KarlvonDrais
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Also ich wundere mich gerade mehrmals die Woche über die Radler die mir mit dunkler Kleidung und ohne Licht auf den Brandenburger Landstraßen begegnen: Wir wohnen hier bewaldet. Im Schatten sind die ziemlich oft kaum zu sehen und ich hab mich schon das ein oder andere mal nach einer Kurve sehr erschrocken und ich fahre meistens eher zu langsam als zu schnell....Und das willste jetzt mit Unfällen gleichsetzen wo freie Sicht auf den Radfahrer war?
Es gilt hier das Sichtfahrgebot, da kann es kein "übersehen" geben!!
Ich habe auch schon Vorfahrt missachtet, da habe ich auch niemanden übersehen sondern ich habe mich nicht an die StVO da gehalten.
"Übersehen" ist ganz klar verharmlosend. So nach dem Motto: Kann ja mal passieren, hat der Radfahrer halt Pech gehabt.
"Übersehen" kann also durchaus passieren und das bei eigentlich freier Sicht.
Trotzdem finde ich auch die meisten Artikel sehr verharmlosend, wünsche mir eigentlich mehr harte Urteile und zusätzlich eine Lichtpflicht für Radler auch tagsüber!