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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Begründen, dass man anlassbezogen die Kamera aktiviert hat. Anlassbezogen darf man ja filmen soweit ich weiß. Ob die Staatsanwaltschaft das dann als zulässigen Anlass erachtet weiß ich natürlich nicht.

Wird sie sicher, es gab vorher ne Tat. Gut, die kann @Taushof1234 zwar nicht belegen, aber das der Typ die Verkehrsregeln nicht kennt sollte ja das Video beweisen.
 
Das stimmt natürlich. Ich würde mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen was aus der Onlineanzeige geworden ist.

Die Tat selbst ist ja nicht auf dem Video und schwer beweisbar. Der Autofahrer wird möglicherweise angegeben haben, er habe angehalten, weil er glaubte, der Radfahrer zeigte ihm den Vogel o.ä.

Mich würde auch interessieren, wie das ganze gehandhabt wurde.

"Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen...." heißt in

https://www.bussgeldkatalog.org/seitenabstand/

Wenn man derart ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder "älteren" Menschen gefährdet, kann es 80 € und einen Punkt kosten. Ältere Menschen sind m.E. die ab 61 Jahren. Dieser Internetseite nach dürfte man jüngere Menschen für nur 30 € gefährden. Denn beim "Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand" kommt der Begriff Gefährdung nicht vor, wenn Radfahrer nicht Kind, hilfsbedürftig oder nicht "Ältere" sind.
Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) liest sich nicht so. Einen Anderen zu gefährden kostet nach den Grundregeln im BKatV aber auch nur 30 €.

Tja, wer sich das nicht leisten kann?

Es gibt daneben noch Straftaten wie "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" oder "Gefährdung des Straßenverkehrs". Kommt das nur zum tragen, wenn der Beschuldigte Widerspruch einlegt?
 
naja, ich habe ja extra geschrieben das gesprochene Wort - und dabei kam auch der sehr enge Überholabstand zu Wort, dem er nicht widersprochen hat. Und das ist auf dem kleinen Video schon festgehalten.
 
Zwei Dinge noch dazu:
  • ich habe keinen Vogel gezeigt, aber selbst wenn, dass er aus einem Auto gesprungen ist und den dicken Max vor mir markieren wollte ist ja Anzeichen genug dafür, dass er eine etwas kurze Zündschnur hat bzw. hatte. Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen nur Anhalten oder der sich anschließenden Reaktion, von dem Negativ-Beispiel und dem SUV-Fahrer aus dem Siegerland vom November letzten Jahres will ich da gar nicht mal reden
  • und wer meint, einen Radfahrer, der seiner Meinung nach nicht den zu benutzenden Radweg benutzt, durch entsprechendes Verhalten maßregeln / bestrafen zu müssen, sollte sich m.M.n. mal untersuchen lassen.

Mich wollte vor 2 oder 3 Jahren einmal eine Mutti mit ihrem Mercedes GLE (großes SUV) per Dauerhupen nötigen, mich auf dem schmalen Sträßchen in Luft aufzulösen, damit sie vorbeifliegen kann. Laut Staatsanwaltschaft hat sie eine freiwillige "Spende" von 300.- entrichten dürfen ;-) . Für solche Fälle habe ich seit einiger Zeit vorne wie hinten eine Cycliq 6 und 12 montiert.

Ich fahre meist um oder auch über 20.000 km im Jahr und das auch überwiegend in dicht besiedelten Gegenden, da erlebt man viel Blödsinn.
 
Ich empfinde das zu enge Überholen nach wie vor als die unangenehmste Situation. Andere Dinge, wie z. B. rechtzeitig Zeichen geben und sich passend verhalten, wenn man links abbiegen möchte, oder daß man bei großen Fahrzeugen (Bus, LKW) einen besonders großen Abstand wahrt, kann man selbst beeinflussen.

Doch das zu enge Überholen leider nicht. Ist die Straße eng und hat Gegenverkehr, mache ich rechtzeitig die Fahrbahn zu, um hinter mir fahrende Autofahrer nicht dazu zu ermutigen, mich noch enger zu überholen. Vor dieser Aktion vergewissere ich mich natürlich durch einen Blick hinter mir, ob ich das gefahrlos machen kann.

Aber oft genug wird man unangenehm "überrascht", ich stelle jedenfalls fest, daß es mindestens immer 1 Mal passiert, wenn ich unterwegs bin, meist noch öfter. Ich bin eine sichere Radfahrerin, aber gut finde ich es trotzdem nicht.

