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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Außerorts linksseitig heißt meines Wissens nach, dass eine sichere Querungsmöglichkeit vorhanden sein muss, im den Radweg zu erreichen. Sprich selbst mit abgesenkten Bordstein (der erfahrungsgemäß immer noch mehrere cm hoch ist) gibt es keine Benutzungspflicht :)
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Außerorts linksseitig heißt meines Wissens nach, dass eine sichere Querungsmöglichkeit vorhanden sein muss, im den Radweg zu erreichen.
"soll"
wenn nicht geplant ist, den Radweg irgendwann mal weiter zu bauen.

Außerdem die Vorschrift ist relativ neu. Bei alten Radwegen gilt sie nicht. Daher hebt IMHO das Fehlen der Querungshilfe die Radwegbenutzungspflicht nicht auf.
 
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