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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Außerorts linksseitig heißt meines Wissens nach, dass eine sichere Querungsmöglichkeit vorhanden sein muss, im den Radweg zu erreichen. Sprich selbst mit abgesenkten Bordstein (der erfahrungsgemäß immer noch mehrere cm hoch ist) gibt es keine Benutzungspflicht :)
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Außerorts linksseitig heißt meines Wissens nach, dass eine sichere Querungsmöglichkeit vorhanden sein muss, im den Radweg zu erreichen.
"soll"
wenn nicht geplant ist, den Radweg irgendwann mal weiter zu bauen.

Außerdem die Vorschrift ist relativ neu. Bei alten Radwegen gilt sie nicht. Daher hebt IMHO das Fehlen der Querungshilfe die Radwegbenutzungspflicht nicht auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns haben Sie über einem Jahr die B3 saniert, und man beachte was für ein armseliger Radweg dabei entstanden ist...

20241130_115356.jpg
 
Ein Kreisverkehr. Die hellblauen Pfeile zeigen eine Radroute. Das gelbe Oval zeigt, an welcher Stelle die folgenden Fotos aufgenommen wurden.

Die Beschilderung ist an allen 6 Querungen identisch.

Die Sackgasse links ist inzwischen ausgebaut und die Straße führt zu Supermärkten, also herrscht reger Verkehr im Kreisel.

Kreisel_Google.jpg


DSC00003a.JPG

Der Radfahrer erreicht ein Minischild mit Zeichen 205: "Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren". Wer auf der Straße von links kommt, hat auch so ein Schild. Jetzt soll jeder wohl anhalten und sich verständigen. Mache ich, sonst wäre ich ja schon tot. Geschätzt 2/3 der Autofahrer irgnorieren oder übersehen die Radfahrer und fahren durch.

Ist man dann auf der Verkehrsinsel, müsste das aus dem Kreisel kommende Auto dem Radfahrer die Vorfahrt gewähren, denn im Innen-(Auto-)Kreisel steht kein Schild. Geschätzt 2/3 der Autofahrer irgnorieren oder übersehen die Radfahrer und fahren durch.

Vielleicht sieht oder kennt manch ein Autofahrer das Schild 205 und fühlt sich im Recht.
DSC00006a.JPG


Der Außenring des Kreisel war jahrelang ein benutzungspfichtiger Rad- und Gehweg. Vor etwa 3 Jahren hat man hier in der Umgebung alle benutzungspfichtigen Radwege zu Gehwegen umgewidmet mit Zusatzschild "Fahrrad frei". Sogar außerorts. Das Schild kann man auf dem oberen Foto auch erkennen.

Färht man ordnungsgemäß auf der Hauptfahrbahn, bekommt man die Wut der Autofahrer hautnah zu spüren.

Viele Autofahrer befahren Kreisverkehr, was die Reifen hergeben. So kann man doch keine Schilder lesen und raffen, bevor man vorbei ist ("Oh, den hätte ich vorlassen müssen" 😢).

Die widersprüchliche Beschildung ist geblieben. Und 2/3 der Autofahrer/innen missachten sowohl das Schild 205 als auch die Wartepflicht beim Ausfahren aus dem Kreisel. Oder kennt jemand spezielle Regelung für solche Kreiselsituationen?
 
Hilf mir, aber beim ausfahren sehe ich da kein Schild für eine Wartepflicht der Autofahrer. Nur beim einfahren bzw vor dem einfahren.
Das wirst du bei keinem Kreisel sehen. Trotzdem hast du beim Ausfahren eine Wartepflicht.
Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kreisverkehr/
 
Ah, ich glaube, wir reden hier von etwas anderem, was der ADAC Artikel meint und was nolen glaubt, wie die Situation vor Ort ist.
@nolen ist ja der Auffassung, er hätte als Radfahrer Vorfahrt, wenn er mit dem Rad auf dem Weg über die Verkehrsinsel fährt - nicht wahr?
Aber erstens ist das hier doch gar kein Radweg (so wie es der ADAC Artikel beschreiben möchte), sondern nämlich ein Fußweg der für Radfahrer freigegeben ist und außerdem meint der ADAC Artikel damit eher sowas:
(da ist die Beschilderung auch ganz anders und eindeutig!)

