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Mein Laienverstand sagt, dass die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Beschlagnahme von Tatwerkzeugen bei offensichtlich fehlender Einsicht möglich sind...
Mein Laienverstand sagt, dass die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Beschlagnahme von Tatwerkzeugen bei offensichtlich fehlender Einsicht möglich sind...
Gruß, svenski.
Und mein Vater sagte, dass für ihn die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" oberstes Prinzip ist.
Aber das ist wohl zu lange her...
Wer schützt hier eigentlich wen vor wem?!
In Berlin ist inzwischen vieles locker. Es wurden und werden ja auch eine Menge Lollis abgeschraubt.Ich stelle aber in letzter Zeit vor allem hier in Berlin fest, dass das doch recht junge Personal eher auf Seite der Radfahrer ist, wenn es um sowas geht
Sorgen mach ich mir um Brandenburg, es wäre wirklich schade, wenn dieses riesige Eldorado für Rennradfahrer durch Blauschilder kaputt gemacht wird.
Eigentlich ist es ganz einfach. Zu den grünen/blauen schön freundlich bleiben und wenn sie dich auf den Radweg verweisen, dann eben in den sauren Apfel beißen.
Liefer denen doch nicht freiwillig einen Masterplan an die Hand... Ich habe auch schonmal drüber nachgedacht. Zumindest im Kopf habe ich oft einen Plan, wo ich genau nicht langfahre, eben weil es Stress geben kann. Schade eigentlich, dass man sich um sowas Gedanken machen muss.Ich habe schon mal überlegt, ob man nicht eine Karte aller Straße ohne Radweg in Brandenburg machen sollte.
[...]Der Landkreis Potsdam-Mittelmark und ich haben jetzt jeweils die Hälfte der Gerichtskosten in Höhe von 1.700 Euro zu tragen
Davon kann hier nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, denn der Kläger hat das Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage in tatsächlicher Hinsicht stets bestritten und in seiner Berufungsbegründung zu Recht kritisiert, dass das Verwaltungsgericht die örtlichen Verhältnisse weder in Augenschein genommen noch sonst die maßgeblichen Umstände ermittelt habe.
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[...]weil das Verwaltungsgericht die streitentscheidenden örtlichen Verhältnisse auf dem inmitten stehenden Straßenabschnitt nicht aufgeklärt, sondern den Vortrag des Beklagten im Wesentlichen ungeprüft übernommen hat.
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Es ist jedoch insbesondere im Verfahren nach § 161 Abs. 2 VwGO nicht die Aufgabe des Senats, erstinstanzlich nicht aufgeklärte streitige Tatsachen nachzuermitteln und Rechtsfragen, zu denen sich das Verwaltungsgericht bislang nicht hinreichend geäußert hat, wie der Kläger unter Benennung divergierender Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte kritisiert hat, abschließend zu klären.
..."tendenziell unschön"...
Ein bisschen was kriege ich sogar noch wieder...
Bestätige: Erkner ein Nest von Autonaz..., desgl. Strausberg. Muss an den vielen ehem. NVA's, die wo [sic!] dort wohnen liegen... Sind Panzer gewohnt, doch keine Zweiräder.... Also ist doch hier im Einzugsgebiet Wache Erkner ein "Nest".