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dreiste Nötigung mit Unfallfolge in Bremen

AW: dreiste Nötigung mit Unfallfolge in Bremen


Na ist doch logisch! Würden Radfahrer, diese Störenfriede, grundsätzlich ihre Vorfahrt in Frage stellen und sich wie von anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern wie Autofahrern) gefordert als Teilnehmer letzter Klasse defensiv zurücknehmen, würden weniger Unfälle passieren!

Das erinnert mich an die Verkehrsauffassung in Indien. Dort haben Bekannte Mitschuld an einem Unfall bekommen. Hätten sie diese Taxifahrt nicht gemacht, wäre der Fahrer auch nicht kollidiert! Logisch! :spinner:
 
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Anbei ein aktuelles Foto der Kreuzung für die Diskussion zu meinem angeblichen Verstoß gegen §1.

(Die frische rote Farbe habe ich mir wohl eingebildet, die gibt's tatsächlich nur am anderen Ende der Fahrradstraße.)
 

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Lustig hier :D
Aber Typisch Deutsch.
"Körperverletztung...aber nein ich bin unschuldig. Der andere hatt mich angespuckt dann darf ich Ihn doch halb Tod schlagen".

Dabei ist es kein Auto vs. Radfahrer Ding.
Das zieht sich durch die Geselschaft.
Ich denke mal jobo77 ist in einer Situation gekommen wo er sich dazu entschieden hat das Auto zu überholen.
Da wir nicht in dieser Situation waren können wir diese gar nicht beurteilen und sollten sie auch nicht bewerten.
Was dann geschehen ist ist mit nicht aber auch nichts zu entschuldigen. Auch nicht mit " das Fass zum Überlaufen gebracht" wer sich so wenig beherschen kann hat im Straßenverkehr nicht zu suchen.

Was ich aber gar nicht so schlecht finde ist das Reinforcement auch mal einen andere Meinung vertritt.
Mich stört nur das es den Anschein macht das nun der Radfahrer schuld haben soll.
Der PKW hat eindeutig Vorfahrt gehabt, da vor ihm kein Fahrradfahrer wartend stand. Dieser kam erst mit "Überschuß" von hinten als die Ampel bereits grün geschaltet war. DER "Tropfen" ließ das Faß überlaufen beim Autofahrer, jetzt klar mit "Suppe" einschalten, oder immer noch nicht?????????
Frei nach den Motto "Mach ich nicht kann ich nichts falsch machen" ;)

@JOBO77: Gute Besserung!
 
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Ich finde es auch nicht in Ordnung, dass jetzt jobo77 Schuld sein soll. Wenn ich das Bild der Strasse sehe, würde ich auch sagen, dass er nach vorne fahren darf. Aber selbst auf einer normalen Strasse, wo er nicht nach vorne fahren dürfte, rechtfertigt das nicht das Handeln des Autofahrers. Auch dann nicht, wenn ein Fahrradfahrer dem KFZ die Vorfahrt nehmen würde. Das sind die, die die Tür aufmachen, wenn die Motorradfahrer an der Ampel vorfahren. Ein Verstoss eines Anderen kann man doch nicht mit Gewalt, ohne Rücksicht auf Gesundheit und Leben, beantworten. Bei uns hat das Auto leider einen viel zu hohen Stellenwert. Viel zu viele Rambos sind da auf den Strassen. Und wehe, einer fühlt sich irgendwie in seinem Recht beschnitten... Die rasten sogar aus, wenn es nicht einmal einen Nachteil für sie bedeutet. Der Typ hätte jobo77 doch einfach überholen können (wie er es ja getan hat) aber dann ohne die Vollbremsung. Was hätte er dann für einen Nachteil gehabt? Was treibt Leute zu solchen Handlungen? :confused:
 
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Dabei ist es kein Auto vs. Radfahrer Ding.
Das zieht sich durch die Geselschaft.
Ich denke mal jobo77 ist in einer Situation gekommen wo er sich dazu entschieden hat das Auto zu überholen.

:daumen: für des Pudels Kern!
Und wenn der TE im Vorbeiradeln des Autofahrers Mutter beleidigt hätte; wir leben in einer Gesellschaft, die grundsätzlich keine Konfliktbewältigung durch Körperverletzung vorsieht! Das ist wirklich etwas ganz Grundsätzliches, das man nicht aus den Augen verlieren darf, wenn einem noch irgendetwas wert ist. Menschen, die aufgrund von Ehrverletzungen (roter Faden besonders im deutschen Strassenverkehr) zu abscheulichen Taten fähig sind, sind eine Gefahr für jeden!

