Verwechsle bitte nicht Vorfahrt mit Vorrang. Natürlich gelten auf einer Strasse unterschiedliche Vorrangregelungen. Wie z.B. Fahrspurwechsel, Nachrang von Linksabbiegern, oder Vorrang von Geradausfahrern.
Das verwechsle ich auch nicht: § 18 (3) StVO (Autobahnen): "Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die
Vorfahrt."
Das beantwortet aber nicht die Frage:
Das "Gesetz" steht in der StVO. Dort steht, dass Vorfahrt für die ganze Strasse gilt.
Wo genau steht das?
Entscheidend für die Beziehung des Radweges zur Querstrasse und zur Fahrbahn seiner Strasse.
Das der Abstand zur Fahrbahn darüber entscheidet ist Unsinn, kann aber fatale Folgen haben wenn man sich danach richtet.
Wenn man sich nach dem gesunden Menschenverstand, seinem Selbsterhaltungstrieb und den bei unklaren Situationen zu deren Klärung aufgestellten Verkehrsschilder (Vorfahrt achten!) richtet, sehe ich nicht, wo es da fatale Folgen geben kann.
Ich habe mit diesen drei Möglichkeiten der Eigensicherung zumindest schon gut 50 Jahren auf dem Rad überlebt.......
Richtig. All diese Sachen werden mit Zusatzschildern geregelt. Habe ich bei Vorfahrtregelnden Zeichen noch nicht gesehen. Ansonsten kenne ich nur die Vorfahrtregelnden Zeichen aus dem Verkehrszeichenkatalog der StVO und dfie beziehen sich nicht auf eine bestimmte Fahrzeugart.
Nein, Schilder beziehen sich immer auf den Teil einer Straße (Fahrbahnen, Radweg, Gehweg, sonst. Nebenwege), an dem sie stehen. Und es kann selbstverständlich für die Fahrbahn eine andere Regelung gelten, wie für einen begleitenden Nebenweg, wenn dieser die Fahrbahn oder eine einmündende Straße quert / kreuzt - wenn die baulichen Verhältnisse das erfordern. Ein Nebenweg kann zwar zur Straße gehören, es können für eindeutig erkennbare / klar voneinander getrennte Teile der Straße (Nebenwege) aber abweichende Regeln / Anordnungen getroffen werden - und so muss eben nicht zwingend jeder neben der Fahrbahn liegende Weg dieselben Rechte haben / bekommen, wie die (Haupt-)Fahrbahn.
Wenn Beschilderung grds. und ausnahmslos für die gesamte Straße gelten würde / muss, wie sieht es dann z. B. mit Überholverboten aus? Ein Überholverbot in der Straße würde ja dann auch für den Radverkehr auf dem zur Straße gehörenden Radweg gelten...
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.. - also mit dem RR dann schön hinter der Omma hinterher schleichen, bis das Überholverbot wieder aufgehoben wird ....
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- oder wie?
Du meinst also weil nirgendwo steht, dass Radfahrer die gleichen Rechte wie Kraftfahrzeuge haben, dann haben sie diese Rechte dann auch nicht.
Haben sie doch - mit eben den Einschränkungen / Zusatzbedingungen, die in der StVO selbst stehen, oder durch die zust. Verkehrsbehörde im Einzelfall angeordnet werden. Alles völlig korrekt und legal.
Auch dem KFZ-Verkehr geht es oftmals nicht anders - irgendwo steht immer ein Schild rum, welches den ungestümen Vorwärtsdrang ausbremst - so what?.
Radfahrer die StVO konform über diese Kreuzung fahren wollten sind dort massiv gefährdet.
Radfahrer, die dort das Schild "Vorfahrt achten" befolgen und ein ggf. zeitgleich ankommendes Fahrzeug dessen Vorfahrt gewähren, fahren absolut StVO-konform über die Kreuzung (noch StVO-konformer geht dann schon gar nicht mehr
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). Was den Radfahrer dabei jetzt massiv gefährden soll, bleibt wohl Dein Geheimnis.....
