Haben wir hier jetzt die Ebene erreicht, wo einfach ein bisschen persönlich beleidigt wird? Ich lasse mich ungern als geistig retardiert bezeichnen.
Es liegt nicht in meiner Absicht, Dich als geistig retardiert zu bezeichnen oder zu beleidigen, obwohl ich meine Aussage durchaus ernst gemeint habe.
Es stört mich aber auch nicht, wenn Du Dich beleidigt fühlen möchtest.
Andererseits wäre es aber auch vorteilhaft für Dich, selbst eine weniger abwertende Ausdrucksweise zu nutzen.
Aussagen wie „
immer wieder diese über 20 Jahre alte Studie aus Australien bemüht, bizarre Theorien gesponnen und dilettantische Studien aufgeführt“ tragen sicherlich nicht zu einer ernsthaften Diskussion bei.
Jene 20 Jahre alte Studie aus Australien, welche den radikalen Rückgang der Radnutzer demonstriert, ist leider kein Einzelfall. In allen Regionen, in denen eine Helmpflicht eingeführt wurde, ließ sich das beobachten. Und ob Studien dilettantisch sind, kann man erst bewerten, wenn man die Quellen kennt, auf die diese Studien beruhen.
Es scheint gerade so, daß jene Studien, welche die Schutzwirkung eines Helmes propagieren, „schöngerechnet“ sind.
Interessantes darüber liest man hier:
http://fahrradzukunft.de/14/wirksamkeit-von-fahrradhelmen/
Leider kann ich die Quelle nicht mehr finden, aber gerade die bereits weiter oben genannte Statistik der Hannelore-Kohl-Stiftung ist eine Statistik, die durch und durch schöngerechnet wurde.
Daß ein Radhelm eine gewisse Schutzwirkung haben kann, wird wohl niemand ernsthaft bezweifeln.
Strittig ist allenfalls die Größenordnung dieser Wirkung. Und hier wird gegen alle Realität für den
Helm geworben.
§ 21a Abs. 2 StVO sagt ganz klar:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Auf
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php lesen wir:
Was bedeutet "geeignet"?
Schutzhelme genügen den Anforderungen grundsätzlich nur dann, wenn sie amtlich genehmigt und entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.
Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei irgendwelchen Helmen anderer Art wie z. B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad- oder Stahlhelmen aus dem militärischen Bereich. Dies gilt auch für die beliebten Halbschalen-Helme (sog. "Braincaps"), da hierfür eine ausreichende Schutzwirkung ebenfalls verneint werden muss.
(…)
Die Helmpflicht des § 21a Absatz 2 StVO gilt auch für Mofafahrer,…
Ein Mofa-Fahrer fährt maximal 25 km/h – und dieser darf mit einem Radhelm nicht fahren, weil keine ausreichende Schutzwirkung vorliegt!
Das sagt schon alles….
Der übliche Integralhelm besteht aus einer – im Vergleich zum Radhelm – deutlich dickeren Kunststoffschale, einer dickeren (Polystyrol)-Schaumschicht zur Dämpfung, einem Visier und einem Kinnschutz.
Wenn nun ein Mofafahrer nicht mit einem Radhelm fahren darf, weil keine ausreichende Schutzwirkung gegeben ist – welchen Schutz bietet dann ein Radhelm einem Rennradfahrer, der allemal die 25km/h überschreitet und oft genug weit höhere Geschwindigkeiten erreicht?
Der Radhelm hat kein Visier und keinen Kinnschutz. Seine Hartschale ist deutlich dünner.
Auch seine Dämmschicht ist deutlich dünner.
Vor allem aber ist sie auch aufgrund der „Luftkanäle“ mehr ein Schweizer Käse denn eine geschlossene Schicht.
Bei einem Aufprall muß die kinetische Energie der Masse (Kopf) aufgefangen und/oder auf eine größere Fläche verteilt werden.
Wieviel Polystyrol bleibt bei den ganzen Luftkanälen denn noch übrig, das die Energie in Verformung umwandeln kann?
Immer wieder hört und liest man, daß der Radhelm bei einem Unfall gerissen oder oft gar geborsten ist. Kein Wunder: das bisschen Schaum und die dünne Kunststoffhaut können größere Energien gar nicht in Verformung umwandeln. Ein gebrochener
Helm zeigt eindeutig, wie gering die Schutzwirkung ist. Würde der
Helm die Aufprallenergie in Verformung umwandeln, würde er nicht brechen.