Bedauerlicherweise ist eine zunehmende Solidarisierung mit Gewalttaten zu beobachten; Opfer müssen sich für noch so kleine Provokationen rechtfertigen und die brutale Tat wird relativiert (Streichel-Justiz).
 
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[...] aber noch sicherer wird's, wenn ich zusätzlich aktive Sicherheit dadurch schaffe, den Autos auf der Straße aus dem Weg zu fahren. Mitunter auch mal nach vorne weg und nicht immer nur nach hinten.

mein Reden, mein Reden:

[...] ich will schnell aus dem toten Winkel raus, also ab in den Wiegetritt, [...]

... graue Suppe ... §1 ... wtf? :spinner:
 
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In Deutschland auch, wenn 1Meter Platz ist.

§5 StVO Überholen
[..]
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

wo kommt der 1Meter her? Gerichtsurteil? Ic kannte bisher keine konkrete Angabe. Wenn ich einen Meter Abstand von mir zum Auto halten muss, kann ich nie rechts überholen. Ist ja oft nicht mal ein Meter bis zum Bordstein.
 
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§5 StVO Überholen
[..]
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

wo kommt der 1Meter her? Gerichtsurteil? Ic kannte bisher keine konkrete Angabe. Wenn ich einen Meter Abstand von mir zum Auto halten muss, kann ich nie rechts überholen. Ist ja oft nicht mal ein Meter bis zum Bordstein.
§ 5 Abs. 8 StVO (Mofa- und Radfahrer)

Warten Fahrzeuge verkehrsbedingt an einer Kreuzung bzw. Einmündung oder an einer roten Ampel, dürfen Radler und Mofafahrer rechts mit mäßiger Geschwindigkeit überholen. Voraussetzung dafür ist allerdings, ein für das Vorbeifahren ausreichender Abstand von mindestens 1 m zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein (Zwischen Fahrzeugreihen darf jedoch nicht vorgefahren werden, da sich die Regelung nur auf den äußerst rechten Fahrstreifen bezieht). Weiterhin müssen die Fahrzeuge zum Halten gekommen sein, bevor rechts überholt werden darf.

http://www.avd.de/startseite/recht-...rholen-ist-gefaehrlich-und-meistens-verboten/
 
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§ 5 Abs. 8 StVO (Mofa- und Radfahrer)

Warten Fahrzeuge verkehrsbedingt an einer Kreuzung bzw. Einmündung oder an einer roten Ampel, dürfen Radler und Mofafahrer rechts mit mäßiger Geschwindigkeit überholen. Voraussetzung dafür ist allerdings, ein für das Vorbeifahren ausreichender Abstand von mindestens 1 m zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein (Zwischen Fahrzeugreihen darf jedoch nicht vorgefahren werden, da sich die Regelung nur auf den äußerst rechten Fahrstreifen bezieht). Weiterhin müssen die Fahrzeuge zum Halten gekommen sein, bevor rechts überholt werden darf.

http://www.avd.de/startseite/recht-...rholen-ist-gefaehrlich-und-meistens-verboten/

Das sagt der AvD, im Gesetzestext steht das aber nicht drin. Gibt es dazu also Gerichtsentscheide? Oder darf ich "ausreichend" frei interpretieren? z.B. als Lenkerbreite... Wie vor mir schon jemand schrieb, 1 m Platz sind nie am rechten Rand und die meisten Autofahrer fahren rechts den Platz eher zu, damit kein "böser Radfahrer" vorbeikommt... Das ist jetzt aber schon ein ganz anderes Thema...
 
AW: dreiste Nötigung mit Unfallfolge in Bremen

Wie vor mir schon jemand schrieb, 1 m Platz sind nie am rechten Rand und die meisten Autofahrer fahren rechts den Platz eher zu, damit kein "böser Radfahrer" vorbeikommt... Das ist jetzt aber schon ein ganz anderes Thema...
Mach ich auch so. Das Rechts-Vorbeifahren ist eine Kann-Bestimmung und kein Recht. Ich mache lieber den Platz zu, damit mir niemand in den toten Winkel kommt und ich nicht zweimal den gleichen Radler überholen muss. Innerorts sind es meist die langsamsten Radfahrer, die sich an der Schlange vorbeiquetschen und nach wenigen Metern wieder überholt werden. Letztes Jahr war ich als Beifahrer unterwegs als es wutentbrannt gegen die Scheibe klopfte und unter wüsten Beschimpfungen Platz für Rad und Kinderanhänger eingefordert wurde.

