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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Das ist Unsinn. Gemeinden sind keine Verkehrsteilnehmer und deshalb nicht zum Widerspruch gegen straßenverkehrsrechtliche Anordnungen berechtigt. Soweit die Gemeinde Straßenbaulastträger ist, fungiert sie als weisungsgebundene Behörde und ist als solche ebenfalls nicht zum Widerspruch gegen Anweisungen der Straßenverkehrsbehörde berechtigt. Die Straßenverkehrsbehörde wird den Widerspruch als unzulässig zurückweisen. Auf jeden Fall bist Du auf Antrag an dem Verfahren zu beteiligen. Ich würde an die Behörde etwa so schreiben: "Ihr Schreiben erstaunt mich. Die Gemeinde Stahnsdorf ist nicht Verkehrsteilnehmer und damit nicht zum Widerspruch gegen straßenverkehrsrechtliche Anordnungen berechtigt. Ihr Selbstverwaltungsrecht ist nicht betroffen. Ich beantrage hiermit, mich gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfGBrb und § 13 Abs. 2 Satz 2 VwVfG an dem Widerspruchsverfahren der Gemeinde gegen Ihre Verfügung zu beteiligen.

Unabhängig davon haben irgendwelche Schreiben der Gemeinde Stahnsdorf an Sie auf meine Rechte Ihnen gegenüber keinen Einfluss. Sie haben dafür zu sorgen, dass die in Ihrem Widerspruchsbescheid v.... verfügte Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht entsprechend § 45 Abs. 3 Satz 1 und § 45 Abs. 4 Satz 1 StVO durch Entfernen der Vz. 237 (oder so, weiß ich nicht mehr genau) unverzüglich bekanntgemacht und damit wirksam wird." (und je nachdem wie weit Du gehen willst, gern auch mit Klageandrohung :))

Würde mich wirklich interessieren, was dann kommt :)
 
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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Wenn ich mir die Erlebnisse von VorTrieB mit dem zuständigen Gericht so ansehe habe ich da so meine berechtigten Zweifel :mad:

In diesem Fall kann nicht mal Herr Steiner den Radwegzwang retten. Bis zur Anwendung der StVO würde der Rechtsstreit zwischen Gemeinde und Behörde gar nicht kommen.
 
Mich stört jeder Radweg (meist sind es ja geh-und Radwege) die sich innerorts befinden.
Kann man nicht ein Grundsatzurteil erzwingen mit sowas wie ne verbandsklage oder so das diese rechtswidrig sind.das wär dann nur einmal zeit und Geld.und das Radwege innerorts mit einmündenden Nebenstraßen verdammt gefährlich sind kann nun wirklich niemand bestreiten und müssten auch den größten betonköpfen einleuchten.
 
Radwege sind nicht per se "schlecht". War gestern nachmittag nach langer Zeit mal wieder in Berlin unterwegs und war froh über jeden einigermaßen benutzbaren Radweg. (und fühle mich wieder in der Entscheidung bestätigt, VOR die Tore Berlins gezogen zu sein...). Auch wenn wir mit den Kindern in/auf Trailern unterwegs sind, freuen wir uns über zumutbare Radwege.

Also: Radwegbau ok, aber die Benutzungspflicht muss weg. Jedem soll freigestellt sein, wo er sich sicherer fühlt und ob er bereit ist, mit den mit der Radwegbenutzung verbundenen üblichen Konfliktsituationen umzugehen und ggfs. die Geschwindigkeit an den Gefahrenpunkten schon aus Selbstschutz entsprechend anzupassen. Umsicht sollte und muss man eigentlich immer walten lassen, auch wenn man auf der Straße fährt.

