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Was mir gerade richtig gut gefällt.............

@Gonzobuster

Gegenfragen...

Ist eine, mit Freispruch beendete Strafverteidigung bei einem nicht bestehenden Folgemandat (zivilrechtlicher Regress gegen den Täter) "in der selben Rechtssache" nach § 356 StGB?
Ein Professor für Strafrecht wird üblicherweise zivilrechtliche Folgesachen nicht bearbeiten und auf einen RA verweisen.

Welche berufsrechtliche Regelung?
Kann ein Strafrechtsprofessor (Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule mit Befähigung zum Richteramt), welcher als Verteidiger auftreten darf, nach einer berufsrechtlichen Regelung für Rechtsanwälte
(§ 43a IV BRAO - "widerstreitende Interessen") belangt werden?


Holm Putzke...
Das Gesicht kenne ich. Hat gleichzeitig mit mir in BO studiert.
Ich finde den Sachverhalt klasse.
 

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Re: Was mir gerade richtig gut gefällt.............
Also ich habe ja wirklich nur rudimentäre Kenntnisse was das prozessuale betrifft. Aber so rein aus dem juristischen Bauchgefühl heraus muss ich @ad-mh zustimmen. Koscher ist das nicht. Und was der Herr Putzke da macht will ich auch irgendwie nicht gutheißen, verstehe seine Intention nicht so ganz. Alleine schon, dass er seinen ehemaligen Studenten vor Gericht vertritt erscheint mir in gewisser Weise merkwürdig
Aber vielleicht bin ich auch überskeptisch :rolleyes:
 
Aber so rein aus dem juristischen Bauchgefühl heraus muss ich @ad-mh zustimmen. Koscher ist das nicht. Und was der Herr Putzke da macht will ich auch irgendwie nicht gutheißen,
Klang mein Ausgangsbeitrag für Dich etwa so, als würde ich das gutheißen?

Ich zitiere: „Prüfen Sie die Strafbarkeit des Rechtsprofessors H.P. Berufsrechtliche Regelungen dürfen Sie ignorieren.“
 
@Gonzobuster

Gegenfragen...

Ist eine, mit Freispruch beendete Strafverteidigung bei einem nicht bestehenden Folgemandat (zivilrechtlicher Regress gegen den Täter) "in der selben Rechtssache" nach § 356 StGB?
Ein Professor für Strafrecht wird üblicherweise zivilrechtliche Folgesachen nicht bearbeiten und auf einen RA verweisen.

Welche berufsrechtliche Regelung?
Kann ein Strafrechtsprofessor (Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule mit Befähigung zum Richteramt), welcher als Verteidiger auftreten darf, nach einer berufsrechtlichen Regelung für Rechtsanwälte
(§ 43a IV BRAO - "widerstreitende Interessen") belangt werden?
Hebe dir das doch für den 24. auf:
Dabei habe ich wie immer keine Ahnung, was ich als Preis auslobe und welches Rätsel bei Türchen 24 gestellt wird.
Es ist aber noch genug Zeit.
 
Für Türchen 24 gibt es schon einen Plan.

Die Frage von @Gonzobuster war zu einfach.
Das Thema finde ich von der Lehre und Ethik her eher grenzwertig. Allerdings ist Holm Putzke ja auch Politiker. Jedenfalls wird sein Ansatz aktiv zur Rechtsfortbildung beitragen. Die Ermittlungsansätze waren offenbar nicht ausgeschöpft. Ich denke, das ist sein Ansatz.
Kann man machen, muss man aber nicht. Die Lehre ist frei...
 
Klang mein Ausgangsbeitrag für Dich etwa so, als würde ich das gutheißen?

Ich zitiere: „Prüfen Sie die Strafbarkeit des Rechtsprofessors H.P. Berufsrechtliche Regelungen dürfen Sie ignorieren.“
Deine Meinung dazu habe ich schon verstanden! Ich finde das im Schwerpunkt eher schwierig, denn interessant muss ich sagen. Aber mir fehlt auch der prozessrechtliche Hintergrund... so weit bin ich noch nicht;)
 
Wenn Prof. Putzke den "wahren" Täter finden sollte und sich nicht sofort mandatieren lassen würde, könnte nach meiner Auffassung durchaus eine Strafbarkeit nach § 258 StGB in Betracht kommen. Ein pflichtgemäßes Verteidigerhandeln, das eine Tatbestandsmäßigkeit von § 258 StGB ausschließt, dürfte wohl zunächst jedenfalls nicht vorliegen.

