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[Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile

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Re: [Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile
Was fürs Winterrad:

PD-A550 10EUR
RD-1050 10EUR zerschrammelt, ungeputzt, Zugklemmschraube gibts dazu

p1020185-jpg.272837
 
weg
(schweren Herzens, aber ist einfach vernünftiger)

Edit: Der faire Preis ist @Rocky Mountain zu verdanken. :daumen:

Centaur grey, paar Kratzer drauf, im großen und ganzen aber sehr schön
99,69 incl.

Tja, schön wärs gewesen...:crash:

Muss leider vermelden dass der (vermeintliche) Verkäufer (da steht wohl nicht umsonst "Heute so , Morgen so" als Untertitel unter dem Namen...)
es trotz Zusage, Angabe der seinerseits Kontodaten und initierter Überweisung daraufhin meinerseits es dann doch vorgezogen hat wohl frei nach dem Motto "was stört mich mein Geschwätz von gestern" wieder einen Rückzieher zu machen und den bereits erfolgten Verkauf wieder rückgängig gemacht hat.:(

Naja..ich werds überleben, finde es nur schade dass man sich offenbar selbst hier im Forum nicht mehr auf verbale sowie schriftliche Zusagen verlassen kann. Hatte eigentlich bislang den Eindruck dass es hier etwas gesitteter zugeht als sonst oft im www. Ist leider nun schon das zweite Mal dass mir das hier passiert. Ich denke hier wird niemand gezwungen etwas zu verkaufen und jeder kann und sollte sich BEVOR er hier etwas anbietet überlegen was er tut (erst recht wenn jemand hier nicht erst seit gestern zugegen ist) Das ist nicht zuviel verlangt und nur faír

In diesem Sinne
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, schön wärs gewesen...:crash:

Muss leider vermelden dass der (vermeintliche) Verkäufer (da steht wohl nicht umsonst "Heute so , Morgen so" als Untertitel unter dem Namen...)
es trotz Zusage, Angabe der Kontodaten und erfolgter Überweisung daraufhin meinerseits es dann doch vorgezogen hat wohl frei nach dem Motto "was stört mich mein Geschwätz von gestern" wieder einen Rückzieher zu machen und den bereits erfolgten Verkauf wieder rückgängig gemacht hat.:(

Naja..ich werds überleben, finde es nur schade dass man sich offenbar selbst hier im Forum nicht mehr auf verbale sowie schriftliche Zusagen verlassen kann. Hatte eigentlich bislang den Eindruck dass es hier etwas gesitteter zugeht als sonst oft im www. Ist leider nun schon das zweite Mal dass mir das hier passiert. Ich denke hier wird niemand gezwungen etwas zu verkaufen und jeder kann und sollte sich BEVOR er hier etwas anbietet überlegen was er tut (erst recht wenn jemand hier nicht erst seit gestern zugegen ist) Das ist nicht zuviel verlangt und nur faír

In diesem Sinne
Na ja, das ist in meinen Augen so verwerflich wie den Preis für Lager anzufragen und es nach erfolgter Preisangabe nicht mal für nötig zu halten irgendwie zu reagieren.;)
 
Na ja, das ist in meinen Augen so verwerflich wie den Preis für Lager anzufragen und es nach erfolgter Preisangabe nicht mal für nötig zu halten irgendwie zu reagieren.;)

Halte ich für nicht vergleichbar: Hier wurde ein Kaufvertrag geschlossen, der verkäuferseitig nicht erfüllt wird.
Eine bloße Preisanfrage hingegen verpflichtet zu nichts.
Der Verkäufer, der "einfach so" nicht verkauft, bewegt sich übrigens auf dünnem Eis und riskiert,
auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Kann teuer werden !
 
Halte ich für nicht vergleichbar: Hier wurde ein Kaufvertrag geschlossen, der verkäuferseitig nicht erfüllt wird.
Eine bloße Preisanfrage hingegen verpflichtet zu nichts.
Der Verkäufer, der "einfach so" nicht verkauft, bewegt sich übrigens auf dünnem Eis und riskiert,
auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Kann teuer werden !

Aber der Anstand gebietet zu antworten!

Da reicht ja auch ein: Nein danke, is mir persönlich zu teuer.
 
Ich hoffe ja echt, dass Ding dreht noch ein paar Runden, bis wieder mehr Platz im Budget ist ... :rolleyes:
 
Wobei der entstandene Schaden erst mal zu beweisen ist ...

Das ist sehr einfach:
Wenn ich mich recht entsinne, wurden die Teile hier relativ günstig angeboten.
Der Verkäufer müßte de iure dann die Differenz zwischen Kaufpreis und den marktüblichen Preisen für diese Teile bezahlen.
Das - notfalls gerichtlich - festzustellen, ist sehr leicht.
 
Wobei das mit der Centaur Gruppe ein um den Faktor 2,5-3 zu niedrig angesetzer Preis war, das halte ich fast schon für unmoralisch.

Kommt eben drauf an, ob die Leute den Wert wirklich kennen.

Oft genug erlebt, dass dem Verkäufer in den Kleinanzeigen die Bude eingerannt wird weil der Preis zu gut ist und er sich das Ganze nochmal überlegt und zu einem realistischeren Preis einstellt.

Manchmal kennen die Leute ja auch den Wert und verkaufen trotzdem billig.

