BW-72
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Das Geheimnis, warum man mit Radhelmen nicht Motorrad fahren darf, weil es keine Kraftrad-Schutzhelme sind, lüftet sich leider nicht.
Hier kann ein Zitat aus einem von Dir bereits verlinkten Text helfen.
"Geeignet sind hingegen Schutzhelme, die speziell für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen."
Damit ist ein Radhelm selbst dann nicht geignet wenn er eine ausreichende Schutzwirkung bietet!
Der Umkehrschluß, dass ein Radhelm automatisch keine ausreichende Schutzwirkung bietet weil er zum Motorradfahren nicht geeignet ist kann daraus aber nicht abgeleitet werden.
Grundsätzlich sind sich beide Helmarten in Aufbau und Wirkungsweise sehr ähnlich, der eigentliche Unterschied liegt in der jeweils typischen Geschwindigkeit der verschiedenen Fahrzeuge, der körperlichen Belastung wärend des Fahrens und ganz wichtig, darin, was die Käufer bereit sind an Unannehmlichkeiten für ihren Schutz zu akzeptieren. Und wenn der RR-Fahrer halt nur einen Minimalschutz bevorzugt trägt er das Luftigste und Leichteste, was an Helm erhältlich ist während der Downhiller einen Helm wie beim Motocross trägt.Es muß also einen Unterschied geben zwischen Kraftrad-Schutzhelm und Radhelm.
Wenn dieser nicht in der Schutzwirkung liegt - worin dann?
Natürlich bieten die Helme dann auch unterschiedlich großen Schutz, es ist nur immer wieder seltsam, dass Helmgegner ganz oft weniger Schutz als beim bestmöglichen Schutz mit quasi gar keinem Schutz gleichsetzen und Helme somit generell in Frage stellen.
Vermutlich muß man die Vorteile nur klein genug reden und die (vermeindlichen) Nachteile nur genug aufbauschen ... aber lassen wir das. Jeder wie er mag!
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