Als Geschädigter hat man ab einer gewissen Schadenshöhe
das Recht diese durch einen Gutachter dokumentieren zu lassen! Fordert die Versicherung ein Gutachten wollen sie i.d.R. einen eigenen Gutachter schicken und versprechen sich davon einen Vorteil!
Möchte man sich die Schadenssumme netto auszahlen lassen (Auch dazu hat man das Recht!) oder auch nur die Option offen halten macht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt keinen Sinn, dann braucht es das Gutachten sowieso.
Instandsetzung durch die Werkstatt, funktioniert meist so, wie von mir beschrieben.
Mir sind einige Fälle bekannt, wo die Versicherung auf ein Gutachten bestand. (Eher selten. Bei einigermaßen klarer Schuldlage nie.) Nur in einem Fall, beauftragte die Versicherung selbst einen Gutachter. Allerdings fiel auch das Gutachten so aus, dass ein Gegengutachten nicht nötig wurde.
Und, entgegen anderen Vermutungen, die meisten Versicherungsfälle, werden durchaus korrekt bearbeitet.
Bei KfZ-Haftpflicht ist das ja für die Versicherungen unter dem Strich auch nicht so problematisch. Werden eben die Policen im Jahr drauf etwas angezogen.
Vermutlich versuchen mehr Leute, Versicherungen zu
bescheißen betrügen, als es anders herum der Fall ist.
Das liegt vermutlich daran, dass viele Leute nicht "umsonst" einzahlen wollen.
Immer wieder schön zu sehen, wie Leute bei KfZ-Unfällen bei kleinsten Blechschäden möglichst noch die anderen, älteren und nicht selten, selbst verursachten Dellen gleich mitsaniert bekommen wollen.
Hausrat ist auch immer sehr schön. Was die Leute da bei Wasserschaden im Keller so alles rumstehen haben.