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Und der Nächste...

Vielleicht wissen sie ja etwas mehr, wenn sie vor einer "Überlastung von Polizei und Staatsanwaltschaft" reden...wenn man an einen aktuell weitestgehend sauberen Sport glaubt, müsste man davon ja sicher nicht ausgehen! ;)
 
Vielleicht wissen sie ja etwas mehr, wenn sie vor einer "Überlastung von Polizei und Staatsanwaltschaft" reden...wenn man an einen aktuell weitestgehend sauberen Sport glaubt, müsste man davon ja sicher nicht ausgehen! ;)

Na ja, Polizei und Gerichte sind doch heute schon ohne zusätzliche Straftatbestände überlastet. Wenn du dir anschaust, wie lange Verfahren durch 2-3 Instanzen dauern, dann ist die Sportkarriere bis zum rechtskräftigen Urteil eh vorbei. Sporteigene Gerichte könnten da (theoretisch) schneller handeln. Wenn man aber betrachtet, wie lange es dauert, bis positive Dopingproben veröffentlicht werden, dann ist das auch gerne mal ein Jahr. Dann wird rückwirkend gesperrt (in meinen Augen ein Witz, wenn nicht gerade Olympia in dem Zeitraum liegt) und ein paar Wochen später ist der Gedopte wieder dabei. Gefühlte Sperre ist minimal.
Die Aussagen der Sportfunktionäre in dem FAZ-Artikel wirken trotzdem ein wenig befremdlich... :rolleyes:
 
Nach dem Pechstein-Urteil könnten gesperrte Sportler aber sowieso schon den Gang vor ein Zivilgericht anstreben.
 
für eine „weiter verbesserte Doping-Bekämpfung durch den Staat“. Auf den folgenden elf Seiten der Stellungnahme folgt allerdings eine Sammlung von Kritikpunkten der DOSB-Spitze, die den Kern des Gesetzes, die staatliche Verfolgung von Dopern, in Frage stellen soll.
Da geht mir allerdings die Hutschnur hoch. Nach mehreren Versuchen haben die Verbände es nun geschafft dass sich der Staat in die Pflicht genommen fühlt. Wieso soll der Staat hier überhaupt tätig werden ? Die Sportverbände sind mittlerweile alles stark kommerzielle "Unternehmen" und so sollen sie auch , falls sie es überhaupt wollen, die Federführung und volle Verantwortung in der Dopingbekämpfung übernehmen.
Und bei Sportlern die eine Sportförderung erhalten , immerhin dann Angestellte des Staates, gelten ja sowieso andere Pflichten. Man kann in diesem Zusammenhang ja auch noch über Sinn oder Unsinn der Sportförderung nachdenken.....
 
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Die von den Sportsverbänden vollzogene Praxis: Lizenz nur gegen Verzicht auf Klagen gegen den Verband vor ordentlichen Gerichten ist Sittenwidrig!
 
Die von den Sportsverbänden vollzogene Praxis: Lizenz nur gegen Verzicht auf Klagen gegen den Verband vor ordentlichen Gerichten ist Sittenwidrig!

Hierzu nun mal eine etwas provokante Frage:
Ist es dann auch sittenwidrig, dass ein Sportverband für seine eigene Sportart das eigene Reglement erstellt? Oder sollte das zukünftig auch der Staat übernehmen?? Ist dann auch eine Rote Karte im Fußball sittenwidrig? Von Roten Karten steht schließlich ja auch nichts im Strafgesetzbuch. D.h. jeder Fußballer könnte zukünftig gegen Spielsperren vor ein Zivilgericht ziehen und müsste Recht bekommen!

Niemand ist gezwungen eine Lizenz zu beantragen, wenn er mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden ist. Zu den Lizenzbedingungen gehört nun mal das ich mich dem Urteil eines Sportgerichtes unterwerfe. Wenn mir das nicht passt, darf ich eben keinen Lizenzsport ausüben.
 
Niemand ist gezwungen eine Lizenz zu beantragen, wenn er mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden ist.
Die Vertragsfreiheit stösst sehr schnell an Grenzen, wenn geltendes Recht ausgeschlossen wird. Arbeits- und Mietverträge kommen ja bekanntlich auch nicht mit solchen Regelungen durch. Reguläre Gerichte bleiben bei den Dopingsperren aber trotzdem außen vor, denn die Sperre verhindert ja nicht die sportliche Betätigung, sondern nur die Zulassung (gewissermassen einer Einladung gleichzustellen) zu Wettbewerben des Verbandes. Und die sind sowieso “geschlossene Gesellschaft“, wenn doch da ein zu Unrecht gesperrter einklagen könnte wäre dies auch für einen Lizenzverweigerer möglich.
 
Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit. Eine Lizenz ist ein Vertrag. Dennoch gibt es für alle Verträge gesetzliche Rahmenbedingungen. Der Begriff der Sittenwidrigkeit zählt dazu. Eine rote Karte ist eine Art Vertragsstrafe, wie es sie auch im Geschäftsverkehr gibt. Wenn du das als grundsätzlich unangemessen und grob einseitig empfindest, kannst du das natürlich (jetzt!) vor ordentlichen Gerichten überprüfen lassen. Die werden aber sicher nicht in die konkrete Schiri-Entscheidung einsteigen.

Dass der Sport als mittlerweile höchst kommerzieller Bereich sich an die Regeln des Geschäftslebens gewöhnen muss, finde ich nur angemessen.

Gruß, svenski.
 
Wo willst du dann die Grenze ziehen?
Ich finde z.B. als Fußballer die Abseitsregel diskriminierend für mich als Stürmer und klage deswegen vor einem Zivilgericht dagegen! So eine Entscheidung macht den Sport komplett kaputt.

