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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Ich vermute: So ist es. Die Förderung wurde allerdings wohl bereits 2008 oder 2009 bewilligt, so dass es schon auch sein kann, dass die EU sie inzwischen nicht mehr widerrufen und zurückfordern kann.

Ich hatte, nachdem ich seinerzeit bei Akteneinsicht gesehen hatte, dass die Radwegbenutzungspflicht für die Förderung von entscheidender Bedeutung war, der Justiziarin des Landkreises signalisiert, dass ich da durchaus bereit bin, auf die finanziellen Belange des Landkreises Rücksicht zu nehmen. Da kam dann nichts. Ich denke deshalb, der Bestand der Förderung ist jetzt sicher.

Es bleibt natürlich dabei, dass der Landkreis die Gefahrenlage wohl deshalb so dramatisch beurteilt hat, weil er auf diese Weise den - als Zusatzangebot auch in meinen Augen sinnvollen - Radweg bekommt. Dass dieser Zusammenhang die Radwegbenutzungspflicht dann wohl auch gleich wieder rechtswidrig macht, haben die Beamten dort seinerzeit entweder nicht gesehen oder nicht wahrhaben wollen. Oder sie setzen auch insoweit auf Richter Steiner. Der hatte ja bis dato noch jede Radwegbenutzungspflicht gehalten.
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Das ist ja schon eine längere Zeitspanne. Nixdestotrotz sind Zeiträume von 10 oder auch 20 Jahren der "Zweckbindung" in anderen Bereichen nicht unüblich. Im Falle des Wegfalls einer der Voraussetzungen für die Bewilligung der Fördermittel muss dann im Zweifel anteilig zurückgezahlt werden. Bedeutet: Jedes Jahr des Hinhaltens zählt. Für die Kasse des Landkreises. Vl. wird das ja tatsächlich ganz unterhaltsam, abhängig davon, welche Taktik die fahren...
 
Welcher Hohlkopf in Brüssel kommt eigentlich auf die Idee, Fördermittel an irgendwelche Zwänge für die Bürger zu knüpfen?
Ich verstehe das nicht ganz. Kann ja eigentlich wieder nur son Ding der Autolobby sein.
"Wenn wir schon Radwege fördern, sollen die gefälligst auch benutzt werden *heul* *heul* *heul* Wir haben ja kein Geld!" :D

Danke für die Info :)
 
Das ist mir auch unverständlich.
Auch Schwimmbäder und Tropical Islands werden gefördert aber keiner gezwungen dort hinzugehen :D
 
Nächste Runde: Das Verwaltungsgericht Potsdam verhandelt am Donnerstag, 11. Februar, 14 Uhr in Sitzungssaal 015, Friedrich-Ebertstraße 32, 14469 Potsdam über meine Anfechtungsklage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf der K6903 zwischen Nudow, Kreisverkehr mit der L79 und Ortseingang Schenkenhorst.

Heute kam noch die zweite Ladung: Gleiche Zeit, gleicher Ort, Thema jetzt zusätzlich auch noch: Die L77 Güterfelde Philippsthal. Dort habe ich ebenfalls Anfechtungsklage gegen die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht erhoben.

Eckdaten: zwei große Kreisverkehre, dazwischen gut drei Kilometer recht feine 6,00 Meter (Behörde) oder 6,90 Meter (meine Messung) breite Fahrbahn, keine scharfen Kurven, keine Einmündungen außer zwei oder drei untergeordneten Waldlwegen, gut 2300 Kraftfahrzeuge je 24 Stunden, kein besonderes Tempolimit. Jahrzehnte lang vor Bau des Radwegs kein Unfall trotz recht zahlreicher Rennradler. Ausnahme: Im Jahr 2006 stürzte angeblich ein Rennradfahrer nach zu knappem Überholen durch ein Auto und erlitt schwere Verletzungen. Ich habe zu dem Unfall nichts gefunden & weiß nicht, ob es den wirklich gab oder was dort geschehen ist.

Ich werde eine ganze Reihe von Beweisanträgen vorbereiten. Schaun wir mal :)
 
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Ich darf ausrichten, dass jemand heute zu frustriert ist, um über den Verlauf zu berichten. :(

Meine Sicht: Leider scheint die Sache nicht allzu gut verlaufen sein, Urteil+Begründung stehen zwar noch aus, doch Richter Steiner kündigte bereits an, dass er der Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 bzw. 100km/h in den beiden Sachen, sowie der Fahrbahnbreite besondere Gewichtung zukommen lässt. Die Argumente betreffend Risiko (keine/kaum Unfälle, geringe Verkehrsbelastung und anderes) wischte er vom Tisch; Es reiche ja schon die abstrakte Gefahr, dass sich zwei Autos und ein Radfahrer gleichzeitig begegnen könnten, was geringe Überholabstände zur Folge hätte (scheinbar zwingend), die eine "erhöhte, vermeidbare Gefährdung" für Radfahrer darstellen.

