine rein zivilrechtliche Sache zwischen dir und dem Fahrer bzw. der Versicherung, wenn er denn eine hat. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist wohl nicht gegeben. Bleibt die Körperverletzung, die vermutlich nicht aktenkundig und damit belegbar ist, wenn du damit nicht zeitnah beim Arzt oder im KH warst.

Was deine weiteren Aussichten betrifft, bin ich somit eher skeptisch. Die schriftliche Drohung ihn anzuzeigen, wenn er nicht zahlt und zwar bar (und ohne Quittung) ... eher ungeschickt. Aber es ist sicher nicht verkehrt, wenn du mal zur Polizei gehst und fragst, was du da noch sinnvoll machen kannst ... Vielleicht drückst du auf die Tränendrüse nach dem Motto, "stand bei durch den Unfall total unter Schock und hab mich da breitschlagen lassen ..."

Bei aller Sympathie für unbürokratische Problemlösungen und gerade vor dem Hintergrund teilweise mafiöser Strukturen bei den Paketdiensten bzw. ihren Subunternehmern ... es gibt Fälle, in denen man ohne Ausnahme und unbedingt die Polizei hinzuziehen sollte: wenn sich der Unfallgegner nicht ausweisen kann, wenn unklar ist, ob das Fz überhaupt versichert ist und natürlich immer bei Verletzungen, auch bei oberflächlichen.
Also anzeigen musst du ihn gar nicht. Du kannst beim Amtsgericht Klage einreichen. Schadensersatz nach § 823 I BGB. Da reicht Fahrlässigkeit. Amtsgericht an seinem Wohnort, kein Anwaltszwang. Du hast seine Ausweiskopie und sonstige Fotos.
 
Also anzeigen musst du ihn gar nicht. Du kannst beim Amtsgericht Klage einreichen. Schadensersatz nach § 823 I BGB. Da reicht Fahrlässigkeit. Amtsgericht an seinem Wohnort, kein Anwaltszwang. Du hast seine Ausweiskopie und sonstige Fotos.

Dieser Weg steht einem natürlich offen.

Ich persönlich würde mich an diesem Punkt mal ganz nüchtern ehrlich machen. Die Erfolgsaussichten einer Klage mit dem verbundenen Zeitaufwand und Ärger abwägen und das Ergebnis wäre vermutlich, dass ich die Sache abhake und die 120 Euro als Lehrgeld für die eigene Gutgläubigkeit verbuche.

Spockys Ausführungen lese ich so, dass es ihm weniger ums Geld geht, sondern in erster Linie darum, erzieherisch auf den Unfallgegner einzuwirken. Der Wunsch ist absolut menschlich und nachvollziehbar, aber irgendwo fände ich es doch etwas fragwürdig, zu diesem Zweck ein ohnehin schon völlig überlastetes Amtsgericht mit so einer Bagatelle zu beschäftigen. Zumal die vertrackte Situation wohl vermeidbar gewesen wäre, wenn man sich als Geschädigter von Anfang an an die vorgesehenen und bewährten Abläufe gehalten hätte ...

Bitte nicht falsch verstehen. Das Verhalten des Fahrers ist nicht okay und es ist frustrierend, dass er mit der Masche "durchkommt". Ich hab Sympathie und Verständnis für Spockys Verhalten in der Unfallsituation. Und unter anderen Vorzeichen --- höherer Schaden (oder mittelloser Geschädigter), ernsthafte Verletzungen --- könnte die Abwägung, ob man das durchzieht, auch anders ausfallen.
 
Einzig verbleibende Maßnahme dürfte eine Beschwerde via DPD sein.
Möglichkeit ans Geld zu kommen wäre ggf. noch der persönliche Besuch.
 