Der Sicherheitsabstand, der gefordert ist, wird fast nie eingehalten. Strafe? Erwischen? Fehlanzeige. Da hier nichts passiert, wird das nicht aufhören. Was bleibt ist, dem Verkehr allerhöchste Aufmerksamkeit zu widmen, und zwar immer, ohne Ausnahme. Sich ablenken zu lassen kann lebensgefährlich sein, oder zu Verletzungen führen.

Meine Knochen sind mir heilig, daher fahre ich entsprechend. Nicht devot, ich achte schon darauf, mir den nötigen Platz zu verschaffen, wenn es ohne Gefahr für mich machbar ist, aber wie schon geschrieben, gegen so manche Rücksichtslosigkeiten oder Gedankenlosigkeiten kann man nichts machen.

Dennoch werde ich weiter fahren, das Radeln tut einfach zu gut, in jeder Beziehung.

Wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest gehabt zu haben, und weiterhin schöne Feiertage. V. a. Gesundheit, und daß die Knochen heile bleiben. :)
 
Es gibt daneben noch Straftaten wie "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" oder "Gefährdung des Straßenverkehrs". Kommt das nur zum tragen, wenn der Beschuldigte Widerspruch einlegt?
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Das wird aber nur verfolgt, wenn beispielsweise 100km/h zu schnell innerorts gefahren wurde, oder ähnlich krasse Dinge.

Ansonsten beim Überholen Fehlanzeige.
Ich hatte mal folgende extrem unschöne Begebenheit:
Bin mit dem Rad und Kinderanhänger den Berg hoch (Pedelec, war also noch knapp 20km/h schnell, kein Radweg, kein Gehweg, nur Fahrbahn in beide Richtung).
Linienbus mit Zihamonika kam von hinten. Vorne uneinsehbare scharfe Rechtskurve in ca. 100m, also niemals nie genug Platz zum Überholen. Das ganze noch innerorts. Der Bus fängt dennoch an zu überholen, natürlich ohne den nötigen Seitenabstand (Das war zwar noch vor den 1.5m innerorts, aber er war nur wenig auf der Gegenfahrbahn). Beim Überholen kam dann ein Auto um die Kurve und dann auf der Geraden entgegen. Der Bus natürlich einfach reingeschert, war zur Hälfte erst an mir vorbei. Ohne meine direkte Vollbremsung und Bordstein küssen hätte er mich und evtl. auch meine Kinder plattegefahren.

Leider ist der Autofahrer einfach weitergefahren, also stand ich ohne Zeuge da - dafür mit extra lang anhaltendem Herzrasen und schön hohem Adrenalinspiegel im Blut.

Bei der Polizei wollte ich Strafanzeige wegen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr", weil aus meiner SIcht ging es nicht mehr gefährlicher, der Unfall wurde nur durch meine schnelle Reaktion und Vollbremsung verhindert. Antwort: Mir wurde mitgeteilt, dass das noch keiner gefährlicher Eingriff, sondern "lediglich unerlaubtes Überholen" und man eben wie oben erwähnt für eine Straftat deutlich mehr passieren müstse, zum Beispiel mir das Bein abfahren bei dieser Aktion, so ist durch meine Reaktion ja nix passiert, also O-Ton der Beamten kann es ja nicht gefährlich gewesen sein, es ist ja nix passiert.

Wenn ich dann noch die Strafen fürs Todfahren und sonstige Angriffe sehe, dann sehe ich mich da auch jedesmal in meinerr Wahrnehmung bestätigt, dass in unserer Gesellschaft Eigentum mehr wert ist, als körperliche Unversehrtheit.
 
Ich musste es erstaunlicherweise erst zweimal tun, aber bei Linienbussen schreibe ich direkt an das Unternehmen. Da schildere ich dann sachlich den Vorgang, und beide Male kam immer ne nette Mail zurück.
 
Ich musste es erstaunlicherweise erst zweimal tun, aber bei Linienbussen schreibe ich direkt an das Unternehmen. Da schildere ich dann sachlich den Vorgang, und beide Male kam immer ne nette Mail zurück.
Bringt nur nix. Woher soll der, der die E-Mail bearbeitet wissen, ob das stimmt was du da schreibst, oder jemand die Mail geschrieben hat, der völlig grundlos angefressen ist. Laut unseren Fuhrparkleiters kommen bei uns in der Firma auch regelmäßig E-Mails, wo sich Leute für das Fahrverhalten von Mitarbeitern beschweren. Der schreibt auch einfach nur eine freundlich Mail zurück, aber der Mitarbeiter erfährt davon in der Regel nichts.
 
