Man hat dieses Jahr den Geh-/Radweg entlang der L135 erneuert. So weit so fein.
Da auf der Fahrbahn teilweise Tempolimit 100 km/h gilt ist der Geh-/Radweg auch benutzungspflichtig, ist auch ausgeschildert.
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So weit auch so fein.
Nun aber mal der Knaller:
Entlang der Strecke gibt es Bushaltestellen. Die Wartehäuser stehen auf dem Grünstreifen abseits der Straße. Also: Wartehaus - Geh-/Radweg - Grünstreifen - Fahrbahn.
Und damit die Radfahrer sich wohl nicht durch die wartenden Menschenmassen, dort irgendwo im Nirgendwo, drängeln müssen, wurden je zehn Meter vor den Haltestellen die Schilder aufgestellt:
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Nur um dann nach den Haltstellen wieder die Benutzungspflicht anzuordnen.
Erwartet man dort wirklich, dass Radfahrer, weil sie es jetzt dürfen, für die 20 Meter auf die Fahrbahn wechseln?