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Ziel muss es sein, die weit verbreitete Ansicht von Autofahrer/innen zu ändern, dass Radfahrende auf der Fahrbahn nichts zu suchen haben und die Gehwege benutzen sollen.
Fahrschulen müssen deutlich ins Bewusstsein der zukünftigen Kraftfahrer/innen bringen, dass Fahrzeugverkehr auf die Fahrbahnen gehört, und dass der Radverkehr dort somit zu Recht Platz beansprucht, wenn keine geeigneten Pflicht-Radwege angeordnet sind.
Der Einsatz von Schall- und Lichtzeichen oder entsprechender Gestik, das Ab- und Bedrängen von Radfahrenden, um diese darauf aufmerksam zu machen, dass sie den Fahrstreifen verlassen sollen, erfüllt oft den Straftatbestand der Verkehrsgefährdung und Nötigung (§16(1) StVO/ § 240 StGB). Dieses Verhalten sollte im Rahmen der Rechtsnormen geahndet werden.
naja hab mir mal alles angeschaut und wenn ich das mit den Radkurieren gesehn hab, hab ich mir gedacht wenn ich so einen sehen würd dann würd ich den vom Rad holen egal wie, bei so rücksichtslosen Aktionen hat ers garnet anders Verdient nen Crash zu haben, ...
Radfahrern in Fußgängerzonen gegenüber fehlt mir absolut jegliches Verständnis.
Es mag zu gewissen Uhrzeiten mit dolle Augenzwinkern zu vertreten sein.
Aber ganz toll und keine Seltenheit sind Punker aufm Oparad mit abgebremster Kackeschieberbremse einhändig mit Bierpulle. Und das Gesamtpaket ist natürlich total unterversichert, d.h. wenn dich so ein Hirni erwischt, kannst du für deine Schäden auch noch selbst gerade stehen.
ich hab mal erlebt das jemand im auto sitzend seinen hund ausgeführt hat.sprich der hund lief ohne leine neben dem auto her!!!:spinner:
Und jetzt?