Die StVZO schreibt gar keine „Klingel“, sondern eine „helltönende Glocke“ vor. Habe mir das hier an den Sattel gemacht:Die Klingel wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Ich wüsste keine Situation, in der ich nicht mögliche Gefahren durch angepasste Geschwindigkeit und ggf. Bremsen im Vorfeld verhindern konnte. Ich brauche auch im Auto keine Hupe.Ihre Benutzung vermeidet viele mögliche Gefahrensituationen.
Schallzeichen erfüllen auf der Straße genau zwei Zwecke: erstens „Hallo/Tschüss“, und zweitens „Geh weg, du störst!“. Beide sind illegal.
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