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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Heute festgestellt dass der komplette "Radweg" (Schutzstreifen) seit einiger Zeit entfernt wurde.
Wundert mich ehrlich gesagt kaum, keine Ahnung wie das durchgewunken werden konnte, in dem rot markierten Bereich kommt es immer wieder zu lebensgefährlichen Überholmanövern, da die Autofahrer denken dass der Radfahrer doch genug Platz hätte, da er ja "seine/ihre" Spur hat... An der engsten stelle passen gerade mal ein Kleinwagen und ein Fahrrad + maximal 30/40cm Abstand nebeneinander. :-(

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Die Stellen kenne ich sehr gut. Bin ich jeden Tag beruflich unterwegs. Ist echter Wahnsinn was die Stadt da gemacht hat. In Remscheid ist leider überhaupt kein Platz für eine vernünftige Radinfrastruktur vorgesehen.
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Man hat dieses Jahr den Geh-/Radweg entlang der L135 erneuert. So weit so fein.
Da auf der Fahrbahn teilweise Tempolimit 100 km/h gilt ist der Geh-/Radweg auch benutzungspflichtig, ist auch ausgeschildert.
Schild.png

So weit auch so fein.

Nun aber mal der Knaller:
Entlang der Strecke gibt es Bushaltestellen. Die Wartehäuser stehen auf dem Grünstreifen abseits der Straße. Also: Wartehaus - Geh-/Radweg - Grünstreifen - Fahrbahn.
Und damit die Radfahrer sich wohl nicht durch die wartenden Menschenmassen, dort irgendwo im Nirgendwo, drängeln müssen, wurden je zehn Meter vor den Haltestellen die Schilder aufgestellt:
Schild2.png

Nur um dann nach den Haltstellen wieder die Benutzungspflicht anzuordnen.
Erwartet man dort wirklich, dass Radfahrer, weil sie es jetzt dürfen, für die 20 Meter auf die Fahrbahn wechseln?
 
Ich hätte den hier im Angebot, Mülheim an der Ruhr Broich. Beginnt an einem Fußgängerweg, dessen Markierung man unten im Bild sieht. Und er endet dort, wo das Auto steht. Keine 10m. Am Ende muss ich also über die Sperrfläche oder über den Bürgersteig. 🤪

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Ich habe mir das mal vor Ort angesehen. Ich habe mein Büro ja nur ein paar Meter weiter.

Die Straße darf in Gegenrichtung mit dem Rad befahren werden.
Dieser 10m "Radweg" ist immerhin nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet.
Wenn wie oben auf dem Bild ein Auto geparkt ist, kann ich immer noch mit dem Rad komplett im Gegenverkehr fahren. Über die Sperrfläche darf man ja nicht.

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Man hat dieses Jahr den Geh-/Radweg entlang der L135 erneuert. So weit so fein.
Da auf der Fahrbahn teilweise Tempolimit 100 km/h gilt ist der Geh-/Radweg auch benutzungspflichtig, ist auch ausgeschildert.
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So weit auch so fein.

Nun aber mal der Knaller:
Entlang der Strecke gibt es Bushaltestellen. Die Wartehäuser stehen auf dem Grünstreifen abseits der Straße. Also: Wartehaus - Geh-/Radweg - Grünstreifen - Fahrbahn.
Und damit die Radfahrer sich wohl nicht durch die wartenden Menschenmassen, dort irgendwo im Nirgendwo, drängeln müssen, wurden je zehn Meter vor den Haltestellen die Schilder aufgestellt:
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Nur um dann nach den Haltstellen wieder die Benutzungspflicht anzuordnen.
Erwartet man dort wirklich, dass Radfahrer, weil sie es jetzt dürfen, für die 20 Meter auf die Fahrbahn wechseln?
das ist wirklich sinnbefreit und fernab der Realität.

