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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Hey mal was ganz anderes! Seit wann stehen Am Treptower Park eigentlich diese "Radwegbenutztungspflicht aufgehoben" Schilder?
:eek::eek::eek:

Bauen die Jungs von der Verkehrslenkung jetzt in den leerstehenden Teilen des THF-Gebäudes Gras an oder was? Das würde außerdem erklären, warum die immer so langsam sind...
Wenn das jetzt mit solchen Schildern losgeht, bin ich seeeehr gespannt, was wir auf diesem Kanal so in nächster Zeit erleben... mag gar nicht anfangen zu fantasieren...:p

Gruß, svenski.
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Hey mal was ganz anderes! Seit wann stehen Am Treptower Park eigentlich diese "Radwegbenutztungspflicht aufgehoben" Schilder?
Vor zwei Wochen ist mir das noch gar nicht aufgefllen, als ich mal Richtung O2 World unterwegs war. Mir war so, als wenn da noch die Gehweg mit Radfahrer frei-Schilder standen.
Heute im Auto fiel mir das Schild direkt ins Blickfeld.
Also ab jetzt auch mit Hinweis an die Autofahrer, dass man ganz legal auf der Straße fahren darf :daumen:

Meinst Du zwischen Zenner und (fast bis zum) Bahnhof?
Die stehen mindestens schon seit Winter. :) Also ich meine, dass mir die das erste Mal aufgefallen sind, als Schnee lag. Also vllt Ende 2014?
Kurz vorm Tunnel muss man aber leider wieder auf den Bordstein hoch. (Doof, wenn man doch eigentlich geradeaus weiter will.)

Bin letztens dort wieder auf der Straße gefahren und just als ich an einem der ~3 Schilder vorbei bin, hupte mich ein Autofahrer an, was ich denn auf der Straße zu suchen hätte. :confused:
 
Ich sag ma so: wenn Dir das Schild als Automobilist ins Auge sticht, als Radfahrer jedoch nicht... dann hat der Schilderaufsteller doch so richtig mitjedacht. :daumen:
Das erste Schild ist direkt hinter der Linkskurve, wo man sich als Autofahrer erstmal auf die Spur konzentriert. Ausserdem ragt der Baum ziemlich davor. Ich habs auch nur gesehen, weil ich Beifahrer war.
 
Hab mich extra nochmal umgeschaut. Alles beim alten.

Hab heute extra angehalten und mich auf den Radweg Fußweg gestellt, um das mithilfe eines sogenannten fotographischen Apparates festzuhalten (das war sooo demütigend, hoffentlich hat's keiner gesehen :oops:).

Definitiv neu beschildert: Hinter'm Bahnübergang (Richtung Mellensee):
IMG_20150617_155123160.jpg

Wie immer beschildert: Kurz vor'm Ortsausgang (Richtung Mellensee):
IMG_20150617_155407105.jpg

Keine Ahnung, ob neu oder alt, weil heute zum 1. Mal gesehen: Gleiche Stelle wie davor, nur um 180° gedreht (Richtung Zossen):
IMG_20150617_155418781.jpg
 
Außerhalb der Ortschaft im 60er Bereich ist immernoch das Ding benutzungspflichtig:(
 
@alsi
Stimmt, aber da gibt’s in der Gegend noch schlimmere:
  • Zossen, Gerichtsstraße (innerörtlich, beidseitige Benutzungspflicht → Nichtigkeit (weiß aber nicht, ob in beide Richtungen, also nach Zossen und von Zossen) aber dank Einkaufsmöglichkeiten kreuzgefährlich)
  • L791, Hauptstraße, Mellensee (linke Seite auf 100-200m) bei Tempo 30!
  • Auf der B96 Richtung Waldstadt/Wünsdorf (Wurzelspaß in Handesbreite)
  • K7227 Richtung Rehagen/Alexanderdorf (ebenfalls Wurzelspaß und total unnötig, weil kaum Verkehr)
  • die ollen Radwege in Blankenfelde (alle! sogar die, die ich noch nicht kenne :p)

Leider alles im Wirkungsbereich vom VG Potsdam :crash:, da mach ich erst Widersprüche, wenn die vom übergeordneten Gericht eins auf die Finger bekommen haben (und meine Schlachtfelder in LDS abgearbeitet sind).
Vom Straßenverkehrsamt LDS gab's bezüglich L301/L30 von Wernsdorf bis Zernsdorf noch keinen Piep. Bei meiner letzten Erinnerung in einer anderen Sache waren sie hurtig und schickten an jedem darauffolgenden Tag einen Bescheid. Ich warte noch bis Ende Juni und überlege mir dann einen weiteren Schuss vor den Bug für die. Weiß noch nicht ob als Untätigkeitsklage oder als Antrag auf aufschiebende Wirkung in einer anderen Sache, wo ein einzelnes Schild in einer eigentlich abgeschilderten Straße (Wildau, Jahnstraße) wieder steht.
 
