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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Obwohl er dabei meine Fahrspur kreuzt? Und was ist mit den Fußgängern rechts neben mir?
Die Stelle in der StVO würde ich gerne mal sehen, kann ich (noch) nicht so ganz glauben!

Dann kann man ja eigentlich auch als Radfahrer, vom rechtsseitigen Radweg kommend, einfach nach links abbiegen wenn man nur rechtzeitig den Arm raushält, man hat ja Vorfahrt!?:D
 
Jup kenne ich. ZB war ich lange Jahre, wie viele Radler, davon überzeugt, ein rechtsabbiegender PKW müsste Radfahrer (auf dem Radweg) grundsätzlich durchlassen, bis ich mal wieder die StVO durchgelesen hab - Irrtum, ein vor mir fahrender PKW, der den Blinker setzt, hat Vorfahrt, er darf mich nur nicht direkt vor dem Abbiegen überholen. Diese kleinen Irrtümer können viel Streit und auch Unfälle verursachen, da ist es gut, immer §1 im Hinterkopf zu haben ;)

Zum einen ist die Standardsituation so, dass der Radfahrer in den allermeisten Fällen unmittelbar vor dem Erreichen der Einmündung vom KFZ überholt wird. Andererseits verhalte ich mich schon aus reinem Selbstschutz so, dass ich dem KFZ die Vorfahrt gewähre, wenn das Fahrzeug versetzt vor mir fährt, rechts blinkt und ich davon ausgehen muss, dass ich für den Fahrer im toten Winkel fahre.

Allerdings würd es mich wirklich interessieren, wo ich in der StVO die Vorfahrt des KFZ in dem von Dir beschriebenen Fall nachlesen kann. Ich habe diesbezüglich nichts gefunden.
 
Allerdings würd es mich wirklich interessieren, wo ich in der StVO die Vorfahrt des KFZ in dem von Dir beschriebenen Fall nachlesen kann. Ich habe diesbezüglich nichts gefunden.

Einfach mal einen Abend Zeit nehmen und den ganzen Packen von vorn bis hinten durchlesen, dann findest du´s schon. Und wahrscheinlich noch zwei, drei andere Augenöffner - zumindest ging es mir so. Kann ich eh jedem empfehlen, der regelmäßig auf der Straße unterwegs ist.
 
naja, wär dir wohler wenn er gesagt hätte:" ja ich hab dich gesehen aber trotzdem draufgehalten."
durch solche träumereien und unaufmerksamkeiten passieren nun mal leider gottes die meissten unfälle....:(

hoffentl hat er sich entschuldigt.......

Ja, hat er.
Könnte ja auch sein, dass er meine Geschwindigkeit völlig unterschätzt hat oder gerade mit dem Radio beschäftigt war (dann würde das mit dem "Nichtsehen" wieder stimmen) etc..
Daß mir jemand absichtlich die Vorfahrt nimmt gehört eigentlich nicht zu den Gedanken, die mir nach solchen Aktionen durch den Kopf gehen.
 
ZB war ich lange Jahre, wie viele Radler, davon überzeugt, ein rechtsabbiegender PKW müsste Radfahrer (auf dem Radweg) grundsätzlich durchlassen, bis ich mal wieder die StVO durchgelesen hab - Irrtum, ein vor mir fahrender PKW, der den Blinker setzt, hat Vorfahrt, er darf mich nur nicht direkt vor dem Abbiegen überholen. Diese kleinen Irrtümer können viel Streit und auch Unfälle verursachen, da ist es gut, immer §1 im Hinterkopf zu haben ;)

Musste gar nicht so weit lesen, bereits § 9.3 klingt nicht schlecht:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Irgendwie unlogisch, jemanden durchfahren lassen zu müssen, der deiner Meinung nach gar keine Vorfahrt hat. Oder anders gesagt - einem geradeaus fahrenden Radfahrer muss dies jederzeit trotz des eigenen Abbiegewunsches ermöglicht werden. Spitzfindigkeiten mit Paragraph 5 (Überholen) sind hierbei ohne Bedeutung, da es sich nicht um einen Überholvorgang handelt, sondern aufgrund der Nutzung eines Sonderweges als Vorbeifahren zu werten ist.

Trotzdem bin ich gespannt zu erfahren, an welchen Paragraphen du im Zusammenhang mit deiner Aussage gedacht hast.
 
