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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Spuren im Schnee z.B.
In der Stadt selber waren auch einige unterwegs
Also nichts gezähltes, nichtmal selbst gezählt, sondern aus einer Momentaufnahme hochgeschätzt und angenommen, a.k.a. fabuliert. Zur Erinnerung: Es geht um die alte unbelegte Behauptung, Radwege erzeugten Radfahrer.
Mein Weg ist die Straße, eine richtige Straße, und davon die Fahrbahn, bloß nichts für Radfahrer hergestelltes.
Wie es ohne Steinchen aussieht, hast Du ja gesehen.
Argumentation zugunsten von Einrichtungen „für“ Radfahrer ist ohne Strohmann eben nicht möglich.
Ich hätte dort ein 1.Klasse Ticket gebucht
Ich brauche keine Fahrkarten, muß aber bei Kontrolle alle Jubeljahre mal nachlösen, wenn ich nicht schnell genug für 20 Sekunden nach rechts lenke. Ansonsten spare ich mir eine freiwillige Knechtschaft im Ghetto.
 
Der Strang bekommt wieder Popcornattitüde…
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit bei rot darf das Rad geradeaus? Ja krass, kannte ich nocht nicht. Der Rest schaut aber wie mein tägliches Pendeln aus, keine großen Überraschungen. Auch nicht die Kommentare auf Youtube, wo fast immer erstmal versucht wird, dem Radfahrer die Schuld zu geben. Alles beim Alten also.
 
Also wer "Handinnenfläche nach hinten am linken, nach unten leicht außen ausgestreckten, Arm" nicht versteht ... oder muss man dir auch noch eine nach vorn ausgestreckte Handinnenfläche ( aka "Stop") erklären?
Werden diese Zeichen irgendwo, z.B. in der Schule, gelehrt? Müssten sie deswegen allgemein bekannt sein?
Ich würde diese Fragen beide mit Nein beantworten.

Ja, für mich ist das ein klares Zeichen. Das sollte man doch verstehen?
Nein, das ist kein klares Zeichen. Kenne genügend Rennradfahrer, welche genau das mehrmals abwechselnd mit beiden Armen machen, weil sie wegen ihrer optimalen Sitzhaltung immer mal wieder die Arme und Hände/Finger ausstrecken müssen.
 
Nein, das ist kein klares Zeichen. Kenne genügend Rennradfahrer, welche genau das mehrmals abwechselnd mit beiden Armen machen, weil sie wegen ihrer optimalen Sitzhaltung immer mal wieder die Arme und Hände/Finger ausstrecken müssen.

Ich mache das im Stadtverkehr. Das von dir angesprochene kenne ich gar nicht. Kann mir nicht vorstellen das man das gerade innorts so machen würde. Und dann sicher auch nicht mit ausgestreckter Handinnenfläche und Zeichen nach hinten. ;)
 
Ich mache das im Stadtverkehr. Das von dir angesprochene kenne ich gar nicht. Kann mir nicht vorstellen das man das gerade innorts so machen würde. Und dann sicher auch nicht mit ausgestreckter Handinnenfläche und Zeichen nach hinten. ;)
Ändert aber nichts daran, das diese hier als eindeutig bezeichneten Zeichen den allermeisten Verkehrsteilnehmern nicht bekannt sein dürften.
 

Oha! Frankreich? Das nährt bei mir den Verdacht, dass die zuständigen Verkehrsplaner und technischen Installateure noch weniger Rücksicht auf Radfahrer nehmen, d.h. wie in Deutschland, wenn eine Ampelanlage Radfahrer nicht erkennt, dann haben die eben immer Rot. Bei aktuellem winterlichen Wetter habe ich mitten in Bingen-Gaulsheim so eine Ampel, die immer Rot anzeigt um die Verkehrsteilnehmer an das örtliche Tempolimit zu zwingen. Allerdings springt diese Ampel zur Zeit selbst bei unter 10km/h und Schlangenlinien fahren bei mir nicht mehr um und erst wenn ich fast zum stand komme (und Balancieren muss) bequemt sie sich auf Grün zu springen. Das hat diese Ampelanlage vor 2-3 Jahren noch nicht gemacht, wobei aber schon damals z.B. bei Nebel ähnliche Effekte für mich zu bemerken waren. Ansonsten kenne ich mindestens noch eine Ampel zur Vekrehrsberuhigung, die grundsätzllich nicht auf mich als Radfahrer reagiert (sofern da in letzter Zeit nicht technisch nachgerüstet wurde, was ich kaum glaube.... aber manchmal geschehen ja noch Wunder).
 
ich hatte im Sommer dieses Jahres eine unschöne Begebenheit unweit des Bodensees (auf deutscher Seite). Dort fuhr ich auf der wenig befahrenen Landstraße, als mich ein Typ in seiner heißgemachten Blechschüssel ziemlich knapp und ordentlich Speed überholte, was mich dazu veranlasste, mit der flachen Hand als Zeichen des Unverständnisses mir vor die Stirn zu schlagen.
Der Typ stieg abrupt in die Eisen, sprang aus seinem Wagen und kam auf mich zugestürmt. Da für mich kaum absehbar war, wie das weiter eskalieren wird, habe ich meine Cycliq Fly 12 eingeschaltet, um das mal zur Sicherheit zu dokumentieren. Es entstand eine Diskussion darüber, weil ich nicht den Radweg neben der Fahrbahn genutzt hätte - links neben der Straße befand sich ein Fussweg mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei". Was das rein rechtlich für einen kleinen Unterschied ausmacht, dafür hat der Horizont bei dem Typen nicht gereicht. Wir sind dann beide unseres Weges gefahren, es eskalierte erfreulicherweise nicht weiter.

Ich habe noch am gleichen Tage online eine Anzeige erstattet und ich gehe davon aus, dass er dafür nicht zu knapp zur Kasse gebeten wurde wg. nicht Einhaltung des Überholabstands, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung oder anders gesagt wg. aller in Frage kommender Delikte.

Jetzt kommt es: ich erhielt kürzlich eine Vorladung, weil ich ein Video aufgenommen hätte, in dem auch das gesprochene Wort aufgenommen wurde. Der mich vernehmende Beamte äußerte dezent auch sein Unverständnis über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Die würden es wohl lieber sehen, sich von solch einem Sp...er vermöbeln zu lassen, der dann später behauptet, er könne keiner Fliege was zu leide tun, da müsste der Radfahrer wohl gegen eine Bahnschranke gefahren sein.

DSGVO schön und gut, aber manches läuft hier doch nicht ganz richtig.
 
...denke aber nicht das es dafür ne Strafe gibt. @Taushof1234 wollte sich damit nur schützen das es nicht weiter eskaliert. ;)
Was ja auch richtig is, rein vom gesunden Menschenverstand... bloß wenn ich mich in so einer Situation schütze und dafür vorgeladen werde, verlässt mich das Verständnis.
 
Was ja auch richtig is, rein vom gesunden Menschenverstand... bloß wenn ich mich in so einer Situation schütze und dafür vorgeladen werde, verlässt mich das Verständnis.

Das stimmt natürlich. Ich würde mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen was aus der Onlineanzeige geworden ist.
 
Begründen, dass man anlassbezogen die Kamera aktiviert hat. Anlassbezogen darf man ja filmen soweit ich weiß. Ob die Staatsanwaltschaft das dann als zulässigen Anlass erachtet weiß ich natürlich nicht.
 
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