anastasius
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Hallo zusammen,
Ich bin letzten Sommer mit dem Fahrrad durch den Ort gefahren. Dabei wurde ich von einem Auto sehr knapp überholt. Damit ich nicht umfalle habe ich mich mit dem Fuß an dem Auto abgestützt.
Det Typ ist weitergefahren, aus dem Auto gesprungen und wild fuchtelnd auf mich zugelaufen.
Er hat gesagt, das ich dafür bezahlen muss. Ich hatte wirklich schiss vor dem Typen und bin weiter gefahren, bis mich die Polizei aufgehalten hat. Ich hab den Polizisten gesagt, dass mich der Autofahrer sehr knapp überholt hat, und das ich das Auto mit dem Fuß weg drücken wollte. Die waren aber voll auf der Seite des Autofahrers und habe mir gleich unterstellt, das ich mit absicht das Auto getreten habe. Die haben dann eine Anzeige bei der Statzanwaltschaft abgegeben. Die wurde eingestellt. Aber nun klagt der Autofahrer zivilrechtlich gegen mich, da er seine Schaden erstattet ahben will. Der Autofahrer sieht es nicht ein, das er nach STVO §5 gefährlich überholt hat, und das er froh sein kann, dass die Polizisten IHN nicht wegen gefährlichen Überholens belangt haben. Das mach nämlich 125€, 4 Punkte und 1Monat Fahrverbot. Leider kann ich den Typen jetzt nicht mehr anzeigen, da nach 3 Monaten alles verjährt ist. Was kann ich tun, damit ich nicht seinen vollen Schaden übernehmen muss. Wer kann mir sagen, wie eine Ermittlungsakte in einem Zivilprozess gewertet wird. Wer kennt ähnliche Situationen und kann mir wieder Mut zum Rad Fahren machen.
Vielen Dank.
Ich bin letzten Sommer mit dem Fahrrad durch den Ort gefahren. Dabei wurde ich von einem Auto sehr knapp überholt. Damit ich nicht umfalle habe ich mich mit dem Fuß an dem Auto abgestützt.
Det Typ ist weitergefahren, aus dem Auto gesprungen und wild fuchtelnd auf mich zugelaufen.
Er hat gesagt, das ich dafür bezahlen muss. Ich hatte wirklich schiss vor dem Typen und bin weiter gefahren, bis mich die Polizei aufgehalten hat. Ich hab den Polizisten gesagt, dass mich der Autofahrer sehr knapp überholt hat, und das ich das Auto mit dem Fuß weg drücken wollte. Die waren aber voll auf der Seite des Autofahrers und habe mir gleich unterstellt, das ich mit absicht das Auto getreten habe. Die haben dann eine Anzeige bei der Statzanwaltschaft abgegeben. Die wurde eingestellt. Aber nun klagt der Autofahrer zivilrechtlich gegen mich, da er seine Schaden erstattet ahben will. Der Autofahrer sieht es nicht ein, das er nach STVO §5 gefährlich überholt hat, und das er froh sein kann, dass die Polizisten IHN nicht wegen gefährlichen Überholens belangt haben. Das mach nämlich 125€, 4 Punkte und 1Monat Fahrverbot. Leider kann ich den Typen jetzt nicht mehr anzeigen, da nach 3 Monaten alles verjährt ist. Was kann ich tun, damit ich nicht seinen vollen Schaden übernehmen muss. Wer kann mir sagen, wie eine Ermittlungsakte in einem Zivilprozess gewertet wird. Wer kennt ähnliche Situationen und kann mir wieder Mut zum Rad Fahren machen.
Vielen Dank.