Ich kenne aber vergleichbares in der Nähe, nennt sich Wodantal am Südrand des Ruhrgebietes, kennt hier jeder. Da ist direkt von Beginn an auch ein benutzungspflichtiger Radweg. Die Straße und der Radweg werden an zwei Stellen durch den kleinen Wodanbach unterquert; damit kein Radfahrer und kein Fussgänger in den Bach fällt, hat man dort ein kleines Geländer angebracht.
Nach einem üblen Vorfall in Düsseldorf wegen eines zu niedrigen Geländers in Düsseldorf hat man alle Geländer hierzulande auf den Prüfstand gestellt. Ergebnis: die beiden Geländer sind zu niedrig, es besteht die Gefahr, das Radfahrer und Fussgänger in den Bach fallen und ertrinken (oder so ähnlich).
Ergo hat man an beiden Stellen Schilder aufgestellt "Radfahrer absteigen", die Benutzungspflicht ist daher für jeweils 20 Meter aufgehoben. Und das ist jetzt mittlerweile seit gut einem halben Jahr unverändert der Fall.
Scheint bei der Stadt Velbert, zu der dieser Abschnitt gehört, ein klein wenig vergessen worden zu sein.
 
Man hat dieses Jahr den Geh-/Radweg entlang der L135 erneuert. So weit so fein.
Da auf der Fahrbahn teilweise Tempolimit 100 km/h gilt ist der Geh-/Radweg auch benutzungspflichtig, ist auch ausgeschildert.
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So weit auch so fein.

Nun aber mal der Knaller:
Entlang der Strecke gibt es Bushaltestellen. Die Wartehäuser stehen auf dem Grünstreifen abseits der Straße. Also: Wartehaus - Geh-/Radweg - Grünstreifen - Fahrbahn.
Und damit die Radfahrer sich wohl nicht durch die wartenden Menschenmassen, dort irgendwo im Nirgendwo, drängeln müssen, wurden je zehn Meter vor den Haltestellen die Schilder aufgestellt:
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Nur um dann nach den Haltstellen wieder die Benutzungspflicht anzuordnen.
Erwartet man dort wirklich, dass Radfahrer, weil sie es jetzt dürfen, für die 20 Meter auf die Fahrbahn wechseln?
geht es nicht darum, nicht an der Bushaltestelle mit vollgas vorbeizukacheln? Einfach tempo raus und danach wird weiter gedüst.

was ich mich frage ist, was passiert wenn ein radwegnutzungspflicht entfernt wird (z.b. durch wegklagen) ob dann nicht eine wirkliche schrittgeschwindigkeitsbegrenzung entsteht. dann wird nämlich ein radfahrer*in frei schild aufgestellt. jene radfahrer die eigentlich mit 12 kmh die strecke machen und angst auf der Straße haben werden dann ausgebremst. schlechte infrastruktur wird halt nicht besser weil sie rechtlich korrekt beschildert ist...
 
das ist wirklich sinnbefreit und fernab der Realität.

Ich kenne aber vergleichbares in der Nähe, nennt sich Wodantal am Südrand des Ruhrgebietes, kennt hier jeder. Da ist direkt von Beginn an auch ein benutzungspflichtiger Radweg. Die Straße und der Radweg werden an zwei Stellen durch den kleinen Wodanbach unterquert; damit kein Radfahrer und kein Fussgänger in den Bach fällt, hat man dort ein kleines Geländer angebracht.
Nach einem üblen Vorfall in Düsseldorf wegen eines zu niedrigen Geländers in Düsseldorf hat man alle Geländer hierzulande auf den Prüfstand gestellt. Ergebnis: die beiden Geländer sind zu niedrig, es besteht die Gefahr, das Radfahrer und Fussgänger in den Bach fallen und ertrinken (oder so ähnlich).
Ergo hat man an beiden Stellen Schilder aufgestellt "Radfahrer absteigen", die Benutzungspflicht ist daher für jeweils 20 Meter aufgehoben. Und das ist jetzt mittlerweile seit gut einem halben Jahr unverändert der Fall.
Scheint bei der Stadt Velbert, zu der dieser Abschnitt gehört, ein klein wenig vergessen worden zu sein.
Das zeigt vor allem eins, der Radverkehr ist der Behörde sch***egal.

