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Gelöschtes Mitglied 106446
Spürbar bei mir, gerade auch in der StadtMein Varia 515 ist heute gekommen. Bin mal gespannt wie/ob sich das Fahren damit jetzt verändert![]()
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Spürbar bei mir, gerade auch in der StadtMein Varia 515 ist heute gekommen. Bin mal gespannt wie/ob sich das Fahren damit jetzt verändert![]()
Fall 1 sieht aus wie ein straßenbegleitender Radweg, wo normalerweise die Abbiegenden den Radfahreren Vorfahrt gewährend müssen. Schilder ändern das. Wohl wegen der "Hab-ich-nicht-gesehen"-Situation.Unklar ist mir persönlich noch der Unterschied in den Markierungen zwischen den beiden Bildern. In beiden Fällen hat der Radfahrer ein "Vorfahrt gewähren" Schild und in Fall 1 lasse ich auch Rechts-/Linksabbieger von der parallel verlaufenden Straße fahren. In Fall 2 bin ich mir immer sehr unsicher, was korrekt wäre. Generell wäre es wirklich hilfreich, wenn ein Radweg, auf dem aller anderer Verkehr Vorrang hat wie in Fall 1 mit einer gestrichelten Markierung "abgeschlossen" ist, finde ich. Den Autofahrern geht es mit der Unsicherheit oft ähnlich, meist kommt es genau zu den Situationen, wo wir uns dann über Handzeichen verständigen.
Fall 1:
Anhang anzeigen 1252376
Fall 2:
Anhang anzeigen 1252378
Bin mir in beiden Fällen nicht sicher, ob/wo die "zugeführte" Straße auch ein "Vorfahrt gewähren" stehen hat. In beiden Fällen ist die schmalere der parallelen Straßen ein benutzungspflichtiger Radweg, der an der Kreuzung von beiden Seiten "Vorfahrt gewähren" muss und die breiter der beiden parallen Straßen ist eine "Hauptstraße", hat also ggü. der zugeführten Straße auf jeden Fall Vorfahrt.Fall 1 sieht aus wie ein straßenbegleitender Radweg, wo normalerweise die Abbiegenden den Radfahreren Vorfahrt gewährend müssen. Schilder ändern das. Wohl wegen der "Hab-ich-nicht-gesehen"-Situation.
Fall 2 sieht aus wie 3 Straßen, wobei sich 2 kreuzen, wo rechts-vor-links gilt, wie auf jedem Feldweg. Der querende, von oben herführende Feldweg bzw. die landwirtschaftliche Straße mündet in die größere Straße, die möglicherweise eine Vorfahrtstraße ist. Dort rauscht jeder an der Einmündung vorbei. Steht dort kein Vorfahrt-gewähren-Schild vor der Hauptstraße?
Wer das Vorfahrt-gewähren-Schild vor sich hat, muss Fahrzeuge aus beiden Querrichtungen vor lassen, auch die abbiegenden. Ob der Querende die Wartepflicht erkennen kann oder nicht, tut nichts zu Sache. Er kann sie praktisch nicht erkennen, weil er ja sonst (so allgemein gesagt) auch Radfahrer nicht erkennt und beim Abbiegen oder Einmünden umfährt. So denke ich. Die Schilder sollen Leben bewahren, weil die Autos immer die stärkeren sind. Unfair? Ja, aber Leben.Was mir unklar ist, ist ob ich insbesondere in Fall 1, aber auch in Fall 2, die Rechts-/Linksabbieger von der Hauptstraße auf die Nebenstraße durchlassen müsste. Im Fall 1 suggerieren das die Fahrbahnmarkierungen am Radweg zumindest m.M.n. deutlich. Was denkst du?
Man in baulichen Gegebenheiten oft manches nicht korrekt oder eindeutig klar machen.Bin mal gespannt auf eure Einschätzung...Wollte immer mal bei der Polizei vorbei gehen und fragen, wie die die Situation sehen. Mach ich sicher auch noch mal irgendwann.
Folgendes Szenario: Ich komme auf meinem täglichen Arbeitsweg mit dem Rad aus der Reisachstraße.
Diese ist eine Anliegerstraße und eine Einbahnstraße in die Gegenrichtung. Für Radfahrer aber ausdrücklich in beide Richtungen frei.
Ich biege in die Solitudestraße ein in die Richtung, die auf dem Bild abgeschnitten ist.
Logisch haben alle anderen erst einmal Vorfahrt, weil da ja auch nocht ein abgesenkter Bordstein ist. Ich warte eben, bis keiner von unten kommt, ordne mich auf der sehr schmalen Reisachstraße ziemlich weit links ein und gucke, dass ich gleich auf die Solitudestr. komme (so zwischen der ersten und zweiten Markierung).
So weit so gut.
Jetzt geht aber die Huttenstr. zu einer Grundschule, morgens fahren dort viele Elterntaxis mit gestressten Mamis und Papis raus, die auch auf die Solitudestr. wollen.
Wenn ich so auf meiner Route auf dieselbe einbiege, wie beschrieben, wäre ich dann ja bereits ein paar Zentimeter auf der Vorfahrtsstraße (der Solitudestr.)
Dauerend wird man jedoch angemacht, weil die aus der Huttenstr. kommenden Autofahrer sich aufregen, dass ich ihnen die Vorfahrt nehmen würde...
Inzwischen warte ich meist, bis nix kommt, egal aus welcher Richtung und fahre dann erst los. Ist stressfreier. Aber wie seht ihr die Situation???
So richtig durchdacht, dass da Radfahrer halbrechts abbiegen könnten und wie das zu bewerkstelligen ist, scheint mir das nicht zu sein?!
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Da bin ich entspannt. Zum einen begegnen mir da bei einer von hundert Durchfahrten überhaupt Autos, die da queren wollen, und zum anderen gehe ich davon aus, dass die Autofahrer auch nicht 100%ig wissen, was sie dort tun müssen. Dementsprechend better safe than sorry.Unfair? Ja, aber Leben.
Ja, deswegen schrieb ich ja, dass ich um des lieben Friedens willen hier sehr defensiv agiere.Man in baulichen Gegebenheiten oft manches nicht korrekt oder eindeutig klar machen.
5 cm auf der vorfahrberechtigten Straße geben m.E. Vorrang. Nur Theorie und Praxis haben verschiedene Wirkungen. Wer lebensmüde ist oder sonst etwas, der nimmt sich sein Vorfahrtsrecht und .... nur 10x geht es gut.
Am Ende wird man die Radfahrerregelung aufheben und die Ausfahrt verbieten.
So richtig durchdacht, dass da Radfahrer halbrechts abbiegen könnten und wie das zu bewerkstelligen ist, scheint mir das nicht zu sein?!
Der Konflikt ergibt sich doch wohl genau so, nur dass dabei auch noch ein Rechtsbabieger hinzu kommen könnte. Das Queren parallel zur Hauptstraße würde bedeuten, "Radfahrer absteigen".Bin mir nicht ganz sicher, wo du hinwillst, weil die Straße ja in beide Richtungen "abgeschnitten" ist. Aber warum nicht einfach so?
Das hängt tatsächlich davon ab, wo du langfährst.So richtig durchdacht, dass da Radfahrer halbrechts abbiegen könnten und wie das zu bewerkstelligen ist, scheint mir das nicht zu sein?!
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Nein. § 10.Man könnte auch argumentieren, dass es sich um eine Kreuzung handelt, und evtl. mangels Vorzeichen unter der Reisachstraße und Hüttenstraße untereinander rvl gilt.