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Rahmenschäden an gebrauchtem Carbon Rad, zurückgeben?

300km wurden vom TE schon damit gefahren und dann geht er zum Händler und bemängelt es?
Die Antwort des Händlers sollte klar sein.

Ob irgendwelche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Karre jetzt - nach 300 km Nutzung - einfach zurückgegeben werden kann, kann ich nicht sicher beurteilen. Ich habe hier aber meine Zweifel.

Gänzlich abgesehen davon finde ich es befremdlich, ein gebrauchtes Rad zu kaufen, sich dieses nicht gut anzuschauen, 300 km damit zu fahren, dann zu putzen und - oh Wunder - aufgrund angeblich zu gering beschriebener Mängel dann ein vermeintliches Rückgaberecht geltend machen zu wollen.

Üblicherweise würde ich jetzt schreiben "Merkste selber, ne" aber heute ist ja alles anders.
Das Rad war nicht neu sondern ist 3 Jahre alt. Ob das Rad jetzt 8000km (oder was weiß ich wie viele km runter hat) oder 8300km gefahren ist ändert am Wert nicht viel. Beim einem fabrikneuen Rad wäre das etwas anderes. Das Rad auch auch abgesehen davon einige Gebrauchspuren (Kratzer an Schalthebeln, Kurbel, Schaltwerk und auch Lackschäden am Rahmen), alle die habe ich auch beim Kauf gesehen, aber ich hab das Rad nicht im Laden auf den Kopf gestellt oder hab mich auf den Boden gelegt. Beschrieben wurde das Rad mit "sehr guter Zustand".

Was unterscheidet einen Chainsuck von Kratzern? Mit schleifen kann man nur noch mehr Material abtragen. Was soll dieses Geschwurbel? Es ist erkennbar das nur der Lack beschädigt ist, die Struktur darunter hat die Kette nicht aufgesägt, wie auch?
Da wurde auf jedenfall irgendeine Masse aufgetragen. Was darunter ist weiß ich nicht. Und das ist es für mich das Hauptproblem ist. Irgendjemand hat da was geflickt/repariert.
 
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Glückwunsch. Dann bist Du der Einzige der diese Fähigkeit hat. Auch Du kannst eine realistische Expertiseu nur abgeben, wenn Du den Rahmen in den eigenen Händen hast. Alles andere sind nur grobe Einschätzungen. Was ist das hier z.B. ? Weißt Du es 100% sicher aufgrund Deiner Erfahrung oder vermutest Du es nur, weil es heißt -> Kettenklemmer und daher kann es gar nicht eingedrückt/gebrochen sein ?

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Und? Was soll dieser Beitrag hier bewiesen? Das jetzt etwa akute Lebensgefahr besteht weil der Lack ab ist?
 
Wenn morgen die Garantie namens 14 Tage Rückgaberecht ausläuft, dann sollte das auch morgen erledigt sein. Sonst ist das Thema eh egal.
 
Wie schon in einem vorherigen Post geschrieben, hab ich mich dazu entschieden morgen zu dem Händler zu gehen und mit ihm das zu besprechen. Wenn er mir da nicht entgegenkommt gebe ich, so schwer es mir fällt, das Rad zurück und such nach einem anderen.

Ein schlechtes Gewissen habe ich dabei aus den genannten Gründen (Verkäufer wirbt explizit mit Rückgaberecht als Kaufargument u.a. auf der Startseite an fünf verschiedenen Stellen, Schaden wurde in dem Umfang verschwiegen, das Rad war vorher schon gebraucht und hat keinen rellen Wertverlust durch meinen Gebrauch) nicht.

Danke für alle die ihre Meinung kund getan haben.
 
Gut, dass wir nicht über Probleme beim Friseur reden, so wegen Ruhetag und 14 Tagen.....
 
Wie schon in einem vorherigen Post geschrieben, hab ich mich dazu entschieden morgen zu dem Händler zu gehen und mit ihm das zu besprechen. Wenn er mir da nicht entgegenkommt gebe ich, so schwer es mir fällt, das Rad zurück und such nach einem anderen.

Ein schlechtes Gewissen habe ich dabei aus den genannten Gründen (Verkäufer wirbt explizit mit Rückgaberecht als Kaufargument u.a. auf der Startseite an fünf verschiedenen Stellen, Schaden wurde in dem Umfang verschwiegen, das Rad war vorher schon gebraucht und hat keinen rellen Wertverlust durch meinen Gebrauch) nicht.

Danke für alle die ihre Meinung kund getan haben.
Würde ich auch so machen.
 
Wie schon in einem vorherigen Post geschrieben, hab ich mich dazu entschieden morgen zu dem Händler zu gehen und mit ihm das zu besprechen. Wenn er mir da nicht entgegenkommt gebe ich, so schwer es mir fällt, das Rad zurück und such nach einem anderen.

