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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Am Donnerstag, 23. Juli, 10 Uhr, steht am Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, Erdgeschoss, Saal 015, die Verhandlung über die Radwegbenutzungspflicht in Velten (...)
(...)
Ich fahre (bei schönem Wetter schön langsam & entspannt mit dem Fahrrad) hin & höre mir das an. Mal schauen, ob Richter Steiner auch in diesen Fällen hart bleibt... Von Rechts wegen sind die Radwegbenutzungspflichten an beiden Stellen in meinen Augen eindeutig aufzuheben.
Und, wie war's? Wird der "Steini" langsam mürbe?
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Und, wie war's? Wird der "Steini" langsam mürbe?

Nun ja, er scheint seine Rechtsauffassung allmählich etwas anzupassen...:) Noch sind die Urteile nicht verkündet. Richter Steiner & seine Kollegen werden aber wohl zumindest die Victoriastraße freigeben. Ich warte jetzt mal ab, was Sven Krein von der Urteilverkündung meldet & werde an noch etwas ausführlicher schreiben, wie es war.
 
Siehe da:
http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Velten-Radfahrer-duerfen-auf-der-Strasse-fahren
Sven Krein hat Erfolg auf der ganzen Linie. Sogar auf der Breiten Straße (L172) mit ihren 7000 (Kläger) bis 12000 (Behörde) Autos pro Tag hebt die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam die Radwegbenutzungspflicht auf. Das zeichnete sich so während der Verhandlung noch nicht ab. Richter Steiner begann mit der schrägen und so bei keinem anderen Verwaltungsgericht zu findenden Ansage, dass für ihn & die Kammer die Widmung und die Verkehrsfunktion der Straße von Bedeutung ist und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu sehr beeinträchtigt sein darf. Davon sei bei einer recht stark befahrenen Straße mit Durchgangsfunktion und 6 bis 7 Metern Breite auszugehen, weil Autos Radfahrer bei Gegenverkehr nicht gefahrlos überholen können & dann halt bremsen müssen. Sven Krein und Rechtsanwalt Eberhard hielten dagegen: Die L172 sei keine Straße mit Durchgangsverkehr mehr. Bis zum Bau der Radwege habe es dort keinerlei Probleme gegeben & sei schon von daher weit und breit keine über die allgemein mit der Teilnahme am Straßenverkehr hinausgehende Gefahr zu sehen. Außerdem entsprechend kombinierte Geh- und Radweg innerorts nicht den einschlägigen Empfehlungen und fehlte es ihnen jedenfalls streckenweise an Breite. Welcher Gedanke schließlich das Rennen gemacht, weiß ich noch nicht; ich hoffe, Sven Krein schickt mir die Urteilsbegründung, wenn die vorliegt.

Zur Victoriastraße hatte Richter Steiner schon in der Verhandlung klare Ansagen gemacht: Eine innerörtliche Straße mit höchstens gut 4000 Autos im Tag sei der Normalfall und nicht besonders gefährlich, auch wenn es dort wegen Ein- und Ausparkerei, Einfahrten und Einmündungen sowie Türe öffnen ohne Gucken schon zu bösen Unfällen kommen kann. Aufschlussreich wurde es, als der Behördenmensch aus Velten argumentierte: Es habe seit Jahren keine Unfälle gegeben, die Regelung sich also bewährt. Auf der Straße zu fahren, wäre unvernünftig. Das finde er privat ja auch & könne er Straßenradler nicht verstehen, sagte Steiner. Aber das Gesetz sei da insoweit klar & müsse das Radfahrern überlassen bleiben.
 
Es habe seit Jahren keine Unfälle gegeben, die Regelung sich also bewährt. Auf der Straße zu fahren, wäre unvernünftig. Das finde er privat ja auch & könne er Straßenradler nicht verstehen, sagte Steiner.
Hat er damit nicht ganz klar Unvoreingenommenheit bestätigt. Damit ist er doch de beste Mann für diese Fälle. :daumen:
 
Gute Sache und Gratulation zum Erfolg!
Aber:
Richter Steiner begann mit der schrägen und so bei keinem anderen Verwaltungsgericht zu findenden Ansage, dass für ihn & die Kammer die Widmung und die Verkehrsfunktion der Straße von Bedeutung ist und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu sehr beeinträchtigt sein darf.

Auf der Straße zu fahren, wäre unvernünftig. Das finde er privat ja auch & könne er Straßenradler nicht verstehen, sagte Steiner.

