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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

[...]Sie hat nur Erfolg, wenn der Behörde kein Ermessen zusteht, dass den Radwegzwang als rechtmäßig erscheinen lassen kann.

Puh, das klingt einigermaßen kompliziert. Hast du dafür ein Beispiel oder die Version für 5-jährige?
Konkret habe ich bereits einen Zweirichtungsradweg im Auge (L30 von Königs Wusterhausen bis Schmöckwitz - Der führt aber nicht über die ganze Strecke). Verkehrszahlen liegen (natürlich) nicht vor, sind aber geschätzt im normalen, örtlichen Bereich. Breite des Radweges könnte gerade so passen, aber die Oberfläche ist dann doch schon stark zerstört und ein Bereich mit Grundstückseinfahren ist besonders unübersichtlich + gefährlich und die linksseitige Benutzungspflicht alleine ist ja schon gefährlich genug (12-faches Risiko). Bei welchen Kriterien kann ich denn gegen den guten Gewissens ins Feld ziehen?:idee:


Jap. Er hatte auch betont, dass so ein Verfahren quasi für ihn Neuland wäre, aber er hatte sich über jedes Detail ordentlich vorinformiert. Zum Einem über RAST, ERA in Verbindung mit StVO und VwV-StVO, dann noch über Urteile bezüglich der Zulässigkeit des Eilverfahrens und über die beiden Urteile des BVG (einmal das Pro-Urteil und einmal das Kontra-Urteil "auch ein nicht den VwV-StVO entsprechender Radweg muss bei konkreter Gefahrenlage benutzt werden" - Selbst um das zu relativieren, hat er ein Urteil gefunden - Habe es mir aber leider nicht notieren können) und dann hat er sich offenbar noch einen Überblick über alle anderen Urteile zu den Radwegen verschafft. Die drei staunenden Gesichter waren göttlich, als er den Behördenleuten erklärt hat "Die Mehrheit der Urteile kippt die Radwegebenutzungspflicht" (sinngemäß). :eek::eek::eek: :D

Sehr engagiert - da liegen Welten zwischen ihm und was ihr vom VG Potsdam geschrieben habt!

Könntest du eventuell mal diese "Schilder auf Probe" näher erläutern? Davon hab' ich ja noch nie etwas gehört und auf die Schnelle auch rein gar nichts zu gefunden.

AFAIK: Also die Schilder wurden nach Fertigstellung dieses Teilstücks der Straße für 1 Jahr auf Probe angeordnet, um zu gucken, wie sich die Unfallzahlen entwickeln. Unfallzahlen gab es zwar auch schon von früher (3 Unfälle auf der Fahrbahn, 4 auf dem Radweg - davon 3 durch Geisterfahrer, 1 durch PKW umgefahren und 2 sind ohne Einwirkung anderer gestürzt - dies alles in 3 Jahren), aber scheinbar wollte man ausprobieren, wie sich der derzeitig angeordnete Zustand so macht.
Habe das heute auch zum ersten Mal gehört - Die Behörde ist in so einem Verfahren ja ständig im Vorteil, weil nur sie diese Informationen hat (nebst Unfallzahlen) und man selbst die höchstens nebenbei vom Gericht mitgeteilt bekommt.
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Ich staune ja, dass diese (deinen Schilderungen zufolge) offensichtlichen Laien ausgerechnet solche Spitzfindigkeiten kennen.
Wahrscheinlich hatten die schon'mal Probleme und stellen jetzt immer Schilder 'auf Probe' auf :p - da man ja, so entnehme ich das der Schilderung des von dir wiedergegebenen Richters, anscheinend dagegen nicht (sinnvoll) vorgehen kann.
 
Hast du dafür ein Beispiel oder die Version für 5-jährige?

