Beim Versuch, das zu verstehen, hat sich mein Gehirn mit einem Raketenrucksack davon gemacht, also muss ich ganz doof nachfragen:
Es gibt in meinem Fahrgebiet benutzungspflichtige Radwege, die ich seit etlichen Jahren kenne (es ließe sich mutmaßlich durch eine Behörde leicht nachweisen, dass eine Kenntnis meinerseits vorliegt). Gegen diese Radwege habe ich heute ein Überprüfungsersuchen verfasst (aber noch nicht verschickt, da sie zur späteren Kontrolle (Schreibfehler, Syntax und Ausdruck) noch
reifen müssen), mit der Bitte, diese zu entfernen. So weit ich weiß, bzw. beim Mitlesen hier und in im
Thread nebenanzu verstehen versuche, kann ich den Schildern ja nicht mehr widersprechen, wenn ich die länger, als 1 Jahr kenne.
Dann gibt es für mich neue, benutzungspflichtige Radwege, gegen die ich einen Widerspruch verfasst habe (ist ebenfalls aus den gleichen Gründen noch nicht abgeschickt worden). Da ich diese erst ~7 Monate kenne, ist für mich der Widerspruch der passende Weg zum Ziel (irgendwo stand dazu, dass der Widerspruch ein schärferes Schwert, als das Überprüfungsersuchen sei - deswegen diese Aufteilung).
Wann die aufgestellt wurden, kann ich höchstens in einem Fall von ~15 zu monierenden Straßen sagen.
Nun meine eigentliche Frage: Alles in ein Überprüfungsersuchen/Antrag auf Überprüfung der Aufhebung der verkehrsrechtlichen Anordnung umwandeln und dann später dem Bescheid widersprechen?
Ist eine längere Begründung sinnvoll?