Gut, ich probiere es. Klingt in jedem Fall entspannt. Womit auch ein andere Frage, die mir schon lange unter den Nägeln brennt, zumindest indirekt beantwortet wäre, nämlich: MUSS man mit einem Velo schnell fahren oder DARF man auch gemütlich sein Tempo fahren. Ich habe einfach den Eindruck wenn man nicht permanent im TOUR-Stil brettert, dass ich irgendwann einfach „überrollt“ werde….Tempo rausnehmen, vorbeilassen, sich seinen Teil denken und mit positiven Gedanken im Sinn weiterfahren.
Wäre mein Tipp! Funktioniert nicht immer, aber einen Versuch ist es allemal Wert.
Hab ich in der Vergangenheit schon probiert und wurde kurzerhand rechts überholt… kein Witz…Kurz vorm Kreisel fahre ich mittig, dann kann mich keiner gefährden.
Ist vielleicht regional unterschiedlich, aber wenn ich hier vorbeifahre ohne Laut zu geben, wird mir oft hinterher gerufen ob ich keine Klingel hätte und nein ich brettere nicht mit 30km/h und einem Meter Abstand vorbei.Gibt es, meistens kann man einfach vorbeifahren, ohne das Klingeln nötig wäre. Da, wo der Weg versperrt ist, tastet man sich eben langsam ran und bittet dann in ruhigem Ton darum, vorbei gelassen zu werden. Klappt immer.
d) ignorierena) Dagegenhalten?
b) anhalten und freundlich grüssen?
c) keine Ahnung???
oder es wird versucht im Kreisel zu überholen.Hab ich in der Vergangenheit schon probiert und wurde kurzerhand rechts überholt… kein Witz…
Kreuzgefährlich…. in diesem Fall wäre „ignorieren“ = Unfalld) ignorieren
oder es wird versucht im Kreisel zu überholen.
Auf meiner Pendelstrecke habe ich ein paar Kreisel in Wohngebieten, die sind so ausgeführt, dass der Stadtbus über den Zentralbereich fahren kann. Da habe ich immer ein komisches Gefühl wenn jemand hinter mir ist und ich muss auf 9:00 raus. Kommt zum Glück nur ganz selten vor, aber hin und wieder hört man wie jemand nach dem Fahrbahnteiler der Einfahrt Gas gibt.
Wie kurz ist kurz? Wenn vor mir ein Radler 50m vor dem Kreisel mittig fährt und links nix geht, fahre ich rechts vorbei wenn ich schneller bin. Verleitet doch gerade zu. ( mit Rad natürlich)Kurz vorm Kreisel fahre ich mittig, dann kann mich keiner gefährden.
Wie kurz ist kurz? Wenn vor mir ein Radler 50m vor dem Kreisel mittig fährt und links nix geht, fahre ich rechts vorbei wenn ich schneller bin. Verleitet doch gerade zu. ( mit Rad natürlich)
Wie kurz ist kurz? Wenn vor mir ein Radler 50m vor dem Kreisel mittig fährt und links nix geht, fahre ich rechts vorbei wenn ich schneller bin. Verleitet doch gerade zu. ( mit Rad natürlich)
Okay. Dann verstehe ich dich. Wenn es wirklich kurz davor ist, überhole ich natürlich nicht. Weder links noch rechts.50 m nicht, eher die Hälfte davon.
Bei den jeweiligen Fahrzeugen sind Blinker und Klingeln verpflichtend.Hauptsache wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen.
Blinken ist verpflichtend, Klingeln nicht.
Die Anzahl der "du", "dich", "ich" und "mich" auf vier Zeilen Text passt.Du hast bisher echt nur Unsinn beigetragen. Fängt durch den Einsatz von Blinkern jemand anderes an, wild hin und her zu steuern? Oder haben sie doch überwiegend einen Nutzen? Der Vergleich passt nicht. Kommentar: du willst dich gerne über die kranke Gesellschaft auslassen. Realität: ich komme mit Freilauf/"Vorsicht" gut vorbei, bedanke mich dann noch und zu 95 % sind alle freundlich und entspannt. Wie passt das zu deinem Bild?
Meines Wissens nach steht nirgends in der Straßenverkehrsordnung, dass Radfahrende einen Überholvorgang mit einem Klingeln anzukündigen haben (du schreibst, Klingeln sei verpflichtend - wo steht das?).Bei den jeweiligen Fahrzeugen sind Blinker und Klingeln verpflichtend.
Was aber sehr wohl in der Straßenverkehrsordnung steht (und zwar ziemlich weit vorne), ist das Rechtsfahrgebot.
naja, das ist ein "Fahrgebot". Konflikte mit Fußgängern sind davon nicht betroffen.Was aber sehr wohl in der Straßenverkehrsordnung steht (und zwar ziemlich weit vorne), ist das Rechtsfahrgebot.
§7 StVO heißt "Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge" und gilt somit nicht für Fußgänger. Situationen, in denen es zu Begegnungen zw. Fußgängern und Radfahrern kommen kann, können auf Straßen ohne Nebenanlagen oder bspw. auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (#240) auftreten. Für ersteres greift §25/1 StVO, für zweiteres könnte man die einschlägige Rechtssprechung heranziehen oder halt §1 StVO.Gilt das auch für Fußgänger?
Mit denen hat man ja idR die Konflikte beim klingeln.
Klingeln, der Plural von Klingel, nicht das substantivierte Verb. Bei Blinker sind Plural und Singular gleich.Meines Wissens nach steht nirgends in der Straßenverkehrsordnung, dass Radfahrende einen Überholvorgang mit einem Klingeln anzukündigen haben (du schreibst, Klingeln sei verpflichtend - wo steht das?).
Was aber sehr wohl in der Straßenverkehrsordnung steht (und zwar ziemlich weit vorne), ist das Rechtsfahrgebot. Und wenn das bei Verkehrsteilnehmenden mehr Beachtung fände, bräucht es weniger Klingeln und Rufen, um das Überholen zu ermöglichen.
Steht nicht in der StVO, aber in der StVZO.Meines Wissens nach steht nirgends in der Straßenverkehrsordnung, dass Radfahrende einen Überholvorgang mit einem Klingeln anzukündigen haben (du schreibst, Klingeln sei verpflichtend - wo steht das?).
Und wieder ein super Beitrag. Kommt das dabei raus, wenn du keine Argumente hast und andere Perspektiven für dich nicht existieren?Die Anzahl der "du", "dich", "ich" und "mich" auf vier Zeilen Text passt.