Weil wir hier doch auch manchmal über den Wissensstand der anderen Verkehrsteilnehmer philosophieren, hier mal ein paar Auszüge aus einem anderen Forum (hat nix mit Straßenverkehr, Autos oder Rädern zu tun). Die Beiträge nehmen nicht zwangsläufig Bezug aufeinander:
Beitrag 1: Ich frage hier mal nach, hier vor Ort konnte mir keiner eine Auskunft geben.
Hier gibt es nun an mehreren Strecken Fahrradspuren, die sich auf einer Seite der normalen Fahrbahn befinden. [Anmerkung: Gemeint war ein rot markierter Fahrradschutzstreifen]
Darf man als Radfahrer diese Spur nur benutzen, wenn man in der entsprechenden Richtung fährt? Oder auch für die Fahrt in entgegengesetzter Richtung? Hinweisschilder dazu sind nicht zu finden.
Beitrag 2: So viel ich weiß, dürfen Fahrradfahrer einen Radweg neben einer Straße in beiden Richtungen benutzen, wenn es nur einen gibt. Außerdem haben sie das Recht, auf der Straße in die Richtung zu fahren, wo kein Radweg daneben ist. [Anmerkung: Sehr großzügig!] Ist der neben der Straße liegende Weg für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam, dürfen Radfahrer alternativ auch auf der Straße fahren ( natürlich jeweils rechts).
Beitrag 3: Vielleicht gibt es auch Unterschiede innerorts und auf Landstraßen. Wenn auf einer Landstraße Autos mit 100 km/h vorbei donnern und neben der Straße verläuft ein (!) Radweg, so können den mit Sicherheit Radfahrer in beide Richtungen benutzen. Kein Radfahrer muss in der Lage auf der Straße fahren.
Es gab aber auch ein paar richtige Antworten in dem Thread.