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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Unklar ist mir persönlich noch der Unterschied in den Markierungen zwischen den beiden Bildern. In beiden Fällen hat der Radfahrer ein "Vorfahrt gewähren" Schild und in Fall 1 lasse ich auch Rechts-/Linksabbieger von der parallel verlaufenden Straße fahren. In Fall 2 bin ich mir immer sehr unsicher, was korrekt wäre. Generell wäre es wirklich hilfreich, wenn ein Radweg, auf dem aller anderer Verkehr Vorrang hat wie in Fall 1 mit einer gestrichelten Markierung "abgeschlossen" ist, finde ich. Den Autofahrern geht es mit der Unsicherheit oft ähnlich, meist kommt es genau zu den Situationen, wo wir uns dann über Handzeichen verständigen.

Fall 1:
Anhang anzeigen 1252376

Fall 2:
Anhang anzeigen 1252378
Fall 1 sieht aus wie ein straßenbegleitender Radweg, wo normalerweise die Abbiegenden den Radfahreren Vorfahrt gewährend müssen. Schilder ändern das. Wohl wegen der "Hab-ich-nicht-gesehen"-Situation.

Fall 2 sieht aus wie 3 Straßen, wobei sich 2 kreuzen, wo rechts-vor-links gilt, wie auf jedem Feldweg. Der querende, von oben herführende Feldweg bzw. die landwirtschaftliche Straße mündet in die größere Straße, die möglicherweise eine Vorfahrtstraße ist. Dort rauscht jeder an der Einmündung vorbei. Steht dort kein Vorfahrt-gewähren-Schild vor der Hauptstraße?
 
Bin mal gespannt auf eure Einschätzung...Wollte immer mal bei der Polizei vorbei gehen und fragen, wie die die Situation sehen. Mach ich sicher auch noch mal irgendwann.

Folgendes Szenario: Ich komme auf meinem täglichen Arbeitsweg mit dem Rad aus der Reisachstraße.
Diese ist eine Anliegerstraße und eine Einbahnstraße in die Gegenrichtung. Für Radfahrer aber ausdrücklich in beide Richtungen frei.
Ich biege in die Solitudestraße ein in die Richtung, die auf dem Bild abgeschnitten ist.
Logisch haben alle anderen erst einmal Vorfahrt, weil da ja auch nocht ein abgesenkter Bordstein ist. Ich warte eben, bis keiner von unten kommt, ordne mich auf der sehr schmalen Reisachstraße ziemlich weit links ein und gucke, dass ich gleich auf die Solitudestr. komme (so zwischen der ersten und zweiten Markierung).

So weit so gut.
Jetzt geht aber die Huttenstr. zu einer Grundschule, morgens fahren dort viele Elterntaxis mit gestressten Mamis und Papis raus, die auch auf die Solitudestr. wollen.

Wenn ich so auf meiner Route auf dieselbe einbiege, wie beschrieben, wäre ich dann ja bereits ein paar Zentimeter auf der Vorfahrtsstraße (der Solitudestr.)
Dauerend wird man jedoch angemacht, weil die aus der Huttenstr. kommenden Autofahrer sich aufregen, dass ich ihnen die Vorfahrt nehmen würde...
Inzwischen warte ich meist, bis nix kommt, egal aus welcher Richtung und fahre dann erst los. Ist stressfreier. Aber wie seht ihr die Situation???
So richtig durchdacht, dass da Radfahrer halbrechts abbiegen könnten und wie das zu bewerkstelligen ist, scheint mir das nicht zu sein?!
Screenshot (100).png
 
Fall 1 sieht aus wie ein straßenbegleitender Radweg, wo normalerweise die Abbiegenden den Radfahreren Vorfahrt gewährend müssen. Schilder ändern das. Wohl wegen der "Hab-ich-nicht-gesehen"-Situation.