Aber vor allem als Radfahrer halte ich das Vorbeiquetschen für gefährlich und sinnlos, wenn keine entsprechenden Anlagen wie bei jobo dafür vorgesehen sind. Man begibt sich in den gefährlichen Bereich der Rechtsabbieger, welche ja für ihre ausdauernden Schulterblicke bekannt sind und wird dafür kurz nach der Kreuzung durch enges Überholen von vielen als Rache genötigt. Einfach mittig hinter das letzte Auto einordnen, dann wird man nicht vom nachfolgenden Wartenden an den Bordstein gepresst, kann ganz entspannt losfahren und wird immer deutlich gesehen. Das es die Möglichkeit (bei entsprechendem Platz) zum Rechts-Vorbeifahren gibt, heißt noch lange nicht, dass man sie zwingend nutzen muss.
 
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Wenn ich mir das Foto in #67 anschaue, ware ich genau so wie der TE gefahren, ohne wenn + aber.
 
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Wenn ich mir das Foto in #67 anschaue, ware ich genau so wie der TE gefahren, ohne wenn + aber.

Ich auch!
Den Schwung nutzen um auf der eigenen(!) Spur vorbei zu fahren um mich dann mit ausreichendem(!) Abstand rechtzeitig vor der Engstelle einzuordnen.
Vollkommen legales Verhalten, mit §1 absolut konform und man ist dabei auch noch sicher unterwegs weil man zu sehen ist!

Mit dem strafbaren(!) Verhalten des Autofahrers schon im Vorfeld zu rechnen und sich deshalb anders zu verhalten würde bedeuten nicht mehr vor die Tür gehen zu dürfen weil es ja potentiell gefährlich sein könnte.
 
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Mache das 'rechts zumachen' bitte nicht in den Niederlanden, da gilt dies als Verkehrsbehinderung weil man Radfahrer den Durchgang blockiert. Ob rechts oder links stehende Auto's überholen, darüber streiten sich die Geister in der Europäischen Verkehrswelt (ich überhole selbst lieber links).
 
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Ich auch!
Den Schwung nutzen um auf der eigenen(!) Spur vorbei zu fahren um mich dann mit ausreichendem(!) Abstand rechtzeitig vor der Engstelle einzuordnen.
Vollkommen legales Verhalten, mit §1 absolut konform und man ist dabei auch noch sicher unterwegs weil man zu sehen ist!

Mit dem strafbaren(!) Verhalten des Autofahrers schon im Vorfeld zu rechnen und sich deshalb anders zu verhalten würde bedeuten nicht mehr vor die Tür gehen zu dürfen weil es ja potentiell gefährlich sein könnte.

Auch wenn dieses Verhalten im juristischen Sinne legal ist, so ist es keineswegs ein sicheres Verhalten, weil man zu sehen ist.

Im Gegenteil, jedem Radfahrer sollte klar sein, dass der kurze Sprint bzw. das Überholen immer damit endet, das der nachfolgende motorisierte Verkehr aufschließen wird. Unsicher und gefährlich wird es genau in diesem Moment: Der nachfolgende Verkehr muß i.d.R. sein Tempo beim Aufschließen wieder verlangsamen und das vor wenigen Sekunden legale Überholen des Radfahrers provoziert entsprechende Reaktionen…

Wenn ich über Streckenkenntnis und über das Bewusstsein verfüge, dass ich der schwächste und damit der am leichtesten zu verletzende Verkehrsteilnehmer bin, dann würde ich niemals vor einer Straßenverengung überholen.
 
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Lest Ihr auch was der TO geschrieben hat?

Schulterblick beim Einordnen: Der Smart ist noch weit hinter mir. Alles in Ordnung, dachte ich. Doch dann dreht der Herr GF durch, oder vielmehr sein Motor. Er macht einen Kavalierstart und brettert mir hinterher und holt alles aus seinem kleinen Smart heraus. Obwohl ich mittlerweile auch schon ca. 30km/h drauf hatte, fährt er sauknapp auf, beschleunigt nochmal, quetscht sich an mir vorbei (links mit den Rädern in der Gosse, rechts Spiegel-Ellbogen-fast-Kontakt). Ich weiche aus. Er bugsiert sein Gefährt vor mir in die Mitte der Fahrbahn. Er beschleunigt aber nicht weiter. Bevor ich kapiere, was das wird, wirft er den Anker und kommt direkt vor mir, ca. bei der Hälfte der Strecke vor dieser Schikane zum Stehen. Meine Notbremsung reicht nicht aus und ich knall ihm hinten drauf.

