K
KLR
Hallo zusammen,
Wenn an der einbiegenden Strasse ein "Kreisverkehr -" & "Vorfahrt gewähren -" Schild steht, hat der Kreisverkehr Vorfahrt.
Fehlt an der einbiegenden Strasse das "Vorfahrt gewähren -" Schild, gilt wieder (man mag's kaum glauben): Rechts vor links!
Bei Letzterem hat tatsächlich der einbiegende Verkehr Vorfahrt.
=> Klick
MfG
KLR
Wenn an der einbiegenden Strasse ein "Kreisverkehr -" & "Vorfahrt gewähren -" Schild steht, hat der Kreisverkehr Vorfahrt.
Fehlt an der einbiegenden Strasse das "Vorfahrt gewähren -" Schild, gilt wieder (man mag's kaum glauben): Rechts vor links!
Bei Letzterem hat tatsächlich der einbiegende Verkehr Vorfahrt.
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MfG
KLR