Demnach hat der Radfahrer im Kreisel da bei Linsengericht, der hier den begleitenden Fußweg nimmt und über die Verkehrsinsel fährt, gegenüber den ein- und ausfahrenden PkWs keine Vorfahrt.
Die Einfahrbeschilderung ist dagegen etwas irritierend, ich gehe davon aus, dass das Zeichen 205 für PkW Fahrer eigentlich eher für den Kreisverkehr gemeint ist und nicht auf den Fußweg mit Radfahrer frei sich bezieht.
 
Ich hab das auch eher allgemein gemeint ohne auf die konkrete Situation einzugehen. Aber du hast den Eindruck erzeugt, ein Fahrzeug muss nur warten, wenn da auch ein entsprechendes Verkehrszeichen steht. Es steht da aber auch kein Verkehrszeichen, das einen Vorrang für das Fahrzeug anzeigt.

Ein Fahrzeug hat beim Ausfahren vom Kreisel auch eine Wartepflicht gegenüber den Fußgängern.
Das hat man als Fahrzeugführer immer, wenn man abbiegt. Sogar bei einer abbiegenden Vorfahrststraße. Wenn da jetzt ein Fahrradfahrer steht und mit sein Fahrrad schiebend über die Spur und über die Insel will, ist er ein Fußgänger (das kann ein Fahrzeugführer so nicht wissen). Also hat das ausfahrende Fahrzeug zumindest eine Pflicht zur erhöhten Aufmerksamkeit (langsam fahren). Anders ist es bei Fußgängern allerdings bei den einfahrenden Fahrzeugen.

EDIT: Einen Radweg müsste man in Richtung des Kreisel fahren. Da dürfte man nicht gegen die Richtung fahren, so wie in dem Bild eingezeichnet.
 
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Ah, ich glaube, wir reden hier von etwas anderem, was der ADAC Artikel meint und was nolen glaubt, wie die Situation vor Ort ist.
@nolen ist ja der Auffassung, er hätte als Radfahrer Vorfahrt, wenn er mit dem Rad auf dem Weg über die Verkehrsinsel fährt - nicht wahr?
Aber erstens ist das hier doch gar kein Radweg (so wie es der ADAC Artikel beschreiben möchte), sondern nämlich ein Fußweg der für Radfahrer freigegeben ist und außerdem meint der ADAC Artikel damit eher sowas:
(da ist die Beschilderung auch ganz anders und eindeutig!)

Demnach hat der Radfahrer im Kreisel da bei Linsengericht, der hier den begleitenden Fußweg nimmt und über die Verkehrsinsel fährt, gegenüber den ein- und ausfahrenden PkWs keine Vorfahrt.
Die Einfahrbeschilderung ist dagegen etwas irritierend, ich gehe davon aus, dass das Zeichen 205 für PkW Fahrer eigentlich eher für den Kreisverkehr gemeint ist und nicht auf den Fußweg mit Radfahrer frei sich bezieht.

Der Ring um den Kreisel war jahrelang ein benutzungspflichtiger Radweg. Die blauen Pfeile auf dem Google-Foto oben stellen die Fortsetzung dieses ehemaligen Radweges beidseitig des Kreisels dar. Diese Radwege wurden hier im Umkreis der Stadt in Gehwege mit "Rad frei" umgewidmet, eben auch außenorts. Die Benutzungspflicht wurde, wie vielfach gefordert, aufgehoben. Die wenigen Radfahrer, die es hier gibt, bleiben i.A. auf dem jetzigen Gehweg. Der ist nämlich top und gar nicht schmal. Vereinzelt fahren Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Viele Autofahrer verhalten sich leider brutal.

Die Schilder "Vorfahrt gewähren", die auf dem Radweg-Ring aufgestellt worden sind, sind nach der Umwidmung geblieben. Braucht es sie auf einem Gehweg? Wer aber wollte verantworten, sie abzubauen?

@nolen ist ja der Auffassung, er hätte als Radfahrer Vorfahrt, wenn er mit dem Rad auf dem Weg über die Verkehrsinsel fährt - nicht wahr?
Nene, Vorfahrt von der Mittelinsel her glaube ich nicht wirklich gehabt zu haben. Ich schrieb von der Situation deshalb, weil die Autofahrer rechts rausfahren (sprich: rumballern), ohne zu wissen oder ohne erkennen zu können, ob sie einen Fahrradweg-Ring queren oder nicht. Also müssten sie anhalten, um überhaupt erst mal die Situation zu verstehen. Tun 2/3 nicht. 1/3 hält aber an und lässt Radfahrer sogar queren.
Und weil Verkehrsbehörden und Verkehrsplaner das wissen, lassen sie lieber die Schilder auf dem jetzigen Gehweg stehen. Korrekt ist das ja nicht und war es nicht. In diesem Thread geht es um absurde benutzungspflichtige Radwege.
 
