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Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen

nicht bedeutet, dass diese grundsätzlich einzurichten sind und das Ausnahmen davon (Beibehaltung Tempo 50) (keine RWBP außerorts) besonders begründet werden müssten (Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses) - ). Der Bundesrat stellt also lediglich klar, dass die "Möglichkeit der erleichterten Tempo-30-Anordnung" („Möglichkeit der erleicheterten RWBP-Anordnung“) nicht als "muss Tempo-30 angeordnet werden" („muss RWBP angeordnet werden“) in der Verwaltungsvorschrift landet (bedeutet). Es haben trotzdem weiterhin Einzelfallprüfungen statt zu finden, diese müssen aber nicht mehr explizit eine besondere Gefahrenlage nachweisen, sondern lediglich, dass die Maßnahme keine unerwünschten Nebeneffekte...
Ich habe das mal auf eine andere der erfolgten Änderungen bezogen, die in der StVO ja genau den selben Status hat (keine besondere Gefahrenlage nötig). Also wir als Rennradfahrer können das auch durchaus positiv sehen...
 

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Re: Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen
Und nun wird demnächst im Bundesrat debattiert ob eben diese Neuerung wieder gestrichen werden soll. :confused::rolleyes:. Von der Gefährdungsanalyse bei Radwegen ist in der Beschlussempfehlung natürlich keine Rede...:rolleyes:
Mal wieder typisch!. Sobald es um ein Tempolimit geht wird jegliche noch so hanebüchene Begründung rangezogen um es wieder zu kippen....
Quelle:
http://de.30kmh.eu/2017/03/06/tempo-30-rolle-rueckwaerts-im-deutschen-bundesrat/

Der entsprechende Vorschlag wurde abgelehnt. Es ging ja auch „nur“ um die Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...E98D6B3BE.2_cid374?__blob=publicationFile&v=1
 
Fahre regelmäßig auf nem Radweg um nen Kreisel, wo mit einem Mal Vorfahrtachtensschilder am Kreiselradweg standen. Ich will dann anhalten, wenn ein Auto naht. Die Autofahrer wissen das aber nicht, dass ich die Vorfahrt achten muss, sehen ja das Schild nicht, und halten fast immer brav an um mich durchzulassen.
Ist ja auch bekloppt, wenn man jahrelang eingetrichtert bekommt wie ein Kreisel funktioniert und sogar Zebrastreifen/Fußgängerüberwege im Kreiselausgang einrichtet, und dann bei ein paar Kreiseln die Welt neu erfindet. Ich rechne allerdings immer und überall damit, dass man mir die Vorfahrt nimmt, ich setze immer voraus, dass es nicht vorsätzlich erfolgt.
 
Fahre regelmäßig auf nem Radweg um nen Kreisel, wo mit einem Mal Vorfahrtachtensschilder am Kreiselradweg standen. Ich will dann anhalten, wenn ein Auto naht. Die Autofahrer wissen das aber nicht, dass ich die Vorfahrt achten muss, sehen ja das Schild nicht, und halten fast immer brav an um mich durchzulassen.
Ich nehme an das ist außerorts? Oder der Radweg ist deutlich vom Kreisel abgesetzt? Für solche Fälle steht das mit den Vorfahrtachtenschildern nämlich in der Verwaltungsvorschrift. Obwohl völlig unklar ist, wie ein vereinsamtes Vorfahrtachtenschild den Vorrang regeln soll.
Das war für mich der Hauptgrund, diese Klage: http://olokun.bplaced.net/IC/B441/Uebersicht.html eingereicht zu haben.
Der Termin der öffentlichen Verhandlung ist am 14. Juni. (Tag vor Fronleichnam) Wer also Zeit und Lust hat...
 
Ich nehme an das ist außerorts? Oder der Radweg ist deutlich vom Kreisel abgesetzt? Für solche Fälle steht das mit den Vorfahrtachtenschildern nämlich in der Verwaltungsvorschrift. Obwohl völlig unklar ist, wie ein vereinsamtes Vorfahrtachtenschild den Vorrang regeln soll.
Das war für mich der Hauptgrund, diese Klage: http://olokun.bplaced.net/IC/B441/Uebersicht.html eingereicht zu haben.
Der Termin der öffentlichen Verhandlung ist am 14. Juni. (Tag vor Fronleichnam) Wer also Zeit und Lust hat...

Ich bin leider schon verplant an dem Termin, drück Dir aber trotzdem alle Daumen.

Gruß ...
 
Das ist der höchste "Feiertag" meiner Berufssparte und ich muss arbeiten wie ein Pfarrer an Weihnachten.
 
Ich nehme an das ist außerorts? Oder der Radweg ist deutlich vom Kreisel abgesetzt? Für solche Fälle steht das mit den Vorfahrtachtenschildern nämlich in der Verwaltungsvorschrift.
Verwaltungsvorschrift hin oder her.
Was ändert das an der Bedeutung dieses Zeichens?
Ein Vorfahrt achten Zeichen zeigt dem Verkehrsteilnehmer an das die Strasse, in der er sich befindet, eine Nebenstrasse ist.
Es kann aber nicht aus einer Strasse plötzlich zwei Strassen machen - wird ja auch oft behauptet.

Obwohl völlig unklar ist, wie ein vereinsamtes Vorfahrtachtenschild den Vorrang regeln soll.
Ich sehe zur Vorrangregelung auch keine Ausnahme. Wer abbiegt hat Geradeausfahrende vorzulassen.
Weder ein Zebrastreifen noch ein Vorfahrtachtenschild ändert daran etwas.
Nirgendwo in der StVO steht etwas darüber wann dies nicht gelten soll.
 
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