Wie interpretiert ihr es, wenn ein Weg zuerst mit "Radfahrer frei" markiert ist, (meistens noch innerorts) und dann an einem späteren Zeitpunkt steht der blaue Lolli am Weg und dort ist kein geeigneter Übergang von der Fahrbahn zu dem dann Radweg. (ist hier bei uns an fast jedem zweiten Radweg so)

Auch gern gehabt, linksseitige Radwege ohne sichere Möglichkeit die entsprechende Straße zu kreuzen. (Ist es nicht gefährlicher die ja ach so gefährliche Straße zu 2x ohne Querungshilfe zu queren (und nur dann darf ein Radweg ja angeordnet werden) als auf ihr in Fahrtrichtung zu fahren)
 
geht es nicht darum, nicht an der Bushaltestelle mit vollgas vorbeizukacheln? Einfach tempo raus und danach wird weiter gedüst.

was ich mich frage ist, was passiert wenn ein radwegnutzungspflicht entfernt wird (z.b. durch wegklagen) ob dann nicht eine wirkliche schrittgeschwindigkeitsbegrenzung entsteht. dann wird nämlich ein radfahrer*in frei schild aufgestellt. jene radfahrer die eigentlich mit 12 kmh die strecke machen und angst auf der Straße haben werden dann ausgebremst. schlechte infrastruktur wird halt nicht besser weil sie rechtlich korrekt beschildert ist...
Worums geht dürfte in dem Fall klar sein. Aber beschissene Infrastruktur darf halt nicht zu Lasten einzelner gehen. Und das es sinnvoll ist, an der Bushaltestelle nicht vollgas zu kacheln ist sowieso jedem klar, aber wie wäre es wenn die zuständigen Stellen, die entsprechende Infrastruktur vernünftig planen? Ein Radweg ist nunmal ein ähnlich guter Platz für eine Bushaltestelle wie direkt auf der Straße.

Was für eine andere Möglichkeit als falsche Beschilderung wegzuklagen siehst du denn?
 
Ich habe mir das mal vor Ort angesehen. Ich habe mein Büro ja nur ein paar Meter weiter.

Die Straße darf in Gegenrichtung mit dem Rad befahren werden.
Dieser 10m "Radweg" ist immerhin nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet.
Wenn wie oben auf dem Bild ein Auto geparkt ist, kann ich immer noch mit dem Rad komplett im Gegenverkehr fahren. Über die Sperrfläche darf man ja nicht.

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Warum macht man da nicht den Radweg druchgehend durch die Einbahnstraße? Platz genug ist ja scheinbar vorhanden. Aber es sind die Parkplätze wiedermal wichtiger als der Radfahrer.
 
Warum macht man da nicht den Radweg druchgehend durch die Einbahnstraße? Platz genug ist ja scheinbar vorhanden. Aber es sind die Parkplätze wiedermal wichtiger als der Radfahrer.
Dann fallen einseitig die Parkplätze vor den Häusern weg. Das ist in einem reinen Wohngebiet nicht vermittelbar.
 
Ich habe mir das mal vor Ort angesehen. Ich habe mein Büro ja nur ein paar Meter weiter.

Die Straße darf in Gegenrichtung mit dem Rad befahren werden.
Dieser 10m "Radweg" ist immerhin nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet.
Wenn wie oben auf dem Bild ein Auto geparkt ist, kann ich immer noch mit dem Rad komplett im Gegenverkehr fahren. Über die Sperrfläche darf man ja nicht.

Rein nach Gefühl sage ich, dass man die Haltelinie an der Ampel nicht in Gegenrichtung überfahren darf, diese quasi als durchgezogene Linie und somit als eine Benutzungspflicht durch die Hintertür gilt.

Alle mir bekannten Einbahnstraßen, die falsch herum für Fahrräder freigegeben sind, haben entweder keine Haltelinie oder eine entsprechend aufgemalte Zufahrt. In diesem Fall hier der tolle Radweg.
 
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slovenien
neu gebaut
die hassen radfahrer

gleichzeitig kommen von dort die besten radfahrer der welt
 
gleichzeitig kommen von dort die besten radfahrer der welt
Zum einen bedeutet schlechte Infrastruktur nicht zwingend, dass nicht Rad gefahren wird, zum anderen ist Radsport eben was anderes als Radfahren im Alltag.
Sieht man auch im niederländischen Grenzgebiet, da fahren die Rennradgruppen gerne mal über die Grenze. Die niederländische Infrastruktur taugt halt nur bedingt für's Training und der Niederländer ist, was die nicht Benutzung von Radwegen betrifft, nur bedingt tolerant. Eigentlich eher so überhaupt nicht.
 
