Speedaholic
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Moin,
Grundsätzlich schon, aber die müssen erst geschnappt werden......
Der Rechtsbegriff der Notwehr zieht nur, wenn dein Leib und Leben unmittelbar in Gefahr ist...und selbst da bist du verpflichtet umsichtig und verhältnismäßig zu handeln..ansonsten wird es bei Gericht als Selbstjustiz bzw. Körperverletzung ausgelegt.....habe da sehr viel Erfahrung in deutschen Gerichten....die Rechtsgüterabwägung findet da selbstverständlich statt....da sind Gerichte immer verpflichtet zu.
Das wäre dann ein gemeinschaftlich begangener Raub bzw. Räuberischer Diebstahl.
Beides wird in diesem Land relativ hart bestraft..
Grundsätzlich schon, aber die müssen erst geschnappt werden......
Hinzu kommt, daß ich dann ja ein Notwehrrecht hätte, und im Rahmen der Notwehr findet eine Rechtsgüterabwägung in diesem Land grundsätzlich nicht statt. Sofern die übrigen Voraussetzungen der Notwehr vorliegen, müßte der Räuber dann ggf. damit rechnen, vom Angegriffenen ganz "legal" um sein Leben gebracht zu werden.
Der Rechtsbegriff der Notwehr zieht nur, wenn dein Leib und Leben unmittelbar in Gefahr ist...und selbst da bist du verpflichtet umsichtig und verhältnismäßig zu handeln..ansonsten wird es bei Gericht als Selbstjustiz bzw. Körperverletzung ausgelegt.....habe da sehr viel Erfahrung in deutschen Gerichten....die Rechtsgüterabwägung findet da selbstverständlich statt....da sind Gerichte immer verpflichtet zu.