Biestbiest
The body is round
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[...]Sie hat nur Erfolg, wenn der Behörde kein Ermessen zusteht, dass den Radwegzwang als rechtmäßig erscheinen lassen kann.
Puh, das klingt einigermaßen kompliziert. Hast du dafür ein Beispiel oder die Version für 5-jährige?
Konkret habe ich bereits einen Zweirichtungsradweg im Auge (L30 von Königs Wusterhausen bis Schmöckwitz - Der führt aber nicht über die ganze Strecke). Verkehrszahlen liegen (natürlich) nicht vor, sind aber geschätzt im normalen, örtlichen Bereich. Breite des Radweges könnte gerade so passen, aber die Oberfläche ist dann doch schon stark zerstört und ein Bereich mit Grundstückseinfahren ist besonders unübersichtlich + gefährlich und die linksseitige Benutzungspflicht alleine ist ja schon gefährlich genug (12-faches Risiko). Bei welchen Kriterien kann ich denn gegen den guten Gewissens ins Feld ziehen?
Rein interessehalber: War das der Richter: http://www.focus.de/fotos/vorsitzen...richt-cottbus-matthias-vogt_mid_1320357.html?
Jap. Er hatte auch betont, dass so ein Verfahren quasi für ihn Neuland wäre, aber er hatte sich über jedes Detail ordentlich vorinformiert. Zum Einem über RAST, ERA in Verbindung mit StVO und VwV-StVO, dann noch über Urteile bezüglich der Zulässigkeit des Eilverfahrens und über die beiden Urteile des BVG (einmal das Pro-Urteil und einmal das Kontra-Urteil "auch ein nicht den VwV-StVO entsprechender Radweg muss bei konkreter Gefahrenlage benutzt werden" - Selbst um das zu relativieren, hat er ein Urteil gefunden - Habe es mir aber leider nicht notieren können) und dann hat er sich offenbar noch einen Überblick über alle anderen Urteile zu den Radwegen verschafft. Die drei staunenden Gesichter waren göttlich, als er den Behördenleuten erklärt hat "Die Mehrheit der Urteile kippt die Radwegebenutzungspflicht" (sinngemäß).
Sehr engagiert - da liegen Welten zwischen ihm und was ihr vom VG Potsdam geschrieben habt!
Könntest du eventuell mal diese "Schilder auf Probe" näher erläutern? Davon hab' ich ja noch nie etwas gehört und auf die Schnelle auch rein gar nichts zu gefunden.
AFAIK: Also die Schilder wurden nach Fertigstellung dieses Teilstücks der Straße für 1 Jahr auf Probe angeordnet, um zu gucken, wie sich die Unfallzahlen entwickeln. Unfallzahlen gab es zwar auch schon von früher (3 Unfälle auf der Fahrbahn, 4 auf dem Radweg - davon 3 durch Geisterfahrer, 1 durch PKW umgefahren und 2 sind ohne Einwirkung anderer gestürzt - dies alles in 3 Jahren), aber scheinbar wollte man ausprobieren, wie sich der derzeitig angeordnete Zustand so macht.
Habe das heute auch zum ersten Mal gehört - Die Behörde ist in so einem Verfahren ja ständig im Vorteil, weil nur sie diese Informationen hat (nebst Unfallzahlen) und man selbst die höchstens nebenbei vom Gericht mitgeteilt bekommt.