Ah, ich glaube, wir reden hier von etwas anderem, was der ADAC Artikel meint und was nolen glaubt, wie die Situation vor Ort ist.
@nolen ist ja der Auffassung, er hätte als Radfahrer Vorfahrt, wenn er mit dem Rad auf dem Weg über die Verkehrsinsel fährt - nicht wahr?
Aber erstens ist das hier doch gar kein Radweg (so wie es der ADAC Artikel beschreiben möchte), sondern nämlich ein Fußweg der für Radfahrer freigegeben ist und außerdem meint der ADAC Artikel damit eher sowas:
(da ist die Beschilderung auch ganz anders und eindeutig!)

Demnach hat der Radfahrer im Kreisel da bei Linsengericht, der hier den begleitenden Fußweg nimmt und über die Verkehrsinsel fährt, gegenüber den ein- und ausfahrenden PkWs keine Vorfahrt.
Die Einfahrbeschilderung ist dagegen etwas irritierend, ich gehe davon aus, dass das Zeichen 205 für PkW Fahrer eigentlich eher für den Kreisverkehr gemeint ist und nicht auf den Fußweg mit Radfahrer frei sich bezieht.

Du hast richtig erkannt, der Ring um den Kreisel ist ein Gehweg mit Schild "Rad frei". Dieser Kreisel ist mit dem Außenring als benutzungspflichtiger Radweg gebaut worden. Es gab einen Radweg, den ich oben im Googlebild mit blauen Pfeilen markiert habe. Die Schilder "Vorfahrt gewähren" wurden den Radfahrern gegenüber aufgepflanzt, von Anfang an.
Man hat vor einigen Jahren hier in der Stadt und zu Nachbargemeinden hin die Radwegebenutzungspflicht abgeschafft, wie es einige Radfahrer gefordert haben. Der Radweg wurde also nachträglich umgewidmet und als Gehweg mit "Rad frei" beschildert.

Insofern passt mein Beitrag nicht mehr zum Thread, "Absurde benutzungspflichtige Radwege". Das Absurde wurde aber beibehalten. Und man weiß wohl warum, d.h. Verkehrsplaner und Verkehrsbehörden dürften das wissen.

Ich habe den Eindruck, so ein Kreisel wird von vielen Autofahrern wie ein Schikane beim Autorennen aufgefasst. Man nimmt sie, wie es die Reifen hergeben. Radfahrer bleiben schon mal auf der Strecke, buchstäblich. Die werden nicht so recht wahrgenommen, obwohl das Auge sie sieht. Man kann schneller fahren als denken.
Und weil die meisten Radfahrer deshalb lieber doch auf dem Gehweg fahren, bleiben die Dreiecksschilder eben stehen. Auch Absurdes kann Leben retten. So ganz absurd ist ja nicht.
 
Hier ist sehr schön zu sehen, wie gut ein Kreisverkehr mit Fahrradwegen funktioniert, wenn sich der Radverkehr vornehmlich in die selbe Richtung wie die Kraftfahrzeuge bewegen.
Ja, wenn alle nur im Kreis fahren würden, gäbe es keine Konflikte. Das Video ist eine Simulation und zeigt auch relativ wenig Verkehr und weder Dussel noch Idioten. Man verfolge mal, wie die Radfahrer untereinander und mit Fußgängern umgehen. Miniaturwunderland? Automatisiertes Fahren?

So ein toller Kreisel kann leider auch Radfahrer dazu verleiten, auf dem Roten voll herumzuballern. Leute gehen bei Grün über die Straße, ohne zu gucken, weil sie ja "grün haben".

Der Autofahrer guckt häufig auch, an welcher Ausfahrt er denn raus muss. Wie sollte er dabei einen Radfahrer wirklich wahrnehmen ohne anzuhalten? Wer im Kreisel alles kapieren wollte, müsste Schritttempo fahren und besser noch anhalten.

Man kann sich Stoppschilder wünschen oder Fahrbahnschwellen. :confused:
 
EDIT: Einen Radweg müsste man in Richtung des Kreisel fahren. Da dürfte man nicht gegen die Richtung fahren, so wie in dem Bild eingezeichnet.

