Biestbiest
Nuttenpreller
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Eigentlich gut gedacht[...]
Das kann bei der Straßenverkehrsbehörde LDS recht eindeutig ausgeschlossen werden.
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Eigentlich gut gedacht[...]
In Richtung Berlin ist der Weg benutzungspflichtig.
Ist alles egal
Du fährst zu deinem Vergnügen
Der blechmobilist hat aber ganz dringende Sachen zu erledigen was auf keinen Fall warten kann
Meinen Kollege kann es überhaupt nicht verstehen das es mir spaß macht mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren.Ups...kann es sein, dass du das ernst meinst? Ich habe es erst so als Joke aufgefasst, bin nun aber etwas unsicher, was aber auch nicht weiter wichtig ist. Gibt solche Meinungen sicherlich zuhauf.
Wurde da was geändert? Oder meinst du, dass es erst freiwillig ist und dann Pflicht?Hi Horst, ich kaufe einen Ironie-Smiley
Kennt jemand die Wegführung und Beschilderung des Radwegs von Friedrichshagen Richtung Schöneiche und kann sich einen Reim drauf machen?!
Oh Gott.. du ärmster. Ich würde mich erschießen! Oder hat sich der gemeine Kfz Pöbel schon daran gewöhnt?Schoeneiche friedrichshagen oder umgekehrt fahre ich seit ca.20 jahren immer auf der Strasse....teil meiner hausrunde!
Springen ueber zwei schraeglaufende schienen einbezogen...
Nicht wirklich! Ich quäle mich um den Sozialstaat zu entlasten, in dem ich (hoffentlich irgendwann mal) meine Plautze schrumpfe und mein Herz-Kreislaufsystem auf Vordermann bringe.Du fährst zu deinem Vergnügen
Inzwischen ist auch einer der Kleinmachnow Fälle im Berufungsverfahren. Da hatte das Verwaltungsgericht Potsdam seinerzeit noch die Zulassung der Berufung verweigert & mussten Straßenradler & seine Unterstützer noch ziemlich argumentieren. Doch das Oberverwaltungsgericht hat inzwischen entschieden: Die Berufung ist wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Kleinmachnow-Urteile zugelassen. Aus dem Beschluss ergibt sich leider nicht genau, an welcher Stelle die Zweifel der Oberrichter ansetzen. Es dürfte ein Vorentscheidung fürs ganze Verfahren sein. Für die Thälmannstraße hat jetzt die Straßenverkehrbehörde in Beelitz schon klein beigegeben & die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Für den etwas stärker befahrenen Zehlendorfer Damm wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt & denke ich schon: Wird das Oberverwaltungsgericht der bundesweiten Rechtssprechung (zum Beispiel ganz aktuell das Verwaltungsgericht München: Eine Landstraße mit Tempo 100 und rund 2400 Autos pro Tag ist der Normalfall; es liegt keine besonders erhöhte Gefahr vor, der die Anordnung von Radwegbenutzungspflicht rechtfertigt) entsprechend Fahrrad-freundlich urteilen. Allerdings: Das kann noch etwas dauern. Zuletzt hat der zuständige erste Senat des Oberverwaltungsgerichts im Oktober über eine Berufung gegen ein im März 2012 verkündetes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin geurteilt...