Ohne jetzt recherchiert zu haben: hört und liest man gelegentlich mal von gebrochenen Motorradhelmen?
Hab ich noch nie von gehört…..
Noch einmal ein Auszug aus
http://fahrradzukunft.de/14/wirksamkeit-von-fahrradhelmen/
Zurück zum Fallen: Kinder lernen, beim Fallen den Kopf weg zu halten vom Boden. Praktisch funktioniert das wie die Kombination aus Gurt und Knautschzone im Auto – statt den Kopf aufprallen zu lassen, wird er über eine lange Strecke (so weit wie man ihn beim Fallen nach oben halten kann bis zum Boden) von der Halsmuskulatur vergleichsweise langsam abgebremst.
Ein Beispiel: Wenn ein Mensch mit dem Kopf in 1,5 m Höhe aus dem Stand wie ein nasser Sack umkippt, dann hat der Kopf kurz vor dem Boden eine Geschwindigkeit von 5,5 m/s (das sind typische Werte aus den Helm-Normen). Wenn der Mensch aber reagiert und den Kopf einrollt, also ihn zum Beispiel anfangs 20 cm über den Boden hält, dann sind es schon einmal nur 5 m/s Ausgangsgeschwindigkeit. Dann reichen lediglich 7 g + 1 g Bremsbeschleunigung, um den Kopf vor dem Boden auf 0 abzubremsen (a = 0,5 · v2/s). 8 g sind, siehe oben, lediglich 25 % der Beschleunigung, ab der es zu einer Gehirnerschütterung kommen kann, also ungefährlich.
Biomechanik des Fahrradhelms
Ein Fahrradhelm greift nun in dieses evolutionär entwickelte System massiv ein: Der Kopfumfang erhöht sich deutlich, bei Kindern verdoppelt sich sogar die Querschnittsfläche. Dadurch steigt nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Kontakts im Vergleich zum unbehelmten Kopf, auch das erlernte »Weghalten« beim Fallen wird deutlich erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Mit der Folge, dass ein behelmter Kopf bei einem Unfall in der Regel deutlich wahrscheinlicher den Boden berührt und dabei auch deutlich höhere Geschwindigkeiten als ohne Helm hat. Auf das Auto übertragen entspricht ein Fahrradhelm also der Idee, die meterlange Knautschzone und den Gurt durch ein paar Zentimeter Styropor zu ersetzen.
Ich selbst habe 1996 mit rund 38km/h einen Abflug vom Rennrad gemacht.
Dabei habe ich linksseitig ordentlich „Tapete gelassen“ und einen Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule davongetragen.
Der Kopf allerdings blieb völlig unversehrt – dank dem Reflex, „den Kopf einzuziehen“. Ob ich diesen gesunden Reflex mit
Helm auch noch hätte, wage ich nach Obenstehendem zu bezweifeln.
Und ja: mir läuft auch mit dem bestbelüfteten
Helm dermaßen der Schweiß in die Augen, daß ich kaum noch etwas sehen kann und dieser Umstand weit gefährlicher werden kann als ein fehlender
Helm. Ich fahre auch meist ohne Sonnenbrille. Selbst die verdeckt noch zuviel Fläche.
Von der Verringerung der Konzentrationsfähigkeit durch den Hitzestau unter einer Schale ganz zu schweigen.
Eine Helmpflicht hieße, die Symptome zu behandeln statt die Ursachen zu beseitigen.
Da ich im Grenzgebiet zu Holland wohne, fahre ich überwiegend auf holländischer Seite.
Dort läßt es sich sehr entspannt fahren. Die Autofahrer zeigen eine Rücksicht und eine Achtung, die man hier in Deuschland nicht einmal ansatzweise findet.
Aber genau da sollte man ansetzen.
Ich habe neulich als Autofahrer zweimal innerhalb von zwei Wochen Radfahren die Vorfahrt genommen, ohne besoffen, krank, zu schnell oder unkonzentriert gewesen zu sein. Dabei bin ich die, die beim Abbiegen 3x guckt, ob da nicht doch ein Radfahrer kommt.
Du hast innerhalb von 2 Wochen ohne besoffen, krank, zu schnell oder unkonzentriert gewesen zu sein zweimal einem Radfahrer die Vorfahrt genommen?
Und das, obwohl Du beim Abbiegen 3X guckst?
So langsam kommen mir doch Zweifel an Deinen Fähigkeiten...
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