Ich hatte Dich für etwas älter gehalten :-) Sehr viel einfacher geht's nicht. Ich versuch's noch mal:

Erster Schritt: Liegen überhaupt die Voraussetzungen für eine Radwegbenutzungspflicht vor? = erheblich über die allgemein mit der Teilnahme am Straßenverkehr hinausgehende Gefahr der Fahrbahnbenutzung aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse (BVerwG: Bei 2.500 Kfz/24 h, also durchschnittlich 100 pro Stunde bzw. 50 je Richtung und Stunde bei 70 Stundenkilometer zulässiger Höchstgeschwindigkeit ohne besondere Schikanen nicht; ist aber nur Anhaltspunkt; generell gilt: Die typische Durchschnittslandstraße rechtfertigt keine Benutzungspflicht. Kommt erhöhtes Verkehrsaufkommen, Steigung/Gefälle, enge Fahrbahn oder sonst was in der Art dazu, sind die Gerichte bisher immer flott bei der Hand gewesen mit der Erlaubnis für Radwegzwang) Falls nein: Schilder müssen weg

Zweiter Schritt: Falls ja, steht der Behörde bei der Anordnung Ermessen zu. Wenn klar ist, dass der Radweg mehr Schaden stiftet als er Sicherheit bringt, darf die Plficht nicht angeordnet werden. Der Radweg muss den Anforderungen der Vwv-StVO entsprechen, wenn nicht gerade besonders heftige Gefahren zu verzeichnen sind. Wenn der Radweg mehr Schaden stiftet als er Sicherheit bringt, ist die Benutzungspflicht ebenfalls unverhältnismäßig. Wenn die Behörde ihr Ermessen korrekt ausgeübt hat, dürfen die Schilder stehen bleiben. Falls die Behörde ihr Ermessen nicht korrekt ausgeübt hat, kann sie das noch nachholen. Falls sie das nicht tut, steht der Behörde nach Ansicht mancher Juristen nochmal Ermessen darüber zu, ob und wann sie die Schilder entfernen lässt. Das halte ich persönlich allerdings für falsch. Wenn die Radwegbenutzungspflicht rechtswidrig ist, müssen die Schilder weg. Das sehen die Gerichte ganz überwiegend auch so.
 
Wahrscheinlich hatten die schon'mal Probleme und stellen jetzt immer Schilder 'auf Probe' auf :p - da man ja, so entnehme ich das der Schilderung des von dir wiedergegebenen Richters, anscheinend dagegen nicht (sinnvoll) vorgehen kann.

Na ja, laut Richter wird es beim nächsten Aufstellen (bzw. Anordnen) der blauen Lollis sehr schnell gehen und wenn die Behörde bis dahin ihre Akten bezüglich der Anordnung nicht gerichtsfest macht, wird die Entscheidung zugunsten des Widersprüchlers ergehen. Eine Spitzfindigkeit ist's vielleicht, aber richtig wurde sie nicht ausgeführt.

@vorTrieB Danke dir, das war ausreichend einfach genug. Ich werde die Anträge einfach mal probieren und mich dabei auf die 2-3 wichtigsten Hassradwege beschränken. Die anderen darf dann die böse Gruppe haben, die hier alle Radwege wegklagt.;)
 
Was ich hier lese, klingt doch wirklich vielversprechend. :daumen:

7 Unfälle über 3 Jahre verteilt finde ich allerdings statistisch jetzt nicht soo aussagekräftig, als dass man von einem Jahre "Probe" sich wirklich neue Erkenntnisse erwarten könnte. Da hatt ja ein einzelner Fall mehr oder weniger im Jahr u.U. gravierende Auswirkungen. Nur mal interessehalber: wenn jetzt mehr passierte als vorab, dann nehmen sie die Schilder im Oktober wieder weg?? Muss der Unfall dafür auf der Straße oder dem Radweg passieren oder wäre das egal? Also so rein interessehalber nur mal in die Runde gefragt...

Weiß man eigentlich vorab, welcher Richter zuständig sein wird oder ist nur die Kammer klar und die Wahl des Richters Zufall?
 
Wenn ich Beinbiests Bericht lese, bekomme ich ja glatt auch mal Lust, im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Cottbus ein paar Anträge zu stellen :)

Die Besetzung der Kammern kann sich schon mal ändern. Normalerweise bleibt sie aber mindestens ein Jahr und so lange, wie der Geschäftsverteilungsplan gilt, unverändert. Schließlich gibts das Recht auf dem vom Gesetz vorgesehenen Richter & muss die Verteilung der Fälle strikten Regeln gehorchen.
 
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Erkner und W'dorf (LOS) auch verwaltungstechnisch zu CB gehören wie LDS? Oder ist das dann FFO? Hm, es macht Arbeit, aber wenns lohnt... :rolleyes: Zwischen Erkner und Neu Zittau ist auch so ein einseitiger Radweg, tiefer gelegen, Pflaster...
 