Ein schlechtes Gewissen habe ich dabei aus den genannten Gründen (Verkäufer wirbt explizit mit Rückgaberecht als Kaufargument u.a. auf der Startseite an fünf verschiedenen Stellen, Schaden wurde in dem Umfang verschwiegen, das Rad war vorher schon gebraucht und hat keinen rellen Wertverlust durch meinen Gebrauch) nicht.

Danke für alle die ihre Meinung kund getan haben.
Mit diesem Versuch wirst du scheitern, der Händler wird den Gaul nicht zurücknehmen. Halt uns aber bitte auf dem laufenden. Der Fall ist zu interessant.
 
Wie schon in einem vorherigen Post geschrieben, hab ich mich dazu entschieden morgen zu dem Händler zu gehen und mit ihm das zu besprechen. Wenn er mir da nicht entgegenkommt gebe ich, so schwer es mir fällt, das Rad zurück und such nach einem anderen.

Ein schlechtes Gewissen habe ich dabei aus den genannten Gründen (Verkäufer wirbt explizit mit Rückgaberecht als Kaufargument u.a. auf der Startseite an fünf verschiedenen Stellen, Schaden wurde in dem Umfang verschwiegen, das Rad war vorher schon gebraucht und hat keinen rellen Wertverlust durch meinen Gebrauch) nicht.
Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben, allerdings würde etwas weniger Naivität gut tun!
Welcher Schaden in welchem Umfang verschwiegen wurde, entscheidest ebensowenig du wie auch die Entscheidung, ob das Rad zurückgenommen wird im ersten Rennen der Händler entscheidet. Alles weitere läuft dann ggfls. über Anwälte/ den Kadi.
 
Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben, allerdings würde etwas weniger Naivität gut tun!
Welcher Schaden in welchem Umfang verschwiegen wurde, entscheidest ebensowenig du wie auch die Entscheidung, ob das Rad zurückgenommen wird im ersten Rennen der Händler entscheidet. Alles weitere läuft dann ggfls. über Anwälte/ den Kadi.
Ja, meine Lektion habe ich gelernt.

Die AGBs des Händlers sind relativ gutmütig, nach meiner Einschätzung. Es gibt keine Klausel, die die Rückgabe bei Abnutzung ausschließt. Lediglich, dass ich für den etwaigen Wertverlust aufkommen muss und da ist dann erstmal der Händler in der Nachweispflicht, dass es zu einem Wertverlust kam.

Darüber hinaus habe ich via PayPal bezahlt, hätte also zur Not auch noch den Käuferschutz.
 
Ja, meine Lektion habe ich gelernt.

Die AGBs des Händlers sind relativ gutmütig, nach meiner Einschätzung. Es gibt keine Klausel, die die Rückgabe bei Abnutzung ausschließt. Lediglich, dass ich für den etwaigen Wertverlust aufkommen muss und da ist dann erstmal der Händler in der Nachweispflicht, dass es zu einem Wertverlust kam.

Darüber hinaus habe ich via PayPal bezahlt, hätte also zur Not auch noch den Käuferschutz.
Als ob 🤣
 
Wenn der TE die Argumentation der Rückgabe auf einen „verdeckten Mangel“ hin aufbaut, wäre ich gerne Mäuschen bei der Rückgabe.
Wenn man sich ein gebrauchtes Rad kauft, das explizit mit dem Hinweis auf Kratzer (oder Chainsuck) im Tretlagerbereich verkauft wird und sich das bei einer (freiwillig gewählten) persönlichen Übergabe trotzdem nicht richtig anguckt, dann läuft da schon was schief.

Ich bin gespannt in wie weit die Rückgabeklausel hier greift und wie kulant der Händler reagiert, aber zurücknehmen muss er das imho nicht.
Auch die weiteren Ansätze mögen sich erstmal gut anhören aber sind doch eher Wunschdenken.
Der Händler hat beim ursprünglichen Angebot den Chainsuck vom Schadensbild kommuniziert, bewertet und auch ein mögliches Versagen mit der gesetzlichen 12monatigen Gewährleistung verbunden. Das Recht besteht ja weiterhin. Alles weitere ist in meinen Augen Kulanz.
 
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Wenn der TE die Argumentation der Rückgabe auf einen „verdeckten Mangel“ hin aufbaut, wäre ich gerne Mäuschen bei der Rückgabe.
Wenn man sich ein gebrauchtes Rad kauft, das explizit mit dem Hinweis auf Kratzer (oder Chainsuck) im Tretlagerbereich verkauft wird und sich das bei einer (freiwillig gewählten) persönlichen Übergabe trotzdem nicht richtig anguckt, dann läuft da schon was schief.