Kommt drauf an. Wenn er in beide Richtungen freigegeben ist, darf man in beide Richtungen fahren. Gehört der Radweg zum Kreisel und ist für beide Richtungen freigegeben, haben Radfahrer sogar in beiden Richtungen Vorfahrt.

Demnach hat der Radfahrer im Kreisel da bei Linsengericht, der hier den begleitenden Fußweg nimmt und über die Verkehrsinsel fährt, gegenüber den ein- und ausfahrenden PkWs keine Vorfahrt.

Das ist zwar prinzipiell richtig, aber in der Regel kann (und soll) ein Autofahrer gar nicht beurteilen, ob das jetzt ein Radweg ist oder nicht. Ein Autofahrer, der sich korrekt verhält, müsste erstmal davon ausgehen, dass es sich um einen Radweg handelt, weil er im Zweifel überhaupt keine Ahnung hat, welche Verkehrszeichen dort angebracht sind und gelten.

Ich weiß, viele Autofahrer machen das gerne und meinen, die Beschilderungen und Regelungen für andere interpretieren zu müssen. Aber man erlebt ja oft genug, wie sich manche da irren. Gängige Interpretation eines Autofahrers wäre hier vermutlich: Außerhalb des Kreisels ist das natürlich ein benutzungspflichtiger Radweg, die blöden Radfahrer sollen den Radweg nutzen und runter von der Fahrbahn, im Bereich des Kreisels ist es aber ein Gehweg, die blöden Radfahrer sollen also warten und haben keine Vorfahrt.
 
Ich hab das auch eher allgemein gemeint ohne auf die konkrete Situation einzugehen. Aber du hast den Eindruck erzeugt, ein Fahrzeug muss nur warten, wenn da auch ein entsprechendes Verkehrszeichen steht. Es steht da aber auch kein Verkehrszeichen, das einen Vorrang für das Fahrzeug anzeigt.

Ein Fahrzeug hat beim Ausfahren vom Kreisel auch eine Wartepflicht gegenüber den Fußgängern.
Das hat man als Fahrzeugführer immer, wenn man abbiegt. Sogar bei einer abbiegenden Vorfahrststraße. Wenn da jetzt ein Fahrradfahrer steht und mit sein Fahrrad schiebend über die Spur und über die Insel will, ist er ein Fußgänger (das kann ein Fahrzeugführer so nicht wissen). Also hat das ausfahrende Fahrzeug zumindest eine Pflicht zur erhöhten Aufmerksamkeit (langsam fahren). Anders ist es bei Fußgängern allerdings bei den einfahrenden Fahrzeugen.

Da sind wir uns absolut einig, auch, was einige Autofahrer nicht wissen, obwohl sie es wissen sollten (und müssten).
Mir ging es jetzt hauptsächlich um das Verhalten gegenüber einem Radfahrer, nicht allgemein der Wartepflicht bei abbiegenden.

Und eine Absurdität liegt auch wirklich vor, insbesondere was das Zeichen 205 für den Radfahrer auf dem Gehweg mit "Radfahrer frei" angeht, auch wenn es rein "Threadtitelrechtlich" kein Thema hier für ist.
Nene, Vorfahrt von der Mittelinsel her glaube ich nicht wirklich gehabt zu haben. Ich schrieb von der Situation deshalb, weil die Autofahrer rechts rausfahren (sprich: rumballern), ohne zu wissen oder ohne erkennen zu können, ob sie einen Fahrradweg-Ring queren oder nicht.

Die kennen vermutlich einfach gar nicht die Sachlage, dass sie als abbiegender, was sie bei einer Ausfahrt des Kreisels sind, jedem, Fußgänger oder Radfahrer (sofern nicht anders ausgeschildert, wie hier) Vorrang zu geben haben.
Insofern ist es ja wirklich absurd, dass Du nur dann Vorrang hast, wenn Du vom Rad absteigst und zu Fuß gehst bis zur Insel.
 
Ja, wenn alle nur im Kreis fahren würden, gäbe es keine Konflikte. Das Video ist eine Simulation und zeigt auch relativ wenig Verkehr und weder Dussel noch Idioten. Man verfolge mal, wie die Radfahrer untereinander und mit Fußgängern umgehen. Miniaturwunderland? Automatisiertes Fahren?
Das Video stammt von einer Videoaufnahme des 16. Stocks eines Gebäudes und zeigt den Kreisverkehr bei Nijmegen. Keine Simulation.
 