Haben wir hier also keine geradeausfahrenden Raddfahrer und abbiegenden Kraftfahrzeuge? Dann siehst du evenuell ein anderes Bild als ich.
Nein, wir haben hier einen nach rechts ablaufenden Fahrstreifen, der -schon im Kurvenverlauf- von einem rechts "einmündenden" Radweg gekreuzt / gequert wird. Radverkehrsführungen, die Fahrbahnen queren, sind andere als solche, die dem Verlauf der Geradeaus-Fahrbahn eindeutig folgen (was hier nicht der Fall ist). In so fern ist das Schild für den Radverkehr hier nicht verkehrt und als solches auch StVO-konform.
Was bei diesen Diskussionen immer deutlich wird: es wird viel Mist ausgeschildert und angeordnet.
Vor allem der Punkt der Klarheit wird teilweise durch Schilder verschlimmert.......
Was an einem "Vorfahrt achten"-Schild jetzt unklar sein soll und welche angebliche Klarheit dadurch verschlimmert wird, erschließt sich mir nicht.
Ja, das wird praktiziert. Nur in welchem Paragraph steht, dass der Radweg dann nicht mehr zu dieser Strasse gehört?
Ein Radweg gehört zu der Strasse zu der er gehört.
Wie ich oben schon mal angedeutet habe wäre es absurd wenn durch Verkehrsschilder, oder durch diese Verschwenkungen der Radweg dann nicht mehr zur Strasse gehören würde.
Er würde dann ja ein eigenständiger Weg sein.
Da stellen sich dann einige Fragen.
Wie ist es dann mit der Fahrtrichtung? Da der Radweg ein eigenständiger Weg ist hat er dann auch zwei Fahrtrichtungen.
Wie ist es mit den Vorschriften die die Strasse hat wie etwa Tempo 30 u.s.w.? Gelten die dann auch für den Radweg, ich denke nicht. Er gehört ja nicht mehr zur Strasse.
Wie ist es wenn ich vom Radweg nach links abbiege? Ich fahre ja dann nicht in die Parallelfahrbahn ein, sondern ich fahre vom Radweg in die Querstrasse und kreuze dann die Strasse (zu der ich ja nicht mehr gehöre). In der Regel stehen auf dem Stück dazwischen keine Vorfahrtregelnden Verkehrszeichen. Gilt dann für Rechts vor Links?
Schon allein daran kann man sehen, dass diese These, dass der Radweg nicht mehr zur Strasse gehört, kompletter Unsinn ist.
Leider machen Behörden aber genaus das. Sie gehen davon aus. Wir leben in einer Verkehsrechtlichen Banananrepublik.
Um mal den Unsinn mit den kleinen Vorfahrtachten Zeichen für den Radweg und der These einer unterschiedlichen Vorfahrtregelung für eine Strasse, zu verdeutlichen.
Demnach wäre der Radweg hier die Hauptstrasse. Denn das Schild gilt ja nur für den Radweg.
Es gibt ja unterschiedliche Möglichkeiten, sich auf dem Rad abzulenken: Die einen versetzen sich in eine imaginäre TdF-Etappe und "fahren" im Kopf um den Sieg mit - andere fertigen umfangreiche juristische Gutachten über jeden Meter weg, den sie entlang kullern......so hat jeder seinen Spaß unterwegs ..
Ganz nebenbei sehe ich auf dem Bild kein Blauschild nach der Einmündung, welches auf einen im weiteren Verlauf benutzungspflichtigen Radweg hindeutet - welches Problem gibt es hier also? Und ebenso ist diese Situation eine völlig andere als die, die der Fadenersteller eingangs zur Diskussion gestellt hat. Das hier hat mit der dort aufgeworfenen Frage nichts zu tun.
Matze