Einzig verbleibende Maßnahme dürfte eine Beschwerde via DPD sein.
Zum Thema Beschwerde bei DPD: Ich werde beruflich von diversen Firmen mit Medizinprodukten (!) beliefert, u.a. auch via DPD. DPD-Zustellungen, die in unsere Mittagspause fallen, werden einfach vor die Tür auf den Gehweg geworfen, egal, ob es stürmt oder schneit. Die Annahmebestätigung ist merkwürdiger Weise immer unterschrieben, obwohl niemand vor Ort war. Und jetzt darfst du dreimal raten, was mehrfache Beschwerden bei DPD bewirkt haben mit Androhung von Anzeigen des Fahrers und Beendigung der "Zusammenarbeit" - genau. Ich arbeite nicht mehr mit Firmen zusammen, die nur über DPD liefern.
 
Ich habe ein paar Fotos gemacht und er gab mir seinen Ausweis mit seiner Adresse zum abfotografieren.
Hast Du denn das Nummernschild fotografiert oder sonstwie aufgeschrieben? Dann ruf beim Zentralruf der Autoversicherer an und gib denen die Nummer durch. Die verbinden Dich dann mit der Versicherung und denen kannst Du den Schaden melden und angeben, dass sich der Fahrer nicht gekümmert hat.
 
Zum Thema Beschwerde bei DPD: Ich werde beruflich von diversen Firmen mit Medizinprodukten (!) beliefert, u.a. auch via DPD. DPD-Zustellungen, die in unsere Mittagspause fallen, werden einfach vor die Tür auf den Gehweg geworfen, egal, ob es stürmt oder schneit. Die Annahmebestätigung ist merkwürdiger Weise immer unterschrieben, obwohl niemand vor Ort war. Und jetzt darfst du dreimal raten, was mehrfache Beschwerden bei DPD bewirkt haben mit Androhung von Anzeigen des Fahrers und Beendigung der "Zusammenarbeit" - genau. Ich arbeite nicht mehr mit Firmen zusammen, die nur über DPD liefern.

Bei mir hat gerade ein DPD Fahrer versucht sich das Paket mit körperlicher Gewalt zurückzuholen.
Was war passiert: das Paket war halb auf. Und ich habe mich geweigert dafür zu unterschreiben ohne einen ganz kurzen Check.
Womit er nicht gerechnet hat, dass ich den Inhalt - Carbongabel umgedreht hab und angedeutet hab meinerseits entsprechend zu reagieren und das auch verkündet habe.

Super Sache 👌... nicht. Natürlich hätte ich nicht mit der Gabel zugeschlagen. Und natürlich kann nicht jeder Kunde erstmal in Ruhe auspacken. Defacto war das das erste Mal , dass ich das getan habe, da das Paket sehr mitgenommen aussah. Und ich habe auch Verständnis , dass der Zeitdruck hoch ist. Aber einer Frau ggü körperliche Gewalt anzudrohen ... wo leben wir denn?
 
Hast Du denn das Nummernschild fotografiert oder sonstwie aufgeschrieben? Dann ruf beim Zentralruf der Autoversicherer an und gib denen die Nummer durch. Die verbinden Dich dann mit der Versicherung und denen kannst Du den Schaden melden und angeben, dass sich der Fahrer nicht gekümmert hat.
Das ist eine gute Idee, er hat mir genannt, bei welcher Versicherung er ist, da werde ich mal hinschreiben, die Autonummer habe ich ja.
Wäre das DPD-Thema nicht da viel besser aufgehoben?
https://www.rennrad-news.de/forum/threads/konfliktsituationen-im-verkehr.191535/page-140

In diesem Thread hier geht es um Radverkehr. Und um kurios. Ich will doch was zum Schmunzeln haben, nicht zum Ärgern :(
ja, Du hast wohl recht, eigentlich ist das der falsche Thread, der von Dir genannte wäre passender gewesen.