Wenn ich Beinbiests Bericht lese, bekomme ich ja glatt auch mal Lust, im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Cottbus ein paar Anträge zu stellen :)

Tu' dir keinen Zwang an. Wenn du Ziele brauchst:
Königs Wusterhausen OT Neue Mühle/Zernsdorf (K6153 - Zernsdorfer Straße) und später auch in Kablow (selbe Straße, die dort erstmal Kablower CHaussee und auch mal wieder Zernsdorfer Straße heißt) wäre IMO einfach, weil: Selbe Straße, selber oder zumindest vergleichbarer Radweg, aber nicht durchgängig beschildert. Könnte auch sein, dass sie gerade am Abbauen waren, als ich es das letzte Mal gesehen hab (letzten Sommer). In Kablow ist dann nur ein Radweg für eine Seite (bei einer Gefahrenlage müsste ja der Radverkehr in beide Richtungen geschützt werden), der wäre sicher auch nicht so schwer.

In Königs Wusterhausen selbst sollte sich auch einiges finden, bin da selbst zwar nur 1-2 mal durch, aber was ich da gesehen hab, reichte mir.

Fürstenwalde, Spreebrücke wäre auch noch nett (da wäre ein nichtiger Radweg, weil Benutzungspflicht für beide Seiten) und in Bad Saarow in einer Nebenstraße, aber ist ja auch LOS.

Zwischen Erkner und Neu Zittau ist auch so ein einseitiger Radweg, tiefer gelegen, Pflaster...

Das Ding existiert noch? Also physisch? Der war ja schon vor 2-3 Jahren dabei, sich aufzulösen.:eek:
 
Werde demnäxt mal drauf achten, wie die Beschilderung ist. Mit MTB und Trailer dran wird der benutzt, mit Rennrad nicht. Die Straße ist halt schmal und kurvig und lädt leider zum gefährlichen Überholen ein...
 
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Erkner und W'dorf (LOS) auch verwaltungstechnisch zu CB gehören wie LDS? Oder ist das dann FFO? Hm, es macht Arbeit, aber wenns lohnt... :rolleyes: Zwischen Erkner und Neu Zittau ist auch so ein einseitiger Radweg, tiefer gelegen, Pflaster...

Der wurde ja schon mal für mir und nem Kompanen angemahnt. Nur habe ich vom verantwortlichen Herrn nichts mehr gehört. Wird mal Zeit, dass ich dem nochmal auf die Füße trete. Das war letzten Winter...
Das Ding ist kreuzgefährlich und eindeutig rechtswidrig (viel zu klein für eine beidseitige Benutzungspflicht). Ich habe demjenigen damals auch geschildert, dass ich es für sinnvoll halte, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70km/h zwischen Gosen und Neu-Zittau auszuschildern, da die 500m freie 100er Strecke nicht gerade dem Frieden im Verkehr dienlich sind.

Gestern übrigens interessant: Von Spreenhagen Richtung Grünheide/Fangschleuse gab es es zwischendurch zwei beidseitig bentzungspflichtige Radwege. Auf jeder Seite einen. Was ist das denn für ein Blödsinn....
Überhaupt ständige Unterbrechung der Benutzungspflicht bzw. sogar die Aufforderung auf die Straße zu wechseln, da ein eindeutiges "Ende" ausgeschildert war. Nur um 100m weiter wieder nen blauen Lolli zu sehen ... gnaaa
 
Zuletzt bearbeitet:
Wegen Neu Zittau Erkner halt uns mal auf dem Laufenden. Die "100" bis Gosen habe ich nie so wahrgenommen. Aber ein Tipp: nutze die Strecke noch, solange sie offen ist. Die Neue (!) Fahlenbergbrücke zwischen Berlin und Gosen ist baufällig (obwohl nicht alt) und muss abgerissen werden. Momentan laufen die Gewerbetreibenden Sturm, dass es eine Behelfsbrücke gibt, aber es ist kein Geld dafür da. Selbst mit Rennrad kommt man dort dann nicht mehr lang. Was das für den automobilen Verkehr auf den beiden Umleitungsstrecken bedeuten wird, kann man sich ausmalen...

