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Hilfeleistung. Notruf wählen oder nicht?

Wenn man 112 anruft, heißt das doch nicht automatisch, der Rettungsdienst kommt. Die in der Telefonzentrale können doch anhand der Beschreibung des Notfalls entscheiden, was jetzt richtig ist.
 
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Wenn man 112 anruft, heißt das doch nicht automatisch, der Rettungsdienst kommt. Die in der Telefonzentrale können doch anhand der Beschreibung des Notfalls entscheiden, was jetzt richtig ist.
Ich denke aber, diejenigen in der Leitstelle werden erst recht nicht das Risiko eingehen, jemanden "abzuwimmeln". Da schick ich doch lieber mal eben jemanden raus, als dass sich die "Kopfschmerzen" dann als Schlaganfall entpuppen. Dann hätte ich vermutlich tatsächlich ein Problem. Was wirlich Phase ist, merken sie dann halt frühestens erst im RTW.

Es würde jetzt vermutlich OT gehen, wenn man sich vor Augen hält, dass die 112 wohl mittlerweile sowas wie die PKV des kleinen Mannes ist. Zack, sofort Termin, Wartezimmer maximal 15 Minuten. 🫣
 
Ich hab die Erfahrung gemacht, wenn man bei 112 nicht von Herzinfarkt oder Schlaganfall oder sonst akut lebensbedrohlichem spricht, man immer zuerst an den Kassenärztlichen Notdienst 116117 verwiesen wird.
 
Mein Vater hatte einen Schlaganfall mit untypischen Anzeichen nach einer HerzOP. Nur die Anzeichen geschildert und HerzOP erwähnt.

112 rufen sie 116117
116117 bringen sie ihn sofort in KH.
Rat von einem Arzt, nächstesmal bei 112 besser gleich von Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt sprechen, dann müssen sie den Rettungsdienst schicken.
 
Hier ist die Frage, ob in Bereichen, die der Staat aufgegeben hat, der Bürger noch die gleichen Pflichten hat wie in einem funktionierendem Staatswesen ... mal abgesehen von "ethischen Pflichten".
Gute Frage. Da ich z.B. für eine minimal mögliche Einbringung des Staats in alle Lebensbereiche bin, sehe ich mich immer verpflichtet, mehr Verantwortung zu übernehmen. Unabhängig davon, ob "der Staat versagt". Deshalb habe ich immer umfangreiches Erste-Hilfe-Material dabei und habe mich seit Zivi-Zeiten weitestgehend fortgebildet. Im Auto sind Feuerlöscher, Lederhandschuhe, Nageleisen, um Autotüren zu öffnen etc.
Trotzdem: Einmal musste ich aus wenigen Metern Distanz zusehen, wie ein Mann auf einer vielbefahrenen Kreuzung nach einem Unfall langsam stirbt, da ich mit meinem kleinen Sohn unterwegs war und ich ihn zeitgleich vor den sich versanmelnden, gröhlenden Junkies schützen musste. Nach so einer Situation denkt man länger über die Gesellschaft nach.
 
In einer konkreten Situation muss trotzdem erstmal "112 rufen und/oder fragen", als Reaktion da sein.

Zivilcourage nennt sich das.

Ein Fahrradunfall zu melden hat nichts mit dem Mut zum Einsatz für den Schutz der Menschenwürde und den Erhalt der Menschenrechte zu tun.
 
Der Artikel bei Fachanwalt beschreibt sehr gut den rechtlichen Rahmen.

Hier noch mehr von Aktion-tu-was:

"Zeige Zivilcourage: Kümmer Dich um Opfer
03.12.2021

Füreinander einstehen, Ungerechtigkeiten benennen oder in Notsituationen Hilfe leisten – eigentlich selbstverständlich? Leider nicht immer. Die Kampagne Aktion-tu-was ruft zu mehr Zivilcourage auf und gibt mit ihren sechs Regeln Verhaltenstipps für Zeugen und Helfer in brenzligen Situationen. Heute stellen wir Ihnen die fünfte Regel vor.

Regel Nr. 5: Kümmer Dich um Opfer

Erste Hilfe kann Leben retten. Kümmern Sie sich unverzüglich um verletzte Personen und alarmieren Sie den Rettungsdienst. Handelt es sich um einen Unfall, denken Sie daran, die Unfallstelle abzusichern."

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/zeige-zivilcourage-kuemmer-dich-um-opfer/
 
  • Wer Zivilcourage beweisen will, kann sich für etwas einsetzen. Dies vor allem dann, wenn allgemeine Werte bedroht scheinen und diese erhalten werden sollen. So setzen sich heute viele Menschen dafür ein, gegen Intoleranz und Radikalismus zu kämpfen. Zivilcourage kann aber auch derjenige zeigen, der einen Arbeitskollegen unterstützt, der ganz offen vom Chef benachteiligt und schikaniert wird.
  • Zivilcourage lässt sich aber dadurch beweisen, sich zur Wehr zu setzen, wenn eine explizite Bedrohungslage gegeben ist oder die Integrität eines Menschen verletzt wird. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn man sich gegen Mobbing oder Missbrauch einsetzt.
  • Und schließlich wird von Zivilcourage gesprochen, wenn eine Person helfend eingreift, um einen anderen Menschen aktiv zu schützen. Hier liegt eine akute Bedrohungslage vor, zum Beispiel, weil eine oder mehrere Personen angegriffen und körperlich angegangen werden. Die Person, die Zivilcourage beweist, ist selbst nicht Opfer des Angriffs, sondern zunächst außenstehender Dritter, der dann in die Situation eintritt. Daher kann hier gegebenenfalls auch von Nothilfe gesprochen werden.
Aus dem von Dir gelinkten Artikel. Was Du meinst ist doch wohl eher unterlassene Hilfeleistung. Zivilcourage ist gesertzlich nicht abgedeckt. Ist eher ein ethisches und moralisches Ding.
 
Für mich fällt Hilfeleistung unter Zivilcourage.

Wenn das für dich nicht so ist, kannst du es halten wie ein Dachdecker.
 
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