Beispiel meinerseits:

Campa Eurus für Schlauchreifen.
In Düsseldorf bei jemandem Abgeholt, der damit Rennen gefahren ist und jetzt aufrüstet. Der Typ hat die Teile neu gekauft und weiß was sie gekostet haben. Mit dabei waren 2 neue Conti Sprinter und eine Record Kassette. Was wollte er dafür haben? 100 Euro!
War aber froh, dass sie weg waren und hat trotz bestimmt einiger Anrufe sein Angebot nicht zurückgezogen.
Ich hab dann die Kassette noch verkauft und effektiv 30 Euro für den Satz bezahlt.
Das ist fast unmoralisch günstig, aber als Erstbesitzer weiß er ja, was die Teile wert sind. Und weh getan hat's ihm nicht, war Anwalt.
Ich hab mich super gefreut und er war auch zufrieden.
 
Wobei das mit der Centaur Gruppe ein um den Faktor 2,5-3 zu niedrig angesetzer Preis war, das halte ich fast schon für unmoralisch.

Kommt eben drauf an, ob die Leute den Wert wirklich kennen.

Oft genug erlebt, dass dem Verkäufer in den Kleinanzeigen die Bude eingerannt wird weil der Preis zu gut ist und er sich das Ganze nochmal überlegt und zu einem realistischeren Preis einstellt. ...

Das sind aber zwei verschiedene Fälle !
Ein Inserat ist - auch für den Verkäufer - rechtlich nicht bindend, sondern nur eine Einladung zur Abgabe einer Willenserklärung
(sog. "invitatio ad offerendum"). Wenn sich beide Seiten aber nachvollziehbar über einen Kaufpreis geeinigt haben und sogar
schon die Bankdaten übermittelt wurden, liegt ein Kaufvertrag vor. Dieser ist für beide Seiten zunächst verbindlich.
Ob der vereinbarte Kaufpreis für irgendjemanden nun besonders günstig ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
 
Das ist sehr einfach:
Wenn ich mich recht entsinne, wurden die Teile hier relativ günstig angeboten.
Der Verkäufer müßte de iure dann die Differenz zwischen Kaufpreis und den marktüblichen Preisen für diese Teile bezahlen.
Das - notfalls gerichtlich - festzustellen, ist sehr leicht.
Nur der Nichtbesitz eines Kaufgegenstandes genügt als Schadensnachweis nicht. Ist ihm real ein Schaden entstanden? Ist ihm durch den Nichtbesitz ein bezifferbarer Schaden entstanden? Nur keine Gruppe für den Aufbau eines Rennrades zu haben wird wohl kaum ein ernsthafter Schaden sein der juristisch verfolgt werden kann. Moralisch ist es natürlich nicht schön aber den Irrtum gibt es ja auch noch, und cryptocat ´s Standpunkt auch nicht von der Hand zu weisen.
 
Nur der Nichtbesitz eines Kaufgegenstandes genügt als Schadensnachweis nicht. Ist ihm real ein Schaden entstanden? Ist ihm durch den Nichtbesitz ein bezifferbarer Schaden entstanden? Nur keine Gruppe für den Aufbau eines Rennrades zu haben wird wohl kaum ein ernsthafter Schaden sein der juristisch verfolgt werden kann. Moralisch ist es natürlich nicht schön aber den Irrtum gibt es ja auch noch, und cryptocat ´s Standpunkt auch nicht von der Hand zu weisen.
Nicht ganz vergleichbar aber dennoch interessant in diesem Zusammenhang:
http://www.aufrecht.de/urteile/inte...urteil-vom-12-november-2004-az-1-o-30704.html
 
Nur der Nichtbesitz eines Kaufgegenstandes genügt als Schadensnachweis nicht. Ist ihm real ein Schaden entstanden? Ist ihm durch den Nichtbesitz ein bezifferbarer Schaden entstanden? Nur keine Gruppe für den Aufbau eines Rennrades zu haben wird wohl kaum ein ernsthafter Schaden sein der juristisch verfolgt werden kann. Moralisch ist es natürlich nicht schön aber den Irrtum gibt es ja auch noch, und cryptocat ´s Standpunkt auch nicht von der Hand zu weisen.

Du verstehst das falsch. Es geht hier nicht um Moral oder "Nichtbesitz" sondern darum,
daß Verträge einzuhalten sind. So ist die Rechtslage.
Ersatzfähig sind deshalb in diesem Land alle Vermögensschäden, die durch die Nichterfüllung eines Vertrages entstanden sind.
Dazu gehört - wie beschrieben - die Differenz des vereinbarten Kaufpreises zum Marktwert des Kaufgegenstandes.
Das ist rechtlich ein "alter Hut" und in diesem Fall ein Selbstgänger.
 
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung"
(Zitat eines Vortragenden in einer rechtlichen Schulung)

BGB § 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.​




Was nicht heißt das ich den beschriebenen Vorgang begrüße.
 
Aber der Schaden entsteht doch, wo eine definitive Kauf/Verkauf-Zusage nicht eingehalten wird. Denn sobald der Verkäufer sagt "Bekommste, sobald ich mein Geld hab", und er dann auch das Geld auf seinem Konto hat, gehört dem Käufer die Sache - "Zug um Zug", und der Käufer hat seinen Teil erfüllt, quasi den Kauf abgeschlossen.
Der Hinweis von Cryptocat wäre in diesem Fall ohnehin fragwürdig, da der Verkäufer ja selbst geschrieben hat, dass die Teile sehr günstig sind. Er war sich also schon beim posten des Angebotes dessen bewusst - eine Anfechtung wegen Irrtums halte ich da für schwer möglich.

Aber ich bin auch kein Jurist… ;)
 
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