Spreenhagen - Grünheide fahre ich nur den südlichen Teil, da ist der Radweg nur auf einer Seite. Was Du schilderst muss neu gebaut sein und wohl noch umgeschildert werden...
 
Wegen Neu Zittau Erkner halt uns mal auf dem Laufenden. Die "100" bis Gosen habe ich nie so wahrgenommen. Aber ein Tipp: nutze die Strecke noch, solange sie offen ist. Die Neue (!) Fahlenbergbrücke zwischen Berlin und Gosen ist baufällig (obwohl nicht alt) und muss abgerissen werden. Momentan laufen die Gewerbetreibenden Sturm, dass es eine Behelfsbrücke gibt, aber es ist kein Geld dafür da. Selbst mit Rennrad kommt man dort dann nicht mehr lang. Was das für den automobilen Verkehr auf den beiden Umleitungsstrecken bedeuten wird, kann man sich ausmalen...

Spreenhagen - Grünheide fahre ich nur den südlichen Teil, da ist der Radweg nur auf einer Seite. Was Du schilderst muss neu gebaut sein und wohl noch umgeschildert werden...

Meinst du die Brücke über den Gosener Kanal? Die letztes Jahr schon baufällig war und dann aufgefallen ist, dass das ganze Ding abgerissen werden kann?
 
Ja, genau die. Planung geht von 2 Jahren für Abriss + Neubau an selber Stelle aus. Kenne keine kurze Umfahrung. F'hagen-Erkner oder untenrum Schmöckwitz. Die entstehende Sackgasse aus Richtung Berlin ist dann sicher prima für "Kopp-runter-und-Drücken" Einheiten geeignet, der Radweg mehr oder weniger obsolet. Obwohl, die Baufahrzeuge werden die Fahrbahn ordentlich verschmutzen...
 
Ja, genau die. Planung geht von 2 Jahren für Abriss + Neubau an selber Stelle aus. Kenne keine kurze Umfahrung. F'hagen-Erkner oder untenrum Schmöckwitz. Die entstehende Sackgasse aus Richtung Berlin ist dann sicher prima für "Kopp-runter-und-Drücken" Einheiten geeignet, der Radweg mehr oder weniger obsolet. Obwohl, die Baufahrzeuge werden die Fahrbahn ordentlich verschmutzen...

Da bleibt dann nur die Umfahrung über die "Russenbrücke" ^^
Muss irgendwie am R1 liegen und führt dann auf Höhe des Dämmeritzsee nach Erkner. Dann muss man halt ne 8 fahren :D
 
Hat jemand Erfahrung im Umgang mit Radwegen, die schon länger bekannt sind (also abgelaufene Widerspruchsfrist)? Ist "Antrag auf Überprüfung" mit anschließender Klage gegen den Bescheid ein gangbarer Weg?

Hallo Beinbiest,

Wir erwarten in Kürze eines der Urteile im Verfahren Kleinmachnow, welches sich auf die bestehe Beschilderung nach Ablauf der 1 Jahresfrist - Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht, bezieht.

Das wird wahrscheinlich interessant, da wir eine Berufungsantrag am OVG prüfen werden.

Bitte mal Kontaktdaten an mich senden.

Radaktive Grüße
P.Weis

[email protected]
 
Da bleibt dann nur die Umfahrung über die "Russenbrücke" ^^
Muss irgendwie am R1 liegen und führt dann auf Höhe des Dämmeritzsee nach Erkner. Dann muss man halt ne 8 fahren :D
Meinst Du die relativ neue Holzbrücke und direkt folgende Triglawbrücke? Dann hoch zum Fürstenwalder Damm (oder Split unten am Dämeritzsee lang) und durch Erkner durch. Achtung: hier beidseits gefährliche Radwege, schmal, stark bevölkert, teils unmögliche Wegführung und hohe Gefährdung in den Kreisverkehren. Ich meide die Friedrichstraße zwischen den beiden Kreiseln und nehme den Weg über die neugebaute Baekeland-Brücke am großen Bahnhofs-Parkplatz vorbei...

Die Fahlenbergbrücke soll ab Ende 2014 abgerissen werden. Zur Zeit werden Unterschriften für den vorherigen Bau einer Behelfsbrücke gesammelt.
 
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