Ah, ich glaube, wir reden hier von etwas anderem, was der ADAC Artikel meint und was nolen glaubt, wie die Situation vor Ort ist.
@nolen ist ja der Auffassung, er hätte als Radfahrer Vorfahrt, wenn er mit dem Rad auf dem Weg über die Verkehrsinsel fährt - nicht wahr?
Aber erstens ist das hier doch gar kein Radweg (so wie es der ADAC Artikel beschreiben möchte), sondern nämlich ein Fußweg der für Radfahrer freigegeben ist und außerdem meint der ADAC Artikel damit eher sowas:
(da ist die Beschilderung auch ganz anders und eindeutig!)

Demnach hat der Radfahrer im Kreisel da bei Linsengericht, der hier den begleitenden Fußweg nimmt und über die Verkehrsinsel fährt, gegenüber den ein- und ausfahrenden PkWs keine Vorfahrt.
Die Einfahrbeschilderung ist dagegen etwas irritierend, ich gehe davon aus, dass das Zeichen 205 für PkW Fahrer eigentlich eher für den Kreisverkehr gemeint ist und nicht auf den Fußweg mit Radfahrer frei sich bezieht.
Einige solcher Kreisverkehre in den Niederlanden erlebt und das klappt so reibungslos wie es aussieht. Die Autofahrer haben ausnahmslos schon vor dem Kreisverkehr angehalten, während man noch nicht mal im Kreisverkehr war. Super vorausschauend und rücksichtsvoll. Allerdings gibts auch in Holland Kreisverkehre mit Vorfahrt achten Schildern für den Radverkehr.
 
Also keine Simulation dort in Nijmegen. 🫢

Es gibt in Hanau so einen Kreisel wie in Nijmegen.

Hanau.jpg

https://www.google.de/maps/search/h...try=ttu&g_ep=EgoyMDI0MTIwOC4wIKXMDSoASAFQAw==

Der Radweg ist, soviel ich weiß, nicht in beide Richtungen freigegeben. Steht man mit dem Auto vor dem Zebrastreifen oder im Kreisel als Rechtsabbieger, kommt es einem so vor, als ob ununterbrochen jemand von rechts oder links kommt, Fußgänger, Radfahrer, Miniroller, Skateboards. Autofahrer drücken sich zu oft dazwischen, "weil man ja sonst ewig wartet". Und hinter dem Auto wird gedrängelt. Also ich sage nicht, dass man hier gut miteinander auskommt.

https://www.gnz.de/lokales/main-kin...hrer-in-hanau-MVBFKCJ4TJAJHEOL2UEIP3OFU4.html
 
Neben dem normalen Fahrradaktivismus ist es in den letzten Jahren zu einem weiteren Hobby für mich geworden, mit Widersprüchen gegen Radwegbenutzungspflichten und Radfahrverbote vorzugehen. Hier mal ein paar alte und aktuelle Fälle:

Lauterburger Straße in Kandel (Kreis Germersheim)
Vom Bahnübergang kommend Richtung Süden beginnt plötzlich ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg, der an der nächsten Einmündung nach rechts um Eck in die Jahnstraße führt und dort plötzlich endet. Das sind nur ca. 120 Meter. Von Stetigkeit nach Verwaltungsvorschrift kann hier keine Rede sein. Kaum ist man auf dem Radweg, muss man schon wieder über das Einfahren auf die Fahrbahn nachdenken. Die Verbandsgemeinde als zuständige Straßenverkehrsbehörde begründete das blaue Schild damit, dass man ja den Radweg kennzeichnen wollte. 🫣 Der Kreisrechtsausschuss hat meinem Widerspruch stattgegeben, weil der Radweg beim Ortstermin sich als ein paar Zentimeter zu schmal herausgestellt hat.

Im Übrigen hätte auch das Kfz-Aufkommen keine Benutzungspflicht rechtfertigt und die „Unfalllage“ ist laut Unfallatlas nicht existent.

Die Schilder hängen möglicherweise noch, d.h. die Verbandsgemeindeverwaltung braucht wohl noch etwas Post von mir.

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Vaihinger Straße in Sersheim (Landkreis Ludwigsburg)
Wenn man die Fahrbahn benutzt, begann am Kreisverkehr plötzlich ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg. Der Sinn erschloss sich mir bei der allerersten Vorbeifahrt nicht, der Unsinn aber wenige Sekunden später. Denn nach nur 180 m endete der Radweg wieder und der Weg zurück auf die Fahrbahn war durch einen hohen Bordstein versperrt. Man "entsorgte" die Radfahrenden einfach in einer ganz anderen Straße. In der Gegenrichtung konnte man dadurch die Benutzungspflicht überhaupt nicht befolgen.

