Donnerknall
Die Wahl fällt auf Stahl
Nee ist nicht so. Bei älteren Fahrzeugen (wie hier der Mehari) ist die Betriebserlaubnis (ABE) rein national.Ich könnte mir vorstellen, daß man heute ein Fahrzeug, was in einem EU Land eine allg. Betriebserlaubnis und eine gültige techn. Abnahme hat, problemlos bzw. -ärmer importieren und zulassen kann, ohne noch mal eine Einzelabnahme machen zu müssen. Aber das ist nur eine Vermutung.
Da gab es noch keine EU-Harmonisierungen. Da geht es nur über eine Vollabnahme (§21 StVZO).
Bei neueren Fahrzeugen (ab Mitte der 90er) haben Fahrzeuge eine EG-Typgenehmigung (COC-Papier) und da ist es so, dass die Zulassung innerhalb der EU sehr vereinfacht möglich ist (i.d.R. nur eine HU nach §29 StVZO).
Deshalb mein Einwand. Bei nem alten Fahrzeug gilt Bestandsrecht auf Zeitpunkt der Erstzulassung.
Da spielen nachträgliche Gesetzesänderungen (wie z.B. EU-Gesetze) keine Rolle.