Wie interpretiert ihr es, wenn ein Weg zuerst mit "Radfahrer frei" markiert ist, (meistens noch innerorts) und dann an einem späteren Zeitpunkt steht der blaue Lolli am Weg und dort ist kein geeigneter Übergang von der Fahrbahn zu dem dann Radweg. (ist hier bei uns an fast jedem zweiten Radweg so)

Auch gern gehabt, linksseitige Radwege ohne sichere Möglichkeit die entsprechende Straße zu kreuzen. (Ist es nicht gefährlicher die ja ach so gefährliche Straße zu 2x ohne Querungshilfe zu queren (und nur dann darf ein Radweg ja angeordnet werden) als auf ihr in Fahrtrichtung zu fahren)
In beiden Fällen: wenn ich nicht sicher auf den Radweg auffahren kann, bleibe ich auf der Straße. Der überwiegende Teil der KFZler toleriert das auch.

Auch gut: Radwegbeschilderungen hinter Sichthindernissen aller Art, also Beschilderungen die man nicht rechtzeitig sehen kann.
 
Hier gibt es in einem Ort ein Fußweg mit Zusatzschild Radfahrer frei. Jetzt kommen aber auf besagen Fußweg in kurzen Abständen mehrere Bushaltestellen. vor der Bushaltestelle steht jeweils ein Schild: "Radfahrer frei, Ende" und nach der Bushaltestelle (5m weiter) ein Schild "Radfahrer frei, Anfang". Und das etwa alle 300m. Ich frag mich wieviel diese Beschilderung gekostet hat und ob die wirklich glauben, dass ein Radfahrer auf dem Gehweg fährt, alle 300m absteigt und für 5m schiebt.
 
Hier gibt es in einem Ort ein Fußweg mit Zusatzschild Radfahrer frei. Jetzt kommen aber auf besagen Fußweg in kurzen Abständen mehrere Bushaltestellen. vor der Bushaltestelle steht jeweils ein Schild: "Radfahrer frei, Ende" und nach der Bushaltestelle (5m weiter) ein Schild "Radfahrer frei, Anfang". Und das etwa alle 300m. Ich frag mich wieviel diese Beschilderung gekostet hat und ob die wirklich glauben, dass ein Radfahrer auf dem Gehweg fährt, alle 300m absteigt und für 5m schiebt.
Das würde ich mal annehmen, dass genau das jemand so glaubt. Der glaubt aber auch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen.
Lebensfremd nennt man das wohl auch, gesunden Menschenverstand hat man da auch an der Wohnungstür abgegeben.
 
Nur um dann nach den Haltstellen wieder die Benutzungspflicht anzuordnen.
Erwartet man dort wirklich, dass Radfahrer, weil sie es jetzt dürfen, für die 20 Meter auf die Fahrbahn wechseln?
natürlich nicht. man will halt den Radverkehr ausbremsen (oder sich rechtlich absichern, falls ein Radfahrer jemanden umfährt, der dort wartet oder aus dem Bus steigt).

Ich kenne aber vergleichbares in der Nähe, nennt sich Wodantal am Südrand des Ruhrgebietes, kennt hier jeder.
der ganze Radweg gehört weggeklagt. mindestens bergab, aber eigentlich komplett, da der ständig zugewachsen, voller Wurzelschäden und zudem zu schmal ist. da würde mich interessieren, an wen man sich wenden muss.
 
Das würde ich mal annehmen, dass genau das jemand so glaubt. Der glaubt aber auch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen.
Lebensfremd nennt man das wohl auch, gesunden Menschenverstand hat man da auch an der Wohnungstür abgegeben.
Hauptsache rechtlich abgesichert. Und das Recht ist dafür bekannt, dass es nicht unbedingt mit Menschenverstand gleichzusetzen ist.

Für die ganzen fragwürdigen Radwege sorgen so schwammige Regelungen im Gesetz, wie "Ein Radweg soll 1,5m breit sein", "Ein Radweg soll durchgehend sein", "am Anfang und Ende eines einseitigen Radwegs soll ein Querungshilfe vorhanden sein"
 
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