Ob sich aus der Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG ein Entschuldigungsgrund konstruieren ließe, wäre sicherlich ein spannende Frage.

Ich als RA hätte bei der Aktion Magengrimmen, aber ich mache auch keine Strafverteidigungen 😙
 
Und die Studenten haben noch gar nix bekommen, vermutlich erst im März:)
Außerdem dürfen wir uns selber drum kümmern.
Natürlich. Erstmal kommt der kalte Winter. Da muss man durch.
Wer im März noch lebt, hat die Hilfe nicht gebraucht.
Das kann man später seinen Enkeln erzählen. :D
 
Es kommen bessere Zeiten.
Es gibt ein Leben nach dem Examen. ;)
Ich bin noch nicht im Rep, aber höre regelmäßig Schauergeschichten. Die Mittelphase nähert sich aber dem Ende (seit Gestern sind zwei von drei „Scheinen“ durch) und langsam sieht man das Examen am Horizon näher kommen. Das macht schon bange hahahaha
 
Mach mal...
Das ist bei Frau und mir +20 Jahre her.
Das Studium fand ich übrigens scheiße.
Das Referendariat hatte endlich mal etwas mit der Praxis zu tun und als Freiberufler kann man sich dann seine Niesche suchen. Nach 5 Jahren kann man Sachen ablehnen, die man nicht mag.
Ich möchte nichts anderes machen. Die Berufswahl war richtig.

In absteigender Reihenfolge:
Angestellt, Richter, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsrecht, Beamter Behörde...
...
...
Steuerrecht,
...
...
Jurist und Politik
 
Und die Studenten haben noch gar nix bekommen, vermutlich erst im März:)
Außerdem dürfen wir uns selber drum kümmern. Sagt in meinen Augen sehr viel über die Prioritätensetzung in der Politik aus.
Die Studis wissen doch wie sie an ihre Staatlichen Zuwendungen kommen
Warum sollen die Leute die 45 Jahre malocht haben nicht als erste in den Genuss kommen,wir haben schon unsere Sozialabgaben geleistet
Ihr noch nicht
So schlecht kannst dir nicht gehen,du tummelst dich hier bei nem hochpreisigen Hobby
 
Die Studis wissen doch wie sie an ihre Staatlichen Zuwendungen kommen

Vergiss es. Weder vor 20 Jahren noch heute.
Mist ist, wenn die Eltern zu gut verdienen. Dann kein BAföG.

Wenn dann noch der Vater wie bei mir die Berufswahl blockiert (Inschenör und der Sohn will Jurist werden), dann muss man halt malochen plus studieren, zu Hause ausziehen, mit der Frau zusammenziehen und sein Ding machen.

Das "Muss" war kein Fehler. Vadder hat längst verstanden.

Da habe ich Elektrik, Holzbearbeitung und all das gelernt, was man so im Leben braucht. Einfach praktisch gelernt. Nach der Kernsanierung von zwei Häusern Bj. 1900 ist man damit eigentlich durch.
Meine Frau kann übrigens gut schweißen (besser als ich jedenfalls) . Das hat sie auf einer Messe gelernt (Fachmesse Schweißen & Schneiden damals in Essen). Da nebenan eine Metallwerkstatt existierte, war weitere Praxis kein Problem.
Ach ja, Dachdeckerarbeiten mag ich nicht. Das sollen die machen, die das beruflich machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Studis wissen doch wie sie an ihre Staatlichen Zuwendungen kommen
Warum sollen die Leute die 45 Jahre malocht haben nicht als erste in den Genuss kommen,wir haben schon unsere Sozialabgaben geleistet
Ihr noch nicht
So ist das System leider nicht gedacht...
Deine eingezahlte Kohle ist schon lange weg.
 
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