Hier wenig thematisiert, aber IMHO genauso wichtig: auch ohne Benutzungspflicht müssen Radwege "sauber" gehalten werden. Dazu zähle ich Laub-, Schnee- und Spliträumung, aber auch Sensibilisierung von Fußgängern und rigoroses Abschleppen von Falschparkern auf dem Radweg sowie gesetzeskonforme Absicherung und Beschilderung von Baustellen
 
@alsi: Das mit dem Recht ist eben so eine Sache. Natürlich werden oft Benutzungspflichten widerrechtlich angeordnet. Es gilt aber auch hier der alte Grundsatz 'Wo kein Kläger, da kein Richter'. Klar kann ich mich dann darüber echauffieren, dass alles doof ist aber ändern wird sich dadurch wenig bis nix. Ein Grundsatzurteil wird man nicht erstreiten können, sonst wäre das schon längst passiert. Dass sich Rechtslagen verändern (z.B. Abschaffung der RWBP 1997 durch Novelle der StVO) heißt nicht zwangsläufig, dass die Umsetzung wie bei einem Kippschalter erfolgt. Da muss man als mündiger Bürger dann eben selbst tätig werden.

In Berlin haben wir schon die vergleichsweise gute Situation, dass es nur sehr wenig Autos pro Einwohner gibt und keine 30% der Radwege mehr benutzungspflichtig sind. Fahrt z.B. mal in Bonn Fahrrad - das ist echt gruselig :eek:

Was die Instandhaltung und Säuberung von Radwegen anbelangt bewegt man sich rechtlich auf dünnem Eis. Nur wenn ein Radweg 'offensichtlich unzumutbar' ist darf man trotz Benutzungspflicht auch auf die Straße ausweichen. Was 'offensichtlich unzumutbar' ist entscheidet dann im Zweifelsfall ein Richter. Ein Anruf bei der BSR mit einem freundlichen Hinweis hilft aber oft schon weiter. Sobald ein Radweg nicht mehr benutzungspflicht ist ist er als sogenannter 'sonstiger Radweg' nicht in gleichem Maße instand und sauber zu halten.

Ich schreib jetzt erst mal wieder an die Straßenverkehrsbehörde in PM und fahre morgen schön 165 km Rad :)
Schöne Grüße von der Mücke
 
In Berlin haben wir schon die vergleichsweise gute Situation, dass es nur sehr wenig Autos pro Einwohner gibt und keine 30% der Radwege mehr benutzungspflichtig sind.
Ist auch alles relativ. Dafür haben wir halt auch sehr viele Einwohner pro km². Und die gefühlte bzw. tolerierte Verkehrsdichte ist wohl ein sehr individueller Faktor. Gebe aber zu: bin diesbezüglich inzwischen mehr oder weniger verwöhnt...
Sobald ein Radweg nicht mehr benutzungspflicht ist ist er als sogenannter 'sonstiger Radweg' nicht in gleichem Maße instand und sauber zu halten.
Seh nur ich das so, oder ist das nicht grob unfair und vor allem auch: inkonsequent? Wieso erstelle ich Verkehrsanlagen, die ich dann nicht adäquat instand halte?
Ich schreib jetzt erst mal wieder an die Straßenverkehrsbehörde in PM und fahre morgen schön 165 km Rad :)
Die Straßen werden übervölkert sein. :rolleyes: Viel Spaß! ;)
 
fahre morgen schön 165 km Rad :)
Schöne Grüße von der Mücke[/quote]

Viel Spaß
Vieleicht kreuzen sich ja ungewollt die Wege
 
Inzwischen liegt die Begründung des Verwaltungsgerichts Potsdam für die Abweisung der Klage gegen den Radwegzwang am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow vor. Nicht überraschend: Dass Radfahren auf der Fahrbahn dort erheblich gefährlicher als sonst die Teilnahme am Straßenverkehr sein soll, bleibt erneut bloße ungeschützte Behauptung von Richter Steiner & Co.. Erst recht ist nicht ansatzweise nachvollziehbar, wie so der Katastrophen-Radweg dort weniger gefährlich sein soll als die Fahrbahn. Die Urteilsbegründung stimmt über erstaunlich große Passagen hinweg ziemlich wörtlich mit der Begründung zur Abweisung meines Eilantrags überein, obwohl es um eine doch erheblich unterschiedliche Situation geht.

Ich hoffe sehr: Straßenradler geht, gern mit möglichst tatkräftiger Unterstützung des ADFC, in Berufung.
 

