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Es geht um Triatlon-Auflieger deren Griffstaäbe nicht über eine gedachte Linie zwischen den Vorderseiten der beiden Bremsgriffen hervorragen dürfen. Um nichts anderes. Lies den 8. Originalabsatz der französischen Regel, da steht NICHTS über die Beschaffenheit der Bremsgriffe drin. Nur was von 2- und 3-Rädern, Muskelkraft, 1 Meter Maximalbreite oder Sondergehmigung und dass E-Bikes verboten sind. Fin.Es gebt um die Hebel!
Das Du da eine wie auch immer geartete Regel wie Bremsgriffe zu- oder nicht zu montieren sind herausliest entspringt der schlechten Übersetzung Franz. => Engl., nicht aber der Tatsache dass es eine solche Regel gäbe. Denn die stünde dann auch im französischen Original - weil bei ACP nur die französische Originalregel gilt.
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