Fall 2 sieht aus wie 3 Straßen, wobei sich 2 kreuzen, wo rechts-vor-links gilt, wie auf jedem Feldweg. Der querende, von oben herführende Feldweg bzw. die landwirtschaftliche Straße mündet in die größere Straße, die möglicherweise eine Vorfahrtstraße ist. Dort rauscht jeder an der Einmündung vorbei. Steht dort kein Vorfahrt-gewähren-Schild vor der Hauptstraße?
Bin mir in beiden Fällen nicht sicher, ob/wo die "zugeführte" Straße auch ein "Vorfahrt gewähren" stehen hat. In beiden Fällen ist die schmalere der parallelen Straßen ein benutzungspflichtiger Radweg, der an der Kreuzung von beiden Seiten "Vorfahrt gewähren" muss und die breiter der beiden parallen Straßen ist eine "Hauptstraße", hat also ggü. der zugeführten Straße auf jeden Fall Vorfahrt.
Ich hätte - anhand der Schilder - in beiden Fällen gesichert gesagt, dass ich auf dem Radweg den Querverkehr durchlassen muss obwohl der parallele Kraftverkehr Vorfahrt hat (ja, widerspricht eigentlich der Vorgaben für einen benutzungspflichtigen Radweg). Was mir unklar ist, ist ob ich insbesondere in Fall 1, aber auch in Fall 2, die Rechts-/Linksabbieger von der Hauptstraße auf die Nebenstraße durchlassen müsste. Im Fall 1 suggerieren das die Fahrbahnmarkierungen am Radweg zumindest m.M.n. deutlich. Was denkst du?
 
Was mir unklar ist, ist ob ich insbesondere in Fall 1, aber auch in Fall 2, die Rechts-/Linksabbieger von der Hauptstraße auf die Nebenstraße durchlassen müsste. Im Fall 1 suggerieren das die Fahrbahnmarkierungen am Radweg zumindest m.M.n. deutlich. Was denkst du?
Wer das Vorfahrt-gewähren-Schild vor sich hat, muss Fahrzeuge aus beiden Querrichtungen vor lassen, auch die abbiegenden. Ob der Querende die Wartepflicht erkennen kann oder nicht, tut nichts zu Sache. Er kann sie praktisch nicht erkennen, weil er ja sonst (so allgemein gesagt) auch Radfahrer nicht erkennt und beim Abbiegen oder Einmünden umfährt. So denke ich. Die Schilder sollen Leben bewahren, weil die Autos immer die stärkeren sind. Unfair? Ja, aber Leben.

Die Strichellinien sind m.E. oft nur zusätzlich bzw. hilfsweise aufgemalt. Geschlossene Linien sind aussagekräftig. Bei gestrichelten Linien müsste man anhalten und 10 Minuten überlegen, was die bezwecken könnten, bevor man rätselnd weiter fährt. Fußgänger und Radler sind beim Überqueren solcher Strichel eher gehemmt und schauen sich eher um, weil das eher funktioniert und deshalb mutet man es ihnen zu. So denke ich auch hierbei.
 
Bin mal gespannt auf eure Einschätzung...Wollte immer mal bei der Polizei vorbei gehen und fragen, wie die die Situation sehen. Mach ich sicher auch noch mal irgendwann.

Folgendes Szenario: Ich komme auf meinem täglichen Arbeitsweg mit dem Rad aus der Reisachstraße.
Diese ist eine Anliegerstraße und eine Einbahnstraße in die Gegenrichtung. Für Radfahrer aber ausdrücklich in beide Richtungen frei.
Ich biege in die Solitudestraße ein in die Richtung, die auf dem Bild abgeschnitten ist.
Logisch haben alle anderen erst einmal Vorfahrt, weil da ja auch nocht ein abgesenkter Bordstein ist. Ich warte eben, bis keiner von unten kommt, ordne mich auf der sehr schmalen Reisachstraße ziemlich weit links ein und gucke, dass ich gleich auf die Solitudestr. komme (so zwischen der ersten und zweiten Markierung).

So weit so gut.
Jetzt geht aber die Huttenstr. zu einer Grundschule, morgens fahren dort viele Elterntaxis mit gestressten Mamis und Papis raus, die auch auf die Solitudestr. wollen.

Wenn ich so auf meiner Route auf dieselbe einbiege, wie beschrieben, wäre ich dann ja bereits ein paar Zentimeter auf der Vorfahrtsstraße (der Solitudestr.)
Dauerend wird man jedoch angemacht, weil die aus der Huttenstr. kommenden Autofahrer sich aufregen, dass ich ihnen die Vorfahrt nehmen würde...
Inzwischen warte ich meist, bis nix kommt, egal aus welcher Richtung und fahre dann erst los. Ist stressfreier. Aber wie seht ihr die Situation???
So richtig durchdacht, dass da Radfahrer halbrechts abbiegen könnten und wie das zu bewerkstelligen ist, scheint mir das nicht zu sein?!
Anhang anzeigen 1252946
Man in baulichen Gegebenheiten oft manches nicht korrekt oder eindeutig klar machen.