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Bei einer Fahrbahnbreite von nur 6,50 m könnten Radfahrer von Kraftfahrern nur durch Ausweichen auf die Gegenfahrbahn überholt werden, was aber wiederum nur bei entsprechend freier Strecke möglich ist. Da über den Zehlendorfer Damm auch Schulverkehr verläuft, ist mit einer Vielzahl an Situationen zu rechnen, in denen ein gefahrloser Überholvorgang ausgeschlossen ist. Die darauf bei verkehrsgerechtem Verhalten resultierenden erheblichen Behinderungen des Verkehrsflusses widersprechen der üblicherweise von einer Landesstraße zu erwartenden Verkehrsfunktion. Infolgedessen erhöht sich die Gefahr erheblich, dass sich Kraftfahrer zu Überholmanövern hinreißen lassen, ohne den erforderlichen seitlichen Sicherheitsabstand zu Radfahrern einzuhalten oder den Überholweg korrekt abzuschätzen.

[...]

Gemessen hieran führt die Abwicklung des Radverkehrs auf dem in beiden Richtungen benutzungspflichtigen Radweg, der hier teilweise eine Breite von ca. 2 m entgegen den von den VwV zur StVO (welche für das Gericht ohnehin nicht bindend sind) geforderten 2,5 m besitzt, nach Auffassung des Gerichtes vorliegend nicht zu einer vergleichbar schweren Gefährdung von Leben und Gesundheit. Bei Rücksichtsvollem Verhalten, zu dem sämtliche Verkehrsteilnehmer nach § 1 Abs. 1 StVO stets verpflichtet sind, besteht ausreichend Raum, um rechtzeitig zu bremsen oder auszuweichen.

Das ist ja bald kein Urteil mehr, sondern nur noch Polemik: "Kraftfahrer lassen sich dazu hinreißen, den Sicherheitsabstand beim Überholen der rollenden, erheblichen Behinderungen gefährlich zu unterschreiten. Aber das ist wohl okay, da kann man halt nichts machen.
Nicht so auf Geh-Radwegen!
Da wird sich jeder an § 1 StVO halten, denn dazu sind ja alle verpflichtet. Die, mit dem meisten Gefährdungspotential auf der Straße, kann man das nicht zumuten."
Hoffentlich hat die nächste Instanz dieselben, erheblichen Probleme, diese Argumentation des VG Potsdam nachzuvollziehen, wie ich.:crash:
 
Berliner Straßenverkehr Radfahrer stirbt bei Unfall mit Auto (Quelle Tagesspiegel online)
13.03.2014 22:19 Uhr
Ein Radfahrer ist am späten Donnerstagnachmittag bei einem Unfall am Sachsendamm in Berlin-Schöneberg tödlich verletzt worden.

Laut Polizei wurde er gegen 17.25 Uhr nahe der Autobahnausfahrt von einem abbiegenden Autofahrer erfasst und stürzte tödlich. Der Radler war den Angaben zufolge korrekt auf der Fahrradspur gefahren. An der Kreuzung war den Angaben zufolge die Ampelanlage ausgefallen, Polizeibeamte regelten aber den Verkehr. Für weitere Auskünfte über den Unfallhergang oder die Identität des Toten war die Polizei am Abend nicht zu erreichen. Im vergangenen Jahr waren neun Radfahrer im Berliner Straßenverkehr gestorben. (lvt)
 
In der Morgenpost steht: Die Ampel war ausgefallen & der Autofahrer hat die beiden Regelungs-Polizisten übersehen :-( Mögliche Mitschuld: Radwegbenutzung. Auf der Fahrbahn hätte der Autofahrer den Radler vielleicht noch gesehen...

Womit wir beim Thema wären: Noch ärgerlicher als das erste ist das zweite Urteil des VG Potsdam zum Thema...:-(
 

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toll
die Radfahrer und Fußgänger sollen vorsichtig auf den Wegen miteinander umgehen
und die Autos brauchen keine Rücksicht nehmen da es den fleißenden Verkehr gefärdet
super logik
 
Wir müssen uns einfach eingestehen, dass die Lobby der Automobilität viel größer als die alternativer Konzepte ist, einfach aufgrund der unzähligen in dieser Gesellschaftsform vorhandenen Zwänge und Triebfedern, die einen schnellen und umfassenden Individualverkehr geradezu bedingen und deshalb auch fördern. Passt mir auch nicht, aber aufs Autofahren wird durch die überwiegende Mehrheit halt erst verzichtet, wenns gar nicht mehr anders geht (kein Öl mehr, hohe Steuern oder Maut, sodass wirklich kein Geld mehr fürs Essen übrig bliebe...).
 
