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Fahrbahnampel für Radweg - auch hier?

Siggi - in Beitrag #9 gibts ein Bild. Auf diesem ist ein Radweg abgebildet welcher (laut Erklärung unter dem Bild) 6m von der Straße abgesetzt ist.

Es gibt sehr, sehr viele offizielle Stellen - einige davon habe ich schon zitiert - bei denen man sich darüber informieren kann, das im Falle von Radweg mehr als 5m von der Straße abgesetzt - dieser NICHT straßenbegleitend ist.

Der Radweg im Bild ist nicht von der Strasse abgesetzt, sondern von der Fahrbahn. Das Bedeutet noch lange nicht, dass dieser Radweg nicht mehr in der Strasse verläuft.
Ja es gibt viele offizielle Stellen die der Meinung sind, dass ein Radweg nicht mehr zur Strasse gehört wenn er mehr als 5m von der Fahrbahn abgesetzt ist.
Steht nur nirgendwo. Weder in der StVO noch in den Verwaltungsvorschriften zur StVO. Das steht was ganz anderes.

Und dann gelten eben diese Vorfahrtsschilder aus #9 genauso wie sie da stehen. Straße hat Vorfahrt gegenüber der Querstraße, der Radweg aber nicht mehr.
Die Schilder gelten immer und zwar für alle Fahrzeugführer die sich in dieser Strasse befinden. Egal ob der Radweg verschwenkt ist oder nicht.

Das ist aber nicht das Problem um das es mir geht.
Das Problem ist, dass viele der Meinung sind, dass der Rechtsabbieger von der Nebenfahrbahn, nun Vorrang vor dem geradeausfahrenden Radfahrer haben soll.
Genau diese unklare Situation ist die Gefahr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ging es mal um die Frage, ob man solche "schlafenden Ampeln" eigentlich benutzen muss:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=79402

Tenor hier: nein (solange sie aus ist und nicht einfach normalerweise immer rot zeigt). Demnach würde für dich ja Grün gelten.

Bleibt die schwierige Beziehung zu den Rechtsabbiegern.
Hier wurde mal erfolgreich gegen eine extreme Verschwenkung des Radwegs vorgegangen: https://www.adfc-diepholz.de/b6-radweg-verschwenkung-mit-rechtsabbieger-hat-bestand/

Also manchmal ist es ja geradezu gewollt, den Radverkehr einzubremsen. Ich kenne ähnliche Fälle an Kreisverkehren, an denen der Radwegs ringsrum mit Vorfahrt-Achten-Schildern versehen ist.
Würde mich also nicht wundern, wenn die Behörde bei dir das so geplant und gewollt hat, dass Radfahrer hier Abbremsen und Anhalten. Wenn du bei der Behörde anfragst, wie das denn gemeint ist, dann würde mich eine entsprechende Antwort nicht wundern.

Ob das rechtlich so in Ordnung ist, das ist wieder ne ganz andere Frage.
Hat man nicht die gleichen Vorfahrtsrechte wie der Straßenverkehr ist er aber auch nicht Benutzungspflichtig ! Ich fahre deshalb oft vorher auf die Straße.
 
Aber durch dieses (extreme) Verschwenken an Einmündungen soll der Radweg rechtlich von der Straße getrennt werden. Praktizieren bei uns im Kreis leider auch einige Gemeinden bis zum Exzess. Statt den Radverkehr zu beschleunigen wird er dadurch extremst ausgebremst.
Wenn man auf dem Radweg fährt muss man sich auch an die Beschilderung halten , das bedeutet aber auch gleichzeitig das ich Ihn nicht benutzen muss ,sondern kann oder Darf
 
Besonders Polizisten nicht die können kein Urteil aussprechen
Die können dich aber erstmal anhalten und ein Bußgeld verhängen. Dagegen kannst du dann klagen.
Autofahrer werden suchen dich zu erziehen und dadurch gefährden.
Alles nicht schön, auch wenn du im Recht sein solltest.

Was machst du dann eigentlich mit dieser Regelung, wenn am Ende des Radweges ein abgesenkter Bordstein ist (aber kein Vorfahrtachten-Schild)
https://www.bussgeldkatalog.org/abgesenkter-bordstein/
 
Zuletzt bearbeitet:
Die können dich aber erstmal anhalten und ein Bußgeld verhängen. Dagegen kannst du dann klagen.
Autofahrer werden suchen dich zu erziehen und dadurch gefährden.
Alles nicht schön, auch wenn du im Recht sein solltest.

Was machst du dann eigentlich mit dieser Regelung, wenn am Ende des Radweges ein abgesenkter Bordstein ist (aber kein Vorfahrtachten-Schild)
https://www.bussgeldkatalog.org/abgesenkter-bordstein/
Man schaut sich ja auch um beim Fahren auf die Straße ! Natürlich können Sie die ein vorläufigen ich sag Mal Strafzettel geben das ist klar ( in 25 Jahren 1mal ) da kann ich auch so weiterfahren wie bis her ! Autofahrer können auch Angezeigt werden , ich kenne auch Radfahrer die haben wenn es möglich war an geeigneter Stelle dem Autofahrer eine Retourkutsche gegeben, ich sag nur so das 2 Mal überlegt er es sich.
 
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