Das macht mich auf so vielen Ebenen so sauer, ich hoffe nur, dass das OVG BB ihm seine anderen, weniger erfreulichen Urteile bald mal um die Ohren haut und dieser Richter niemals befördert wird.

Eine private Meinung darf er ja haben, aber er sollte sie vor dem Gerichtssaal lassen, vor allem, wenn sie derart unsachlich ist.
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Wenn die Behördenmenschen jetzt begreifen, wie der zuständige Richter "tickt", dann ist ja ev. auch mal eine sinnige Entscheidung ohne richterlichen "Rat" möglich. Sollte die Verfahren doch deutlich beschleunigen. :rolleyes:

Es ehrt den Richter, wenn er seine private Meinung so wenig in seine aktuellen Entscheidungen einfließen lässt. Aber dafür ist er ja auch eigentlich Richter. :)
 
Es ehrt den Richter, wenn er seine private Meinung so wenig in seine aktuellen Entscheidungen einfließen lässt.
warum tun sich Leute Jobs an wo man sich jeden Tag verbiegen muss ? Das macht doch irgendwann krank :confused:

Von Politikern weiß mans ja. Die tun das aber freiwillig. Politiker kann aber auch nicht jeder.:D
 
Ich würde das nicht als "verbiegen" ansehen. Wenn er Radfahrer wäre, müsste er genauso unbeeinflusst entscheiden und sich in manchen Fällen vl. auch "verbiegen". Wer sollte dann überhaupt diesen Job machen? Er ist quasi "Profi" dafür, diese eigene Meinung im Gerichtssaal mehr oder weniger auszublenden. Aber falls er Radfahrer wäre, würde er womöglich häufiger fluchen "warum is denn hier kein Radweg?!" :D
 
Sehe ich ein bisschen anders: Wer die Gesundheit von nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern der "Leichtgängigkeit des (motosierten) Verkehrs" unterordnet, dem ist es schwer zu glauben, dass er bei den Benutzungspflichtsachen objektiv entscheidet.
 
Ich kann nur vermuten, dass er es genau andersrum sieht: Du fährst in seinen Augen auf dem Radweg sicherer. Zumindest interpretiere ich seine obige Aussage so. Er will Dir in dem Sinne nicht "an den Kragen", sondern er sieht den Sicherheitsgewinn auf der Straße für einen versierten (!) Radfahrer einfach nicht. Das Kind gehört auf den Fußweg, die Oma auf den Radweg. Der (eher langsame) Gelegenheitsradler ist auf dem Radweg ev. auch sicherer unterwegs. Und der schnelle Radfahrer fährt mit Sicherheit besser auf der Straße. Das wäre aber viel zu kompliziert und schwer umzusetzen.

In meinen Augen ist die Abschilderung mit folgender Freistellung der Benutzung der Königsweg. Wenn wir mit den Kindern unterwegs sind, sind wir froh, den kombinierten Fußweg mit Radfreigabe benutzen zu dürfen und nicht auf der Straße separiert von den Kindern fahren zu müssen.
 
Man kann eben nicht jeden zufriedenstellen.
Mitlerweile fahren "normale" Radfahrer auch ganz frech auf Fußwegen obwohl sie das nicht dürfen.
Die schauen eine immer ganz blöd hinterher wenn man mal aus dem Auto brüllt "runter vom Gehweg ".
 
Ich kann nur vermuten, dass er es genau andersrum sieht: Du fährst in seinen Augen auf dem Radweg sicherer. Zumindest interpretiere ich seine obige Aussage so.

Anhand der handvoll Urteile, die ich von ihm bzw. der 10. Kammer gelesen habe, kann ich deine positive Sichtweise leider nicht teilen. Dafür weicht er zu sehr von der Rechtssprechung seiner Kollegen (und vor allem höherer Gerichte) ab. Und damit IMO auch vom Willen des Gesetzgebers. Und die Begründungen dafür wurden in den gelesenen Urteilen immer verschwiegen.
Deswegen interessiert es mich auch brennend, was das OVG BB dazu meint.
 
Man kann eben nicht jeden zufriedenstellen.
Mitlerweile fahren "normale" Radfahrer auch ganz frech auf Fußwegen obwohl sie das nicht dürfen.
Die schauen eine immer ganz blöd hinterher wenn man mal aus dem Auto brüllt "runter vom Gehweg ".
Geil! Das musst du mal bei RR Fahrern aufn Radweg bringen! :D
"Runter vom Radweg" *krächtz* *kreisch* ... vorher aber noch hupen :D

Wie dem auch sei. Wird eine Hausrunde also etwas ärmer an blauen Schildern. Vielen Dank @Beinbiest !

