Das ist wieder eine europäische Vorgabe an unseren Gesetzgeber. Das wird wie immer praktisch eingeführt und dann mehr oder weniger ignoriert. Die FA haben weder die Kapazität, noch die Lust, den Datenmüll auszuwerten. Interessant ist das nur, wenn mal wieder jemand (zum Beispiel) einen Fahrzeughandel abmeldet und unter diversen Namen bei E-Kleinanzeigen von privat verkauft.
Oftmals verteilt der BGH solchem überregulierten, praxisfremden EU-Mist eine schallende Ohrfeige.
Der EuGH hatte 2017 entschieden, dass die Verkürzung der Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr gegen EU Recht verstößt. Die Entscheidung kam einem Beben gleich.
Der BGH hat das Ganze dann mit einer guten Begründung, der deutsche Gesetzgeber habe sich gegen die Einführung einer "Haftungsfrist" (die es in anderen EU Ländern gibt, hier jedoch nicht) entschieden habe.
Ergebnis... nicht mit uns...
Hier mal für den Laien halbwegs verständlich aufgearbeitet.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/b...ngsfrist-auf-ein-jahr-verkuerzbar_184131.html