Ich bin gespannt in wie weit die Rückgabeklausel hier greift und wie kulant der Händler reagiert, aber zurücknehmen muss er das sicher nicht.
Auch die weiteren Ansätze mögen sich erstmal gut anhören aber sind doch eher Wunschdenken.
Der Händler hat beim ursprünglichen Angebot den Chainsuck vom Schadensbild kommuniziert, bewertet und auch ein mögliches Versagen mit der gesetzlichen 12monatigen Gewährleistung verbunden. Das Recht besteht ja weiterhin. Alles weitere ist in meinen Augen Kulanz.
Ich würde gerne die Anzeige hier teilen, aber die ist mittlerweile nicht mehr öffentlich verfügbar, sondern nur noch in meiner Kaufhistorie. Die Art und Weise, wie das Rad präsentiert wurde, war schon irreführend. In der Beschreibung stand, hinter der Kurbel sind Kratzer. Und dann gibt es ein Foto, das die leichten Kratzer oberhalb des Tretlagers in der Detailaufnahme zeigt, aber so gewählt ist, dass der Kurbelarm die reparierte Stelle unterhalb des Tretlagers verdeckt. Es gibt ein Bild aus der totalen, auf dem man die Lila Masse erkennen kann, wenn man ganz genau weiß, worauf man achten muss. Alle anderen Schäden waren genau mit Detailbildern dokumentiert. Ob es Absicht oder ein Versehen waren, will ich nicht beurteilen. Bin da bei Hanlon’s Razor.

Das alles entschuldigt nicht, dass ich mir das Rad nicht genau angeschaut habe, aber ich hab es in der Mittagspause abgeholt und hatte nicht viel Zeit. Dass ich es dann erst heute bemerkt habe, lag auch daran, dass ich am ersten WE viel gefahren bin und dann erstmal direkt auf einer Dienstreise war. Ist alles unerheblich für den Case aber erklärt vielleicht etwas wie es dazu kam.

Ich werde das einfach mal offen mit dem Händler besprechen und schauen, was er dazu sagt. Seine AGBs erlauben Widerruf ohne Angabe von Gründen innerhalb der 14 Tage (an einer Stelle auf der Website schreiben sie sogar 30 Tage).
 
Ich würde gerne die Anzeige hier teilen, aber die ist mittlerweile nicht mehr öffentlich verfügbar, sondern nur noch in meiner Kaufhistorie. Die Art und Weise, wie das Rad präsentiert wurde, war schon irreführend. In der Beschreibung stand, hinter der Kurbel sind Kratzer. Und dann gibt es ein Foto, das die leichten Kratzer oberhalb des Tretlagers in der Detailaufnahme zeigt, aber so gewählt ist, dass der Kurbelarm die reparierte Stelle unterhalb des Tretlagers verdeckt. Es gibt ein Bild aus der totalen, auf dem man die Lila Masse erkennen kann, wenn man ganz genau weiß, worauf man achten muss. Alle anderen Schäden waren genau mit Detailbildern dokumentiert. Ob es Absicht oder ein Versehen waren, will ich nicht beurteilen. Bin da bei Hanlon’s Razor.

Das alles entschuldigt nicht, dass ich mir das Rad nicht genau angeschaut habe, aber ich hab es in der Mittagspause abgeholt und hatte nicht viel Zeit. Dass ich es dann erst heute bemerkt habe, lag auch daran, dass ich am ersten WE viel gefahren bin und dann erstmal direkt auf einer Dienstreise war. Ist alles unerheblich für den Case aber erklärt vielleicht etwas wie es dazu kam.

Ich werde das einfach mal offen mit dem Händler besprechen und schauen, was er dazu sagt. Seine AGBs erlauben Widerruf ohne Angabe von Gründen innerhalb der 14 Tage (an einer Stelle auf der Website schreiben sie sogar 30 Tage).
Versuch das mit ihm zu klären, bleib freundlich und sachlich und vielleicht löst sich das auch einfacher als gedacht. Denke das wird dir sicher nicht nochmal passieren, viel Glück morgen!
 
Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben, allerdings würde etwas weniger Naivität gut tun!
Welcher Schaden in welchem Umfang verschwiegen wurde, entscheidest ebensowenig du wie auch die Entscheidung, ob das Rad zurückgenommen wird im ersten Rennen der Händler entscheidet. Alles weitere läuft dann ggfls. über Anwälte/ den Kadi.
Das Rad wurde (wenn ich richtig gelesen habe) als sehr guter Zustand beschrieben, OK hier gehen die Meinungen was noch ein sehr guter Zustand ist auch weit auseinander, für mich Persönlich ist das gerade mal ein Befriedigender Zustand und Welten von sehr gut Entfernt. (nur meine Meinung)
 
Du hast es doch online gekauft, daher hast du 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen. Dass du 300 Km gefahren bist würde ich nicht erwähnen, da du, obwohl du die gekaufte Sache ausprobieren darfst, eigentlich nur eine Runde auf dem Parkplatz drehen darfst.
 
Die Wertminderung für den Händler dürfte darin bestehen, dass er kaum wieder jemanden finden dürfte, der ihm so eine alte und zudem angeschrammte Hütte für diesen absurden Preis abkaufen wird.

Das ist keine "Wertminderung" sondern ein allgemeines Unternehmerrisiko.
 
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