Erstaunlich, dass sich Steini hat weichklopfen lassen! Sehr schön!
 
Da freut man sich, dass auf der Südrunde ein elender Radweg endlich nicht befahren werden muss, schon kommt eine neue Baustelle hinzu.
Jetzt aber der Knaller.
In Köpenick auf dem Müggelheimer Damm stadtauswärts (Richtung Müggelheim) hinter der Kreuzung Grüne Trift, hat die Verkehrslenkung nun das Schild 254 aufgestellt (Verbot für Radverkehr).
Ich krieg echt die Hasskappe! :mad: Die wollen echt, dass man erstmal über diese scheiss Ampelkreuzung auf den beidseitig benutzungspflichtigen Radweg vorbei an der StraBa Haltestelle fährt.
Übrigens steht dann an der nächsten Kreuzung wieder so ein roter Lolli. Bei der nächsten Ausfahrt ist dann wieder Ruhe.
Komischerweise stehen die Schilder nicht in die andere Richtung.
Da ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, dass dieses Zeichen nur bei hohem Gefahrenpotential aufgestellt werden darf, ist das ja ein wenig widersprüchlich.
Mhh... wie gehe ich jetzt vor?
Widerspruch an die Verkehrslenkung (meines Wissens gehörte die ganze Strecke dazu) und gleich Antrag auf Überprüfung der Radwegbenutzungspflichten? Das würde ich dann gleich bis Müggelheim durchziehen.

Ich könnte echt kotzen! Da bin ich doch gleich wieder Freiwild, wenn ich da mal langfahre :mad:
 
Die Ecke: ärgert mich so sehr, dass ich sie möglichst vermeide...:(

Von Rechts wegen gilt: Die Voraussetzungen für eine Sperrung für Fahrräder sind im Prinzip die gleichen wie für eine Radwegbenutzungspflicht. Allerdings reduziert sich das Ermessen der Behörde, Sperrung ist schneller unverhältniismäßig als Radwegzwang. Letzter reicht an der Stelle anders als auf der gegenüberliegenden Seite aus der Behörde wahrscheinlich deshalb nicht aus, weil der Radweg nicht mehr straßenbegleitend ist & Du deshalb trotz Schild mit weißem Radler auf blauem Grund da auf der Straße fahren könntest.

Das Vorgehen ist wie immer: Erst mal möglichst sofort Widerspruch & dann mal weiterschauen. Vielleicht fragst Du mal bei Rechsanwalt Andreas Volkmann nach. Der hat in Köpenich ziemlich viel gemacht & vielleicht ja auch schon wegen der Stelle. Wenn das Schild ganz frisch ist, würde ich auch über einen schnellen Antrag auf Anordnung aufschiebender Wirkung des Widerspruchs nachdenken. Wenn die Sache aus Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin halbwegs klar liegt, dürfte das Erfolg haben. Wenn nicht, ist's immerhin nicht so teuer wie eine Klage...
 
Oh Andreas Volkmann? Einfach googlen? Oder hast du Kontaktdaten?
Vielen Dank schonmal.
 
Wäre mal interessant zu ergründen, ob da konkret was vorgefallen ist. Normalerweise soll der Trend ja Richtung weniger Schilder gehen und nicht umgedreht. Baulich geändert wurde doch da nix.

Ich finde, der Radweg ist in BEIDEN Fahrtrichtungen NICHT straßenbegleitend. Dafür ist er einfach zu weit von der Straße weg und durch Bäume (ich würde es sogar "Wald" nennen) getrennt.

Wenn ich Radler auf den Radweg zwingen würde, dann eher in die andere Richtung (stadteinwärts), und zwar wegen der diagonal verlaufenden Tram-Gleise. Die stellen wirklich eine Gefahr dar und reichten auch bei uns in Woltersdorf aus, die Benutzungspflicht auf der Straßenseite mit den Tramgleisen aufrecht zu erhalten. Und das sogar trotz nicht gegebener Voraussetzungen für einen Radweg (Breite unzureichend, Beschaffenheit teils unter aller Sau, Tramhaltestellen direkt auf dem "Radweg").
 
