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Wer haftet für den Schaden am PKW

  • Ersteller Ersteller _Lukas_
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_Lukas_

Heiho.

Ich war vor einigen Wochen unterwegs mit einem Bekannten, sind zusammen ein paar Runden gedreht und das auf der Straße. War übrigends kein ausgewiesener Radweg in der Nähe, auch kein Fußweg, also nur igendwo im Feld ein Wirtschaftsweg, auf den man aber jetzt nicht kam, wir fuhren den Radweg, der führte auf die Landstraße, der war da zu Ende.


Lange Reder, kurzer Sinn.

In einer eigentlich ruhigen Ecke am Abend hat ein Autofahrer gemeint, schnell noch überholen zu müssen, obwohl Gegenverkehr kam, wir fuhren hintereinander.

Er überholte und merkte, dass es eng wird, zog nach rechts, mein Mitfahrer vorn kam mit der Pedale während dem Kurbeln richtig schön an die Beifahrertür und kratzte den roten Lack fast kreisrund auf.

Wir fuhren erstmal weiter, ich hab halt reflexartig was gerufen "Hey" oder sowas.

Wir fuhren weiter und hielten an einem Gehöft an, um erstmal unseren Schaden festzustellen am Rad, war zum Glück nur die Pedale und ein kleiner Achter, weil er etwas in den unbefestigten gedrückt wurde.

Für mich eine absolut eindeutige Aktion, Schuld beim Autofahrer. Dummerweise hatte ich ein Handy dabei, das einen leeren Akku hatte jjaja ich weiß ^^

Der Autofahrer fuhr relativ langsam vor uns uns drängte uns fast in das Gehöft, wir hätten dort sowieso angehalten.

Er stieg aus und brüllte rum, fast als hätte die Kurbel sein Schienbein erwischt, fast hat er geheult. War ein etwas aggressiver Typ.

Immerhin waren seine Kumpels hinten auch noch drinnen und man kann froh sein, dass wir dort nicht verprügelt wurden - ehrlich.

Naja, Polizei haben wir keine gehabt, weil sie schlichtweg keiner gerufen hat und ehrlich gesagt, in dem Moment hatte ich auch keine Lust, das Wort in den Mund zu nehmen, da mein Vorfahrer feststellte, dass er lediglich Lack an der Kurbel hatte und der sogar zur Radfarbe passte :D :D meinte er sowieso, dass es unnötig sei, den Achter hat er noch vor Ort notdürftig rauszentriert und daheim richtig.

Gut. Und jetzt flatterte ein Briefelchen mit dem Sümmchen einer Werkstatt ins Haus: 300 Euro an meinen Bekannten.

Soderle, er soll das zahlen, hat seinen Anwalt eingeschaltet, die Sache läuft nun. Der Anwalt meinte natürlich - no way. Nicht zahlen und er wird nun seinerseits klagen.

Das ganze würde wohl bei einer Strafanzeige sowieso wegen "nix passiert und es muss erst was passieren" eingestellt wegen Geringfügigkeit.


Schonmal sowas erlebt? Oder in dieser Art? Kommt doch sicher häufiger vor oder?
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Auch wenn die Polizei sich weigert bei so kleinen Sachen rauszukommen:

Immer drauf bestehen! Bist du mit dem Bekannten verwandt? Wenn nicht, kannst du als Zeuge auftreten. Damit ist die Strafanzeige dann nicht mehr "peng". Haften die Lackreste noch an den Pedalen? Wenn ja, kannst die Spuren von der Polizei sichern lassen. Dann hast noch einen Punkt auf deiner seite.

Außerdem würde ich den Schaden am Rad noch reparieren lassen und die rechnung ebenfalls dem anwalt in die Hand drücken. Mal sehen, wer die dann bezahlt. ;)
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Rechnung zurückweisen, Eigene Rechnung präsentieren und auf Zeugen (Dich) verweisen. Zentralruf der Autoversicherer anrufen Versicherer ausfindig machen.

Versicherer anschreiben, Rechnung präsentiern´+25 € Kostenpauschale, Drohung Anwalt Klage 2 Wochen Frist setzen.

oder alles Anwalt geben

oder nix machen, weil kein Bock drauf, dann Brief in Abfall schmeissen



Strafbares Verhalten sehe ich hier allenfalls beim Autofahrer, der lebensgefährlich überholte= § 315 b StGB
Strafanzeige kann ohne größere Umstände an die vor Ort zuständige Staatsanwaltschaft gefaxt werden.


Der PKW-Fahrer sollte lieber kleine Brötchen backen, sonst würde ich das obige Vollprogramm durchziehen, was aus ihm einen richtigen fahrradhasser bis Lebensende machen würde:)
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Bist du mit dem Bekannten verwandt? Wenn nicht, kannst du als Zeuge auftreten.
Ein Verwandschaftsverhältnis hält in Deutschland niemanden davon ab, als Zeuge auftreten zu dürfen.