5 cm auf der vorfahrberechtigten Straße geben m.E. Vorrang. Nur Theorie und Praxis haben verschiedene Wirkungen. Wer lebensmüde ist oder sonst etwas :rolleyes:, der nimmt sich sein Vorfahrtsrecht und .... nur 10x geht es gut.

Am Ende wird man die Radfahrerregelung aufheben und die Ausfahrt verbieten.
 
Unfair? Ja, aber Leben.
Da bin ich entspannt. Zum einen begegnen mir da bei einer von hundert Durchfahrten überhaupt Autos, die da queren wollen, und zum anderen gehe ich davon aus, dass die Autofahrer auch nicht 100%ig wissen, was sie dort tun müssen. Dementsprechend better safe than sorry. :)

Danke für deine Einschätzung!
 
Man in baulichen Gegebenheiten oft manches nicht korrekt oder eindeutig klar machen.

5 cm auf der vorfahrberechtigten Straße geben m.E. Vorrang. Nur Theorie und Praxis haben verschiedene Wirkungen. Wer lebensmüde ist oder sonst etwas :rolleyes:, der nimmt sich sein Vorfahrtsrecht und .... nur 10x geht es gut.

Am Ende wird man die Radfahrerregelung aufheben und die Ausfahrt verbieten.
Ja, deswegen schrieb ich ja, dass ich um des lieben Friedens willen hier sehr defensiv agiere.
Mich interessierte nur die "korrekte" Befahrung der Stelle.
 
Ja, der Klügere gibt nach.

Korrekte Befahrung? Was weiß ich. Ich denke die Polizei weiß auch nichts Konkretes. Ließest Du Dich umfahren, könnte ein Gericht die Lage klären. Das könnte dann fifty-fifty oder forty-sixty ausgehen, wobei der Wissenwollende das körperliche Leid hat.
 
Witzig finde ich, dass hier bei uns in der Gegend die Radwege stellenweise deutlich besser sind als die Straßen.
Ländlich gelegen und viele der Kreis- und Landstraßen haben, wie soll ich es nennen, Querfugen. So alle 5 - 10m. Das macht schon mit dem Auto keinen Spaß, mit dem Rad noch weniger. Parallel dazu verläuft meist ein wunderbar zu fahrender Radweg.
Wenn ich dann Radfahrer auf der Straße sehe, verstehe ich das nicht wirklich.
 
So richtig durchdacht, dass da Radfahrer halbrechts abbiegen könnten und wie das zu bewerkstelligen ist, scheint mir das nicht zu sein?!

Bin mir nicht ganz sicher, wo du hinwillst, weil die Straße ja in beide Richtungen "abgeschnitten" ist. Aber warum nicht einfach so?
 

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Bin mir nicht ganz sicher, wo du hinwillst, weil die Straße ja in beide Richtungen "abgeschnitten" ist. Aber warum nicht einfach so?
Der Konflikt ergibt sich doch wohl genau so, nur dass dabei auch noch ein Rechtsbabieger hinzu kommen könnte. Das Queren parallel zur Hauptstraße würde bedeuten, "Radfahrer absteigen". :rolleyes:

Wenn man lange fragt, kann man für diese Kreuzungssituation auch bei anderen Querungsvarianten die Antwort erwarten: "Absteigen!" Die Kreuzung ist auf Google-Streetview abgebildet. Wer dort mit dem Rad aus der Einbahnstraße kommend sein Recht durchsetzen will, hat es m.E. sehr schwer. Die Kreuzung ist eine Konfliktsituation wie viele andere auch, wo Radfahrer und Fußgänger die A-Karte haben.

Wobei ich nicht recht verstehen kann, was bei Absteigen eigentlich besser funktionieren sollte. Das Anfahren mit Klick- oder Hakenpedalen ist sicherlich gemeint.
Vielleicht geht es darum, dass man nach dem Absteigen als Fußgänger gewertet werden soll und man damit weniger Rechte haben soll. Nach dem Absteigen schiebt man und bleibt aber doch Fahrzeugführer. Das wird so richtig juristisch.
Ich meine, die STVO wurde gemacht, damit beim Herumrasen von Kraftfahrzeugen nicht all zu viele Kollateralschäden entstehen. Die STVO wurde dabei pro Kraftverkehr formuliert. Im Laufe der Zeit wurde mehrfach herumgedoktert, ohne praktisch grundlegendes in Sachen Gleichberechtigung der Verkehrteilnehmer zu ändern, vom Gendern angesehen. Tempo 50 in Ortschaften wurde erst 1957 eingeführt. Wahrscheinlcih ging das, weil die Autofahrer noch nicht die Mehrheit der Wähler stellten...

