ich hatte im Sommer dieses Jahres eine unschöne Begebenheit unweit des Bodensees (auf deutscher Seite). Dort fuhr ich auf der wenig befahrenen Landstraße, als mich ein Typ in seiner heißgemachten Blechschüssel ziemlich knapp und ordentlich Speed überholte, was mich dazu veranlasste, mit der flachen Hand als Zeichen des Unverständnisses mir vor die Stirn zu schlagen.
Der Typ stieg abrupt in die Eisen, sprang aus seinem Wagen und kam auf mich zugestürmt. Da für mich kaum absehbar war, wie das weiter eskalieren wird, habe ich meine Cycliq Fly 12 eingeschaltet, um das mal zur Sicherheit zu dokumentieren. Es entstand eine Diskussion darüber, weil ich nicht den Radweg neben der Fahrbahn genutzt hätte - links neben der Straße befand sich ein Fussweg mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei". Was das rein rechtlich für einen kleinen Unterschied ausmacht, dafür hat der Horizont bei dem Typen nicht gereicht. Wir sind dann beide unseres Weges gefahren, es eskalierte erfreulicherweise nicht weiter.
Ich habe noch am gleichen Tage online eine Anzeige erstattet und ich gehe davon aus, dass er dafür nicht zu knapp zur Kasse gebeten wurde wg. nicht Einhaltung des Überholabstands, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung oder anders gesagt wg. aller in Frage kommender Delikte.
Jetzt kommt es: ich erhielt kürzlich eine Vorladung, weil ich ein Video aufgenommen hätte, in dem auch das gesprochene Wort aufgenommen wurde. Der mich vernehmende Beamte äußerte dezent auch sein Unverständnis über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Die würden es wohl lieber sehen, sich von solch einem Sp...er vermöbeln zu lassen, der dann später behauptet, er könne keiner Fliege was zu leide tun, da müsste der Radfahrer wohl gegen eine Bahnschranke gefahren sein.
DSGVO schön und gut, aber manches läuft hier doch nicht ganz richtig.