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[Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung"
(Zitat eines Vortragenden in einer rechtlichen Schulung)

BGB § 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.​




Was nicht heißt das ich den beschriebenen Vorgang begrüße.
Wenn ich einen Artikel anbieten und dann sogar den Preis ändere und zu dem Preis verkaufe, ist der Beweis eines Irrtums schon schwierig.
 

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Re: [Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile
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Ich finde den Vorgang auch nicht schön und kann nur alle ermuntern, sich an die bewährten Gepflogenheiten dieses Fadens zu halten (klappt im Allgemeinen ziemlich gut – vlt. auch, weil schon mal die »Gefahr« besteht, sich irgendwo mal zu treffen …), möchte aber auch nicht, dass die »draussen« gängigen Rechtsansprüche mit allen ihren Folgen hier einziehen.
 
Na ja, alle mal kurz in sich gehen: wie würdet ihr es finden, wenn der eBay-Verkäufer der C-Record Gruppe für 300€ plötzlich sagt "Ach nee, doch nicht, ich überweise lieber das Geld zurück", nachdem es schon auf seinem Konto ist?
 
Habs mir halt beim einpacken anders überlegt, zum ersten Mal überhaupt nach zig verkauften Sachen hier, die teils aus anderen Teilen der Welt günstig hier gelandet sind.
Moralisch nicht schön, ok, gebe ich euch recht und schäme mich. :oops: Aber doch nun kein Drama.
 
Wenn ich einen Artikel anbieten und dann sogar den Preis ändere und zu dem Preis verkaufe, ist der Beweis eines Irrtums schon schwierig.

Klar ist es schwierig.
Eben so das Gegenteil zu beweisen.
Und dann ist noch völlig unklar wie Beweise in einem sehr speziellen Fall gewürdigt wurden.

Noch ein Spruch von einem Vortragenden in Sachen Recht:

"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".

Mille - Greetings
@L€X
 
Na ja, alle mal kurz in sich gehen: wie würdet ihr es finden, wenn der eBay-Verkäufer der C-Record Gruppe für 300€ plötzlich sagt "Ach nee, doch nicht, ich überweise lieber das Geld zurück", nachdem es schon auf seinem Konto ist?


Klar würde ich abkotzen.
Aber da ich davon nicht leben muss und wenn ich meine Kohle wiedersehe könnte ich damit leben, so lange der Verkäufer Klartext redet.
Wenn ich in der Annahme das mein Paket unterwegs ist händeringend auf den Zusteller warte, nichts kommt und dann irgendwann ne dürftige Story beikommt finde ich es richtig ärgerlich.........


Mille - Greetings
@L€X
 
Klar würde ich abkotzen.
Aber da ich davon nicht leben muss und wenn ich meine Kohle wiedersehe könnte ich damit leben, so lange der Verkäufer Klartext redet.
Wenn ich in der Annahme das mein Paket unterwegs ist händeringend auf den Zusteller warte, nichts kommt und dann irgendwann ne dürftige Story beikommt finde ich es richtig ärgerlich.........


Mille - Greetings
@L€X

Er hat gesagt, dass er heute zur Bank geht und überweist, auf meinem Konto ist kein Geld von ihm.
Hab ihm das gestern nett versucht rüberzubringen, dass ich mit dem Angebot einen Fehler gemacht habe. Ich hätte ja gesagt "Ok, verstehe ich, na doof, Schwamm drüber."

Das jetzt hier öffentlich loszutreten, na ja ..
 
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung"
(Zitat eines Vortragenden in einer rechtlichen Schulung)

BGB § 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses ...​
Jaja, so denkt es sich der Laie:
Man zitiert irgendeine Vorschrift, und schon ist der Kaufvertrag futsch. :rolleyes:
In der Praxis ist das viel komplizierter. Es beginnt damit, der Gegenseite den Irrtum wirksam zu erklären.
Das ist real viel komplizierter als Du Dir das vorstellst.
 
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