Bei einer 4:1 Übermacht setzt man lieber alles auf Rückzug.
Ob die Zeitinvestition von ein paar Jahre Kampfsport sich auszahlt, ist ungewiss, ebenso wie die Annahme, dass es ausreicht, den Anführer umzukloppen.:(


Ein Freund von mir macht Kickboxen und hatte letztens auch Stress mit einer Gruppe bestehend aus 5 Leuten. Er hat den ersten der auf ihn zugelaufen kam mit einem Schlag ausgeknockt. Die anderen sind angehalten und haben nichts mehr gemacht.
War sicher auch sehr viel Glück, allerdings hat ihn das in dem Moment echt den Arsch gerettet. Er meinte auch zu mir das er es mit 2 oder 3 Leuten aufnehmen kann aber mit 5 wird es echt hart und er muss ne Menge einstecken.
Er sagte auch das, wenn man Schläge einsteckt einfach weiter machen muss und sich die Schmerzen nicht anmerken lassen soll, dass macht den Angreifern Angst.
Natürlich darf keiner der Angreifer Kampfsport machen oder halt erfahren in Sachen Schlägerein sein, denn dann wird es böse.
Aber was man auch durch Kampfsport lernt ist das richtige Deeskalieren, wobei das ja bei solchen Leuten eh nicht hilft
 
Da kann man nur hoffen, der bekommt nochmal nen dicken Zivilprozess, wo er ordentlich abdrücken darf!

Edit: Das bezog sich auf den Brummifahrer, der den Radler umgenietet hat. Ich kann mich noch an die Schlagzeilen erinnern :(
 
Und ich dachte schon, Du wüsstest bescheid. Du kannst uns den entsprechenden Passus also nicht nennen!?

Auswendig weiss ich die Stelle nicht. Ich müsste also nochmal die gesamte StVO durchgehen, um es genau wiedergeben zu können. Da ich am Rechner arbeite und hier nur nebenbei lese und schreibe, um mal ´ne kurze Pause zu machen, ist das zeitlich nicht drin, schließlich muss der Auftrag fertig werden. Da fehlt mir auch die nötige Motivation, wenn es nur darum geht, dass jemand sich selbst nicht die Mühe machen will, besonders freundlich war deine Frage auch nicht gestellt - bei mir kam das jedenfalls nicht so an. Wenn du da jetzt Charakterschwäche oder so hineininterpretierst, würde ich am Sonntag nochmal nachschauen. Nicht gleich patzig werden, ok?
 
Heute bin ich fast in einen anderen....bzw in einen ALLTAGSradfahrer, Typ Schluffistudent, volle Kanne reingebrettert. Ich war im Kreisverkehr mit ca. 30 und wollte weiter gerade aus als er einfach von rechts kommend überraschend vor mir einschert, dass ich so stark bremsen musste, dass ich hinten schlidderte. Er fuhr unbekümmert weiter bis ich laut "WIC**R" rief, worauf er blöd guckte, nach dem Motto "was'n?" Das nächste mal sollte man einfach NICHT bremsen und wenn er im Graben liegt "Was'n?" sagen.. :mad:
 
Da fehlt mir auch die nötige Motivation, wenn es nur darum geht, dass jemand sich selbst nicht die Mühe machen will, besonders freundlich war deine Frage auch nicht gestellt - bei mir kam das jedenfalls nicht so an.

Ich denke, dass meine Nachfrage aus Post #3712 weder freundlich, noch unfreundlich, sondern einfach sachlich war. Wenn darauf allerdings ein

Einfach mal einen Abend Zeit nehmen und den ganzen Packen von vorn bis hinten durchlesen, dann findest du´s schon.

kommt, halte ich das eher für eine patzige Antwort als mein darauf folgender durchaus provokant gemeinter Post #3717.
Wenn du hier solche Behauptungen zu Vorfahrtsregelungen aufstellst, solltest Du auch in der Lage sein, dazu verlässliche Quellen zu nennen. Ich bin ja nicht der einzige, der an Deiner Auslegung der StVO zweifelt, da sind ja auch BW-72 und Bill Tür, die auch ihre Zweifel geäußert haben.
 
Die Behauptung, auf die Belo sich bezieht, findet sich nicht in der StVO sondern in einem Urteil: BayObLG, Az. 1a St 43/65

Dieses Urteil widerspricht aber § 9 Abs. 3 S. 2 StVO dermaßen, das es eigentlich nicht haltbar sein dürfte.
 
Die Behauptung, auf die Belo sich bezieht, findet sich nicht in der StVO sondern in einem Urteil: BayObLG, Az. 1a St 43/65

Dieses Urteil widerspricht aber § 9 Abs. 3 S. 2 StVO dermaßen, das es eigentlich nicht haltbar sein dürfte.