Ich bekam beide Male konkret zurück, dass mit den Fahrern gesprochen wird. Kann gelogen sein, klar, aber ich hoffe, dass es mit ein Grund ist, warum Auseinandersetzungen mit Bussen seit langem nonexistent sind.
Naive Hoffnung, ich weiß. 😋
 
Ich empfinde das zu enge Überholen nach wie vor als die unangenehmste Situation. Andere Dinge, wie z. B. rechtzeitig Zeichen geben und sich passend verhalten, wenn man links abbiegen möchte, oder daß man bei großen Fahrzeugen (Bus, LKW) einen besonders großen Abstand wahrt, kann man selbst beeinflussen.

Doch das zu enge Überholen leider nicht. Ist die Straße eng und hat Gegenverkehr, mache ich rechtzeitig die Fahrbahn zu, um hinter mir fahrende Autofahrer nicht dazu zu ermutigen, mich noch enger zu überholen. Vor dieser Aktion vergewissere ich mich natürlich durch einen Blick hinter mir, ob ich das gefahrlos machen kann.

Aber oft genug wird man unangenehm "überrascht", ich stelle jedenfalls fest, daß es mindestens immer 1 Mal passiert, wenn ich unterwegs bin, meist noch öfter. Ich bin eine sichere Radfahrerin, aber gut finde ich es trotzdem nicht.

Der Sicherheitsabstand, der gefordert ist, wird fast nie eingehalten. Strafe? Erwischen? Fehlanzeige. Da hier nichts passiert, wird das nicht aufhören. Was bleibt ist, dem Verkehr allerhöchste Aufmerksamkeit zu widmen, und zwar immer, ohne Ausnahme. Sich ablenken zu lassen kann lebensgefährlich sein, oder zu Verletzungen führen.

Meine Knochen sind mir heilig, daher fahre ich entsprechend. Nicht devot, ich achte schon darauf, mir den nötigen Platz zu verschaffen, wenn es ohne Gefahr für mich machbar ist, aber wie schon geschrieben, gegen so manche Rücksichtslosigkeiten oder Gedankenlosigkeiten kann man nichts machen.

Dennoch werde ich weiter fahren, das Radeln tut einfach zu gut, in jeder Beziehung.

Wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest gehabt zu haben, und weiterhin schöne Feiertage. V. a. Gesundheit, und daß die Knochen heile bleiben. :)
In der aktuellen Tour steht, dass in Baden-Würtemberg in einigen Städten in Rahmen von Schwerpunktaktionen der Überholabstand seitens der Polizei kontrolliert wird. Ich habe das zum Anlaß genommen, gleich mal in aller Bescheidenheit beim Verkehrsministerium in NRW zu beantragen, dies auch für unser Bundesland zumindest stichprobenartig durchzuführen. Wenn das in BW geht, sollte es auch hier möglich sein. Hat auch gar nichts mit Gängelung der Autofahrer sondern mehr mit Förderung der Sicherheit des Radverkehrs zu tun. Oder anders gesagt: mit Kontrolle geltenden Rechts, denn ohne Kontrolle hätte man sich das Gesetz auch sparen können. Wer dagegen weiß, dass auch solche Dinge zumindest gelegentlich kontrolliert werden, verhält sich schon etwas anders- hoffe jedenfalls, dass das auch hier auf die letzten Ignoranten zutrifft
 
In der aktuellen Tour steht, dass in Baden-Würtemberg in einigen Städten in Rahmen von Schwerpunktaktionen der Überholabstand seitens der Polizei kontrolliert wird.
Ich bin in BW unterwegs, mit dem Rad und mit dem Auto. Habe noch keine Kontrolle gesehen....
Habe das Gefühl, dass mehr Abstand beim Überholen gehalten wird, seitdem ich am Rennrad mit Rücklicht fahre. Aber ein oder zwei sind bei jeder Tour dabei.
 