@alle Antworter:
Es wird wohl echt wenig Sinn machen, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, beim Amtsgericht eine Klage einreichen und eine Beschwerde bei DPD zu machen. Die Erfolgsaussichten sind dann eher noch mehr frustrierend.
Es geht mir eher darum (wie es Jonny68 geschrieben hat), dass er so einfach mit dem Abtauchen durchkommt und er sich nicht seiner Verantwortung stellt.

Mal sehen was die Versicherung dazu sagt, wenn ich den Fall dort vorbringe.

Gruß an alle
Spocky
 
Auf meiner letzten Fahrt (mal wieder):
Vor mir fährt ein Senior schön mittig auf dem Radweg mit seinem E-Bike.
Ich komme näher, klingele, er hört mich, zuckt zusammen und zieht rüber an den rechten Radwegrand.
Alles tutti.
Denkste!
Wie so soft machen die zwar Platz, fahren auch einige Meter dann schön rechtsbündig, aber kaum starte ich das Überholmanöver, ziehen die wieder in die Mitte und machen die Lücke zu.
Und dann kommt noch so Sprüche wie:"Viel zu schnell!", "Kannste nich' klingeln?", "Hey! Nicht so dicht!".

Und auch gestern erlebt:
Gemeinsamer Geh-/Radweg auf dem Deich. Kaum noch Leute unterwegs, vor mir zwei Senioren auf ihren Fahrrädern (keine E-Bikes).
Ich nähere mich , klingele und beide reagiere nicht.
Ich klingele noch mal, wieder nichts.
Ich rufe laut: "Entschuldigung?"
Die Reaktion: "Hier ist nur Schritttempo. Schneller darfste eh nicht, musste warten!"
Und so fuhren sie weiter vor mir her mir rund 18 km/h. (Schritttempo?)
Bei nächster Gelegenheit fuhr ich vom Deich auf die unten liegende Straße und später wieder drauf.
Das sind genau die, die dir als Fußgänger dann "Raser!" zubrüllen, wenn du mit Rad 30 km/h fährst. Und im Autos sitzend bist du dann für exakt die selben Typen das "schleichende Verkehrshindernis" mit 30+km/h...
 
Gemeinsamer Geh-/Radweg
IMHO gibt es hier keine Geschwindigkeitsbeschränkung, nur "angepasste" Geschwindigkeit, was bei Begegnung mit Fußgängern auch Schrittgeschwindigkeit heißen kann.
Bei Gehweg/"Fahrrad frei" gilt Schrittgeschwindigkeit, was idR 5-7km/h heißt, aber auch 15km/h sind möglich, damit man zB nicht von Fahrrad fällt.
https://blog.lapid.de/was-ist-schrittgeschwindigkeit-und-wo-gilt-sie

PS: Trotzdem wird das Verhalten der Personen als Nötigung angesehen. Die fahren auf der Autobahn bestimmt auch mit 130km/h auf der linken Spur.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurz noch mal zum Thema VU mit dem DPD Fahrer. Es gab hier einen VU mit Sachschaden. Wenn du die Polizei gerufen hättest, hätten sie ggf. gegen den Verursacher (wenn die Rechtslage eindeutig ist), seine begangene Owi ggf. gebührenpflichtig verwarnt. Dann die Personalien in Form einer Unfallmitteilung ausgetauscht. Der Rest ist dann Zivilrecht sprich du musst deine Ansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend machen. Also wende dich an seine Versicherung (hoffentlich hast du das Kennzeichen notiert). Diese wird ihn anschreiben und zum Sachverhalt befragen. Seine Versicherung wird dann auf Grund deiner und seiner Schilderung eine Entscheidung treffen. Diese ist erst mal unabhängig, ob die Polizei da war und wie die entschieden haben.
Insofern würde ich das so machen, auch weil du ja 1. möchtest das er einfach so davon kommt und 2. dass du deine Kosten erstattet bekommst.
Wenn du seine Personalien und das ggf. sein Kennzeichen kennst, ist es keine große Arbeit für dich.