Das Urteil ist von 1965 und entspricht nicht mehr der gültigen Rechtslage , somit kann Urteil: BayObLG, Az. 1a St 43/65 und § 9 Abs. 3 S. 2 StVO nicht in Zusammenhang gesehen werden
 
Zitat Hamburger Abendblatt:
Ein rücksichtloses Verhalten, was die Strafe erhöht hätte, habe das Gericht bei dem Verurteilten nicht feststellen können. "Sie wollten den Radlern helfen, wurden von einigen Gruppenmitgliedern aber weggeschickt", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Auch ein riskantes Überholmanöver einige Tage vor dem Unfall, vom dem Zeugen berichteten, änderte nichts an dem Strafmaß. "Auseinandersetzungen zwischen Autofahrern und Radlern gibt es jeden Tag."

Das Urteil setzt gerade durch den nicht erfolgten Führerscheinentzug ein völlig falsches Signal, ganz bitter..

wieso? für bestimmte Verkehrsteilnehmer ist das genau das richtige Signal!


irgendwie passt das alles ins Bild der aktuell sehr merkwürdigen Rechtsprechung bzgl. Radfahrer. jemand mit einem solchen Vergehen/Verhalten müsste die Pappe mal 10 Jahre oder gar lebenslänglich abgeben. Ende. wenn ich da schon lese, vergessen worden einzuziehen...haha...schon mal bei jemanden die Steuernachzahlung vergessen worden anzumahnen? oder ein Knöllchen zu kassieren? mal lange Zeit die Pappe weg, macht den Toten nicht wieder lebendig, regt andere aber vlt. zum Nachdenken an oder überlegen es sich 2x, ob jetzt unbedingt wg. 10 Sekunden warten überholt werden muss.
 
andreas s Ich hab das wohl in den falschen Hals gekriegt, den Post von BW-72 hab ich auch übersehen. War gerade genervt von der Arbeit, entschuldige bitte. Ich such das raus, wenn ich die Zeit finde. Schließlich lass ich hier oft genug den Moralapostel raushängen, dann muss ich auch mal was liefern, da haste schon recht :bier:
 
Hä, kannst du das genauer erklären? Kann durchaus sein, dass er Vorrang vor dir hatte.


Wenn ich mich im Kreisverkehr befinde, habe ich grundsätzlich Vorfahrt. Wenn einer von rechts aus der Seitenstrasse in den Kreisverkehr reinfahren will, muss er warten und nicht mit Vollgas mir die Vorfahrt nehmen:
Vorfahrt

Die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben die Vorfahrt zu gewähren. Wie es die Beschilderung bereits anzeigt, haben Fahrzeuge im Kreisverkehr grundsätzlich Vorfahrt. Das Tempo sollte deshalb bei Annäherung an einen Kreisverkehr herabgesetzt werden.
http://www.avd.de/startseite/recht-...verkehrsordnung-die-regeln-des-kreisverkehrs/
 
Wenn ich mich im Kreisverkehr befinde, habe ich grundsätzlich Vorfahrt.

Es gibt noch den sehr seltenen Fall, dass der Kreisverkehr komplett unbeschildert ist. Dann ist das kein Kreisverkehr, sondern eine "Kreuzung mit Insel". Kommt meistens nur in Wohngebieten vor, wo sowieso nur morgens und abends dieselben 5 Berufstätigen unterwegs sind.
 
Obwohl er dabei meine Fahrspur kreuzt? Und was ist mit den Fußgängern rechts neben mir?
Die Stelle in der StVO würde ich gerne mal sehen, kann ich (noch) nicht so ganz glauben!

Dann kann man ja eigentlich auch als Radfahrer, vom rechtsseitigen Radweg kommend, einfach nach links abbiegen wenn man nur rechtzeitig den Arm raushält, man hat ja Vorfahrt!?:D


einfach mal abbbiegen darfste sicher nicht. aber meines wissens ist es so, dass nachfolgender verkehr dir vorfahrt zu gewähren hat, wenn du, auf dem rechtsseitigen radweg fahrend, links abbiegen willst. musst natürlich die hand raushalten und dich vergewissern dass nachfolgender verkehr gewillt ist das zu tun........
kenn keine genauen stvo-fakten, ab hab in einer ratgebersendung mal was darüber gehört. übernehme also keine garantie für diese aussage und lass mich gern belehren..........;)
 
Wenn ich mich im Kreisverkehr befinde, habe ich grundsätzlich Vorfahrt. Wenn einer von rechts aus der Seitenstrasse in den Kreisverkehr reinfahren will, muss er warten und nicht mit Vollgas mir die Vorfahrt nehmen:

http://www.avd.de/startseite/recht-...verkehrsordnung-die-regeln-des-kreisverkehrs/

nein, es gibt kreisverkehre, wo der einbiegende vorfahrt hat......wird durch entspr. zeichen angezeigt. dient meines wissens zur verkehrsbeschleunigung bei einfallsstrassen
 
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