@Gonzobuster
Gegenfragen...
Ist eine, mit Freispruch beendete Strafverteidigung bei einem nicht bestehenden Folgemandat (zivilrechtlicher Regress gegen den Täter) "in der selben Rechtssache" nach § 356 StGB?
Ein Professor für Strafrecht wird üblicherweise zivilrechtliche Folgesachen nicht bearbeiten und auf einen RA verweisen.
Welche berufsrechtliche Regelung?
Kann ein
Strafrechtsprofessor (Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule mit Befähigung zum Richteramt), welcher als Verteidiger auftreten darf, nach einer berufsrechtlichen Regelung für
Rechtsanwälte
(§ 43a IV BRAO - "widerstreitende Interessen") belangt werden?
Holm Putzke...
Das Gesicht kenne ich. Hat gleichzeitig mit mir in BO studiert.