vorTrieB
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Ich vermute: So ist es. Die Förderung wurde allerdings wohl bereits 2008 oder 2009 bewilligt, so dass es schon auch sein kann, dass die EU sie inzwischen nicht mehr widerrufen und zurückfordern kann.
Ich hatte, nachdem ich seinerzeit bei Akteneinsicht gesehen hatte, dass die Radwegbenutzungspflicht für die Förderung von entscheidender Bedeutung war, der Justiziarin des Landkreises signalisiert, dass ich da durchaus bereit bin, auf die finanziellen Belange des Landkreises Rücksicht zu nehmen. Da kam dann nichts. Ich denke deshalb, der Bestand der Förderung ist jetzt sicher.
Es bleibt natürlich dabei, dass der Landkreis die Gefahrenlage wohl deshalb so dramatisch beurteilt hat, weil er auf diese Weise den - als Zusatzangebot auch in meinen Augen sinnvollen - Radweg bekommt. Dass dieser Zusammenhang die Radwegbenutzungspflicht dann wohl auch gleich wieder rechtswidrig macht, haben die Beamten dort seinerzeit entweder nicht gesehen oder nicht wahrhaben wollen. Oder sie setzen auch insoweit auf Richter Steiner. Der hatte ja bis dato noch jede Radwegbenutzungspflicht gehalten.
Ich hatte, nachdem ich seinerzeit bei Akteneinsicht gesehen hatte, dass die Radwegbenutzungspflicht für die Förderung von entscheidender Bedeutung war, der Justiziarin des Landkreises signalisiert, dass ich da durchaus bereit bin, auf die finanziellen Belange des Landkreises Rücksicht zu nehmen. Da kam dann nichts. Ich denke deshalb, der Bestand der Förderung ist jetzt sicher.
Es bleibt natürlich dabei, dass der Landkreis die Gefahrenlage wohl deshalb so dramatisch beurteilt hat, weil er auf diese Weise den - als Zusatzangebot auch in meinen Augen sinnvollen - Radweg bekommt. Dass dieser Zusammenhang die Radwegbenutzungspflicht dann wohl auch gleich wieder rechtswidrig macht, haben die Beamten dort seinerzeit entweder nicht gesehen oder nicht wahrhaben wollen. Oder sie setzen auch insoweit auf Richter Steiner. Der hatte ja bis dato noch jede Radwegbenutzungspflicht gehalten.