So ähnlich sehe ich das auch. Wenn man allerdings stadteinwärts schon auf der Straße ist, kommt man auch gar nicht erst in die Verlgenheit, die Gleise zu streifen.
Aber ist auch egal. Der Radweg nach Müggelheim ist ja an sich ganz passabel, mich stört einfach nur die Pflicht. Denn wenn ich mit 3 Mann und mehr unterwegs bin, fahren wir so gut wie immer Straße.
Daran stören sich auch nur noch die absoluten Dösbattel.
Was mich daran so ärgert, ist, dass ich genau weiss, dass ich nun an einer Stelle angemault und beschimpft werde, wo es früher nie Probleme gab. Da ist ausreichend Platz, damit Kfzler überholen können. Stattdessen werde ich mir wohl angewöhnen müssen, die Leute an der nächsten Ampel direkt aus dem Auto ziehen zu müssen :mad:
Da kommt jetzt jeder dusselige Fahrleher auf die Idee mich zu belehren...
 
Mhh... wie gehe ich jetzt vor?
Widerspruch an die Verkehrslenkung (meines Wissens gehörte die ganze Strecke dazu) und gleich Antrag auf Überprüfung der Radwegbenutzungspflichten? Das würde ich dann gleich bis Müggelheim durchziehen.

Vorschlag zum Schreiben:
<Addresszeugs>
Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Anordnung des Zeichen 254 an folgenden Straßen:
  • Müggelheimer Straße/Damm Ecke Grüne Trift (eventuell noch die Richtung benennen)

erhebe ich hiermit Widerspruch.

OPTIONAL:
Ich beantrage außerdem, die Vollziehung der Anordnung von Zeichen 254 gemäß § 80 Absatz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung auszusetzen und die Schilder dort zunächst bis zum Abschluss des Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens unwirksam zu machen. Dem Antrag haben Sie stattzugeben, weil mein Aussetzungs- Ihr Vollziehungsinteresse überwiegt. Die Anordnung von Zeichen 254 dort ist offensichtlich rechtswidrig und wird daher nach Lage der Dinge im Widerspruchsverfahren aufzuheben sein. Sie haben daher den Vollzug schon jetzt auszusetzen. Den Eingang Ihrer Entscheidung über die diesen Aussetzungsantrag erwarte ich bis xx.xx.xxxx. Wenn Sie die Vollziehung bis dahin nicht ausgesetzt haben, werde ich ohne weitere Ankündigung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Berlin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruchs beantragen. Das ist unbestritten statthaft und zulässig (vergleichend BayVGH, Beschluss vom 03.09.2010, Aktenzeichen: 11 CS 10.2164, und Beschluss vom 07.12.2006, Aktenzeichen: 11 CS 06.2450, VG Potsdam, Beschluss vom 06.06.2013, Aktenzeichen: 10 L 134/13).

Mfg,

Signatur
---
<Addresszeugs>
Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht (§§ 48, 49 BVwVfG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die folgenden Anordnungen der Radwegbenutzungspflichten (Zeichen xxx):

  • Müggelheimer Damm Ecke 1
  • Müggelheimer Damm Ecke 2
  • Müggelheimer Damm Ecke ...
beantrage ich hiermit die Aufhebung.

OPTIONAL:
Es wird der Behörde vorgeschlagen, die Benutzungspflicht umzuwandeln in freigegebene Gehwege (Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10). Unsichere Radfahrer haben so weiterhin die Möglichkeit, dort zu fahren, wo sie bisher gefahren sind, während erfahrene Radfahrer sicher und StVO-Konform auf der Fahrbahn fahren dürfen, wie es vom Gesetzgeber schon seit 1997 vorgesehen ist.

Mfg,

Signatur

Am besten jedes Zeichen einzeln aufzählen.

Bei den Überprüfungssachen dürfen sie sich 6 Monate (soweit ich mich richtig erinnere) Zeit lassen, dann kannst du eine Untätigkeitsklage einreichen.
Bei den Widersprüchen kannst du sofort losfeuern (sofort = kurze Frist, 4 Wochen dürften angemessen sein).
Kannst natürlich auch erstmal die Fristen und "Drohungen" raus nehmen und derweil Akteneinsicht beantragen (beim Straßenverkehrsamt), um an die Zahlen zum Verkehrsaufkommen zu kommen. Und bei der Polizei anfragen bezüglich der Unfallzahlen. Und anhand dessen nochmal überlegen, ob du vor's Gericht ziehen willst.
 
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