Arno, ich breche hier ab. Bitte beachte bei Erwägung, den 4. Absatz wegen off-topic zu verschieben, dass er zur konkreten Konfliktsituation gehört.
 
So richtig durchdacht, dass da Radfahrer halbrechts abbiegen könnten und wie das zu bewerkstelligen ist, scheint mir das nicht zu sein?!
Anhang anzeigen 1252946
Das hängt tatsächlich davon ab, wo du langfährst.

Wenn du am Ende bei der Haltelinie nach links fährst und dann noch vor der Hüttenstraße direkt auf die Solitudestraße auffährst, musst du nur die Vorfahrt der Solitude achten und hast dann Vorfahrt vor der Hüttenstraße, sobald du auf der Fahrbahn bist.

Wenn du schräg über die Hüttenstraße fährst, dann nicht.

Zügig fahren kannst du in keinem Fall, da beide Straßen Vorfahrt vor der Reisachstraße haben.

Welches Szenario da jetzt günstiger wäre, ist wohl situationsbedingt. Wenn auf der Hüttenstraße Rückstau ist, weil vorne ein Linksabbieger steht, und auf der Solitudestraße kommt nur Verkehr von rechts, ist ersteres sicher sinnvoll. Um nicht zurecht angepampt zu werden, sollte man dann aber auch so korrekt sein und nicht schräg rüber ziehen.
 
Man könnte auch argumentieren, dass es sich um eine Kreuzung handelt, und evtl. mangels Vorzeichen unter der Reisachstraße und Hüttenstraße untereinander rvl gilt. Wirklich eine blöde Situation. Fühlt sich an wie eine "Abknickende Vorfahrtsstraße mit 2 Einmündungen", nur dass hier die Vorfahrtsstraße geradeaus geht, wisst ihr was ich meine? Daher wäre ich für rvl, also Vorfahrt Hüttenstraße. Außer, da stehen Schilder, die anderes besagen. Es wäre hier hilfreich, wenn du in rot deinen Fahrweg einzeichnen könntest.
 
Ich habe gerstern aber auch drei mal nachlesen müssen - obwohl ich dort bestimmt schon 800 x langgeradelt bin. Habe nie nach dem Straßennamen geguckt.🫢
 
Ich hatte heute auch mal wieder echtes Glück... bin auf einer abschüssigen Hauptstraße stadteinwärts gefahren und hatte so gut 50km/h auf dem Tacho. Plötzlich sehe ich ein Schild "Achtung Bodenwellen" und zehn Meter später krache ich fast ungebremst in ca. 3-4cm tief aufgefräste Streifen in der Straße. Dass mir die fast leere Trinkflasche aus der Halterung auf die Straße flog hat mich zuerst ordentlich geärgert, bis ich dann gesehen habe, dass ich mir in mein quasi neues Zipp 454 Vorderrad 'ne ordentliche Acht gefahren habe. Da ich Gegenverkehr hatte und kurz vor dem Sturz war, kann ich wohl auch recht froh sein, dass es "nur" das teure Laufrad erwischt hat.

Werde jetzt am Montag mal bei der Stadt anrufen und fragen, ob die noch alle Latten am Zaun haben und wer mir den Schaden bezahlt (vielleicht besser in umgekehrter Reihenfolge) :D
Für mein laienverständnis gehört sowas mit "Achtung Baustelle" und Tempo 30 rechtzeitig abgesichert und nicht mit einem Schild "Achtung Bodenwellen" unter dem Schatten einer Brücke in einer linkskurve. Hat da jemand eventuell Fachkenntnis (Stichwort Amtsträgerhaftung)?

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Noch was. Ich meine, Straßen werden baulich nicht für Rennräder mit dünnen, hartgepumpten Reifen und Carbonfelgen ausgelegt. Schon gar nicht für Roller mit Miniröllchen. Der Maßstab ist m.E. immer das Auto, jedenfalls praktisch. Der Stoßdämpfer bekommen eher Probleme bei Erhebungen, nicht so bei schmalen Querrrillen.
 
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