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Lange Reparaturdauer bei Gewährleistungsfall

wasp64

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Das Rad: AL Gravelbike nit SRAM Rival etap

Neupreis: 2.199 €

Aus November 2022

Gebraucht gekauft von einem Corona-Kauf, fast nicht gefahren, sauber, aber verstaubt (!)

Das Problem: Die Bremsen gurgeln.

Die Lösung: Ab zur Werkstatt meines Vertrauens (auch ein Service-Partner), neue Bremsscheiben und Beläge und alles ist gut.



Das Problem: Das Bike ist seit Mitte März unterwegs.

Versuche mit neuen verschiedenen Bremsscheiben haben keine Lösung gebracht.

Austausch der kompletten undichten Bremsanlage (4 Wochen Wartezeit auf Freigabe durch den Hersteller), keine Besserung.

Das Rad soll zum Hersteller gesendet werden, der Service-Partner wartet seit 2,5 Wochen auf Abholung durch DHL.

Mir dauert das zu lange. Es handelt sich ja um einen Gewährleistungsfall.



Meine Frage: Was ist eine angemessene Entschädigung für die so lange Wartezeit, was sollte pro Woche noch obendrauf kommen?
 

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Re: Lange Reparaturdauer bei Gewährleistungsfall
Hilfreichster Beitrag geschrieben von ad-mh

Hilfreich
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Hi hi,

ich kann mich da noch an meine Zeit auf Werft erinnern.

Da wurden Erst-Liefertermine mit aller Gewalt, und ganz vielen "Restpunkten", eingehalten. Der Eigner war glücklich, mit seinem Boot pünktlich einmal rund um Helgoland herum fahren und es abnehmen zu können.

Danach ging das 100m+-Boot wieder für zwei Jahre zur Abarbeitung der Restpunkte an den Pier. Zwei Jahre nach Abnahme ist dann die Garantie durch.

___________________________

Zum Thema:

Eigentlich bleiben dir nur zwei Alternativen, denn was bringen dir 150 Euro als Ausgleich für eine verlorene Saison? Als Zweit-Besitzer nicht unbedingt einfacher.

1. Alles schriftlich mit Termin-Setzungen und ggf. Abmahnungen. Sei dir sicher, dass das Rad innerhalb der Garantiezeit so nicht fertig wird.

2. Oder, wie es dann im Endeffekt alle machen, innerhalb der Garantiezeit selbst schrauben. Im besten Fall akzeptiert und begleicht der Hersteller deine Teile-Rechnungen.

g.
 
Meine Frage: Was ist eine angemessene Entschädigung für die so lange Wartezeit, was sollte pro Woche noch obendrauf kommen?
Imho in dieser Konstellation 0€. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nur gegenüber dem Verkäufer des Neurades.
Der Service-Partner wickelt das vermutlich über die Garantie des Herstellers ab, weswegen er auf Freigaben warten muss oder das Rad zum Hersteller schicken will.
 
Der Hersteller ist der Verkäufer des Neurades und trödelt vier Wochen bei der Zusage der Kostenübernahme für die neue Bremsanlage und zweieinhalb Wochen bei der Abholung (bisher, wird sicherlich noch mehr).
 
Der Hersteller ist der Verkäufer des Neurades und trödelt vier Wochen bei der Zusage der Kostenübernahme für die neue Bremsanlage und zweieinhalb Wochen bei der Abholung (bisher, wird sicherlich noch mehr).
Dann vielleicht mal schon im ersten Beitrag genauere Infos liefern.
„AL Gravelbike“ liefert eine ganze Liste an möglichen Herstellern.
 
Stichwort für die Suche in der Suchmaschine...
"Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung".

1. Wenn es der Vertragspartner ist, dann richtig.
2. Wenn die Werkstatt die Werkstatt ist, die beispielsweise ein Versender (als Verkäufer) genannt ist, auch richtig.
3. Wenn es die Werkstatt, die die Herstellergarantie erbringt, dann auch richtig,

...denn die Werkstatt ist Erfüllungsgehilfin des Garantiegebers und auch des Verkäufers (Fall 2 und 3).
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann vielleicht mal schon im ersten Beitrag genauere Infos liefern.
„AL Gravelbike“ liefert eine ganze Liste an möglichen Herstellern.
Ich glaube nicht, dass es viele Gravelbikes mit SRAM Rival etap gibt. Es geht ja auch gar nicht um den Hersteller.ICh möchte vermeiden, dass das heir zu einem Herstellerbashing wird.
 
Was bedeutet das genau? Geräusche beim Bremsen? Die Verzögerung passt?
Es bremst. Aber Geräsuchentwicklung beim Bremsen bedeutet aus meiner Sicht doch auch schlechtere Verzögrung als ohne Gräusche. Und ich finde das Geräusch störend. Ich bin in dem top Laden, in dem es versucht worden ist zu reparieren, ein Cervelo Caledonia 5 mit gleicher Ausstattung Probe gefahren. Das war absolut gräuschfrei.
 
Das Rad: AL Gravelbike nit SRAM Rival etap

Neupreis: 2.199 €

Aus November 2022

Gebraucht gekauft von einem Corona-Kauf, fast nicht gefahren, sauber, aber verstaubt (!)

Das Problem: Die Bremsen gurgeln.

Die Lösung: Ab zur Werkstatt meines Vertrauens (auch ein Service-Partner), neue Bremsscheiben und Beläge und alles ist gut.