Wie Richter Steiner die Argumente gewichtet fand' ich recht bizarr (ist halt völlig dem "Erleben auf der Straße" entgegen, sowie auch mein Erlebnis mit Richter Vogt vom VG Cottbus), man muss allerdings betonen, dass ich ihm keine Böswilligkeit unterstellen kann, er gewichtet halt nur sehr, sehr konserativ (Prä-Radfahrernovelle sozusagen).

Positiv wäre noch zu sagen, dass er seine Meinung bezüglich innerörtlicher Radwege zu ändern scheint und für außerörtliche Sachen zum OVG-BB schielt.
 
Jawoll, Richter Steiner ist allen Ernstes der Meinung: Wo Autos auch bei Gegenverkehr nicht gefahrlos überholen können, müssen Radfahrer auf den Radweg, wenn einer da ist. Das gilt auch dann, wenn auf der Straße wie auf der K6903 nicht mal 1500 Autos am Tag unterwegs sind & es deshalb allenfalls in ganz seltenen Einzelfällen mal vorkommt, dass ein Radfahrer wegen Gegenverkehrs nicht sofort überholt werden kann. Absurd. Immerhin ist er auch der Meinung: Entscheidend ist, was als typische Landstraße erscheint. Auf solchen ist Radfahren zulässig und nur wenn im Vergleich zu ihr erheblich erhöhte Gefahren anzunehmen sind, darf Radwegzwang verhängt werden. Er meint allerdings: Typisch ist eine Landstraße, die allen Richtlinien entspricht & da könnten Radfahrer auch bei Gegenverkehr überholt werden. Ich halte solche Landstraßen für eine seltene Ausnahme & gerade nicht typisch. Außerdem steht in den Richtlinien, die ich kenne, für wenig befahrene Landstraßen nicht von 7 oder gar 8 Metern Fahrbahnbreite...

Fast genau so bizarr: Richter Steiner wollte sich noch nicht festlegen, konnte sich aber durchaus vorstellen, dass die Verkehrsregelung ermessenfehlerfrei getroffen wurde, auch wenn die Behörde wegen der Auflage im Förderbescheid zum Zeitpunkt der Straßenverkehrsregelung schon gar nicht mehr anders konnte. Man könne die Radwegbenutzungspflicht ja auch wollen, wenn man zu ihr schon verpflichtet sei. So was schräges habe ich noch nie gehört. Auch das würde, je nachdem wie die Kammer entscheidet, eine Frage sein, über die auch das Oberverwaltungsgericht noch mal nachdenken könne.

Schaun wir mal, wird aber wohl noch ein paar Jahre dauern, bis auf L77 & K6903 Fahrbahnradeln wieder legal ist...

Sehr nett: Herrn Beinbiest mal persönlich kennengelernt zu haben :)
 
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Immerhin: Die Berufung hat die Kammer tatsächlich zugelassen, habe ich gestern von der Geschäftsstelle des Gerichts erfahren. Das ist, auch wenn die Klage ohne weitere Aufklärung von irgendwas abgewiesen ist, schon ein großer Erfolg. Das Oberwaltungsgericht wird jetzt zu klären haben, was eine typische Landstraße ist, auf der dann Radfahren auf der Fahrbahn zulässig ist, und ob eine Behörde, die sich den Radwegbau mit mutmaßlich dramatischer Übertrreibung und Fehlbewertung der Gefahrenlage hat bezahlen lassen, hinterher noch ermessensfehlerfrei Radwegbenutzungspflicht verhängen darf.

Inzwischen ist auch einer der Kleinmachnow Fälle im Berufungsverfahren. Da hatte das Verwaltungsgericht Potsdam seinerzeit noch die Zulassung der Berufung verweigert & mussten Straßenradler & seine Unterstützer noch ziemlich argumentieren. Doch das Oberverwaltungsgericht hat inzwischen entschieden: Die Berufung ist wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Kleinmachnow-Urteile zugelassen. Aus dem Beschluss ergibt sich leider nicht genau, an welcher Stelle die Zweifel der Oberrichter ansetzen. Es dürfte ein Vorentscheidung fürs ganze Verfahren sein. Für die Thälmannstraße hat jetzt die Straßenverkehrbehörde in Beelitz schon klein beigegeben & die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Für den etwas stärker befahrenen Zehlendorfer Damm wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt & denke ich schon: Wird das Oberverwaltungsgericht der bundesweiten Rechtssprechung (zum Beispiel ganz aktuell das Verwaltungsgericht München: Eine Landstraße mit Tempo 100 und rund 2400 Autos pro Tag ist der Normalfall; es liegt keine besonders erhöhte Gefahr vor, der die Anordnung von Radwegbenutzungspflicht rechtfertigt) entsprechend Fahrrad-freundlich urteilen. Allerdings: Das kann noch etwas dauern. Zuletzt hat der zuständige erste Senat des Oberverwaltungsgerichts im Oktober über eine Berufung gegen ein im März 2012 verkündetes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin geurteilt...:(
 