DSGVO schön und gut, aber manches läuft hier doch nicht ganz richtig.
Und die Moral von der Geschicht’? Glauben an den Rechtsstaat lohnt sich für Radfahrer nicht. Besser ist es, Aufnahmen bis zur Notwendigkeit zurückhalten, bis dahin Wiedergabe in Schriftform.
Staatsgläubigkeit 2: Das gesprochene Wort aufzunehmen ist nicht verboten, wie immer kommt es auf die Umstände an. Es gilt, sich unabhängig zu informieren und nicht auf einen Staatsanwalt zu hören, der keine Lust hat, irgendwelche Übertreibungen von unwerten mobilen Hindernissen zu behandeln. Hat etwa der das zur Sache der DSGVO erklärt?

Abgesehen davon, das Anzeigen wegen solcher Lapalien keine positive Folge haben, also für den radfahrenden Anzeigenerstatter nur nachteilig sein können. Die genannte 300€-Spende ist eine der zwei Ausnahmen, von denen ich bisher erfuhr, obwohl die Wirksamkeit von Anzeigen ständig beschworen wird und die Hoffnung darauf wohl niemals stirbt.
rein vom gesunden Menschenverstand
Du meinst sicher, wenn Radfahrer vollwertige oder sogar gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer wären. Das sind sie aber nicht, für niemanden, was sie stets berücksichtigen sollten.
Anzeige hätte ich trotzdem gemacht. Das kann Dir niemand verbieten.
Staatsgläubigkeit 3: Verbieten nicht, aber die landet nach einer Keine-Lust-Antwort halt im Müll. Oder irgendwann geht, wie bei mir nach einer vorsätzlich lebensgefährlichen Aktion, eine nach hinten los, wonach man Anzeigen generell lieber sein läßt. Wenn neben den reichlichen gewöhnlichen nicht verfolgten Fällen sogar nach wochenlangem Krankenhausaufenthalt der Staatsanwalt einfach nicht tätig werden will und am Ende der angebliche Zeuge fadenscheinig lügen darf, dann weiß man, welchen Stellenwert Radfahrer in der Justiz haben — ich nenne sie deshalb seit langem Reichsjustiz.
Sich ablenken zu lassen kann lebensgefährlich sein
Man kann sich alles als noch so schlimm einreden, die Statistik ists, die zählt. Das ist das beste an dieser Geschichte, der Straßenverkehr bzw. Fahrbahnverkehr ist für Radfahrer bei weitem nicht so gefährlich, wie man überall und pausenlos sich darzustellen befleißigt, sogar, oh Wunder, trotz des (angeblich) so dichten Überholens.
 
Da kann ich Dir zwei persönlich erlebte Gegenbeispiele nennen:

1) Online-Anzeige von mir wegen Nötigung im Straßenverkehr, ich als Radfahrer. Ich hatte leider nur das halbe Kennzeichen, weswegen das Fahrzeug schlussendlich nicht ermittelt werden konnte. Die zuständige Beamtin hatte mich zuvor mehrfach kontaktiert und ernsthaft versucht das Fahrzeug zu ermitteln.

2) Anzeige von uns wegen Diebstahl und Hehlerei in der Schule unseres Sohnes. Die Staatsanwaltschaft veranlasste noch am gleichen Tag eine Hausdurchsuchung, beschlagnahmte das Diebesgut, und unser Sohn bekam seines zurück.

Also es geht durchaus auch.
 
Da kann ich Dir zwei persönlich erlebte Gegenbeispiele nennen:

1) Online-Anzeige von mir wegen Nötigung im Straßenverkehr, ich als Radfahrer. Ich hatte leider nur das halbe Kennzeichen, weswegen das Fahrzeug schlussendlich nicht ermittelt werden konnte. Die zuständige Beamtin hatte mich zuvor mehrfach kontaktiert und ernsthaft versucht das Fahrzeug zu ermitteln.

2) Anzeige von uns wegen Diebstahl und Hehlerei in der Schule unseres Sohnes. Die Staatsanwaltschaft veranlasste noch am gleichen Tag eine Hausdurchsuchung, beschlagnahmte das Diebesgut, und unser Sohn bekam seines zurück.

Also es geht durchaus auch.
Wow sowas hört man leider viel zu selten.
 
Wow sowas hört man leider viel zu selten.
Eben.