Ich finde Sportrechtsfragen mit Arbeits-, Miet-, und Zivilgericht zu vergleichen mehr als albern.
 
Wäre der Sport ein reines Spaßvergnügen, dann wäre das albern, da gebe ich Dir völlig recht. Ist er aber nicht. Wer damit seinen Lebensunterhalt verdient, hat doch den gleichen Anspruch auf ordentlichen Rechtsschutz wie z. B. ein Tischler.

Es gib ja durchaus Bereiche, die erfolgreich mit eigenen Regeln bzw. Schiedsgerichten arbeiten. Stichworte: VOB/B, Vergaberecht usw. Da bleibt als letzter Ausweg auch immer die ordentliche Gerichtsbarkeit (öff. Vergabe). Die wird aber seltener bemüht. Und die Angemessenheit der VOB/B "als ganzes" im Sinne einer AGB wird im Entstehen geprüft. Sowas könnte auch im Sport gehen. Braucht aber Engagement und kostet Geld. Die Parallelwelt des Sports ist wegen der Professionalisierung nicht mehr aufrecht zu halten. Die Thematik lässt sich aber lösen, ohne dass der Sport dadurch nicht mehr funktionierte. Die Sekbstherrlichkeit der Verbände wird etwas abnehmen. Das ist natürlich ein Problem ;)

Gruß, svenski.
 
Die Parallelwelt des Sports ist wegen der Professionalisierung nicht mehr aufrecht zu halten

Der Sport (und bei Sport denke ich nicht nur an den Spitzen-Profi-Sport) hat eben doch eine andere Grundlage als das "normale" Alltagsleben. Durch diese Öffnung kann nun einfach alles in Frage gestellt werden:
- Biologischer Blutpass: Muss er abgeschafft werden, da unverhältnismäßiger Eingriff in Privatsphäre?
- Dopingtest: Dürfen die ohne Anfangsverdacht durchgeführt werden?
- ADAMS-Meldesystem: Ebenfalls aus Datenschutzgründen nicht tragbar?
- Juniorenwettkämpfe an Sonntagen: Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz?
- Fouls mit Verletzungsfolgen: Landet der Verursacher vor einem Zivilgericht (Körperverletzung)?
- Arbeitszeiten: Hat ein Radprofi auf einer mehr als 6-stündigen Etappe das Recht auf eine halbe Stunde Arbeitspause? Wie wird die Pausenregelung durchgeführt?
- Wird allgemein ein Arbeitszeitkonto eingeführt? Auf welcher Grundlage wird die Arbeitszeit bemessen?
- Haben Amateursportler Anspruch auf den Mindestlohn?
usw. usf......
 
Das wird man alles sehen. Die Debatte um den Mindestlohn drittklassiger Fußballer ist bereits im Gange.

Gruß, svenski.
 
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Eins darf man einfach nicht vergessen, wenn man Zivilgerichte in der "Sportjustiz" mitmischen lässt, führt das zwangsläufig dazu, dass es sehr viel schwieriger wird, international einigermassen gleiche Regeln zu schaffen. Der Spitzensport ist heute international. Dort wo das staatliche Recht in die selbstgeschaffenen Regeln des Sports eingreift, werden fast zwangsläufig unterschiedliche Massstäbe geschaffen, je nachdem in welchem Staat ein Sportler beheimatet ist. Wenn man international Chancengleichheit will, kommt man nicht darum den Sportverbänden eine gewisse Autonomie zugestehen.
Einschreiten sollte der Staat wirklich nur bei sittenwidrigen oder willkürlichen Regelungen (Sittenwidrigkeit und Willkür im juristischen Verständnis, nicht unbedingt in Thomthoms Verständnis... ;)) oder bei wirklich kriminellen Machenschaften.
 
Nicht zu Vergessen das finanzielle Risiko der Verbände, wenn sie (falsch beraten?) mit wackliger Faktenlage Berufsverbote aussprechen und den dann (event.) fälligen Schadenersatz nicht leisten können.
Wahrhaftige Abhilfe und Rechtssicherheit für alle würden wahrscheinlich nur klare Europaeinheitliche Vereinbarungen schaffen.
Ob wir das noch erleben werden?
 
Ich finde Sportrechtsfragen mit Arbeits-, Miet-, und Zivilgericht zu vergleichen mehr als albern.
Überhaupt nicht albern: wie sonst, wenn nicht durch den Vergleich, kann man die entscheidenden Unterschiede erkennen?
Vergleichen ist nun mal nicht gleichbedeutend mit gleichsetzen.
 
Die Kehrtwende begründete die UCI mit der Auswertung eines umfangreichen Berichtes des Institute of Sport Sciences of the University of Lausanne (ISSUL). Das ISSUL hatte sich intensiv mit der Anti-Doping-Kultur, den Policen, sowie den Strukturen und dem Management Astanas beschäftigt.

Den Bericht würde ich zu gerne lesen. Auf der Homepage des ISSUL hab ich auf die Schnelle nix finden können. Befürchte dennoch, dass es juristisch schwer bis gar nicht durchsetzbar sein wird, eine nunmehr erteilte Lizenz wieder zu entziehen. Bzw. die Empfehlung der UCI allein wird der Lizenzkommission dann sicher nicht ausreichen:rolleyes:.

Edit: Mhhh....frag mich auch grad, ob die MPCC nicht auch mal vor Aufnahme eines Teams sich solcher Untersuchungen bedienen sollte.

Gleichwohl weiß ich ja nicht, was in dem Bericht drin steht.
 
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Lloyd Mondory (AG2R) postiv auf EPO und Lampre tritt aus der MPCC aus, weil sie Ulissi wieder ins Rennen schicken werden. Leider kein guter Tag für den Radsport. :(
 
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