Diese Einstellung ist aber auch nur in Deutschland so, ist ja nicht umsonst das Fahrrad unfreundlichste Land.

Als ich noch in Dänemark unterwegs war, war es auf den Straßen nie so stressig wie in Deutschland.
Auch in den Niederlanden, Frankreich lässt es sich sehr gut radeln. Nur Deutschland bekommt es wie immer nicht hin.

Dabei haben wir gute Vorbilder.
Diese teilweise sehr Aggressive Fahrweise der Autofahrer in Deutschland, ist an manchen Tagen doch recht hoch. Dabei liegt es nicht immer an den Autofahrer.

Man bräuchte nur bessere Radwege, in anderen Ländern sind diese teilweise mindestens genauso gut wie die Straße selbst und diese ist sogar mit einem Mittelstreifen versehen.

Oder die Straße ist von vornherein so breit, wie in Amerika, dass man als Radfahrer genügend Platz hat und Autofahrer nicht stört.

Allerdings kann man es Deutschen Autofahrer nicht recht machen.
Habe heute erst ein Bericht gesehen, wo ein Autofahrer auf der Autobahn die Scheibe runter kurbelte und dem überholenden Wagen, Kaffee aufs Auto schmiss, weil dieser, ihn daran hinderte, flüssig weiter zu fahren. Lächerlich Sowas.
 
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Man muss dazu aber sagen, dass die Urteile vom VG Potsdam allesamt die ständige, aktuelle Rechtssprechung konterkarieren.
Die Mehrzahl aller Urteile tendiert klar zum Radverkehr auf der Fahrbahn, eines der neuen Urteile, die ich kürzlich gelesen hab, sogar dann, wenn zwar eine konkrete Gefahrenlage vorliegt, der Radweg aber zu schmal ist.
Steiner & Co. winken aber die Benutzungspflicht selbst ohne konkrete Gefahrenlage durch.

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Oder die Straße ist von vornherein so breit, wie in Amerika, dass man als Radfahrer genügend Platz hat und Autofahrer nicht stört.

Ich würde eher für diese Lösung plädieren, als für "bessere Radwege". Innerörtliche Radwege kranken am Konzept der Separation oder einfacher gesagt: Auch bei super Belag und ausreichender Breite wird man dort umgefahren werden, weil mal wieder nicht geguckt wird. Außerorts hat man dieses Problem zwar i.d.R. nicht, aber wenn die Straße breit genug ist oder der Verkehr gering ist, braucht man dort extra Radwege gar nicht erst zwingend.

Gegen die Aggressivität gegenüber Radfahrern würde auch eine simple Informationskampagne helfen. Sowas wie "Radverkehr auf der Fahrbahn ist zulässig", statt dem ständigem desinformativen Mist a la "Wer den Radweg nicht benutzt, muss 15€ zahlen" oder den Falschberichten, die immer noch von (genereller) Radwegbenutzungspflicht sprechen.
Aber das scheint mir zu sehr ins offtopic zu gehen.
 
Oder die Straße ist von vornherein so breit, wie in Amerika, dass man als Radfahrer genügend Platz hat und Autofahrer nicht stört.
Ich würde eher für diese Lösung plädieren, als für "bessere Radwege". Innerörtliche Radwege kranken am Konzept der Separation oder einfacher gesagt: Auch bei super Belag und ausreichender Breite wird man dort umgefahren werden, weil mal wieder nicht geguckt wird. Außerorts hat man dieses Problem zwar i.d.R. nicht, aber wenn die Straße breit genug ist oder der Verkehr gering ist, braucht man dort extra Radwege gar nicht erst zwingend.