Das Problem: Das Bike ist seit Mitte März unterwegs.

Versuche mit neuen verschiedenen Bremsscheiben haben keine Lösung gebracht.

Austausch der kompletten undichten Bremsanlage (4 Wochen Wartezeit auf Freigabe durch den Hersteller), keine Besserung.

Das Rad soll zum Hersteller gesendet werden, der Service-Partner wartet seit 2,5 Wochen auf Abholung durch DHL.

Mir dauert das zu lange. Es handelt sich ja um einen Gewährleistungsfall.



Meine Frage: Was ist eine angemessene Entschädigung für die so lange Wartezeit, was sollte pro Woche noch obendrauf kommen?
Glückwunsch zu diesem guten Kaufpreis. Ich muss nochmal nachfragen, was ist die konkrete Frage?
 
"Meine Frage: Was ist eine angemessene Entschädigung für die so lange Wartezeit, was sollte pro Woche noch obendrauf kommen?"
Wenn man nicht die rechtlich richtigen Schritte wählt, lautet die Antwort:
Nix...

Einen Verzugsschaden (also Geld) gibt es erst ab Verzug ersetzt.
Solange man keinen Verzug durch Fristsetzung bewirkt, gibt es exakt nichts.
Ein langes "rumhampeln" wie "geht das nicht schneller" ist nicht zielführend.
 
Ich glaube nicht, dass es viele Gravelbikes mit SRAM Rival etap gibt. Es geht ja auch gar nicht um den Hersteller.ICh möchte vermeiden, dass das heir zu einem Herstellerbashing wird.
Der Hersteller ist mir egal, aber die Info ob Direkt- oder Händlerkauf wäre halt wichtig gewesen.
Und auch bei der Suche mit „AL Gravelbike SRAM Rival etap“ war für mich klar, dass es ein Kauf beim Händler gewesen sein muss.
 
Das Rad: AL Gravelbike nit SRAM Rival etap

Neupreis: 2.199 €

Aus November 2022

Gebraucht gekauft von einem Corona-Kauf, fast nicht gefahren, sauber, aber verstaubt (!)

Das Problem: Die Bremsen gurgeln.

Die Lösung: Ab zur Werkstatt meines Vertrauens (auch ein Service-Partner), neue Bremsscheiben und Beläge und alles ist g


Das Problem: Das Bike ist seit Mitte März unterwegs.

Versuche mit neuen verschiedenen Bremsscheiben haben keine Lösung gebracht.

Austausch der kompletten undichten Bremsanlage (4 Wochen Wartezeit auf Freigabe durch den Hersteller), keine Besserung.

Das Rad soll zum Hersteller gesendet werden, der Service-Partner wartet seit 2,5 Wochen auf Abholung durch DHL.

Mir dauert das zu lange. Es handelt sich ja um einen Gewährleistungsfall.

Meine Frage: Was ist eine angemessene Entschädigung für die so lange Wartezeit, was sollte pro Woche noch obendrauf kommen?
 
Was soll dir beim Gebrauchtwarenkauf zustehen und vom wem?
Gewährleistungsansprüche (..nicht "Garantie-") sind übertragbar, sofern man es mit dem Verkäufer vereinbart. Dann kann man gegenüber dem Erstverkäufer ebenfalls Ansprüche geltend machen.

Steht im letzten Satz:

"Meine Frage: Was ist eine angemessene Entschädigung für die so lange Wartezeit, was sollte pro Woche noch obendrauf kommen?"

Wie oben schon teils aufgeführt wurde, es läuft nichts ohne Terminsetzung, da finden sich genug Musterschreieben. Ohne Termin, kein Verzug. In der Regel kann man da erstmal 14 Tage ansetzen. Dann kann man sich überlegen, was man denn tatsächlich entgegenhalten kann, an Schaden, Ersatzvornahme, Mietrad, etc.

Immer vorausgesetzt, Du hast auch wirklich einen Anspruch gegen irgendjemanden. Hier klingt es ein bisschen verworren: Du bist mit einem Gebrauchtrad zu einem Händler, der sich "netterweise" der Sache angenommen hat, jetzt aber selbst mit dem Hersteller nicht weiterkommt. Der Händler ist ja der "Deines Vertrauens", also nicht der Händler, bei dem Dein Verkäufer das Rad erworben hat? Der wäre wiederum bei der oben beschrieben Übertragung der Gewährleistung der richtige Ansprechpartner gewesen.

Ergänzend noch: Diese Sachen mit "Service-Partner", "warten auf Hersteller", das ist rechtlich gesehen alles eher kulanzmäßig zu sehen, das ist nichts, wo jemand wirklich einen Anspruch geltend gemacht hat, und jetzt durchsetzen kann. Das ist jetzt eher Aussitzen.
 
Bei Freizeitsportgeräten gibt es schon mal gar keinen Nutzungsausfall.
https://anwaltspraxis-magazin.de/fa...utzungsausfallentschaedigung-fuer-fahrraeder/
Wenn du noch ein anderes Fahrrad haben solltest, gibt es auch nix, auch wenn du damit zur Arbeit fahren solltest. Ansonsten vielleicht ein paar Euro pro Tag.
Und das soll dann der Dank dafür sein, dass der Händler - der ist dein Vertragspartner - sich deiner Sache angenommen hat? Das wird der dann sicher nicht noch einmal machen.
Vielleicht solltest du dich an die eigenen Nase fassen und eingestehen, dass du dir Murks hast andrehen lassen.
 
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