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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Nee, ist klassisch. Nicht jeder weiß, wie man eine Onlein-Petition unterzeichnet... Am meisten triffts wohl Pendler und Kunden der betroffenen Märkte. Folgerichtig Unterschrift gerne zu leisten z.B. bei DRK-KKH Köpenick, Tankstellen entlang der betroffenen Straße, Gemeindeämtern der angrenzenden Orte und den Geschäften des Müggelparks Gosen. Wer unterschreiben will, wird eine Möglichkeit finden.
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Gut zu wissen. Kann man ja mal bei der Hausrunde gleich mitmachen.
Wobei ich schon ne gute Umfahrung habe :D Einfach über Grünau und Wernsdorf, obwohl das Stück am Adlergestellt echt shice ist.

Ich hab nochmal nachgeschaut: Ja muss wohl die Triglawstr. sein.

Die Friedrichstraße ist doch harmlos oO Wer fährt denn da bitte auf dem Radweg? :D
Die RWBP wird gekonnt ignoriert, zumal da eh 30 ist und außerdem liegen da auch schon Widersprüche beim Herrn S. (Name ist mir wieder eingefallen) vor.
 
Anbei das Protokoll von meinem Ortstermin.
Darin angegeben auch das Urteil, dass das Urteil des BVerG vom 16.04.2012, 3 B 62.11 - "Von der Mindestbreite kann abgewichen werden", relativiert: VGH Bayern 22.04.2013, 11 B 1226.71. Leider habe ich es in keiner frei zugänglichen Form gefunden und wäre für einen Hinweis dankbar, falls es jemand anderes findet.

Zu der einen Vermutung von vor wenigen Tagen, ob Schilder auf Probe eine gewiefte Möglichkeit der Behörde sind, Widersprüchen und Klagen aus dem Weg zu gehen, habe ich in einer Newsgroup folgenden Link gefunden: Behörde erteilt Ausnahmegenehmigung, so dass der Widersprüchler nicht mehr selbst betroffen ist.
 

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Für die Veröffentlichung des Protokolls: Vielen Dank! Wie gesagt: Von einer solchen Verfahrensweise habe ich bisher noch nie gehört. Das hat was, finde ich, auch wenn schöner gewesen wäre, wenn Richter Vogt die Behörde gezwungen hätte, die Schilder zu verhüllen oder abzukleben, bis die Behörde überhaupt mal erst anfängt, ernsthaft über die Rechtmäßigkeit nachzudenken.

Die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung zur Zulässigkeit von eigentlich zu schmalen Radwegen bei besonderer Gefährdung ist hier und der BayVGH mit seinen Anweisungen zur Ermessenausübung bei Verhängung von Fahrbahnverboten hat das Aktenzeichen 11 B 12.2671 und ist hier zufinden.
 
Das mit der Ausnahmegenehmingung höre ich zum ersten Mal und finde es ein starkes Stück. Die muss man dann immer bei sich führen, am besten laminiert am Trikot baumeln lassen: "Ich darf das", oder wie?!
 
Für die Veröffentlichung des Protokolls: Vielen Dank! Wie gesagt: Von einer solchen Verfahrensweise habe ich bisher noch nie gehört. Das hat was, finde ich, auch wenn schöner gewesen wäre, wenn Richter Vogt die Behörde gezwungen hätte, die Schilder zu verhüllen oder abzukleben, bis die Behörde überhaupt mal erst anfängt, ernsthaft über die Rechtmäßigkeit nachzudenken.

Die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung zur Zulässigkeit von eigentlich zu schmalen Radwegen bei besonderer Gefährdung ist hier und der BayVGH mit seinen Anweisungen zur Ermessenausübung bei Verhängung von Fahrbahnverboten hat das Aktenzeichen 11 B 12.2671 und ist hier zufinden.

Du bringst mich gerade auf eine Idee, was das Schild auf meinem Arbeitsweg betrifft, welches ja nach ein paar Tagen ständig wieder ordentlich da steht... sehr gut :). Das muss ich aber wirklich in einer Nacht und Nebelak...
Ich glaube, ich muss mal kurz Zigaretten kaufen gehen ;)
 
Die Straßenverkehrsbehörde LDS überprüft laut eigener Aussage derzeit alle benutzungspflichtigen Radwege.:eek: Scheinbar haben sie doch meine Anträge vom 24.02.2013 erhalten, die wohl derzeit abgearbeitet werden.
Widersprüche entsprochen:
  • Wildau, Freiheitstraße & Jahnstraße
  • KW, Gerichtsstraße
Derzeit noch ausstehend:
  • Karl-Marx-Straße L30 KW, OT Niederlehme
  • L401, KW bis Zeuthen

Überprüfungsanträge (ebenfalls noch ausstehend):
  • Wernsdorfer Straße (L301), Wernsdorf (Ab Grenze Schmöckwitz) bis:
  • Dorfstraße (L301), Wernsdorf bis:
  • Niederlehmer Chaussee (L30), Wernsdorf bis:
  • Niederlehmer Straße (L30), Wernsdorf bis:
  • Wernsdorfer Straße (L30), Ziegenhals (Ende Ecke Birkenweg)
  • Schillerstraße, Zeuthen bis Stadtgrenze Zeuthen/Eichwalde
  • Karl-Marx-Straße (K6153), Zernsdorf (ab Schleuse)
Die Gerichtsstraße in KW hat gar nicht mal so wenig Verkehr (IMO), verblüffend, dass sie die Benutzungspflicht dort aufgehoben haben. Das lässt hoffen, dass auch den anderen Anträgen entsprochen wird. Bin vollkommen überrascht! :eek:
Schön, dass sie umsetzen, was ihnen der Richter erklärt hat.:daumen:
 
Aber wirklich! Ich nehme an: Die Ansagen des Verwaltungsrichters in Wildau wirkten tatsächlich erheblich motivierend auf die Behörde :) Große Klasse!
 
Ein leider nicht ganz erfreuliches Update zur Sputendorfer Straße in Stahnsdorf:

Die Gemeinde Stahnsdorf hat gegen die verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Aufhebung der RBWP auf der Sputendorfer Straße Widerspruch eingelegt und wird wohl dagegen klagen :eek: Da sitzen ganz offensichtlich nicht gerade sonderlich progressive Vertreter, denen zudem die aktuelle Rechtslage nur unzreichend bekannt zu sein scheint :rolleyes:

Irritierte Grüße von der Mücke
 

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Ist doch gut, der Richter wird ihnen erklären wie die Rechtslage ist, dann sind sie beim nächsten Mal einsichtiger.
 
Welches Gericht ist denn für Hennigsdorf zuständig? Ich hätte da ein paar Straßen, wo mich die Schilder wirklich ärgern.
 
Ein leider nicht ganz erfreuliches Update zur Sputendorfer Straße in Stahnsdorf:

Die Gemeinde Stahnsdorf hat gegen die verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Aufhebung der RBWP auf der Sputendorfer Straße Widerspruch eingelegt und wird wohl dagegen klagen :eek: (...)
Mir ist absolut schleierhaft, wie man eine Benutzungspflicht für dieses "Etwas" - rechtfertigen könnte :eek:.
Das Ding ist ja lebensgefährlich :(. Naja, vielleicht geschehen noch Zeichen und Wunder. Irgendwann MUSS doch die aktuelle Gesetzeslage umgesetzt werden. Kann man eigentlich nicht das VG Potsdam wegklagen, wegen Befangenheit und Rückständigkeit oder so?:mad:
 
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