Die weiteren festgestellten verkehrsrechtliche Mängel waren dann keine Überraschung mehr: fehlende Furtmarkierungen an der Supermarktausfahrt, fehlender Hinweis an der Supermarktausfahrt auf Zweirichtungsradverkehr, fehlende sichere Querungsmöglichkeit am Anfang des linksseitigen Radwegs.

Eine besondere örtliche Gefahrenlage war hier – innerorts und schnurgerade – für mich nicht erkennbar. Ohne sie darf es innerorts keine Radwegbenutzungspflicht geben. Der Straßenverkehrsbehörde der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz sendete ich im August diesen Jahres einen Widerspruch dagegen. Am Tag, als der Abhilfebescheid im Briefkasten lag, fuhr ich zufällig dort vorbei und die Schilder waren weg. 👍 Meine Auslagen (Porto) wurden auch erstattet.

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https://www.openstreetmap.org/#map=18/48.639233/8.084854
Waldfeldstraße in Sasbach (Ortenaukreis)
Eine Zone 30 (nicht mit der Streckenbegrenzung zu verwechseln) darf nur dort angeordnet werden, wo es keine benutzungspflichtigen Radwege gibt. Bei der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Ortenaukreis ist diese Information entweder nicht angekommen oder ihre Anordnung zum Abschrauben gegenüber der Gemeinde wurde nie umgesetzt. Im Juni fuhr ich erstmals dort entlang und sagte direkt zu meinen Begleitern: "Das gibt garantiert einen Widerspruch." Nach Ablauf der Verfolgungsverjährung der Ordnungswidrigkeit wegn Missachten der Radwegbenutzungspflicht, legte ich im September diesen Jahres Widerspruch ein.

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Pfannkuchstraße in Karlsruhe
Bei der Vorab-Befahrung eines Stadtteils für die halbjährliche Verkehrsschau des ADFC mit den städtischen Behörden übersah ich – ich benutzte die Straße in diese Richtung erstmals – eine Radwegbenutzungspflicht. Die Frage eines ADFC-Kollegen, warum ich denn entgegen meiner Gepflogenheiten gegen die Benutzungspflicht verstoßen habe, quittierte ich mit ungläubigem Staunen, bis er mir das unten abgebildete Verkehrszeichen zeigte. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass aus dem Gehweg genau da ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg wird. Der Straßenquerschnitt ändert sich nicht. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird aber an der Einfahrt zu den Stadtwerken die Fahrbahn zu gefährlich für Radfahrende. 🤷‍♀️ Wir haben eine Geh- und Radwegbreite von 2,09 m inklusive Laternenmast gemessen. Davon muss man aber noch 0,75 m Dooring-Abstand zu den Pkw subtrahieren. Und zu Fuß Gehende brauchen auch ihren Platz!

Mal schauen, ob das Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe hier das Angebot eines Widerspruchs in Anspruch nimmt oder einfacher und ohne förmliche Eskalation Ordnung schafft.
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Macht euch keine Sorgen, falls es euch schwer fällt, die blauen Radwegschilder auf den Fotos zu finden. Verkehrszeichen müssen mit einem beiläufigen Blick leicht erkennbar sein. Das haben manche Behörden nicht so wirklich auf dem Schirm, wenn es um Radverkehr geht.

Wenn ihr den Schriftwechsel zu den obigen Fällen als Inspiration für eigene Verfahren lesen wollt, empfehle ich eine Informationsfreiheitsanfrage bei der im Text genannten Behörde (Beispiel). Oder ihr schreibt mir einfach.
 

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Kommt drauf an. Wenn er in beide Richtungen freigegeben ist, darf man in beide Richtungen fahren. Gehört der Radweg zum Kreisel und ist für beide Richtungen freigegeben, haben Radfahrer sogar in beiden Richtungen Vorfahrt.
Die Freigabe in beide Richtungen und eine sich daraus ergebende Vorfahrt in beide Richtungen kollidiert imho aber mit der Vorschrift in Zeichen 215:
Zeichen 215
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Kreisverkehr

Ge- oder Verbot
1.Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
…​
Und auch wenn es immer verdrängt wird, gelten Fahrräder nun mal als Fahrzeuge.


Oder andersherum betrachtet: wenn der Radweg eine vom Zeichen 215 abweichende Verkehrsregelung besitzt, kann dieser nicht zum Kreisverkehr gehören.
 
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