Dafür wäre ich auch.
Die anderen waren nur Beispiele, wie es in anderen Ländern unter anderem noch ist.

Kein Wunder die Menschen fahren alle mit Auto ins Fitnessstudio, auf dem Weg dorthin, regen Sie sich womöglich noch über Radfahrer auf. Dabei sollten Sie es den Radfahrern gleich tun.

Spart Geld und tut dem Körper gut, naja ist auch zu off topic.

Angeblich wird Deutschland immer fetter, aber auf der anderen Seite wird auch nix dagegen getan, dies zu ändern, damit noch mehr Leute vor der Haustür Sport betreiben, anstatt Geld in Form von Gebühren und Sprit raus zu werfen.
 
Das ist doch aber genau das Problem:
das Fitnessstudio muss die Trainer bezahlen und Geld verdienen
der Ölmulti muss Sprit verkaufen, der Tankwart braucht Umsatz
der Autohändler möchte Autos verkaufen, an der Wartung verdient er nicht unerheblich
die durch Bewegungsarmut kranken Leute müssen zum Arzt, der verdient nochmal richtig
danach gehts in die Apotheke, die Pharmaindustrie muss ihre teuren Entwicklungen auch irgendwie amortisieren
[alles beliebig erweiterbar und auszuschmücken]

Letztlich finanziert sich dieser Staat in dem wir hier leben aus all den Steuern und Gebühren die dabei "nebenbei" anfallen...

Wenn kein Geld den Besitzer wechselt, funktioniert das ganze System nicht mehr. Immer mehr, immer schneller, Wachstum um jeden Preis. Sonst bricht alles zusammen. (gut, das passiert eh irgendwann)

Jeder einzelne kann für sich entscheiden, zumindest zu versuchen sich dem in einem gewissen Maße zu entziehen. Eine Kampagne in großem Ausmaß, die letztlich wirklich Wirkung zeigt, werden wir wohl nicht erleben...
 
Es wäre aber für den Anfang schon mal nicht schlecht, wenn zumindest die Radwegebenutzungspflicht der geltenden Rechtslage angepasst würde. ;)

Deswegen find ich die Aktionen hier auch so gut :D

Gruß, svenski. Ü
 
Womit wir beim Thema wären: Noch ärgerlicher ist das zweite Urteil des VG Potsdam zum Thema...:-(

Besonders schön ist zunächst der Bezug auf die VwV-StVO auf Seite 6, welche die Anordnung einer RWBP zulässt, auf Seite 7 wird darauf verwiesen, dass die VwV-StVO für das Gericht ja eh nicht bindend ist. Im Urteil zum Zehlendorfer Damm findet sich ja nur die zweite Aussage zur VwV-StVO. Der Verweis auf §1 StVO, der ja offensichtlich nicht für Automobilisten gilt ist der absolute Kracher :crash:
Im Urteil zum Zehlendorfer Damm ist auch interessant, dass in der Begründung die Gesamtbelastung der Knotenpunkte von 1716 KfZ/h als Referenz heranhezogen wird und nicht die Querschnittsbelastung von bis zu 9643 KfZ in 13 Stunden bei einem Schwerlastanteil von 2,35%.
Da dürfte in beiden Fällen bei einer Revision ordentlich Luft nach oben sein o_O

Noch ein kurzer Kommentar zum off-topic: Innerörtliche Radverkehrsanlagen sind oft noch Relikte der Verkehrs- und Stadtplanung der 50er Jahre in der eine radikale Entmischung von Rad-, Fuß- und motorisiertem Verkehr propagiert wurde. Leider sitzen in manchen Verwaltungen immer noch Verfechter dieser Idee. Gerade in hochverdichteten Stadträumen ist es zudem schwierig einen bezahlbaren Rück- bzw. Umbau zu gemeinsam genutztem Straßenraum zu realisieren. Ähnlich verhält es sich mit dem Bewusstsein von vielen Automobilisten, die ihren Führerschein vor längerer Zeit erworben haben und die Änderungen der StVO nicht zur Kenntnis genommen haben bzw. ihre Einstellung im Straßenverkehr von den schlechten Vorbildern ihrer Eltern übernommen haben.
 
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