schille
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Vielleicht wissen sie ja etwas mehr, wenn sie vor einer "Überlastung von Polizei und Staatsanwaltschaft" reden...wenn man an einen aktuell weitestgehend sauberen Sport glaubt, müsste man davon ja sicher nicht ausgehen!
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Vielleicht wissen sie ja etwas mehr, wenn sie vor einer "Überlastung von Polizei und Staatsanwaltschaft" reden...wenn man an einen aktuell weitestgehend sauberen Sport glaubt, müsste man davon ja sicher nicht ausgehen!
Die von den Sportsverbänden vollzogene Praxis: Lizenz nur gegen Verzicht auf Klagen gegen den Verband vor ordentlichen Gerichten ist Sittenwidrig!
Die Vertragsfreiheit stösst sehr schnell an Grenzen, wenn geltendes Recht ausgeschlossen wird. Arbeits- und Mietverträge kommen ja bekanntlich auch nicht mit solchen Regelungen durch. Reguläre Gerichte bleiben bei den Dopingsperren aber trotzdem außen vor, denn die Sperre verhindert ja nicht die sportliche Betätigung, sondern nur die Zulassung (gewissermassen einer Einladung gleichzustellen) zu Wettbewerben des Verbandes. Und die sind sowieso “geschlossene Gesellschaft“, wenn doch da ein zu Unrecht gesperrter einklagen könnte wäre dies auch für einen Lizenzverweigerer möglich.Niemand ist gezwungen eine Lizenz zu beantragen, wenn er mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden ist.
Die Parallelwelt des Sports ist wegen der Professionalisierung nicht mehr aufrecht zu halten
Überhaupt nicht albern: wie sonst, wenn nicht durch den Vergleich, kann man die entscheidenden Unterschiede erkennen?Ich finde Sportrechtsfragen mit Arbeits-, Miet-, und Zivilgericht zu vergleichen mehr als albern.