Das heißt für mich, daß der To bereits längst vorbei war am Auto beim Einfädelvorgang. Nichts mit beim "langsamen Aufschließen wieder verlangsamen" usw. Für mich sieht die Schilderung oben so aus: Der Autofahrer war in seiner Ehre verletzt durch den Überholvorgang oder was auch immer und jagte bzw. holte den TO mit vollster Absicht so schnell wie möglich ein um dann weiteren gefährlichen Blödsinn zu treiben. Dies gehört eigentlich mit Führerscheinentzug, MPU, Geld und Freiheitsstrafe bestraft. Leider ist hier in D noch ein Unterscheid zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Vom To eine absolut richtige Entscheidung so vorbei zu fahren. Wäre was anderes gewesen, wenn das Auto bereits schon los gefahren wäre und es beim Einfädelvorgang zur Rangelei gekommen wäre. Das ist aber hier nicht der Fall.

Wenn ich mir hier die Threads so durchlese, scheint es zu sein, daß hier nur Regelkonforme und defensive Radfahrer unterwegs sind, was sich in Realität meist nicht bestätigt wenn ich als Rad oder Autofahrer unterwegs bin und so sehe....
 
AW: dreiste Nötigung mit Unfallfolge in Bremen

... das vor wenigen Sekunden legale Überholen des Radfahrers provoziert entsprechende Reaktionen…

Veto!
Es geht hier nicht darum andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich zu behindern sondern um normales und durchaus umsichtiges Verhalten, durch das sich kein anderer provoziert fühlen darf!
Es ist vollkommen legitim in der Situation vorbei zu fahren und das muß es auch bleiben, selbst wenn sich einzelne durchgeknallte Choleriker provoziert fühlen könnten! Dann kann er eben nicht wie vielleicht gewünscht beschleunigen und bei einem vorausfahrenden LKW wäre die Diskussion doch genau hier zuende!

Natürlich ist man als "schwacher" Verkehrsteilnehmer vorsichtiger aber man muß trotzdem davon ausgehen dürfen, daß normales Verhalten auch zu normalen Reaktionen anderer führt!
Sonst führen irgendwann die vermeindlich Schwachen in vorauseilendem Gehorsam das Recht des Stärkeren ein indem sie nicht mehr vor die Tür gehen.
Was Recht ist muß mit der gebotenen Vorsicht auch Recht bleiben!
 
AW: dreiste Nötigung mit Unfallfolge in Bremen

Lest Ihr auch was der TO geschrieben hat?

Ja


Das heißt für mich, daß der To bereits längst vorbei war am Auto beim Einfädelvorgang. Nichts mit beim "langsamen Aufschließen wieder verlangsamen" usw.

Zitat beachten

Für mich sieht die Schilderung oben so aus: Der Autofahrer war in seiner Ehre verletzt durch den Überholvorgang oder was auch immer und jagte bzw. holte den TO mit vollster Absicht so schnell wie möglich ein um dann weiteren gefährlichen Blödsinn zu treiben.

Spätestens ab: "Er macht einen Kavalierstart und brettert mir hinterher und holt alles aus seinem kleinen Smart heraus". wäre ich auf weitere Aktionen gefasst gewesen.

Dies gehört eigentlich mit Führerscheinentzug, MPU, Geld und Freiheitsstrafe bestraft. Leider ist hier in D noch ein Unterscheid zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Desweiteren existieren auch Unterschiede in der Rechtsauslegung mit dazu gehöriger Strafmaßanpassung :floet:

Vom To eine absolut richtige Entscheidung so vorbei zu fahren. Wäre was anderes gewesen, wenn das Auto bereits schon los gefahren wäre und es beim Einfädelvorgang zur Rangelei gekommen wäre. Das ist aber hier nicht der Fall.

Wenn ich mir hier die Threads so durchlese, scheint es zu sein, daß hier nur Regelkonforme und defensive Radfahrer unterwegs sind, was sich in Realität meist nicht bestätigt wenn ich als Rad oder Autofahrer unterwegs bin und so sehe....

Ist es nicht so, dass wir das nicht regelkonforme eher wahrnehmen als das regelkonforme/defensive Verhalten?
 
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