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[Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile

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Re: [Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile
Das sehe ich anders. Verkaufe ich regelmäßig zu klein gewordene Kindersachen auf ebay * *, ist das nicht gewerblich und ist dem Finanzamt auch völlig egal. Müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden, hieße das, dass ich gewerblich Kinder großziehe und das ist ein ganz schönes Minusgeschäft. Das nennt das Finanzamt dann Liebhaberei und möchte damit nichts zu tun haben. Genauso ist es mit Fahrradteilen, die ich tausche/ablege. Wenn der Rahmen, in dem du das tust, allerdings nahelegst, dass die Teile nicht aus deinem eigenen Gebrauch stammen oder gar mit der Absicht von dir erworben wurden, sie gewinnbringend weiter zu verkaufen, dann ist das gewerblich. Also, wenn du zm Beispiel 5-10 LRS im Jahr verkaufst oder immer wieder mal komplette alte Gruppen oder Teile im Neuzustand. Oder halt mehrere Kompletträder im Jahr.
Das Problem ist, daß die Meldepflicht für die Plattformen bei 20 Verkäufen oder € 2.000 Jahresumsatz liegt. Ob das jetzt Kindersachen sind oder Fahrradteile geht aus der Meldung ans FA erst mal nicht hervor. Bei Kindersachen sind die 20 Verkäufe extrem schnell erreicht. Ich würde mal sagen, das bekomme ich derzeit in einem Monat hin.
Eine Gewinnerzielungsabsicht wird das Finanzamt bei der Kindereraufzucht nicht unterstellen, aber beim Verkauf von Kinderklamotten in großem Stil durchaus. Ich führe daher inzwischen Buch über Ankauf- und Verkaufspreis der Dinge, die ich auf den bekannten Plattformen verkaufe. Sollte mir das Finanzamt gewerbliches Handeln unterstellen, freue ich mir ein Loch ins Knie über die Gewinn- und Verlustrechung, die ich dann einreiche und die mein zu versteuerndes Einkommen signifikant drücken wird. Kinder sind halt teuer im Unterhalt ;-).
 
Ich dachte schon, du beziehst dich auch auf Kinder: "im Alltag maximal unpraktisch".
Den Eindruck hatte ich nämlich auch schon oft... :D
Kommt drauf an. Meine Tochter war als Kurze immer derart charmant und einnehmend, daß keinem aufgefallen ist was für'n A.... der Alte ist ;-))
 
Es geht doch hier gar nicht um gewerblich oder nicht. Oder wie ich etwas beurteile.
Es geht darum, ob der Gesetzgeber im allgemeinen Plattformen, die eindeutig zum verkaufen erstellt wurden verbietet. So das nur noch über eBay * * oder registrierte Shops und Plattformen verkauft werden kann. Und damit dieses Thema nicht mehr zulassig ist.
Ich würde das persönlich schlecht finden.... aber es geht um eine Sache zwischen FA und Betreiber von Online Plattformen. Nichts anderes 😀
 
Es geht doch hier gar nicht um gewerblich oder nicht. Oder wie ich etwas beurteile.
Es geht darum, ob der Gesetzgeber im allgemeinen Plattformen, die eindeutig zum verkaufen erstellt wurden verbietet. So das nur noch über eBay * * oder registrierte Shops und Plattformen verkauft werden kann. Und damit dieses Thema nicht mehr zulassig ist.
Ich würde das persönlich schlecht finden.... aber es geht um eine Sache zwischen FA und Betreiber von Online Plattformen. Nichts anderes 😀
Der Gesetzgeber verbietet Plattformen nicht, er statuiert Meldepflichten für deren Betreiber. Stichwort DAC-7-Richtlinie (EU) 2021/514.
 
Der Gesetzgeber verbietet Plattformen nicht, er statuiert Meldepflichten für deren Betreiber. Stichwort DAC-7-Richtlinie (EU) 2021/514.
Was soll unser Betreiber denn melden? Hier wird doch nur angeboten..., wer weiß wo das Teil verkauft worden ist? Oft wird hier und in den KA angeboten und wenn auf KA verkauft, ist hier auch weg, oder nicht?
 
Was soll unser Betreiber denn melden? Hier wird doch nur angeboten..., wer weiß wo das Teil verkauft worden ist? Oft wird hier und in den KA angeboten und wenn auf KA verkauft, ist hier auch weg, oder nicht?
Jeder der ab jetzt "Hast ne PN" schreibt ist verdächtigt!
 
Was soll unser Betreiber denn melden? Hier wird doch nur angeboten..., wer weiß wo das Teil verkauft worden ist? Oft wird hier und in den KA angeboten und wenn auf KA verkauft, ist hier auch weg, oder nicht?
Das ist das Dilemma, in dem sich Kleinbetreiber befinden. Die Frage ist, ob das Forum bzw. Biete Sub Board dem Plattformbegriff des Plattformen-Steuertransparenzgesetz entspricht.
Legaldefinition hier: https://www.anwalt.de/gesetze/psttg/3

Da der Begriff vom Gesetzgeber sehr weit gefasst wurde, würde ich mal sagen: Leider ja
 
Das ist das Dilemma, in dem sich Kleinbetreiber befinden. Die Frage ist, ob sich das Forum bzw. Biete Sub Board dem Plattformbegriff des Plattformen-Steuertransparenzgesetz entspricht.
Legaldefinition hier: https://www.anwalt.de/gesetze/psttg/3
Da steht das die Plattform die Möglichkeit einer Zahlung bieten muss, ist bei uns nicht der Fall..., hier wird maximal ein Geschäft angebahnt aber nicht abgeschlossen..., so mein Verständnis
Kann man aber wie immer auch anders interpretieren
 
Da steht das die Plattform die Möglichkeit einer Zahlung bieten muss, ist bei uns nicht der Fall..., hier wird maximal ein Geschäft angebahnt aber nicht abgeschlossen..., so mein Verständnis
Kann man aber wie immer auch anders interpretieren
Müsste man sich genauer ansehen. Über eine Anbahnung komme ich nicht hinaus. Weder läuft ein Geschäft gesteuert über eine Software, noch ein Zahlungsverkehr.
M.E. haben die Moderatoren nicht mal einen Einblick in PN.
 
Da steht das die Plattform die Möglichkeit einer Zahlung bieten muss, ist bei uns nicht der Fall..., hier wird maximal ein Geschäft angebahnt aber nicht abgeschlossen..., so mein Verständnis
Kann man aber wie immer auch anders interpretieren
Das steht in welchem § ? Vor §3 Abs 1 Nr. 2 steht ein oder? Und ich lese in§ 3 Abs 1 Nr. 1:
(1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1.die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
Und ansonsten ist § 5 Abs 1 Nr 3 einschlägig
(1) Eine relevante Tätigkeit ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

1.die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
2.die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
3.der Verkauf von Waren;
 


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