Was viele eben nicht wissen ist, das die Polizei beim VU Sachschaden erst mal nur den Verursacher (wenn eindeutig) verwarnt, um seine Owi zu ahnden. Er hat ja gegen irgendeine Regel verstoßen, sonst wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Damit ist der Unfall polizeilich erledigt, der Rest ist Zivilrecht (dafür gibt es zur Sicherung der Ansprüche die Unfallmitteilung mit den Personalien).
Die Versicherung muss sich nicht nach den Feststellungen der Polizei bei ihrer Entscheidung richten, wenn sie z. B. Nach Anhörung der Beteiligten zu einem anderen Ergebnis kommt.
Kenne Fälle, wo der Verursacher (nach polizeilicher Feststellung ) später noch einen Zeugen bei der Versicherung benannt hat, der den SV anders schilderte und die Versicherung des Nichtverursachers dann den Schaden bezahlt hat. Dieser konnte das auch nicht verhindern und müsste dann ggf. gegen seine Versicherung klagen.

Also, du hast m. E. Ansprüche gegen seine Versicherung. Er ist da erst mal außen vor.

Viel Glück
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurz noch mal zum Thema VU mit dem DPD Fahrer. Es gab hier einen VU mit Sachschaden. Wenn du die Polizei gerufen hättest, hätten sie ggf. gegen den Verursacher (wenn die Rechtslage eindeutig ist), seine begangene Owi ggf. gebührenpflichtig verwarnt. Dann die Personalien in Form einer Unfallmitteilung ausgetauscht. Der Rest ist dann Zivilrecht sprich du musst deine Ansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend machen. Also wende dich an seine Versicherung (hoffentlich hast du das Kennzeichen notiert). Diese wird ihn anschreiben und zum Sachverhalt befragen. Seine Versicherung wird dann auf Grund deiner und seiner Schilderung eine Entscheidung treffen. Diese ist erst mal unabhängig, ob die Polizei da war und wie die entschieden haben.
Insofern würde ich das so machen, auch weil du ja 1. möchtest das er einfach so davon kommt und 2. dass du deine Kosten erstattet bekommst.
Wenn du seine Personalien und das ggf. sein Kennzeichen kennst, ist es keine große Arbeit für dich.

Was viele eben nicht wissen ist, das die Polizei beim VU Sachschaden erst mal nur den Verursacher (wenn eindeutig) verwarnt, um seine Owi zu ahnden. Er hat ja gegen irgendeine Regel verstoßen, sonst wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Damit ist der Unfall polizeilich erledigt, der Rest ist Zivilrecht (dafür gibt es zur Sicherung der Ansprüche die Unfallmitteilung mit den Personalien).
Die Versicherung muss sich nicht nach den Feststellungen der Polizei bei ihrer Entscheidung richten, wenn sie z. B. Nach Anhörung der Beteiligten zu einem anderen Ergebnis kommt.
Kenne Fälle, wo der Verursacher (nach polizeilicher Feststellung ) später noch einen Zeugen bei der Versicherung benannt hat, der den SV anders schilderte und die Versicherung des Nichtverursachers dann den Schaden bezahlt hat. Dieser konnte das auch nicht verhindern und müsste dann ggf. gegen seine Versicherung klagen.

Also, du hast m. E. Ansprüche gegen seine Versicherung. Er ist da erst mal außen vor.

Viel Glück
Hallo Alma,
vielen Dank für Deine ausführliche und informative Antwort.
Ich habe inzwischen die Versicherung des Verursachers kontaktiert, den Unfallhergang geschildert und meine Schadensansprüche geltend gemacht.
Auf deren Homepage gab es eine Online-Schadensmeldung, das war in der Tat keine große Sache.
Zum Glück hatte ich sein Kennzeichen, ein paar Fotos und wußte, bei welcher Versicherung sein Fahrzeug versichert ist.

So nun heißt es abwarten und schauen wie es weitergeht 😊
 
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