*einfach nur grad mal eben Freude ausdrück*:

Irgendwann mal
Beizeiten sollt ich mir dieses Thema mal genauer anschauen. Wer hier eigentlich was wie beantragt, verklagt, was auch immer hat. Aber weil sich das so oder so noch hinziehen wird, möcht ich DANKE sagen für die freie Fahrt auf der Straße in der Wildauer Ortsdurchfahrt! Jippppiiiiie! So toll! :) :daumen::daumen::daumen:
Wie es in Zeuthen aussah, weiß ich jetzt schon wieder gar nicht mehr *huups*, aber wenn die da auch nicht mehr stehen, dann natürlich auch mächtig großes Danke dafür! :daumen::daumen::daumen:

Diese Woche wurde überraschenderweise die L40 in Wildau zwischen Richard-Sorge-Straße und Amtsgericht endlich richtig beschildert, nur 6 Monate nach Bescheid :rolleyes:, soweit ich gesehen habe mit Zeichen 239 + Zusatzzeichen 1022-10.
Hatte ich nicht mehr für möglich gehalten, aber letzendlich doch gut. :daumen:

Habe heute auch in Zeuthen, Schillerstraße das Fehlen der Blaulollis gesehen, aus Richtung Eichwalde kommend haben alle 4 Stück gefehlt. Die andere Seite habe ich nicht sehen können, mir war zu schwindelig, wohl aufgrund der hohen Geschwindigkeit *hust* Anhang anzeigen 236906, aber da fuhr ne Omi schon selbstbewusst auf der Straße (die der eigentliche Grund dafür war, dass mir das Fehlen der Schilder aufgefallen ist :oops:).
Werde meine sich in der Vorbereitungsphase befindende Untätigkeitsklage deswegen erstmal auf Eis legen, da meine Überprüfungsanträge nun scheinbar doch abgearbeitet werden, aber auch, weil ich bei den übrigen Strecken (die nicht oft gefahren werden) erstmal gucken muss, ob die Schilder da überhaupt noch stehen.
Die Bescheide können mir sowieso gestohlen bleiben, solange die Benutzungspflicht weg kommt.
 
Am Donnerstag, 23. Juli, 10 Uhr, steht am Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, Erdgeschoss, Saal 015, die Verhandlung über die Radwegbenutzungspflicht in Velten an der
1. Breite Straße / Germendorfer Straße zwischen Poststrasse und Uhlandstrasse ( L 172 , Tempo 50, rund 6000 Kraftfahrzeuge je 24 Stunden),
und
2. Viktoriastrasse (ebenfalls Tempo 50, aber nur rund 3000 Kraftfahrzeuge/24 Stunden)
an.

Kläger ist Sven Krein. Der setzt sich schon seit längerem für die Entschilderung von Brandenburg ein.

Die Verhandlungen sind wie die meisten Gerichtstermine hierzulande: öffentlich. Ich fahre (bei schönem Wetter schön langsam & entspannt mit dem Fahrrad) hin & höre mir das an. Mal schauen, ob Richter Steiner auch in diesen Fällen hart bleibt... Von Rechts wegen sind die Radwegbenutzungspflichten an beiden Stellen in meinen Augen eindeutig aufzuheben.
 
Bei schönem Wetter, langsam und entspannt :) würde ich vielleicht mitkommen wollen......wäre der erste Gerichtstermin, den ich als Zuschauer betrete und bin an der Sache an sich ja etwas interessiert.
Abwarten....is natürlich etwas blöd, dass ich es bei dem Thema vom Wetter abhängig mache, aber so ist es nun mal :)
 
was ich so mitbekommen habe, was so unter der Robe im Gerichtszahl getragen (oder nicht getragen) wurde...:rolleyes:, bunt bedruckte Bermudashorts sind noch harmlos
 
Endlich mal eine Antwort vom Straßenverkehrsamt bekommen:
L 301, Wernsdorf: "pflichtige Benutzung z.B. wegen des Streckenverlaufs notwendig"
L 30 Wernsdorf bis Niederlehme (und auch K 6153 Zernsdorf): "besondere Gefahr nicht erkennbar" -> Soll wohl heißen, da wird abgeschildert, zwischen den Zeilen steht aber, dass es dauern wird (Stichwort: Baulastträger)

Bis auf die L 301 in Wernsdorf schon mal gut, der Streckenverlauf ist dort auf keinen Fall besonders gefährlich, allerhöchstens das Verkehrsaufkommen könnte ein Indiz sein. Ich werde mir mal überlegen, dagegen vorzugehen, vor allem da dort auch objektiv nur sicher auf der Straße gefahren werden kann.

Weiß jemand auf die Schnelle worauf die damit hinaus wollen:
Gleichfalls bitten wir Sie, uns mitzuteilenen, ob Sie ihre Überprüfungsersuchen als Widersprüche sehen. Dann würden Sie nach abschließender Entscheidung Widerspruchsbescheide erhalten. Diese wären ggf. kostenpflichtig. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Widersprüche zurückzunehmen.

Widerspruch ist für mich dort aufgrund der Frist unmöglich, hatte bisher im Sinn, dass es auf Überprüfungsersuchen ebenfalls einen Bescheid gibt (nur halt keinen Widerspruchsbescheid), gegen den dann Klage möglich ist?

Wäre es eigentlich auch möglich, Klage zu erheben und die Begründung nachzureichen?
 
Völlig richtig: Wenn Du schon vor mehr als einem Jahr auf die Schilder gestoßen bist, ist ein Widerspruch nicht zulässig & müsste schon aus dem Grund abgewiesen werden. Ich würde der Behörde ungefähr so schreiben: Werten Sie mein/e Schreiben an Sie bitte jeweils als Antrag, die genannten Radwegbenutzungspflichten aufzuheben, und nicht als Widerspruch gegen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht. Erteilen Sie mir bitte rechtsmittelfähige Bescheide, soweit Sie die Radwegbenutzungspflicht nicht wie von mir beantragt aufheben.
 
Wieder mal Danke, vorTrieB!
Hab nochmal nachgeguckt: Im Schreiben aus 2013 steht das sogar wortwörtlich so drin, sogar mit Paragraphen und so, eindeutiger geht's eigentlich gar nicht mehr :rolleyes:.
Aber sei's drum, dann verbinde ich das gleich mit einem Antrag auf Akteneinsicht.
 
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