Ich habe sogar noch ein drittes Beispiel, auch persönlich: Einbruch in unseren Keller, vier Räder geklaut. Polizei gerufen, Spurensicherung sagt gezielter Einbruch. Ellenlange Anzeige auf dem Revier mit Aufstellung aller Teile, wieder mehrfache Kommunikation mit den Beamten. Ein Rad wurde gefunden, da der Zwischenhändler bereits unter polizeilicher Observierung stand. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall abgeschlossen hatte, bekam ich das eine Rad zurück und die Versicherung ersetzte die drei anderen zu einem sehr fairen Preis.

Also ehrlich gesagt: Hier kann ich überhaupt nicht meckern.
 
Eben.

Ich habe sogar noch ein drittes Beispiel, auch persönlich: Einbruch in unseren Keller, vier Räder geklaut. Polizei gerufen, Spurensicherung sagt gezielter Einbruch. Ellenlange Anzeige auf dem Revier mit Aufstellung aller Teile, wieder mehrfache Kommunikation mit den Beamten. Ein Rad wurde gefunden, da der Zwischenhändler bereits unter polizeilicher Observierung stand. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall abgeschlossen hatte, bekam ich das eine Rad zurück und die Versicherung ersetzte die drei anderen zu einem sehr fairen Preis.

Also ehrlich gesagt: Hier kann ich überhaupt nicht meckern.
Hier haben sie mal in der Tiefgarage mehrere Autos aufgebrochen. Die Eingänge sind Video überwacht. Mehr wie ein angestellt schreiben nach ein paar Monaten war nicht drin. Die sind nicht mal rausgekommen um sich den Tatort anzugucken.

Als Kind wurde mir mal ein Fahrrad gestohlen ein paar Tage später sah ich jemanden mit dem Fahrrad. Also sind wir mit meinen Eltern zu denen hin, haben die festgehalten und die Polizei gerufen. Passiert es nichts und ich bekam nicht einmal das Fahrrad wieder weil nicht sicher war ob es wirklich meins war. Ein paar Tage zuvor war der angeschweißte Halter vom Dynamo gebrochen. Den hatten wir noch und die bruchstelle passte genau zum Rahmen. Dem vermeintlichen Dieb ist auch nichts passiert, der hat einfach alles geleugnet
 
Staatsgläubigkeit 3: Verbieten nicht, aber die landet nach einer Keine-Lust-Antwort halt im Müll.
du unterstellst da etwas, was so nicht richtig ist. Ich habe mehrfach eine andere Erfahrung gemacht, aber auch Kontakt mit welchen gehabt, die noch meinen, man müsste einen Zeugen haben, die Person genau beschreiben können, den Geburtsnamen der Großmutters des Fahrers angeben können und während der Fahrt noch einen Handstand machen. Schönen Gruß nach Bochum.
Und selbst wenn: auch bei der Polizei und Staatsanwaltschaft findet sich der Durchschnitt der Gesellschaft, da sind Radhasser auch dabei. Kommt halt auch da immer auf die handelnden Personen an. Aber so wie sich diesbzgl. gerade so einiges wandelt, wird auch bei diesen Behörden zunehmend weniger einfach im Müll landen.
 
man müsste einen Zeugen haben
Sowas sagtt der gemeine Straßenschupo gern: Aussage gegen Aussage, das wird nichts. Ist aber gelogen, denn es gibt ja einen zur Wahrheit verpflichteten Zeugen.

Ich hatte mal den schönen Fall als PKW Fahrer, dass mich eine des Autofahrens nicht kundige Polizistin von der Spur drängen wollte und dabei meine Vorfahrt missachtete (Einfädelung in BAB Baustelle). Der Typ auf dem Beifahrersitz hatte mir dann beim späteren Überholen einen Scheibenwischer gezeigt.
Die beiden Neunmalklugen haben mich dann rausgewunken und wollten mir ein Ticket anhängen. Da habe ich die Polizei gerufen. Dieser Polizist wollte mir auch sowas erzählen wie Aussage gegen Aussage.
Dem habe ich eine ganz klare Ansage gemacht: "Der Herr da hinten (der Polizist vom Beifahrersitz) ist Beschuldigter einer Straftat und darf lügen wie gedruckt. Ich hingegen bin Zeuge und zur Wahrheit verpflichtet."
Da fing der an: sind Sie etwa Rechtsanwalt? Der wusste also genau, dass er mich gerade angelogen hatte. Am Ende hatte der Beleidiger ganz kleine Brötchen gebacken und ich durfte wieder meiner Wege fahren.

Also: Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Straftaten dürfen in Deutschland ja auch nicht miteinander verrechnet werden.
 
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