Dass Richter Steiner die Berufung zulässt, überrascht mich jetzt weniger, ich hatte den Eindruck, dass dein Befangenheitsantrag auf irgendeiner Ebene gefruchtet hat.

Die Berufung ist wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Kleinmachnow-Urteile zugelassen.

Das Lesen dieses Satzes führt auf jeden Fall zu einem breiten Grinsen. :D

Wie ist das Az. von diesem Urteil vom VG München? Ich find' das nicht und das VG selbst gibt seine Urteile nur gegen Golddoubloonen raus.
 
Es liegen inzwischen die Urteilsbegründungen sowohl zur K6903 alsauch zur L77 vor. Sie sind, auch wenn das Ergebnis ja längst bekannt war, enttäuschend. Das Gericht geht auf kein Argument ein & urteilt, wie es das immer schon getan hat. Das bewegt sich an der Grenze zur Arbeitsverweigerung, finde ich. Wegen der K6903 habe ich bereits Berufung eingelegt, wegen der L77 mache ich das noch.
 
Stimmt, man bedient sich leider der bekannten Argumentation (Radfahrerenden ist das Bremsen auf einen Bruchteil der Geschwindigkeit, sowie Rücksichtnahme zumutbar, Kraftfahrzeugfahrenden nicht - Die können auch offensichtlich nicht mal einen Abstand von wenigstens 45cm einhalten :rolleyes:). Finde auch die Art, wie das in die Urteilsbegründung eingearbeitet wurde, seltsam belehrend - fast schon süffisant. Könnte und wird jedoch nur mein subjektiver Eindruck sein. Objektiv aber völlig verquer: Die Risikobewertung durch Kollisionen von hinten. :crash:

Viel übler jedoch:
Ein Recht, mit dem Fahrrad auf dem Gehweg die maximal mögliche Geschwindigkeit zu fahren, hat der Kläger jedoch nicht.
Bedeutet wohl das Ende deines Zeitfahrtrainings auf Gehwegen. ;)

Sehr gut, dass du in Revision gehst, wünsche auch viel Erfolg dafür! Hoffentlich wird das bald und auch öffentlich verhandelt.
 
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Ich habe jetzt auch wegen der L77 Berufung gegen die Abweisung meiner Klage eingelegt & sie begründet. Heute bin ich noch mal vor Ort gewesen, um zu schauen. Ich will nämlich den Druck auf die Behörde noch etwas erhöhen & verlange nunmehr auch noch Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der
- K6902 zwischen Schenkenhorst & Güterfelde (wo ein ziemlich kurviger Radweg neben der ziemlich frisch & gut belegten Straße Pflicht ist)
- Großbeerenstraße zwischen L77 und Stadtgrenze (wo innerhalb der geschlossenen Ortschaft Güterfelde so ein viel zu schmaler Radweg auf einem viel zu schmalen Bürgersteig weiß auf blau beschildert ist, obwohl die Behörde dies eigentlich versprochen hatte, aufzuhören)
- L77 Lindenstraße in Stahnsdorf zwischen Sputendorfer Straße und der großen Kreuzung (wo Radfahrer und Fußgänger den Bürgersteig gemeinsam benutzen sollen)

Wie's der Zufall wollte: Als ich an der Ecke Lindenstraße Sputendorfer Straße ankomme, um Fotos zu machen, ist da noch die Polizei zugange und steht der Rettungswagen. Ein aus der Sputendorfer straße kommender Autofahrer hat wohl einen Radfahrer angefahren, der aus Richtung Kreuzung kommend (also auf der falchen Straßenseite) auf dem Bürgersteig unterwegs war. Ein Passant erzählte: Das Auto ist ihm noch über ein Bein gerollt :-(
 
Ich (...) verlange nunmehr auch noch Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der (...)

...L77 von Saarmund in Richtung Philippsthal zwischen Ortsende und Eisenbahnbrücke (wo ein 200 bis 300 Meter kurzes Stückchen Radweg entlang wünschenswert friedlicher Tempo 60-Landstraße zwingend zu benutzen ist)
 
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