KetteRechts.de
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Als geschädigter Radfahrer sollten das eigentlich die goldenen Regeln sein:
1. IMMER die Polizei hinzuziehen
2. so viele Zeugen wie möglich benennen
3. IMMER eine Knipse dabei haben und Fotos machen (auch von sich selbst von Dritten machen lassen)
4. IMMER einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten
5. Das Rad IMMER zum Fachhändler und ein Gutachten erstellen lassen
Wer das nicht tut handelt grob fahrlässig. Der Unfallgegener fängt irgendwann mit dem Lügen an. Die Versicherung zögert Schadenszahlungen und -leistungen so lange raus wie es nur geht bzw versucht mit Zahlungsverweigerung günstigere Abstandszahlungen zu erreichen.
Nichts als Ärger.
Und nicht vergessen, der Unfall wird durch den Staatsanwalt weiter verfolgt. Deine weitergehenden Schadensersatzansprüche/Schmerzensgeld sind dagegen privatrechtliche Klagen. Die werden gesondert verhandelt.
1. IMMER die Polizei hinzuziehen
2. so viele Zeugen wie möglich benennen
3. IMMER eine Knipse dabei haben und Fotos machen (auch von sich selbst von Dritten machen lassen)
4. IMMER einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten
5. Das Rad IMMER zum Fachhändler und ein Gutachten erstellen lassen
Wer das nicht tut handelt grob fahrlässig. Der Unfallgegener fängt irgendwann mit dem Lügen an. Die Versicherung zögert Schadenszahlungen und -leistungen so lange raus wie es nur geht bzw versucht mit Zahlungsverweigerung günstigere Abstandszahlungen zu erreichen.
Nichts als Ärger.
Und nicht vergessen, der Unfall wird durch den Staatsanwalt weiter verfolgt. Deine weitergehenden Schadensersatzansprüche/Schmerzensgeld sind dagegen privatrechtliche Klagen. Die werden gesondert verhandelt.