On Topic : Den Autofahrer würde ich Bluten lassen. Nicht nur wegen dieser überzogenen Reaktion, sondern auch, da er die Frechheit besitzt, nach einem solchen Fehlverhalten noch Geld für die Reparatur zu fordern.
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Da sollte für den Autofahrer nebenher auch noch ein nettes Bußgeld und ein kleines Fahrverbot mit drin sein. Auf jeden Fall anzeigen den Mann!
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Anwalt ist richtig, wenn der Anwalt plitsch ist rät er zu einer Anzeige wegen nötigung oder gefährdung im Straßenverkehr oder wie das heißt, da er Euch ja sogar 2x bedrängt hat und 1x um nicht mit dem Gegenverkehr zusammenzustoßen Euch in Gefahr gebracht hat.....ich denke dann hat er mehr Ärger am Hals als Ihm lieb ist.......und er bezahlt seinen Schaden gerne selbst...:D
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Anwalt ist richtig, wenn der Anwalt plitsch ist rät er zu einer Anzeige wegen nötigung oder gefährdung im Straßenverkehr oder wie das heißt, da er Euch ja sogar 2x bedrängt hat und 1x um nicht mit dem Gegenverkehr zusammenzustoßen Euch in Gefahr gebracht hat.....ich denke dann hat er mehr Ärger am Hals als Ihm lieb ist.......und er bezahlt seinen Schaden gerne selbst...:D

Das Erste (Berührung) ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr MIT GEFÄHRDUNG. Normalerweise mal 4 Wochen Lappen weg. Mit dem ganzen Brimborium drumrum kanns auch gerne länger werden. Ich tippe mal auf drei Monate + MPU wenn er den Schein überhaupt wiederhaben will. Wird wohl aber eher nix. :D

Auf jeden Fall : Anzeige erstatten (lassen).
Das nächste mal habt Ihr vielleicht Pech und es ist nicht nur das Pedal ...
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Wie ist er denn überhaupt an eure Namen/Adressen gekommen?? Hättet ihr nie rausgeben sollen in dem Fall!
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Auch wenn die Polizei sich weigert bei so kleinen Sachen rauszukommen:

Immer drauf bestehen! Bist du mit dem Bekannten verwandt? Wenn nicht, kannst du als Zeuge auftreten. Damit ist die Strafanzeige dann nicht mehr "peng". Haften die Lackreste noch an den Pedalen? Wenn ja, kannst die Spuren von der Polizei sichern lassen. Dann hast noch einen Punkt auf deiner seite.

Außerdem würde ich den Schaden am Rad noch reparieren lassen und die rechnung ebenfalls dem anwalt in die Hand drücken. Mal sehen, wer die dann bezahlt. ;)


hat doch keiner gesagt, dass sich die polizei geweigert hat, sie wurde gar nicht gerufen.

wieso hält sich dieser käse, dass man bei einem verwandschaftsverhältniss nicht als zeuge auftreten kann/darf?
als verwandter hat man das aussageverweigerungsrecht, aber man kann aussagen. nur muss dann alles der wahrheit entsprechen und man darf nichts wissenlicht weglassen oder hinzufügen, wie bei jedem anderen zeugen auch.

mfg
frank
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Wie ist er denn überhaupt an eure Namen/Adressen gekommen?? Hättet ihr nie rausgeben sollen in dem Fall!

Wenn du deine Adresse nicht rausgibst, begehst Du Unfallflucht. Dies kann dann richtig teuer werden.

Der Fall an sich ist doch Eindeutig und die Rechnung der Werkstatt kann in den Mülleimer.
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Ich vermute mal, der Autofahrer wird behaupten, dein Kumpel sei ihm hereingefahren, hätte einen Schlenker gemacht o.ä.

Das müsste er dann aber beweisen. Da wird er aber eher schlechte Karten haben. Denn seine Mitfahrer kommen zwar prinzipiell als Zeugen in Betracht, aber was können die schon gesehen haben? Gut möglich also, dass ihm der Beweis schon nicht gelingen wird. Du dagegen hast perfekte Sicht gehabt und kannst bezeugen, dass es anders war - also selbst wenn die Mitfahrer des Autofahrers dessen Version bezeugen können, dürfte durch deine Aussage es wieder unklar werden.

Hieße: Der Autofahrer hat Pech. Schadensersatz kriegt er nicht.

Wenn dein Kumpel einen Schaden geltend machen will, ist er beweisbelastet. Da sieht die Situation gerade umgekehrt aus. Er ist beweispflichtig. Ordentliche Chancen aus meiner Sicht, aber bei weitem nicht sicher.

Ähnliches gilt für eine Strafanzeige - aber die kostet immerhin nichts und die Staatsanwaltschaft ermittelt selbsttätig.

Ich würde die Forderungen der anderen Seite gelassen entgegennehmen, ggfs. zum Anwalt gehen (spätestens dann einen nehmen, wenn dem Kumpel eine Klage zugestellt wird) und Strafanzeige stellen, aber selbst keine Forderungen erheben (zumal ja auch keine nennenswerten Schäden bei ihm gegeben sind)
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Ich vermute mal, der Autofahrer wird behaupten, dein Kumpel sei ihm hereingefahren, hätte einen Schlenker gemacht o.ä.
Einen Schlenker von 1,5 m hat er als erfahrener Radfahrer wohl kaum gemacht.
 
AW: Wer haftet für den Schaden am PKW

Also ich hätte die Polizei sofort angerufen. Es hätte ja auch schlimmer kommen können.

Er hatte Zeugen im Auto, Du bist Zeuge deines Kollegen. Ich glaube, das kann schwierig werden.

Gruß
Nähmaschine
 
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